Gehalt 05.05.2022, 12:03 Uhr

Überstunden: Neues Urteil hat Konsequenzen für Arbeitnehmer

Überstunden sind oft ein Streitthema – vor allem, wenn Arbeitnehmer diese ausbezahlt haben wollen. Ein aktuelles Urteil schmälert den Erfolg von Bezahlung deutlich.

Mann am Schreibtisch Akten

Überstunden geltend machen. Dieses Urteil schmälert den Erfolg.

Foto: panthermedia.net/AndreyPopov

Tagtäglich machen Arbeitnehmer in Deutschland Überstunden – bei Ingenieuren und Ingenieurinnen bleibt bei herausfordernden Projekten ein Plus-Konto nicht aus. Über die Bezahlung von Überstunden wird oft gestritten. Ein neues Urteil macht es Arbeitnehmern nicht leichter, ihre Leistung geltend zu machen.

Ein Streit um die Bezahlung von Überstunden mit dem Arbeitgeber kann hässlich enden. Das Bundesarbeitsgericht hat nun eine Bestätigung getroffen, die Angestellte weiter in der Beweislast für Mehrarbeit lässt.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Fachexperte für die Straßenverwaltung (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Firmengruppe Max Bögl-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur (m/w/d) Elektrotechnik für Magnetbahnen Firmengruppe Max Bögl
Sengenthal bei Neumarkt in der Oberpfalz Zum Job 
Städtisches Klinikum Dresden-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Bau Städtisches Klinikum Dresden
Dresden Zum Job 
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden-Firmenlogo
Professur (W2) Verfahren der Wasser-, Boden- und Luftreinhaltung Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Stadt Kehl-Firmenlogo
Ingenieur*in (m/w/d) Geschäftsbereichsleitung Abwasser Stadt Kehl
Technische Universität Berlin-Firmenlogo
Bibliotheksreferendar*in (d/m/w) - Beamtin*Beamter auf Widerruf - Anwärterbezüge Eingangsamt BesGr. A13 Technische Universität Berlin
ANDRITZ Küsters GmbH-Firmenlogo
Inbetriebnahme-Ingenieur (m/w/d) ANDRITZ Küsters GmbH
Krefeld Zum Job 
P+R Betriebsgesellschaft mbH-Firmenlogo
Bauingenieur / Architekt P+R-Parkhäuser (w/m/d) P+R Betriebsgesellschaft mbH
Hamburg Zum Job 
WEMAG Netz GmbH-Firmenlogo
Prozessorganisator Grundzuständiger Messstellenbetrieb (m/w/d) WEMAG Netz GmbH
Schwerin Zum Job 
Menlo Systems GmbH-Firmenlogo
Ingenieur / Techniker (m/w/d) für die Produktion von Frequenzkämmen Menlo Systems GmbH
Planegg Zum Job 
Aerologic GmbH-Firmenlogo
Engineer Aircraft Reliability & Maintenance Program (m/f/x) Aerologic GmbH
Leipzig/Halle Airport Zum Job 
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Consultant Digital Transformation (m/w/d) Schwerpunkte IT, Industrie und Engineering THOST Projektmanagement GmbH
Freiburg im Breisgau, Mannheim, München, Stuttgart Zum Job 
Kromberg & Schubert Automotive GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Ingenieur für Funktionale Sicherheit (m/w/d) Kromberg & Schubert Automotive GmbH & Co. KG
Abensberg bei Regensburg Zum Job 
Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH-Firmenlogo
Vertriebsingenieur (m/w/d) Bereich Spektrometer und Mikroskopie Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH
Herrsching am Ammersee Zum Job 
Brüninghoff GmbH & Co.KG-Firmenlogo
Ingenieurin (m/w/divers) als Führungskraft für Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz Brüninghoff GmbH & Co.KG
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
Junior Recruiter (m/f/d) Quantum-Systems GmbH
Gilching Zum Job 
Rhein-Sieg Netz GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Strategische Netzplanung Rhein-Sieg Netz GmbH
Siegburg Zum Job 
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
Manager (m/w/d) Export/Zoll & Auftragsabwicklung Quantum-Systems GmbH
Gilching Zum Job 
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
.Net Software Developer (Munich or Kyiv) (f/m/d) Quantum-Systems GmbH
Gilching, Kiew (Ukraine) Zum Job 
EMKA Beschlagteile GmbH & Co KG-Firmenlogo
Produktmanager für elektronmechanische Produkte (m/w/d) EMKA Beschlagteile GmbH & Co KG
Wuppertal Zum Job 

Künftig müssen Arbeitnehmer weiterhin nachweisen, dass Überstunden notwendig, angeordnet oder vom Arbeitgeber gebilligt wurden, wenn sie diese vergütet haben wollen. An der Darlegung in Überstundenprozessen ändere das in Deutschland viel diskutierte “Stechuhr-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 nichts – so lautet das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.

„Die Geltendmachung von Überstunden unterliegt damit in der Praxis hohen Anforderungen“, so Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott. „Kann der Arbeitnehmer diese genauen Nachweise nicht erbringen, wird er die Bezahlung von Überstunden in der Regel nicht erfolgreich geltend machen können“, so der Hamburger Fachanwalt Fuhlrott.

Praxisfall: Mehr als 400 Überstunden

Das Bundesarbeitsgericht entschied über eine Klage, die ein Auslieferungsfahrer eingereicht hatte. Er hatte 429 Überstunden angehäuft – ein Fall in Höhe von circa 6.400 Euro. Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber war streitig geblieben, ob der Fahrer die Zeiten tatsächlich gearbeitet hatte. Eine eindeutige Arbeitszeiterfassung fehlte. Der Arbeitnehmer berief sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019.

Was besagt das EuGH?

Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass alle europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, ein effektives System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Fehlt dieses, sind weder geleistete Normalarbeitsstunden noch erbrachte Überstunden zweifelsfrei feststellbar. Diesbezügliche Ansprüche des Arbeitsnehmers seien somit kaum durchzusetzen.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Arbeitnehmer dürfen laut Gesetz von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten – maximal 48 Stunden pro Woche. Bei einer regulären 40-Stunden-Arbeitswoche sind also bis zu acht Überstunden zulässig.

Überstunden: Das sollten Sie als Ingenieur wissen

Das Urteil: Nachteil für den Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgerichts entschied, dass die Grundsätze zur Darlegungslast durch das Urteil des EuGH nicht verändert würden. Die Vorgaben des EuGH dienten dem Gesundheitsschutz. Sie fänden indes grundsätzlich keine Anwendung auf die Vergütung der Arbeitnehmer. Die unionsrechtlich begründete Pflicht zur Messung der täglichen Arbeitszeit habe deshalb keine Auswirkung auf die nach deutschem materiellen und Prozessrecht entwickelten Grundsätze über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess, so die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts.

„Macht ein Arbeitnehmer damit Überstunden geltend, muss er wie bisher genau darlegen, wann er Überstunden geleistet hat“, so Fuhlrott.

Bei Unternehmen dürfte die Entscheidung zum Aufatmen führen, meint er: „Arbeitgebern, die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht erfasst haben, droht nach dem Urteil keine Flut von Prozessen auf Abgeltung von Überstunden“. Gleichwohl sei das Thema nicht endgültig erledigt, meint der Arbeitsrechtler: „Deutschland steht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 in der Pflicht, ein rechtlich effektives System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Daran ändert auch die heutige Entscheidung nichts“.

Digitale Methoden der Zeiterfassung

Sind unbezahlte Überstunden zulässig?

Soweit dies durch den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist, dürfen Arbeitgeber unbezahlte Überstunden anordnen.

Überstunden: Hier bekommen Arbeitnehmer Hilfe

Arbeitnehmer können bei Fragen zur Berechnung und Geltendmachung von Überstundenvergütung Rechtsrat einzuholen – das gilt natürlich auch für den Arbeitgeber. Empfehlenswert ist der VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.

Lesen Sie auch:

Diese Rechte und Pflichten müssen Sie im Home-Office beachten

Das könnte Sie auch interessieren:

Mobiles Arbeiten: Vertrauensarbeitszeit für Ingenieure

Ein Beitrag von:

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.