Arbeitszeit 16.11.2022, 11:20 Uhr

Arbeitszeitkonten und Überstunden: Was ist zu beachten?

Das Arbeitszeitkonto ist in vielen Unternehmen längst Standard. Überstunden können damit eingezahlt und im Bedarfsfall wieder abgebucht werden — gerade so, wie es einem am besten passt. Arbeitszeitkonten machen die Arbeit flexibler und tragen dem New-Work-Trend Rechnung. Sie bringen aber auch gravierende Nachteile mit sich.

Zeiterfassung

Arbeitszeitkonten machen die Arbeit flexibler und tragen dem New-Work-Trend Rechnung

Foto: PantherMedia / kantver

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto fasst die Arbeitszeit eines Beschäftigten zusammen, rechnet Überstunden und Minusstunden gegeneinander auf. Letztlich können Mitarbeitende auf dem Konto Zeit verbuchen oder abheben — ähnlich wie Geld auf einem Girokonto. Haben Sie Überstunden angesammelt, können sie sich diese – monetär oder in Freizeit – auszahlen lassen. Zeitschuld, also zu wenig geleistete Arbeitszeit, müssen sie dagegen nachholen.

Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitszeitkonto für seine Beschäftigten zu führen. Entschließt er sich dazu, muss er es entweder im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag  oder in einer Betriebsvereinbarung festhalten. Der Betriebsrat  hat ein Mitbestimmungsrecht.

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Welche Arbeitszeitkonten gibt es?

Bei den meisten Arbeitszeitkonten handelt es sich um Kurzzeitkonten. In diese Kategorie fallen Gleitzeitkonten, Überstundenkonten oder Jahresarbeitskonten. Diese Modelle sehen einen klar umrissenen Zeitraum vor, in dem Überstunden abgebaut und Minusstunden nachgeholt werden müssen — oft von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Das Konto muss dann bis zum Stichtag ausgeglichen sein oder darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Die Frist wird auch als Ausgleichszeitraum bezeichnet.

Einen längeren Zeithorizont haben Langzeitkonten. Sie ermöglichten Mitarbeitenden, über die Jahre ein Zeitguthaben aufzubauen, um schließlich eine längere Auszeit zu nehmen oder sich sogar früher in den Ruhestand zu verabschieden. Zu den Langzeitkonten zählen das Lebensarbeitszeitkonto bzw. Lebensarbeitskonto oder Zeitwertkonto. Zwischen den beiden Formaten entscheiden muss sich im Übrigen niemand. Kurzzeit- und Langzeitkonten können auch simultan geführt werden.

Wie viele Beschäftigte haben ein Arbeitszeitkonto?

Die Zahlen zeigen: Arbeitszeitkonten haben in der jüngeren Vergangenheit an Popularität gewonnen. 66 Prozent der abhängig Beschäftigten in Deutschland verfügten im Jahr 2019 über ein Arbeitszeitkonto — fünf Prozent mehr als 2015. Zu diesen Ergebnissen kommt der im Jahr 2021 veröffentlichte Vergleich der Arbeitszeitbefragungen 2015, 2017 und 2019 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Laut letztem IAB-Panel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatten 56 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2016 ein Arbeitszeitkonto — nach 51 Prozent im Jahr 2009.

Langzeitkonten hingegen sind weniger verbreitet — bei der letzten IAB-Analyse im Jahr 2016 verfügten gerade einmal zwei Prozent der Beschäftigten über eines. Indizien deuten aber darauf hin, dass es seitdem als Instrument der Mitarbeiterbindung – und bei den Arbeitnehmern selbst – an Beliebtheit zugelegt hat.

Welche Branchen bieten Arbeitszeitkonten an?

35 Prozent aller Betriebe in Deutschland bieten ihren Angestellten Arbeitszeitkonten an. Auf diesen Wert kam das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Rahmen seiner letzten Erhebung im Jahr 2016. Generell gilt: Je größer das Unternehmen, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass es Arbeitszeitkonten anbietet.

Am weitesten verbreitet sind sie laut IAB-Panel in der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung, in der Investitions- und Gebrauchsgüterbranche, in der Energie- und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, im Bergbau, in der Verbrauchsgüter- und Produktionsgüterbranche. Am seltensten trifft man das Arbeitszeitkonto im Gastgewerbe an, in Land- und Forstwirtschaft, im Groß- und Kfz-Handel, in der Informations- und Kommunikationsbranche sowie im Baugewerbe.

Welche Vorteile hat ein Arbeitszeitkonto?

Von einem Arbeitszeitkonto können Arbeitgeber wie Arbeitnehmer profitieren. Das sind die größten Vorteile:

  1. Anpassungsfähigkeit

    Für Arbeitgeber schaffen Arbeitszeitkonten Flexibilität, um auf Produktions- oder Konjunkturzyklen reagieren zu können. Steigt die Auftragslage stark an, bleiben die Beschäftigten länger. Sobald sich die Lage beruhigt hat, bauen sie ihre Überstunden ab. Auch auf saisonale Schwankungen können sich Betriebe besser einstellen.

  2. Modernität

    Ein Arbeitszeitkonto passt wunderbar in die neue Arbeitswelt, die man gerne unter dem Modebegriff New Work  zusammenfasst. Arbeitgeber sammeln Pluspunkte bei Rekrutierung und Mitarbeiterbindung. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit eigenständiger aufzuteilen, Familie und Beruf zeitgemäß miteinander zu kombinieren — und sich nicht länger am starren Nine-to-Five-Modell orientieren zu müssen.

  3. Bonus

    Ein Arbeitszeitkonto kann weitere Annehmlichkeiten mit sich bringen. So können Betriebe ihren Angestellten zum Beispiel auf jede Überstunde ein zusätzliches Zeitguthaben von zehn oder 20 Prozent als Sahnekirsche drapieren. Das macht das Modell noch attraktiver und sorgt für mehr Akzeptanz.

  4. Auszeit

    Für Angestellte ist die Aussicht auf einen XXL-Urlaub verlockend. Eine zweimonatige Reise mit dem Wohnmobil durch Nordamerika oder ein mehrwöchiger Segeltörn durch die Ägäis — das Arbeitszeitkonto kann es möglich machen. Auch ein Sabbatical, eine Verlängerung der Elternzeit, eine längere Weiterbildung oder gar der vorzeitige Ausstieg aus dem Job sind denkbar.

  5. Sicherheit

    Schon nach der Wirtschaftskrise 2011 trugen flexible Arbeitszeiten dazu bei, dass die deutsche Wirtschaft wieder schnell wachsen konnte und Arbeitsplätze erhalten wurden. So nahm die durchschnittliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer im Jahr 2010 um 2,3 Prozent zu, wie das IAB damals vorrechnete. Einen gehörigen Anteil daran hatten – neben den zurückkehrenden Kurzarbeitern – auch die Arbeitszeitkonten, die nach der Krise ausgiebig aufgefüllt wurden. Zuvor, in der Krise, waren die Zeitguthaben vielerorts abgebaut worden. Es handelt sich also um ein bewährtes Instrument.

Welche Nachteile hat ein Arbeitszeitkonto?

Kurzzeit- und Langzeitkonten haben leider nicht nur Vorteile. Das sind die größten Nachteile:

  1. Einschränkungen

    Frei schalten und walten können Betriebe nicht, sobald sie ein Arbeitszeitkonto eingerichtet haben. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Höchstarbeitszeiten dürfen weiterhin nicht überschritten, Pausen müssen eingehalten werden. Für Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, gibt es noch zusätzliche Einschränkungen. Die gesetzlichen Restriktionen werten einen der großen Vorteile des Arbeitszeitkontos ab — die zeitliche Flexibilität.

  2. Egoismus

    Kaum verwunderlich, dass Arbeitgeber Arbeitszeitkonten vorwiegend aus Eigennutz einsetzen. Arbeitnehmer können ihre Plusstunden oft nur abbauen, wenn der Arbeitgeber keine Einwände in Form betrieblicher Interessen geltend macht. Auch würden sich manche Mitarbeitende die Überstunden wohl lieber auszahlen lassen, statt sie in der Saure-Gurken-Zeit in einen freien Tag umwandeln zu müssen. Auf der anderen Seite können auch Arbeitnehmer schummeln. Indem sie etwa während der Arbeitszeit im Internet shoppen, hinterher eine Überstunde schieben und diese auf das Zeitkonto einzahlen. Bei einer Vertrauensarbeitszeit wären derartige Mogeleien nicht möglich. Ob Frau Schulz auch wirklich acht Stunden am Schreibtisch sitzt oder nicht, ist belanglos — sofern sie die anfallenden Aufgaben am Ende des Tages tatsächlich erledigt hat. Gleichwohl bringt die Vertrauensarbeitszeit eigene Probleme mit sich.

  3. Aufwand

    Ein Arbeitszeitkonto muss dokumentiert, gepflegt und verwaltet werden. Für Arbeitgeber ist dies mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden. Allerdings sind sie nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ohnehin wieder zur Zeiterfassung verpflichtet — und verbinden diese Aufgaben möglichst miteinander.

  4. Risiko

    Die bloße Existenz eines Arbeitszeitkontos macht etwas mit einem, animiert dazu, das Zeitguthaben aufzuplustern. Ohne ausreichende Plusstunden lässt sich der Traum vom Sabbatjahr nun einmal nicht erfüllen. Doch dafür müssen die Beschäftigten in Vorleistung gehen — und zunächst mehr arbeiten. Leider sind Arbeitsverdichtung und Überstunden belastend, der Gesundheit abträglich, führen zu Stress, manchmal gar zum Burnout. Wer sich auf lange Sicht zeitlichen Freiraum schaffen will, ist auf kurze Sicht weniger flexibel. So können sich Kurzzeit- und Langzeitkonten auch gegenseitig aushebeln. Für Arbeitnehmer besteht ohnehin stets das Risiko, langfristig angesparte Plusstunden in ferner Zukunft gar nicht mehr in Anspruch nehmen zu können. Die Unternehmen wiederum nehmen ein finanzielles Risiko mit in die Zukunft —schließlich müssen sie die Überstunden irgendwann auch vergüten.

  5. Ungerechtigkeit

    Viele Arbeitnehmer haben de facto keine Möglichkeit, Überstunden zu schieben und dadurch Plusstunden zu sammeln. Zum Beispiel Teilzeitkräfte, Eltern kleiner Kinder oder Menschen, die Angehörige pflegen — und das sind besonders häufig Frauen. So kann das Arbeitszeitkonto zu einem Vehikel für Ungleichheit und Ungerechtigkeit werden. Die, die es sich leisten können, bekommen mehr Flexibilität. Die, die es am nötigsten bräuchten, nicht. Zumal Arbeitszeitkonten, speziell Langzeitkonten, nicht zwingend jedem Arbeitnehmer angeboten werden müssen. Sie können auch einem exklusiven Teil der Belegschaft vorbehalten sein.

Was sind Überstunden?

Bei Überstunden handelt es sich per Definition um Arbeitszeit, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Verbindlich festgeschrieben wird die Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer zu leisten hat, im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Arbeitsrechtler definieren Überstunden auch als Überschreitung der individuell geschuldeten Arbeitszeit.

Aber: Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest gebilligt werden. Arbeitnehmer können daher nicht einfach nach Gutdünken länger bleiben und die Überstunden auf Ihr Arbeitszeitkonto buchen.

Wie werden Überstunden belegt?

Im Streitfall vor Gericht tragen Arbeitnehmer eine – wie sie im juristischen Fachjargon heißt – abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Konkret müssen sie vortragen, an welchen Tagen sie von wann bis wann gearbeitet haben. Der Arbeitgeber kann daraufhin erwidern. Viele Unternehmen packen die Gelegenheit beim Schopf und bestreiten dann, die Überstunden veranlasst zu haben.

In einem Urteil vom 24. September 2020 hat das Arbeitsgericht Emden die Rechte von Arbeitnehmern deutlich gestärkt. Ein einfaches Dementi des Arbeitgebers reicht nun nicht mehr aus — erst recht nicht, wenn er sich durch einen Einblick in die Arbeitszeiterfassung über die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers hätte vergewissern können. Aus Arbeitnehmersicht genügt es hingegen, glaubhaft zu machen, dass die Überstunden zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben notwendig gewesen seien. Am 4. Mai 2022 hat das Bundesarbeitsgericht das Urteil noch einmal bestätigt.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. So steht es im Arbeitszeitgesetz. Vollzeitbeschäftigte arbeiten in der Regel weniger — 36 bis 42 Stunden pro Woche. Mehr als sechs bis zwölf Überstunden pro Woche sind für sie also gar nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen dürfen Mitarbeiter bis zu zehn Stunden am Tag bzw. 60 Stunden in der Woche arbeiten.

Wie werden die Überstunden bezahlt?

Überstunden müssen grundsätzlich ausgeglichen werden – entweder in Geld oder in Zeit. Manche Betriebe zahlen prinzipiell nur aus, andere gewährend ausschließlich einen Freizeitausgleich. Von den Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Zusatzvereinbarung hängt ab, ob Überstunden ausbezahlt oder in Freizeit umgewandelt werden.

Generell bemisst sich die monatliche Vergütung eines Arbeitnehmers nach seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Damit verbunden ist der Anspruch auf Überstundenvergütung in Höhe des üblichen Stundenlohns. Möglicherweise besteht sogar ein höherer Anspruch, sofern dieser im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Zusatzvereinbarung aufgenommen wurde. Demgegenüber ist die in Arbeitsverträgen gerne verwendete Klausel „Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten” in dieser Form nicht rechtens. Gültigkeit kann eine derartige Klausel nur erlangen, wenn der Umfang konkretisiert wird. Zum Beispiel so: „Bis zu zwei Überstunden pro Woche sind mit dem Gehalt abgegolten und werden nicht gesondert vergütet”.

Was passiert mit Arbeitszeitkonto bei Kündigung?

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, können Plusstunden nicht mehr in Freizeit umgewandelt werden. Es bleibt nur die Auszahlung aufs Konto — das ist der übliche Vorgang. Arbeitnehmer haben ein Anrecht darauf. Eine tarifvertragliche Regelung, wonach ein positives Arbeitszeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfällt, ist unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg in einem Urteil vom 19. März 2021.

Weist das Konto des Arbeitnehmers bei der Kündigung Minusstunden auf, muss er sie vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses durch Überstunden ausgleichen. Andernfalls darf der Arbeitgeber die Minusstunden mit dem letzten Gehalt verrechnen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Minusstunden ihre Ursache darin haben, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter nicht genügend Arbeit ermöglicht hat. Darauf hat dieser aber Anspruch. Eine Verrechnung von Minusstunden und Gehalt ist in diesem Falle nicht möglich. In keinem Fall erlaubt ist eine Verrechnung von Minusstunden mit Urlaub oder Resturlaub.

Ein Beitrag von:

  • Sebastian Wolking

    Sebastian Wolking ist freier Journalist in Hamburg und schreibt seit über 15 Jahren für die VDI Nachrichten. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit den Themen Arbeitsmarkt und Karriere.

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