Arbeitszeit

Arbeitszeitgesetz regelt maximale Arbeitszeit

In Deutschland regelt ein Gesetz die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit und auch die Wochenarbeitszeit ist gesetzlich festgelegt. Dieses Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern sowie die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten in Deutschland. Demnach darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten – allerdings an sechs Tagen der Woche. In Einzelfällen darf auch 10 Stunden gearbeitet werden, allerdings nur, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten nicht über die 8-Stunden-Grenze geht. Wer mehr als die gesetzliche Wochenarbeitszeit arbeitet, leistet Mehrarbeit.

Das ArbZG regelt darüber hinaus, was zur Arbeitszeit gehört, ob also die Anfahrt, das Umziehen sowie Pausen vor Ort als Arbeitszeit gelten. Auch wie die Beschäftigung und Bezahlung bei gesetzlichen Feiertagen zu regeln ist und wie ein gesetzlicher Feiertag bezahlt wird, findet sich in dem Gesetzestext.

Ruhezeit und Ruhepausen

Wer mehr arbeitet, dem stehen auch mehr Pausen zur Verfügung. Diese Ruhepausen, wie das Arbeitszeitgesetz sie nennt, zählen nicht zur Arbeitszeit. Sie betragen mindestens eine halbe Stunde bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden und 45 Minuten ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden. Darüber hinaus stehen jedem Arbeitnehmer Ruhezeiten zu, die die Pause zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen – bei einem Büroarbeitsplatz üblicherweise die Nächte dazwischen – bezeichnen. Diese Ruhezeiten müssen bei Ingenieuren mindestens 11 Stunden dauern.

Überstunden für 59 % der Ingenieure Alltag

Wer länger arbeitet als im eigenen Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag geregelt, macht Überstunden. Ingenieure machen übrigens sehr viele Überstunden, wie wir in unserer Gehaltsstudie wiederholt festgestellt haben. Was Sie dazu wissen sollten, verrät Ihnen der entsprechende Artikel in dieser Rubrik. Darin geht es um die Frage, ob Überstunden angeordnet werden dürfen, ob sie verfallen können und wie man die Höhe der Auszahlung von Überstunden berechnet.

Flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonto

Wir Arbeitszeiten abzuleisten sind, ist in den letzten Jahren immer offener geworden. Mittlerweile sind verschiedene Arten von Arbeitszeiten für viele Beschäftigte ganz normal. In einem eigenen Artikel stellen wir einzelne Arbeitszeitmodelle vor, etwa Gleitzeit, versetzte Arbeitszeit, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeit, Home Office und das Arbeitszeitkonto. Bei letzteren wird Arbeitszeit angespart, also eigentlich Überstunden, die dann in Freizeit oder eine kleinere Auszeit umgewandelt werden können. Das Instrument bietet sowohl den Beschäftigten als auch dem Arbeitgeber eine hohe Flexibilität.

Vertrauensarbeitszeit steht auf der Kippe

Die Vertrauensarbeitszeit galt lange als Beweis einer guten Vorgesetzen-Mitarbeiter-Bindung, doch damit ist seit Mai 2019 Schluss. Denn da urteilte das EuGH, dass geleistete Arbeitsstunden systematisch erfasst werden müssen. Die Personalzeiterfassung wird nun auch in Deutschland neu geregelt, die Sorge, dass wir zur Stechuhr zurückkehren, ist allerdings unbegründet. Moderne Zeiterfassungssysteme sind auf flexible und mobile Arbeitsweisen ausgerichtet.

Und für alle, die sich fragen, was Arbeitszeit eigentlich auf Englisch heißt: working hours.

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