Arbeitnehmervertretung 17.01.2020, 09:17 Uhr

Müssen Ingenieure ihre Betriebsratsarbeit im Lebenslauf erwähnen?

Prinzipiell ist ehrenamtliches Engagement ein Pluspunkt im Lebenslauf. Eine Betriebsratstätigkeit wird von potenziellen Arbeitgebern jedoch häufig anders bewertet. Was heißt das für eine Bewerbung? Wie sollten Ingenieure mit diesem Thema umgehen?

Lebenslauf schreiben: Mehr als eine Auflistung.

Lebenslauf schreiben: Mehr als eine Auflistung.

Foto: panthermedia.net/AndreyPopov

Auf manche Fragen gibt es keine eindeutige Antwort. Das lässt sich auch für das Thema Betriebsratsarbeit im Lebenslauf bestätigen. Ob es sinnvoll sein kann, diese Tätigkeit in einer Bewerbung zu erwähnen, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der persönlichen Motivation, dem Ziel der Bewerbung, der Intensität der Betriebsratsarbeit – freigestellt oder nicht – sowie natürlich von den Erfahrungen, die der potenzielle Arbeitgeber mit Betriebsratsmitgliedern gesammelt hat.

Die rechtliche Lage: Muss eine Betriebsratstätigkeit genannt werden?

Hier ist die Antwort ein klares „Nein“. Das Engagement in der Mitbestimmung ist offiziell ein Ehrenamt und muss daher nicht im Lebenslauf erwähnt werden. Das gilt selbst für den Fall, dass der Ingenieur während seiner Zeit im Betriebsrat freigestellt war und faktisch die Arbeit, für die er eigentlich bezahlt wurde, nicht ausgeübt hat. Trotzdem gilt natürlich auch in Bezug auf eine Betriebsratstätigkeit, dass es nicht erlaubt ist, im Lebenslauf zu lügen. Wer ehrenamtliches Engagement erwähnt, muss spätestens im Vorstellungsgespräch mit Nachfragen rechnen und diese dann auch ehrlich beantworten.

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Darf der Arbeitgeber das Engagement im Betriebsrat im Zeugnis aufführen?

In dieser Hinsicht unterscheiden Gerichte zwischen Betriebsräten, die ihrer normalen Arbeit weiterhin nachgehen, und Beschäftigten, die für ihre Betriebsratstätigkeit über einen längeren Zeitraum freigestellt waren. Eine pauschale Antwort ist hier wiederum nicht möglich, weil es sich gegebenenfalls um eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Arbeitsgerichts handelt. Denn auf der einen Seite muss der Arbeitgeber das Zeugnis natürlich wahrheitsgemäß schreiben. Auf der anderen Seite ist er zu wohlwollenden Formulierungen verpflichtet, und den Juristen ist durchaus bewusst, dass ein Engagement im Betriebsrat von Personalchefs kritisch gesehen werden kann, wenn es in einer Bewerbungsmappe auftaucht.

Längere Zeiten der Freistellung bedeuten jedoch, dass der Arbeitnehmer keine Tätigkeiten ausgeführt hat, die seiner ursprünglichen Jobbeschreibung entsprechen und dementsprechend im Zeugnis beurteilt werden könnten. Deswegen entscheiden die Gerichte in den meisten Fällen, dass es legitim ist, Auszeiten zu benennen. Das gilt gleichermaßen für Pausen aufgrund von Elternzeit als auch für eine Freistellung im Rahmen einer Betriebsratstätigkeit. Der Grund müsste zwar nicht erwähnt werden. Aber in der Regel ist es für den Arbeitnehmer nicht von Vorteil, wenn eine Auszeit ohne Grund aufgelistet ist. Besser kann es in solch einem Fall sein, in die Offensive zu gehen und die Betriebsratsarbeit zusätzlich selbst im Lebenslauf aufzuführen und auch im Anschreiben darauf Bezug zu nehmen.

Wann ist es ratsam, ein Betriebsratsamt ohne Freistellung im Lebenslauf zu erwähnen?

Ingenieure, die sich im Betriebsrat engagiert haben, wissen in der Regel, dass es gute Gründe gäbe, dieses Ehrenamt in den Lebenslauf zu schreiben. Denn die Betriebsratsarbeit ist mit vielen neuen Erfahrungen verbunden. Ein Betriebsrat besucht Schulungen, setzt sich deutlich stärker mit Entscheidungen der Geschäftsführung auseinander, stärkt seine kommunikativen Fähigkeiten und übt sich in Diplomatie. Er erweitert also sein Wissen und verbessert viele Soft Skills. Das sind alles Punkte, die eigentlich jeder gern in seinem Lebenslauf erwähnen würde. Das gilt besonders, wenn die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung vertrauensvoll und konstruktiv war und womöglich über viele Jahre angedauert hat.

Ob es empfehlenswert wäre, diese positiven Aspekte und damit die Betriebsratstätigkeit im Lebenslauf zu erwähnen, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

  1. Können Sie in Ihrem Lebenslauf auf Erfahrungen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Ingenieur verweisen, bei denen Sie ähnliche Kompetenzen erworben haben? Dann sollten Sie sich auf diese konzentrieren. Bei Bedarf können Sie im Lebenslauf erwähnen, dass Sie diese durch „spezielle Projekte“ vertieft haben. Durchaus legitim wäre es, beispielsweise auf eine „enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung“ zu verweisen. Allerdings sollten Sie in diesem Fall die Bereitschaft mitbringen, auf Nachfragen im Vorstellungsgespräch Ihre Arbeit für den Betriebsrat zu benennen. Das lässt sich im persönlichen Gespräch aber natürlich oft viel besser vermitteln als in wenigen Worten in den Bewerbungsunterlagen.
  2. Inwiefern sind die erworbenen Kompetenzen relevant für die Stelle, auf die Sie sich bewerben? Falls Sie zum Beispiel in eine Führungsposition wechseln möchten, für die Sie ein großes Verständnis für Personalplanung oder Ähnliches mitbringen sollten, dann kann eine Betriebsratstätigkeit im Lebenslauf durchaus von Vorteil sein. Schließlich erfährt ein Betriebsrat bei seiner Arbeit viel über Herausforderungen, mit denen die Geschäftsführung umgehen muss. Natürlich sollten Sie in solch einem Fall genau diese Seite ihrer Betriebsratsarbeit betonen und im Anschreiben näher ausführen: „Meine Betriebsratstätigkeit hat mir neue Einblicke gegeben und Verständnis für zum Teil auch schwierige Entscheidungen der Geschäftsführung geweckt.“ Keinesfalls dürfen Sie das Engagement im Betriebsrat nur kurz im Lebenslauf erwähnen. Erläuterungen sind unverzichtbar.

Wie kann ein freigestellter Betriebsrat seinen Lebenslauf formulieren?

Bei einer größeren Zahl an Mitarbeitern werden ein oder mehrere Mitglieder des Betriebsrats für ihre Tätigkeit freigestellt. Das kann in Teilzeit oder in Vollzeit erfolgen. Bei einer vollständigen Freistellung arbeitet der Betriebsrat also faktisch nicht mehr in dem Beruf, für den sein Arbeitsvertrag ausgestellt wurde. Im Lebenslauf kann das problematisch sein. Besonders kompliziert wird die Situation, wenn die Freistellung über einen langen Zeitraum erfolgt ist.

Grundsätzlich wird ein Betriebsrat zunächst für vier Jahre gewählt. Natürlich kann es trotzdem passieren, dass er schon ein Jahr später eine interessante Stellenausschreibung entdeckt, auf die er sich bewirbt. Im Lebenslauf nennt er in solch einer Situation seinen aktuellen Arbeitgeber. Auf die Betriebsratsarbeit sollte er nicht verweisen. Eine verhältnismäßig kurze Auszeit hat schließlich in der Regel keinen wesentlichen Einfluss auf seine Kompetenz oder die Arbeitsroutine, die er für den nächsten Job wieder benötigt.

Anders sieht es bei langen Freistellungszeiträumen aus. Ein Beispiel: Ein Ingenieur hat sich in den Betriebsrat wählen lassen, war dafür in Vollzeit freigestellt. Dann ist er wiedergewählt worden. Insgesamt arbeitet er also bereits seit acht Jahren nicht mehr in seinem Beruf. Es wäre unumgänglich, im Lebenslauf die Betriebsratstätigkeit zu erwähnen. Andernfalls entsteht ein falscher Eindruck. Schließlich kann der Ingenieur weder aktuelle Projekte benennen, an denen er beteiligt war, noch auf fachbezogene Fortbildungen verweisen. Ein möglicher Arbeitgeber würde sich also beim Sichten des Lebenslaufs fragen, was der Mitarbeiter in den vergangenen Jahren überhaupt gemacht hat – die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch wäre unwahrscheinlich. Die Betriebsratsarbeit müsste bei diesem Beispiel also zwingend im Lebenslauf stehen – inklusive einer Einordnung, inwiefern diese Zeit für die anvisierte Stelle relevant sein könnte.

Wie wird eine Betriebsratstätigkeit im Lebenslauf möglichst geschickt erwähnt?

Wie bereits ausgeführt, gibt es für manche Ingenieure gute Argumente, um im Lebenslauf auf die Betriebsratsarbeit zu verweisen. Das gilt vor allem dann, wenn die Fachkräfte Erfahrungen oder Soft Skills hervorheben möchten, die sie im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung erworben haben. Allerdings ist es immer mit einem Risiko verbunden, den Betriebsrat im Lebenslauf zu erwähnen. Manche Arbeitgeber haben schlechte Erfahrung mit der Arbeitnehmervertretung gemacht, und legen die Bewerbung womöglich direkt zur Seite. Sie sollten sich darüber im Klaren sein und einige Regeln beachten, wenn Sie eine Betriebsratstätigkeit in Ihren Bewerbungsunterlagen aufführen möchten:

  • Im Lebenslauf sollten Sie klar schreiben, in welchem Umfang Sie im Betriebsrat tätig waren und zugleich die Erfolge erwähnen, die Sie parallel in Ihrem Fachbereich erreicht haben.
  • Räumen Sie der Betriebsratstätigkeit im Lebenslauf nicht unnötig viel Platz ein. Sie können Ihre Zeit in der Arbeitnehmervertretung auch ans Ende des Lebenslaufes setzen, unter dem Sonderpunkt „ehrenamtliches Engagement“.
  • Noch wichtiger sind die Formulierungen im Anschreiben. Zum einen kann es hilfreich sein, die Motivation für die Betriebsratsarbeit zu nennen. Falls Sie beispielsweise mit dem Konfrontationskurs des vorherigen Betriebsrats unzufrieden waren und durch ihr Engagement zu konstruktiven Lösungen beitragen wollten, sollten Sie das erwähnen.
  • Deutlich machen sollten Sie ein eventuelles Verständnis für schwierige Entscheidungen der Geschäftsführung – ein Betriebsrat wird über viele Vorgänge informiert, von denen er als normaler Angestellter nichts erfahren würde. Er ist deswegen auch zur Geheimhaltung verpflichtet. Dieses Hintergrundwissen kann in vielen Fällen dazu führen, dass er besser nachvollziehen kann, welchen Herausforderungen die Geschäftsführung ausgesetzt ist. Sie erfahren in einem Wirtschaftsausschuss beispielsweise, wie die Produktionsdaten aussehen und welche Risikobewertungen die Geschäftsführung vornimmt. Das sollten Sie im Anschreiben unbedingt betonen. Das gilt besonders, wenn Sie sich mit Ihrer Bewerbung für eine Führungsposition empfehlen möchten, die tendenziell enger an die Arbeit der Geschäftsführung angebunden ist.
  • Ist Ihre Betriebsratsarbeit konstruktiv und lösungsorientiert gewesen? Haben Sie vielleicht sogar großes diplomatisches Geschick bewiesen, sodass der Arbeitgeber Sie ungern als Betriebsrat verlieren möchte? Das wäre natürlich eine wichtige Information, die im Anschreiben nicht fehlen darf. Ein sehr positives Zeugnis würde diesen Eindruck bestärken und aus Ihrer Betriebsratstätigkeit womöglich ein dickes Plus machen.

Was bedeutet eine Freistellung für die Bewerbung eines Betriebsrats?

Wie bereits erwähnt, können Sie eine kurze Periode der Freistellung als Betriebsrat in Ihrem Lebenslauf ignorieren. Der Arbeitsvertrag läuft in dieser Zeit ja weiter, sodass auch keine Lücke im Lebenslauf entsteht. Anders sieht es aus, wenn Sie einige Jahre freigestellt waren. Denn faktisch sind Sie als Ingenieur in solch einer Situation in der Regel nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Es stellt sich also die Frage, auf was für eine Stelle Sie sich überhaupt bewerben könnten.

Das hängt natürlich von Ihren individuellen Qualifikationen und Interessen ab. Es lassen sich dazu aber auch ein paar grundsätzliche Dinge sagen. Häufig bietet sich der Wechsel in eine übergeordnete Führungsposition an, wo Sie das fachliche Wissen mit den erworbenen Fähigkeiten aus der Zeit als Betriebsrat kombinieren können. Das wäre unter Umständen möglich bei einer Stelle im Bereich der Arbeitssicherheit oder der Qualitätssicherung. Eine weitere Option ist vielfach der Personalbereich, etwa als Recruiter für Fachkräfte. Eine gute Alternative, die sicherlich auch von Ihrem Alter abhängt, wäre der Wechsel in eine Tätigkeit als selbstständiger Ingenieur im Bereich der Beratung. Übrigens: Ehemalige Betriebsräte sind häufig besonders interessant für Unternehmen, die Ingenieurdienstleistungen anbieten und dafür auch Fachkräfte an Kunden ausleihen. Denn sie benötigen Mitarbeiter, die sowohl die Bedürfnisse der angestellten Ingenieure verstehen, als auch die der Kunden, also der jeweiligen Arbeitgeber.

Falls Sie nach einer Freistellung als Betriebsrat also nicht im bisherigen Unternehmen bleiben möchten, stehen Ihnen einige Türen offen – wenn Sie Lebenslauf und Anschreiben geschickt formulieren. Ingenieure, die stärker auf eine fachliche Karriere setzen möchten, sollten dennoch gut abwägen, wie stark sie sich im Bereich der Mitbestimmung engagieren. Denn eine Betriebsratstätigkeit kann eine Karriere auch behindern.

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Ein Beitrag von:

  • Nicole Lücke

    Nicole Lücke macht Wissenschaftsjournalismus für Forschungszentren und Hochschulen, berichtet von medizinischen Fachkongressen und betreut Kundenmagazine für Energieversorger. Sie ist Gesellschafterin von Content Qualitäten. Ihre Themen: Energie, Technik, Nachhaltigkeit, Medizin/Medizintechnik.

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