Arbeitnehmervertretung gründen 16.01.2020, 15:19 Uhr

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist eine wichtige Einrichtung, damit die Rechte der Arbeitnehmer gut vertreten werden. Doch wie können Ingenieure ihn gründen? Und welche Rechte hat ein Betriebsrat überhaupt? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.

Betriebsrat: Wer ist wahlberechtigt? Foto: panthermedia.net/Moodboard

Betriebsrat: Wer ist wahlberechtigt?

Foto: panthermedia.net/Moodboard

Der Betriebsrat ist eine wichtige Institution in der deutschen Wirtschaft. Denn gerade in größeren Unternehmen, wo Mitarbeitende nicht jedes Anliegen persönlich mit dem Chef besprechen können, spielt er eine sehr wichtige Rolle als Arbeitnehmervertretung. Seine grundlegende Funktion ähnelt der eines Politikers: Betriebsratsmitglieder werden von den Kollegen gewählt und sollen in deren Interesse handeln. Dafür müssen sie zu speziellen Themen natürlich die Meinung der Belegschaft einholen. In diesem Sinne haben sie eine vermittelnde Rolle gegenüber dem Arbeitgeber. Allerdings ist die Gestaltungskraft des Betriebsrates begrenzt.

Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ausgeführt, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Betriebsrat hat und wie genau er gegründet werden kann. Die Voraussetzungen wurden vom Gesetzgeber bewusst niedrig angesetzt: Schon eine Zahl von fünf wahlberechtigten Mitarbeitern reicht aus, um einen Betriebsrat als Arbeitnehmervertreter zu wählen. Wie groß das Gremium sein darf, hängt von der Zahl der Angestellten ab. Es gibt eine festgelegte Staffelung:

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Anzahl der Arbeitnehmer Betriebsratsmitglieder
5 – 20 1
21 – 50 3
51 – 100 5
101 – 200 7
201 – 400 9
401 – 700 11
701 – 1.000 13
1.001 – 1.500 15
1.501 – 2.000 17
2.001 – 2.500 19
2.501 – 3.001 21
3.001 – 3.500 23
3.501 – 4.000 25
4.001 – 5.000 29
5.001 – 6.000 31
6.001 – 7.000 33
7.001 – 9.000 35

Dabei ist die Funktion übrigens nicht mit mehr Geld verbunden. Betriebsrat ist ein Ehrenamt. Die anfallende Arbeit, auch Schulungen und Fortbildungen, dürfen jedoch während der normalen Arbeitszeit erledigt werden. Ab 200 Mitarbeitern sind Unternehmen sogar verpflichtet, eine oder mehrere Personen teilweise oder vollständig für diese Aufgabe von der Arbeit freizustellen. Das jeweilige Betriebsratsmitglied bezieht also weiterhin sein normales Gehalt, nimmt jedoch während seiner Arbeitszeit stundenweise oder sogar in Vollzeit die Aufgaben wahr, die mit der Arbeitnehmervertretung verbunden sind.

Wie sollten Ingenieure vorgehen, wenn sie einen Betriebsrat gründen möchten?

In großen Konzernen ist ein Betriebsrat in der Regel Standard und von der Geschäftsführung zwar nicht immer geliebt, aber meistens geschätzt. Denn eine gute Arbeitnehmervertretung kann erheblich zum Betriebsfrieden beitragen. Die Angestellten haben eine Anlaufstelle für ihre Fragen, Sorgen und Wünsche. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber durch Gespräche mit dem Betriebsrat mehr über die Stimmung in der Belegschaft erfahren. Eine konstruktive Zusammenarbeit der beiden Parteien kann zu effektiven betrieblichen Regelungen führen. Gerade schwierige Entscheidungen lassen sich den Angestellten oftmals besser vermitteln, wenn der Betriebsrat mitgewirkt hat.

In kleinen Betrieben, wo es bislang keine Arbeitnehmervertretung gab, wird die Wahl eines Betriebsrates hingegen häufig mit einer ablehnenden Haltung aufgenommen. Der Geschäftsführer versteht die „plötzliche Notwendigkeit“ nicht oder sieht in diesem Wunsch sogar einen Affront gegen seine bisherigen Entscheidungen. Ingenieure, die zur Gründung beitragen möchten, sollten diese Situation unbedingt vermeiden, indem sie den Chef bereits im Vorfeld mit ins Boot nehmen. Dafür ist es sinnvoll, die Geschäftsführung darüber zu informieren, welche Vorteile eine Arbeitnehmervertretung für sie hat, unter anderem:

  • Der Geschäftsführer hat einen Ansprechpartner, mit dem er wichtige Themen und auch grundlegende Veränderungen besprechen kann – ohne die gesamte Belegschaft zusammenrufen zu müssen.
  • Eventuelle Missverständnisse können schneller aus dem Weg geräumt werden.
  • Der Betriebsrat wird dazu beitragen, seinen Kollegen komplizierte oder unangenehme Sachverhalte zu vermitteln.
  • Durch Gespräche mit dem Betriebsrat bekommt der Chef leichter ein Gefühl für die Stimmungslage der Belegschaft und kann bei Unmut rechtzeitig gegensteuern.
  • Bei den Mitarbeitern kann es zu einer größeren Zufriedenheit beitragen, wenn sie den Eindruck haben, ihre Interessen würden vertreten.
  • Um viele Themen muss sich der Geschäftsführer nicht mehr selbst kümmern, weil der Betriebsrat gegenüber seinen Kollegen auch eine beratende Funktion einnimmt und durch Schulungen entsprechendes Wissen erwirbt.

Wie läuft die Gründung eines Betriebsrates in kleinen Unternehmen ab?

Arbeitnehmer haben zwar das Recht, ab einer bestimmten Betriebsgröße einen Betriebsrat zu gründen, sie müssen dafür jedoch selbst aktiv werden. Denn es gibt keine Pflicht aufseiten des Arbeitgebers, sich um die Installation eines Betriebsrates zu bemühen. Klar ist aber auch, dass er eine anstehende Wahl nicht behindern darf.

In sehr kleinen Unternehmen müssen die Angestellten zunächst klären, ob die Zahl von 5 wahlberechtigten Mitgliedern erreicht ist. Auszubildende werden mitgezählt, sobald sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Auch Teilzeitkräfte zählen, unabhängig von der geleisteten Stundenzahl. Nicht mitgerechnet werden hingegen der Chef sowie leitende Angestellte. Mindestens 3 der Kollegen müssen zudem wählbar sein. Es geht dabei nur darum, ob sie theoretisch das sogenannte passive Wahlrecht besitzen. Ob sie tatsächlich kandidieren möchten, spielt keine Rolle. Grundlage ist hier wieder die Volljährigkeit. Außerdem müssen die Mitarbeiter mindestens 6 Monate lang zum Unternehmen gehören – diese Regel fällt weg, wenn der Betrieb erst kürzlich gegründet wurde, also noch nicht seit 6 Monaten besteht. Ausgenommen von einer Kandidatur sind zudem Leiharbeitnehmer sowie Kollegen, die als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung davon ausgeschlossen sind, sich für eine öffentliche Wahl aufstellen zu lassen.

Im nächsten Schritt sollten Sie klären, ob Sie im Kollegenkreis Rückhalt für die Wahl eines Betriebsrats hätten. Dann muss der Betriebsrat nach einem festgelegten Verfahren gewählt werden. Alle Abweichungen von diesem Prozedere sind rechtlich nicht zulässig. Für eine Betriebsgröße von maximal 50 Mitarbeitern kann das einfache Wahlverfahren angewandt werden. Es unterscheidet sich von dem normalen Wahlverfahren nur durch verkürzte zeitliche Abläufe. Das sind die Schritte zum Betriebsrat:

  1. Die Betriebsratswahlen finden in Deutschland immer zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt.
  2. Ein Gewerkschaftsmitglied oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer laden zur Wahlversammlung ein.
  3. Dort wird unter den wählbaren Kollegen zunächst der Wahlvorstand bestimmt (drei Personen), der den weiteren Ablauf der Wahl zum Betriebsrat organisiert.
  4. Der Vorstand erstellt die Wählerliste. Dabei ist zu beachten, dass leitende Angestellte von der Wahl ausgenommen sind. Darunter ist aber nicht jede Führungskraft zu verstehen, sondern lediglich Mitarbeiter, die typische Arbeitgeberaufgaben wahrnehmen, also beispielsweise selbstständig Leute für ihre Abteilung einstellen oder entlassen dürfen oder eine Vollmacht für wichtige geschäftliche Entscheidungen besitzen (Prokura).
  5. Erstellt wird zudem das Wahlausschreiben, das alle Kollegen über die Einzelheiten der Wahl informiert, etwa über Einspruchsfristen.
  6. Der Wahlvorstand sammelt auf der Sitzung direkt Kandidaten-Vorschläge für die Wahl ein und prüft, ob sie korrekt sind, also die Voraussetzungen für das passive Wahlrecht bestehen.
  7. Im Anschluss werden sämtliche Unterlagen veröffentlicht.
  8. Eine Woche später findet eine zweite Wahlversammlung statt, wo der Betriebsrat in geheimer Wahl von den Wahlberechtigten gewählt wird. Er zunächst bleibt für vier Jahre im Amt und organisiert dann die nächste Wahl. Er kann mehrfach gewählt werden.

Welche Aufgaben und Rechte hat ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. Das ist ein sehr großer Bereich, und tatsächlich ist der Arbeitnehmervertreter für viele Themen zuständig. Dabei ist es jedoch unterschiedlich, wie viel Einfluss er hat, welche Rechte er also wahrnehmen kann. Grundsätzlich trägt er dafür Sorge, dass der Arbeitgeber sich an Gesetze und Bestimmungen hält. Er achtet darauf, dass kein Arbeitnehmer benachteiligt wird und auf der anderen Seite alle eine angemessene Förderung erhalten. Zudem versucht er, Maßnahmen beim Arbeitgeber durchzusetzen, die für die Belegschaft ein Vorteil wären.

Das sind die wichtigsten Aufgaben im Einzelnen:

  • Der Betriebsrat kontrolliert, ob Gesetze und Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, aber auch Normen und Arbeitsschutzmaßnahmen. Betrieblicher Umweltschutz fällt ebenfalls in seinen Aufgabenbereich.
  • Er fördert die Gleichstellung von Mann und Frau im Betrieb und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter.
  • Ebenso fördert er die Integration von Schwerbehinderten.
  • Er unterstützt die Einrichtung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung.
  • Er verhindert, dass Beschäftigte diskriminiert werden, beispielsweise aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Sexualität, Nationalität, einer Behinderung, ihrer religiösen Überzeugung, Weltanschauung oder aus anderen Gründen.
  • Er versucht, Vorschläge beim Arbeitgeber durchzusetzen, die von der Belegschaft oder anderen Interessenvertretungen stammen, etwa nach einem Behindertenbeauftragten.

Vorgesehen ist dabei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, also ein lösungsorientiertes Miteinander.

Welche Rechte hat der Betriebsrat, um seine Aufgaben erfüllen zu können?

Die Rechte des Betriebsrats sind in verschiedene Kategorien unterteilt:

  1. Informationsrechte: Der Arbeitgeber muss ihn umfassend und rechtzeitig über Vorgänge und Entscheidungen im Betrieb informieren. Übrigens hat der Betriebsrat deswegen auch eine Geheimhaltungspflicht, darf also nicht alles weitertragen, was er im Rahmen seiner Funktion erfährt.
  2. Vorschlagsrechte: Er darf dem Arbeitgeber Vorschläge im Rahmen der Belegschaft unterbreiten. Der Arbeitgeber muss diese gewissenhaft prüfen. Bei Angelegenheiten, in denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat (siehe unten), muss der Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat eine gemeinsame Lösung finden.
  3. Beratungsrechte: Bei einigen Themen, etwa der Personalplanung, hat der Betriebsrat das Recht, das Thema mit dem Arbeitgeber zu diskutieren.
  4. Zustimmungsverweigerungsrechte: Für einige Entscheidungen benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats, etwa für Kündigungen oder Neueinstellungen. Der kann seine Zustimmung verweigern. Wichtig: Dieses Recht kann er nur unter speziellen Herausforderungen ausüben, beispielsweise, weil er den begründeten Verdacht hat, dass durch die Entscheidung dieser oder ein anderer Mitarbeiter benachteiligt oder diskriminiert wird. Er hat nicht das Recht, inhaltlich Einfluss auf eine Personalentscheidung zu nehmen.
  5. Mitbestimmungsrechte: Das sind die wichtigsten Rechte des Betriebsrats. Alle Themen, in denen er ein Mitbestimmungsrecht hat, kann der Arbeitgeber tatsächlich nicht allein entscheiden. Kommt es nicht zu einem Konsens, muss eine Einigungsstelle angerufen werden. Bei einem großen Teil der sozialen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das betrifft zum Beispiel die Tage, an denen gearbeitet wird, Anfang und Ende der Arbeitszeit, Regelungen zur Dienstkleidung, eventuelle Taschenkontrollen, Videoüberwachung und Ähnliches. Außerdem können in Tarifverträgen Mitbestimmungsrechte zu bestimmten Themen festgelegt werden.
  6. Organisatorische Rechte: Darunter fällt alles, was der Betriebsrat an organisatorischen Mechanismen benötigt, um seine Aufgaben erfüllen zu können, etwa das Recht, Sprechstunden einzurichten oder eine Betriebsversammlung durchzuführen.
  7. Sonstige Rechte: Unter diesem Punkt sind weitere Rechte zusammengefasst, die vor allem in bestimmten Situationen zum Tragen kommen, etwas das Anhörungsrecht, wenn ein Mitarbeiter gekündigt wird – der Arbeitgeber muss dann gegebenenfalls dem Betriebsrat Gelegenheit geben, seine Meinung zu äußern.

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Ein Beitrag von:

  • Nicole Lücke

    Nicole Lücke macht Wissenschaftsjournalismus für Forschungszentren und Hochschulen, berichtet von medizinischen Fachkongressen und betreut Kundenmagazine für Energieversorger. Sie ist Gesellschafterin von Content Qualitäten. Ihre Themen: Energie, Technik, Nachhaltigkeit, Medizin/Medizintechnik.

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