Arbeitsrecht 05.05.2022, 07:43 Uhr

Außertariflicher Arbeitsvertrag: Vor- und Nachteile gegenüber dem Tarifvertrag

Bei einem außertariflichen Arbeitsvertrag, kurz AT-Vertrag, handeln Arbeitnehmer die Konditionen individuell mit dem Arbeitgeber aus. Grundlage ist aber immer ein Tarifvertrag. Der AT-Vertrag ist etwa dann sinnvoll, wenn Qualifikationen oder Aufgaben ein übertarifliches Gehalt zulassen. In diesem Überblick erfahren außertarifliche Angestellte alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht.

AT-Vertrag: Eine Hand mit Kugelschreiber bei der Unterzeichnung eines Blatt Papiers

Der AT-Vertrag bestimmt die Begebenheiten einer Arbeitsstelle.

Foto: panthermedia.net/Gajus-Images

Ein außertariflicher Arbeitsvertrag wird immer dann geschlossen, wenn Mitarbeiter und Arbeitgeber die Konditionen individuell aushandeln wollen. Dabei schwebt ein AT-Vertrag – was die Eckdaten und Rahmenbedingungen betrifft – nicht im luftleeren Raum. Vielmehr orientiert er sich immer am jeweils relevanten Tarifvertrag. Zudem ist im Tarifvertrag definiert, unter welchen Umständen Sie als Ingenieur oder Informatiker in einen AT-Vertrag wechseln können. Eine Unterscheidung zwischen beiden Verträgen:

Was ist ein Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag regelt Rechte und Pflichten des Angestellten und des Unternehmens, also den Tarifvertragsparteien. Er regelt Löhne, Gehälter, die Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern einer Branche. Die Höhe des Lohns und die Länge der Arbeitszeit sind im Tarifvertrag geregelt. Wer untere einem Tarifvertrag arbeitet, hat zum Beispiel automatisch Anspruch auf eine vereinbarte Tariferhöhung, die in der jeweiligen Gewerkschaft verabschiedet wurde.

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Was ist ein außertariflicher Arbeitsvertrag?

Ein außertariflicher Arbeitsvertrag wird stets individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Er findet in der Regel bei Ingenieuren Anwendung, deren Qualifikationen oder Aufgaben eine höhere Vergütung rechtfertigt, als die im Tarifvertrag maximal festgelegte Gehaltsstufe. Prinzipiell muss der AT-Vertrag besser sein, als eine Einstufung der Tätigkeit in der höchsten Gehaltsgruppe des entsprechenden Tarifvertrages.

AT-Vertrag bei übertariflichen Gehaltsforderungen sinnvoll

Grundsätzlich ist für Sie als Mitarbeiter immer dann ein außertariflicher Arbeitsvertrag sinnvoll, wenn Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich viel höhere Anforderungen stellt, als im Rahmen der höchsten tariflichen Gehaltsgruppe festgelegt ist. Das angestrebte Gehalt muss für einen AT-Vertrag also oberhalb der höchstmöglichen Tarifgruppe liegen. Der aktuell gültige Tarifvertrag regelt die entsprechenden Bestimmungen. Wichtig hier: Für jede Branche gelten unterschiedliche Regelungen.

Lesen Sie auch: Muss ich Chef werden? Testen Sie, welcher Karriereweg für Sie richtig ist

Und in manche Branchen gibt es keine Tarifverträge. Demzufolge können Sie hier auch nicht außertariflich beschäftigt werden. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie als Arbeitnehmer einen AT-Vertrag abschließen wollen, so sollte der in seiner Gesamtbewertung besser sein, als wenn Sie nach der höchsten Gehaltsgruppe des Tarifvertrages bezahlt würden – alle Leistungen eingeschossen.

Tarifvertrag: Vorteile für Mitarbeiter, Arbeitgeber und den Staat

Der Tarifvertrag wird im Gegensatz zum AT-Arbeitsvertrag zwischen zwei Tarifparteien, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverband, geschlossen. Es handelt sich sozusagen um eine Form kollektiver Selbstbestimmung. Der Tarifvertrag ist ein Abkommen zu Arbeitsbedingungen zwischen den Arbeitgebern, sprich den Chefs von Unternehmen und den Arbeitnehmervertretern, die in Gewerkschaften organisiert sind. Besonders Ingenieure profitieren von der Tarifbindung der Unternehmen, da diese in der Regel besser zahlen.

Vorteil Arbeitnehmer

Durch die Gewerkschaften haben Sie als Ingenieur die Möglichkeit, Ihre Arbeitsbedingungen mitzubestimmen. Hier gibt es Lohn-, Gehalts-, Flächen-, Haus-, Rahmen- und Manteltarifverträge. Lohn- und Gehaltstarifverträge verringern die Konkurrenzsituation und stärken die Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber. Sie spiegeln zudem wirtschaftliche Entwicklungen wider und haben vergleichsweise kurze Laufzeiten. Rahmen- und Manteltarifverträge haben in der Regel längere Laufzeiten und bieten wirksam Schutz gegen schnelle Änderungen in den Arbeitsverträgen.

Vorteil Arbeitgeber

Aber auch für den Arbeitgeber kann der Tarifvertrag von Vorteil sein: So muss er die Eckdaten von Arbeitsverträgen nicht für jeden Mitarbeiter neu und individuell verhandeln. Zudem kann er Lohnkosten besser kalkulieren. Tarifverträge übernehmen außerdem eine Kartellfunktion, denn sie können einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten konkurrierender Unternehmen schaffen. Außerdem gilt für die Laufzeit des Tarifvertrags Friedenspflicht. Das bedeutet, es darf in dieser Zeit nicht gestreikt werden.

Vorteil Staat

Der Staat wiederum muss sich nicht in die Verhandlungen um die Höhe des Gehalts einmischen. Falls es zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden kommt, kann es aber sein, dass er bei Tarifverhandlungen als Schlichter fungiert oder fungieren kann. Der Tarifvertrag bietet also schon von Haus aus viele Vorteile.

Zum Überblick über die einzelnen Formen von Tarifverträgen.


Vor- und Nachteile eines außertariflichen Arbeitsvertrags

Dennoch kann der außertarifliche Vertrag für Sie als Ingenieur in Frage kommen, wenn Sie künftig als Führungskraft arbeiten oder ein ausgewiesener Spezialist sind. In diesem Fall sind mit dem außertariflichen Vertrag oftmals große Schritte auf der Karriereleiter verbunden. Außergewöhnlich verantwortungsvolle Aufgabenbereiche begründen hier das übertarifliche Gehalt. Im Gegenzug erwartet der Arbeitgeber hohes Engagement, was sich meist auch im überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand niederschlägt.

Während der Tarifvertrag häufig den Freizeitausgleich oder den finanziellen Ausgleich für Überstunden regelt, sind entsprechende Passagen in außertariflichen Verträgen oft nicht enthalten.

Wer kann sich als außertariflicher Angestellter bezeichnen?
Folgende Kriterien greifen für einen AT-Vertrag:
  • höherwertiges Aufgabengebiet
  • andersartiges Aufgabengebiet
  • höheres Gehalt als höchstes Tarifgehalt
  • ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag

Arbeitsrecht Verträge: Überstunden in der Regel mit dem Gehalt abgegolten

Deswegen sind Überstunden beim außertariflichen Vertrag in der Regel mit dem Gehalt abgegolten. Achten Sie daher besonders auf die Formulierungen im AT-Vertrag, bevor Sie unterzeichnen. Gegebenenfalls können Sie den Entwurf durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Denn viele Arbeitgeber nutzen außertarifliche Verträge, um die tariflichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Überstunden-Regelungen zu umschiffen. Klar ist: Wer einen außertariflichen Vertrag unterzeichnet hat, der kann nicht auf die Einhaltung tariflicher Arbeitszeiten pochen.

Zudem ergibt sich bei individuell ausgehandelten Löhnen und Gehältern kein Zahlungsanspruch aus dem Gleichbehandlungs-Grundsatz. Es obliegt ausschließlich ihrer persönlichen Entscheidung, ob Sie für mehr Gehalt, mehr Status und den nächsten Schritt auf der Karriereleiter den Mehraufwand in Kauf nehmen wollen. Beide Bestimmungen hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Wägen Sie deswegen ab, ob und inwieweit es sich lohnt, den Tarifvertrag zu verlassen und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten. Das investierte Geld lohnt sich allemal.

Tariferhöhungen wirken sich indirekt aus

Ein möglicher Nachteil von AT-Verträgen ist die Tatsache, dass sich auch Tariferhöhungen nicht automatisch dort niederschlagen. Allerdings beeinflussen Tarifverträge AT-Verträge insofern, als sich durch die Tariferhöhung auch die Bemessungsgrundlage für den außertariflichen Vertrag verbessert. Das gilt aber nur dann, wenn die entsprechende Vergütungsgruppe betroffen ist. Falls Ihr außertariflicher Vertrag keine automatische Anpassung vorsieht, so haben Sie hier Spielraum, um Gehaltserhöhungen auf Basis der Tariferhöhungen zu verhandeln.

Daher empfiehlt es sich, die Formulierungen und die Berechnungsbasis des Tarifvertrages gut zu kennen, bevor Sie in einen AT-Vertrag wechseln. Auch wenn das im AT-Vertrag vereinbarte Gehalt (deutlich) höher ist als im Tarifvertrag, so gilt: Tariflich definierte, zukünftige Gehaltssprünge, verschiedene Zulagen und vereinbarte Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld können dazu führen, dass das Tarifgehalt höher ist als der im AT-Vertrag vereinbarte Lohn. Rechnen Sie daher alle Leistungen des Tarifvertrags und des außertariflichen Vertrags erstmal zusammen, bevor Sie beide vergleichen.

Übrigens bleiben arbeitsrechtliche, gesetzliche Regelungen durch einen AT-Vertrag unberührt, sprich sich können durch einen solchen Vertrag weder aufgehoben noch eingeschränkt werden. Auch haben Sie weiterhin das Recht zu streiken, wenn Sie auf Basis eines außertariflichen Vertrags beschäftigt sind. Denn ein außertarifliches Beschäftigungsverhältnis ist nicht gleichbedeutend mit einem Streikverbot.

Vielmehr dürfen Sie sich als außertariflicher Mitarbeiter mit anderen streikenden Arbeitnehmern solidarisieren. Ein AT-Vertrag darf diese gesetzlichen Regelungen nicht außer Kraft setzen. Tut er das trotzdem, ist der Passus rechtlich nicht wirksam.

Betriebsrat: Wahlrecht und Recht auf Kandidatur bleiben erhalten

Als Mitarbeiter mit einem AT-Vertrag können Sie für den Betriebsrat kandidieren und an Wahlen zum Betriebsrat teilnehmen. Grundsätze und Methoden, die der Betriebsrat festgelegt hat, werden auch bei Mitarbeitern mit AT-Vertrag angewendet. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein grundsätzliches Mitbestimmungsrecht bei der Gehaltsberechnung und -gestaltung im Unternehmen. Dieses Recht erstreckt sich grundsätzlich auch auf einen außertariflichen Vertrag – allerdings gilt es nur für einfache Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung.

Für leitende Angestellte gelten die Bestimmungen nicht. Die Begründung hier: Sie besitzen Kompetenzen und Befugnisse eines Arbeitgebers. Daher unterliegen Führungskräfte nicht dem Betriebsverfassungsgesetz. Doch nicht jeder Mitarbeiter, der mit einem AT-Vertrag beschäftigt ist, ist automatisch eine Führungskraft. Auch als ausgewiesener Experte ohne Führungsverantwortung können Sie außertariflich beschäftigt sein. Falls Sie den Entwurf eines außertariflichen Vertrags vorliegen haben, gilt es zu prüfen, ob und falls ja welche gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen bei Ihnen angewendet werden und gültig sind – und welche nicht.

Betriebsvereinbarungen

In vielen Unternehmen gibt es zudem Betriebsvereinbarungen. Die Vorteile von Betriebsvereinbarungen ähneln denen des Tarifvertrags. Die Betriebsvereinbarung kommt zum Beispiel in Betracht, wenn ein Tarifvertrag in weiter Ferne liegt. Gleiches gilt, wenn Angelegenheiten geregelt werden müssen, die bis dato weder gesetzlich noch tariflich definiert sind und nur für ein bestimmtes Unternehmen wichtig sind. Der Betriebsrat kann hier direkt mit dem Arbeitgeber verhandeln und das Beste für die Mitarbeiter erwirken.

Hier gilt es zu prüfen, ob und falls ja in welchem Umfang diese für Sie als zukünftigen außertariflichen Mitarbeiter gültig sind. Manchmal gelten für AT-Mitarbeiter auch Sonderreglungen jenseits der klassischen Betriebsvereinbarungen. Wenn jedoch nichts gesondert vereinbart wurde, so gelten für Sie als außertariflichen Mitarbeiter die Betriebsvereinbarungen. Hier sind alle möglichen Rahmenbedingungen festgelegt und definiert:

Passagen mit entsprechenden Regelungen werden Sie auch im außertariflichen Vertrag wiederfinden. Wichtig: Sie sollten zumindest nicht im Widerspruch zu den Regelungen des AT-Vertrags stehen.

Auch als außertariflicher Mitarbeiter haben Sie übrigens einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten. Der Anspruch bleibt also auch im außertariflichen Vertrag unberührt.

Außertariflichen Vertrag und Tarifvertrag genau vergleichen

Im Vergleich zum Tarifvertrag bietet der außertarifliche Vertrag also sowohl Vorteile als auch Nachteile und ist stark von den jeweils vereinbarten Konditionen, sprich auch von Ihrem Verhandlungsgeschick abhängig. Mehr Gehalt, mehr Verantwortung und neue spannende Aufgaben sprechen für einen AT-Vertrag. Dennoch sollten Sie genau abwägen, ob Gehaltszuwachs und andere Vorzüge tatsächlich die höhere Erwartung seitens des Arbeitgebers rechtfertigen. Denn Sie werden vor allem mehr und länger arbeiten, möglicherweise auch mehr auf Geschäftsreisen sein. Ein kritischer Vergleich von außertariflichem Vertrag und Tarifvertrag lohnt in jedem Fall. Vor allem sollten Sie genau prüfen (lassen), ob der Arbeitgeber den AT-Vertrag nutzen möchte, um tarifliche Bestimmungen zu Arbeitszeit und Überstunden unbemerkt zu umgehen.

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Ein Beitrag von:

  • Thomas Kresser

    Thomas Kresser macht Wissenschafts- und Medizinjournalismus für Publikumsmedien, Fachverlage, Forschungszentren, Universitäten und Kliniken. Er ist geschäftsführender Gesellschafter von ContentQualitäten und Geschäftsführer von DasKrebsportal.de. Seine Themen: Wissenschaft, Technik, Medizin/Medizintechnik und Gesundheit.

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