Gehalt 05.05.2022, 12:03 Uhr

Überstunden: Neues Urteil hat Konsequenzen für Arbeitnehmer

Überstunden sind oft ein Streitthema – vor allem, wenn Arbeitnehmer diese ausbezahlt haben wollen. Ein aktuelles Urteil schmälert den Erfolg von Bezahlung deutlich.

Mann am Schreibtisch Akten

Überstunden geltend machen. Dieses Urteil schmälert den Erfolg.

Foto: panthermedia.net/AndreyPopov

Tagtäglich machen Arbeitnehmer in Deutschland Überstunden – bei Ingenieuren und Ingenieurinnen bleibt bei herausfordernden Projekten ein Plus-Konto nicht aus. Über die Bezahlung von Überstunden wird oft gestritten. Ein neues Urteil macht es Arbeitnehmern nicht leichter, ihre Leistung geltend zu machen.

Ein Streit um die Bezahlung von Überstunden mit dem Arbeitgeber kann hässlich enden. Das Bundesarbeitsgericht hat nun eine Bestätigung getroffen, die Angestellte weiter in der Beweislast für Mehrarbeit lässt.

Künftig müssen Arbeitnehmer weiterhin nachweisen, dass Überstunden notwendig, angeordnet oder vom Arbeitgeber gebilligt wurden, wenn sie diese vergütet haben wollen. An der Darlegung in Überstundenprozessen ändere das in Deutschland viel diskutierte “Stechuhr-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 nichts – so lautet das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.

„Die Geltendmachung von Überstunden unterliegt damit in der Praxis hohen Anforderungen“, so Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott. „Kann der Arbeitnehmer diese genauen Nachweise nicht erbringen, wird er die Bezahlung von Überstunden in der Regel nicht erfolgreich geltend machen können“, so der Hamburger Fachanwalt Fuhlrott.

Stellenangebote im Bereich Elektrotechnik, Elektronik

Elektrotechnik, Elektronik Jobs
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Ingenieur*in (m/w/d) in der Terminplanung für Großprojekte im Anlagenbau THOST Projektmanagement GmbH
verschiedene Standorte Zum Job 
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Consultant (m/w/d) im Projektmanagement der Energiewende THOST Projektmanagement GmbH
Nürnberg, Hannover, Kiel, Berlin, Jena Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur (w/m/d) C-ITS Entwicklung Die Autobahn GmbH des Bundes
Frankfurt am Main Zum Job 
Stadt Freiburg-Firmenlogo
Techniker / Meister /Ingenieur (a) im Tunnelbetrieb Stadt Freiburg
Freiburg Zum Job 
Aptar Radolfzell GmbH-Firmenlogo
Projektleiter Industrialisierung Montage (m/w/d) Aptar Radolfzell GmbH
Eigeltingen Zum Job 
BG ETEM-Firmenlogo
Aufsichtsperson I (m/w/d) nach § 18 SGB VII für die Region Rheine, Nordhorn und Lingen BG ETEM
Region Lingen, Rheine, Nordhorn Zum Job 
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektleiter*in Elektrotechnik Verkehrsanlagen (m/w/d) Elektroingenieur*in oder Techniker*in Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
Karlsruhe Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern-Firmenlogo
Ingenieur Elektrotechnik / Bauingenieur (w/m/d) Ladeinfrastruktur Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern
Nürnberg Zum Job 
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr-Firmenlogo
Traineeprogramm - Bachelor Fachrichtung Maschinenbau / Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d) Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
bayernweit Zum Job 
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr-Firmenlogo
Traineeprogramm - Bachelor Fachrichtung Maschinenbau / Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d) Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
RES Deutschland GmbH-Firmenlogo
Head of Engineering / Leitung technische Planung Wind- & Solarparks (m/w/d) RES Deutschland GmbH
Vörstetten Zum Job 
Universitätsklinikum Tübingen-Firmenlogo
Technische Koordinatorin / Technischer Koordinator (w/m/d) für das Technische Betriebsamt Universitätsklinikum Tübingen
Tübingen Zum Job 
MEWA Textil-Service SE & Co. Management OHG-Firmenlogo
Projektmanager (m/w/d) PMO Business Transformation MEWA Textil-Service SE & Co. Management OHG
Wiesbaden Zum Job 
Eckelmann AG-Firmenlogo
Systemingenieur Echtzeit-Programmierung/-Entwicklung (m/w/d) Eckelmann AG
Wiesbaden Zum Job 
ECKELMANN AG-Firmenlogo
Applikationsingenieur Automatisierungstechnik (m/w/d) Schwerpunkt Walzwerke ECKELMANN AG
Wiesbaden Zum Job 
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)-Firmenlogo
TGA-Koordinatorin / TGA-Koordinator Elektrotechnik (w/m/d) Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) - Elektrotechnik AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Groß-Gerau Zum Job 
Stuttgart Netze GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur Netzbau / Tiefbau für die Energiewende (w/m/d) Stuttgart Netze GmbH
Stuttgart Zum Job 
Schleifring GmbH-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur FPGA / VHDL (m/w/d) Schleifring GmbH
Fürstenfeldbruck Zum Job 
MEWA Textil-Service SE & Co. Management OHG-Firmenlogo
Projektingenieur (m/w/d) Elektrotechnik MEWA Textil-Service SE & Co. Management OHG
Wiesbaden Zum Job 

Praxisfall: Mehr als 400 Überstunden

Das Bundesarbeitsgericht entschied über eine Klage, die ein Auslieferungsfahrer eingereicht hatte. Er hatte 429 Überstunden angehäuft – ein Fall in Höhe von circa 6.400 Euro. Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber war streitig geblieben, ob der Fahrer die Zeiten tatsächlich gearbeitet hatte. Eine eindeutige Arbeitszeiterfassung fehlte. Der Arbeitnehmer berief sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019.

Was besagt das EuGH?

Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass alle europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, ein effektives System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Fehlt dieses, sind weder geleistete Normalarbeitsstunden noch erbrachte Überstunden zweifelsfrei feststellbar. Diesbezügliche Ansprüche des Arbeitsnehmers seien somit kaum durchzusetzen.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Arbeitnehmer dürfen laut Gesetz von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten – maximal 48 Stunden pro Woche. Bei einer regulären 40-Stunden-Arbeitswoche sind also bis zu acht Überstunden zulässig.

Überstunden: Das sollten Sie als Ingenieur wissen

Das Urteil: Nachteil für den Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgerichts entschied, dass die Grundsätze zur Darlegungslast durch das Urteil des EuGH nicht verändert würden. Die Vorgaben des EuGH dienten dem Gesundheitsschutz. Sie fänden indes grundsätzlich keine Anwendung auf die Vergütung der Arbeitnehmer. Die unionsrechtlich begründete Pflicht zur Messung der täglichen Arbeitszeit habe deshalb keine Auswirkung auf die nach deutschem materiellen und Prozessrecht entwickelten Grundsätze über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess, so die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts.

„Macht ein Arbeitnehmer damit Überstunden geltend, muss er wie bisher genau darlegen, wann er Überstunden geleistet hat“, so Fuhlrott.

Bei Unternehmen dürfte die Entscheidung zum Aufatmen führen, meint er: „Arbeitgebern, die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht erfasst haben, droht nach dem Urteil keine Flut von Prozessen auf Abgeltung von Überstunden“. Gleichwohl sei das Thema nicht endgültig erledigt, meint der Arbeitsrechtler: „Deutschland steht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 in der Pflicht, ein rechtlich effektives System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Daran ändert auch die heutige Entscheidung nichts“.

Digitale Methoden der Zeiterfassung

Sind unbezahlte Überstunden zulässig?

Soweit dies durch den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist, dürfen Arbeitgeber unbezahlte Überstunden anordnen.

Überstunden: Hier bekommen Arbeitnehmer Hilfe

Arbeitnehmer können bei Fragen zur Berechnung und Geltendmachung von Überstundenvergütung Rechtsrat einzuholen – das gilt natürlich auch für den Arbeitgeber. Empfehlenswert ist der VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.

Lesen Sie auch:

Diese Rechte und Pflichten müssen Sie im Home-Office beachten

Das könnte Sie auch interessieren:

Mobiles Arbeiten: Vertrauensarbeitszeit für Ingenieure

Ein Beitrag von:

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.