Anzeige

Mobiles Arbeiten: Alles zu Rechten und Pflichten und Tipps

14. November 2022

Mobiles Arbeiten: Alles zu Rechten und Pflichten und Tipps
Überall und immer erreichbar: Für viele Arbeitnehmer Alltag. Foto: panthermedia.net/stockasso
Zu Hause, im Café, am Strand – heute verbinden wir modernes Arbeiten vor allem auch damit, von überall aus arbeiten zu können. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Angestellten diese Möglichkeit. Das hat viele Vorteile für beide Seiten. Allerdings ist nicht jeder Mensch fürs mobile Arbeiten geeignet
Anzeige
Anzeige


Zu Hause oder an irgendeinem Ort der Welt zu arbeiten, das war bis 2020 eher ungewöhnlich. Natürlich konnten Selbstständige oder Freiberufler schon immer ihren Arbeitsort selbst bestimmen, für Festangestellte galt das eher nicht. Falls doch, dann war mobiles Arbeiten bislang nur unter sehr klaren Auflagen möglich. Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat diese Arbeitsmodelle praktisch über Nacht auf den Kopf gestellt und neue Möglichkeiten eröffnet – für beide Seiten, Angestellte und Unternehmen. Mit Vor- und Nachteilen.

Was ist mobiles Arbeiten?

Mobiles Arbeiten bedeutet grundsätzlich erst einmal, dass Sie keinen festen Arbeitsplatz haben, auch nicht in der Firma, in der Sie arbeiten. Sie können zu Hause im Wohnzimmer, in der Küche, von unterwegs in einem Café, am Strand oder in einem Co-Working-Space arbeiten. Dafür stellt der Arbeitgeber Ihnen aber die entsprechenden Gerätschaften zur Verfügung, etwa ein Laptop.

Anzeige
Anzeige

Mobiles Arbeiten gilt als die freiere Variante im Gegensatz zur Telearbeit, denn es gibt dafür bislang keine klaren gesetzlichen Regelungen. Die Telearbeit hat eine längere Tradition als das mobile Arbeiten oder das Homeoffice – wobei die meisten Menschen alle drei Begriffe synonym verwenden. Das ist allerdings nicht ganz korrekt.

Bei der Telearbeit gibt es gesetzliche Regelungen und auch eine entsprechende Definition: Die Telearbeit ist in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Jedes Unternehmen handhabt es individuell, wer einen Telearbeitsplatz bekommt. Entsprechend der Verordnung muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Arbeitsplatz zu Hause bei der Angestellten oder dem Angestellten einrichten. Dazu zählen zum Beispiel Schreibtisch, PC, Laptop, Monitor, Telefon und Ähnliches. Auch der Begriff der Heimarbeit sei hier erwähnt. Er wird durch das Heimarbeitsgesetz geregelt. Wer als Heimarbeiterin oder Heimarbeiter gilt, hat keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Unternehmen, ist aber ansonsten hinsichtlich der Leistungsansprüche einer klassischen Arbeitnehmerin oder einem klassischen Arbeitnehmer gleichgestellt.

Was ist der Unterschied zum Homeoffice?

Genau wie bei der Telearbeit gibt es für das Homeoffice ebenfalls klare Definitionen. Als Arbeitsort ist das eigene Zuhause festgelegt. Auch für das Homeoffice erhalten Angestellte von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber die passende Ausstattung vom Laptop bis hin zur Computer-Maus. Geregelt wird das im Detail über die Arbeitsstättenverordnung. Sie wurde ursprünglich für die Variante der sogenannten Telearbeit aufgesetzt und im Dezember 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie noch einmal angepasst.

Anzeige
Anzeige

Ganz gleich, ob es verpflichtend ist oder nicht, es ist durchaus von Vorteil und auch im Sinne des Unternehmens, dass Angestellte die passende Arbeitsausstattung erhalten. Schließlich möchten Firmeninhaberinnen und -inhaber, dass ihre Angestellten effizient und produktiv arbeiten können. Die meisten Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten dürfen, haben zusätzlich einen Arbeitsplatz im Büro und teilen sich die Präsenzzeiten zwischen diesen beiden Orten.

Hat man Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Rein rechtlich betrachtet hat niemand einen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Es hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vertraglich vereinbaren. Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat hier viele Dinge vereinfacht und beschleunigt. Die Zeiten sind so gut wie lange nicht, um als Angestellte oder Angestellter mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber die Rahmenbedingungen zum mobilen Arbeiten zu besprechen und zum eigenen Vorteil vertraglich festzuhalten. Empfehlenswert ist auch, konkrete und messbare Ziele miteinander zu vereinbaren. Nur so lassen sich Arbeitsergebnisse und -erfolge auch im mobilen Arbeiten verstehen und bewerten. Am besten verabreden Sie sich zu regelmäßigen Gesprächsterminen, damit Sie Gelegenheiten zum Austausch haben.

Anzeige
Anzeige

Sie müssen bedenken, dass auch beim mobilen Arbeiten bestimmte Rahmenbedingungen genauso zum Tragen kommen wie bei einem festen Arbeitsplatz im Unternehmen. Dazu zählt zum Beispiel der Arbeitsschutz, für den die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verantwortlich sind. Im mobilen Arbeiten kann sie oder er dieser Verantwortung aber nicht nachkommen, sondern muss das mit den Angestellten im Einzelnen klären. Deshalb gibt es zum Beispiel Checklisten für Angestellte, die sie durchgehen, abhaken und unterschreiben müssen. Die Unternehmen müssen sich dahingehend absichern.

Was spricht dagegen?

Nicht jeder Mensch kann gut von zu Hause arbeiten. Es gibt ein paar Gründe, die gegen mobiles Arbeiten sprechen:

  • Manche neigen dazu viel mehr und deutlich länger als im Büro zu arbeiten.
  • Wer sich nicht gut selbst disziplinieren kann oder sich schnell ablenken lässt, für den ist das mobile Arbeiten eher nicht geeignet.
  • Es besteht deutlich weniger Distanz zwischen Berufs- und Privatleben. Das kann einen negativen Einfluss auf die Work-Life-Balance haben.
  • Sind Familienmitglieder ebenfalls zu Hause, ist es oftmals schwierig, sich abzugrenzen. Gerade Kinder verstehen nicht, warum Mutter oder Vater zu Hause sind, aber nicht mit ihnen spielen oder warum sie sich in bestimmten Zeiten leise verhalten sollen.
  • Sollten Sie es nicht schaffen, im guten Austausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten zu bleiben, kann das insgesamt die Bindung im Team schwächen. Denn das informelle Gespräch an der Kaffeemaschine gibt es dann nicht mehr. Es ist an Ihnen, solche Formen in anderer Art gemeinsam zu etablieren.
  • Falls Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber nicht bereit ist, die Ausstattung komplett oder in Teilen zu übernehmen, müssen Sie sich überlegen, ob es Ihnen das wert ist.
  • Datenschutz ist in allen Unternehmen ein relevantes Thema. Das gilt für das Sammeln und Speichern der persönlichen Daten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, und ebenso müssen alle Computer-Systeme den Anforderungen entsprechen.

Was spricht für das mobile Arbeiten?

Gerade im Hinblick auf Lebensqualität bietet das mobile Arbeiten eine Menge Vorzüge. Dazu zählt zum Beispiel mehr Zeit für sich, Familie und Freunde zu haben, weil die Fahrt zum Arbeitsplatz wegfällt. Auch den Gewinn an Flexibilität schätzen viele Angestellte, ebenso die Tatsache, dass sie im gewissen Umfeld Ihren Arbeitsalltag selbst organisieren können. Hier die Vorteile im Überblick:

  • Sie sparen sich den täglichen Weg zur Arbeit und haben dadurch mehr Freizeit gewonnen.
  • Zugleich haben Sie auch weniger Stress, weil Sie nicht täglich im Stau stehen oder auf die verspätete übervolle Bahn warten müssen. Das steigert möglicherweise sogar Ihre Motivation.
  • Falls Ihr Job nicht zwingend an feste Arbeitszeiten gebunden ist, können Sie Ihren Arbeitstag viel flexibler gestalten. Es bleibt Raum für Arztbesuche oder wichtige Termine bei Ämtern. Die Zeit, die Sie dafür aufwenden, können Sie zum Beispiel abends nacharbeiten.
  • Sie müssen nicht zwingend in der Nähe Ihres Arbeitsortes wohnen. Mobiles Arbeiten ermöglicht es, dass die Firma, für die Sie arbeiten in Baden-Württemberg sitzt, Sie dagegen in Niedersachsen wohnen und von dort aus tätig sind.
  • Zu Hause haben Sie vermutlich mehr Ruhe. Konzentriertes Arbeiten ist in diesem Umfeld besser möglich. Viele Menschen empfinden sich im Homeoffice als deutlich effizienter und haben das Gefühl, mehr zu schaffen. Das liegt meistens daran, dass es weniger Störungen gibt.

Auch Unternehmen profitieren davon, mobiles Arbeiten anzubieten:

  • Ermöglichen Firmen vielen Ihrer Angestellten mobiles Arbeiten, sparen sie sich Arbeitsplätze in der Firma, können sich unter Umständen sogar verkleinern und so Kosten reduzieren.
  • Unternehmen nutzen mobiles Arbeiten als Mitarbeiterbindung. Denn viele Angestellte finden es attraktiv und bleiben deshalb länger bei dem Unternehmen beschäftigt.

Vorteil Arbeitszimmer für mobiles Arbeiten

Die beste Voraussetzung für mobiles Arbeiten ist ein eigenes Arbeitszimmer. Das hat nicht nur den Vorteil, dass Sie darin ungestört arbeiten können, sondern es besteht auch die Möglichkeit, es von der Steuer abzusetzen. Allerdings nur, wenn es wirklich ein reines Büro ist. Das heißt, es muss von der Einrichtung her klar als Arbeitszimmer erkennbar sein und darf nicht noch zum Beispiel als Gästezimmer genutzt werden. Ein separater Arbeitsbereich oder eine Ecke zum Beispiel in der Küche oder im Wohnzimmer gilt nicht als steuerlich absetzbares Arbeitszimmer.

Es gibt also klare Vor- und Nachteile für mobiles Arbeiten. Letztlich müssen Sie, so Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin dies möglich macht, selbst entscheiden.



Ein Beitrag von:

Anzeige
Anzeige

Top Stellenanzeigen

Bauingenieur (m/w/d) Fachrichtung Tiefbau, Straßenbau oder Siedlungshydrologie
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)

21.09.2026
Eutin
Junior Projektingenieur Papierverarbeitung (m/w/d)
Fripa Papierfabrik Albert Friedrich KG

21.09.2026
Miltenberg
Teamleiter (m/w/d) Vertrieb und Kalkulation TGA
LIST AG

21.09.2026
Düsseldorf
Ingenieur:in Explosionsschutz als Fachleiter:in
TÜV NORD CERT GmbH

21.09.2026
Essen
Architekt (m/w/d) mit Schwerpunkt im Bereich Projektmanagement
Stadt Biberach an der Riß

21.09.2026
Biberach
EMSR Techniker (m/w/d)
VESTOLIT GmbH

22.09.2026
Marl
Bauüberwacher (m/w/d) Straßenverkehrsanlagen
Bundesagentur für Arbeit - Vössing Ingenieurgesellschaft mbH

22.09.2026
Stuttgart
Bauingenieur/-in (m/w/d)
Bundesagentur für Arbeit - Landeshauptstadt Stuttgart

22.09.2026
Stuttgart
Technische/r Projektmitarbeiter/in (m/w/d) – Bauwesen / Projektkoordination
Bundesagentur für Arbeit - Dr. Kerner GmbH & Co. KG

22.09.2026
Stuttgart
Ingenieurin / Ingenieur mit Master in Informatik / Elektrotechnik – Beamten- Ausbildung (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

22.09.2026
deutschlandweit
Offizierin / Offizier Anwärter/in – Führungskraft Oberfähnrichmodell mit Bachelor (Master) (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

22.09.2026
deutschlandweit
Ingenieurin / Ingenieur mit Master – Beamten- Ausbildung (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

22.09.2026
deutschlandweit
Teamleitung (w/m/d) Konstruktiver Ingenieurbau
Die Autobahn GmbH des Bundes

22.09.2026
Hamm
Teamleiter (m/w/d) Vertrieb und Kalkulation TGA
LIST Ingenieure GmbH & Co. KG

22.09.2026
Bielefeld
Senior Projektingenieur (m/w/d) – EMSR-Technik – Projektmanagement
REUTERS INGENIEUR GmbH

22.09.2026
Hofheim
Technische*r Angestellte*r (Techniker*in oder Ingenieur*in) Werkstofftechnik, Physiktechnik, Maschinenbau
Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP)

22.09.2026
Garching
Ingenieurin (m/w/d) / Techniker (m/w/d) der Mess- und Regelungstechnik für Gebäudeautomation
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH)

22.09.2026
Eutin, Lübeck
Leitung Entwicklung (w/m/d) Mechatronische Systeme / Industrielle Sicherheits- und Automatisierungstechnik
Bernstein AG

22.09.2026
Porta Westfalica
Planungsingenieur (w/m/d) und Projektsteuerung – Verkehrsinfrastruktur und Gleisplanung
Ruhrbahn GmbH

22.09.2026
Essen
Gruppenleiter:in Automatisierungstechnik
TraveNetz GmbH

22.09.2026
Lübeck

Weitere Artikel



Firmenprofile

Anzeige
Anzeige