Tarif

Tarifvertrag steht auf einem Ordnrerücken, der auf einem Tisch liegt
Foto: panthermedia.net/DOC-Photo

Tarifverträge sind heute eine bindende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die ein balanciertes Kräfteverhältnis zwischen beiden Parteien sicherstellt. Doch in der Geschichte der Gewerkschaften wird diese Vereinbarung nicht immer positiv aufgenommen. Das nehmen wir zum Anlass, die Geschichte der Tarifverträge und ihre Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen näher zu betrachten.

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Was sind Tarifverträge?

Ein Tarifvertrag regelt das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In einem Tarifvertrag sind Löhne bzw. Gehälter geregelt. Darin festgehalten sind außerdem Arbeits- und Freizeiten. Der heutige Stellenwert von Tarifverträgen hat sich nicht plötzlich ergeben. Stattdessen hat sich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über einen langen Zeitraum entwickelt und ist das Resultat eines größeren Klassenkampfes.

Die Geschichte der Tarifverträge

Der Abschluss von Tarifverträgen ist ein zentraler Bestandteil der Geschichte der Arbeiter und der Entwicklung einer Mitbestimmung der Bürger über ihr Arbeits- und Privatleben. Die Freiheit eines staatlichen Diktats von Arbeits- und Lebensbedingungen erkaufen sich die Bürger teuer. Sie sind oftmals gezwungen, die Arbeitsbedingungen bei privaten Unternehmen hinzunehmen, um sich und ihren Angehörigen die Existenz zu finanzieren. Was folgte war die Verabredung zum Zerstören von Produktionsanlagen, um die schlechten Arbeitsverhältnisse und die vorherrschenden gesellschaftlichen Strukturen anzuprangern. Mit einem neuen Gesetz wird dies jedoch 1845 unter Strafe gestellt. Trotzdem schaffen es die Arbeiter und Arbeiterinnen, sich gegen die Staatsmacht durchzusetzen, um erste Zusammenschlüsse zu bilden. Hier kommt der Tarifvertrag erstmals in Spiel. Dieser ist für Arbeitgeber anfangs nicht verpflichtend und erlaubt den Arbeitgebern jederzeit den Rückzug aus entsprechenden Absprachen.

Arbeitnehmer gegen Tarifverträge

Die ersten Tarifverträge genießen auch bei den Arbeitnehmern keinen guten Ruf. Sie sehen den Abschluss von Tarifverträgen als Paktieren mit den Arbeitgebern und sehen ihren Arbeitskampf und den damit verbundenen Klassenkampf in Gefahr. Es zeigt sich allerdings, dass die Tarifverträge den Arbeitnehmern mehr Kontrolle und mehr Rechte ermöglichen. Ende des 19. Jahrhunderts einigen sich die Gewerkschaften auf Tarifverträge als erklärtes Ziel. Übrigens haben die Verträge auch an diesem Punkt keinerlei rechtliche Absicherung. Das Kräfteverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kehrt sich erst durch einen wirtschaftlichen Zusammenbruch im Jahr 1918 um. Eine geschwächte Wirtschaft ist plötzlich in großem Maß auf die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern angewiesen und lässt sich auf den Abschluss von Tarifverträgen ein. Lange hält dieser Erfolg allerdings nicht an, da die Nazizeit den Tarifverträgen und Arbeitnehmerzusammenschlüssen ein Ende setzt.

Das dritte Reich

Wie bereits erwähnt, werden die Gewerkschaften verboten und Tarifordnungen treten in Kraft, um die Arbeit gesetzlich zu regeln. Die Tarifordnung hat mit Tarifverträgen im Übrigen nichts gemein. Tatsächlich handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die die Arbeitswelt in einer Art umschreibt, die den staatlichen Ansprüchen genügt. Konkret ging es um die Unterstützung der Kriegsmaschinerie und den Zwang, sich daran zu beteiligen. Gewerkschaften kommen erst nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Mit einem neuen Tarifvertragsgesetz bekommen Gewerkschaften ihren alten Stellenwert zurück und Arbeitsbedingungen werden in verbindlichen Tarifverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgeschrieben.

Tarifverträge bis heute

Auch in der jüngeren Zeit gibt es erneute Zweifel an Tarifverträgen. In den 90er-Jahren, während und nach der deutschen Wiedervereinigung beginnen Arbeitgeber zunehmend damit, die Forderungen von Gewerkschaften sukzessiv zurückzuweisen. Tarifverträge so heißt es, seien zu unflexibel. Dabei sind insbesondere die Branchen- oder Flächentarife im Visier der Kritiker. Öffnungsklauseln sollen die Flexibilität erhöhen und sofern möglich Kosten senken. Dabei geht es auch um die Zusammenbringung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus Osten und Westen. Statt das Lohnniveau im Westen zu senken, fordern die Gewerkschaften eine Angleichung für den Westen. Außerdem ist der Verzicht auf einen Stellenabbau ein wichtiges Ziel der Gewerkschaften. Trotz starker Einschnitte in der Wirtschaft und bei den Gewerkschaften selber gelingen in dieser schwierigen Phase, die sich bis heute zieht, einige Erfolge. Das zeigt sich daran, dass Tarifverträge bis heute einen wichtigen Stellenwert behalten. Problematische Bereiche wie die weiterhin andauernde ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern dürfen dabei allerdings nicht außer Acht gelassen werden.

Arten von Tarifverträgen

Es gibt dabei nicht nur eine Art von Tarifvertrag, sondern zahlreiche unterschiedliche Ausprägungen. Besonders weitreichend sind die sogenannten Flächenverträge, die für ganze Branchen gelten können. Außerdem enthalten die Verträge die Zugehörigkeit zu bestimmten regionalen Bereichen und gelten beispielsweise für bestimmte Branchen in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der branchenweiten Wirkung dieser Art von Tarifvertrag nennt sich dieser auch Branchentarifvertrag. Demgegenüber stehen die deutlich spezifischeren Firmentarifverträge. Mit einem dieser Verträge können Unternehmen einen spezifisch auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Tarifvertrag aushandeln. Deutlich weniger umfangreich und lang anhaltend sind sogenannte Gehaltstarifverträge. Diese regeln die Höhe der unterschiedlichen Entgelte für einen Zeitraum von meistens einem Jahr. Was genau im jeweiligen Job gemacht wird, ist hingegen in sogenannten Rahmentarifverträgen festgehalten, die die Tätigkeitsbereiche der unterschiedlichen Berufsgruppen beschreiben. In der Coronakrise hingegen von besonderer Relevanz sind Notlagentarifverträge.

Tarifverträge für Notlagen

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen und das gilt auch für Tarifverträge. Bei wirtschaftlichen Problemen und anderen besonderen Umständen können Unternehmen einen Tarifvertrag abschließen, der beispielsweise die Arbeitszeit verlängert oder Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg kürzt. Dabei handelt es sich aber ausdrücklich um Maßnahmen, die beispielsweise eine Insolvenz abwenden sollen. Neben den erwähnten tarifvertraglichen Maßnahmen bieten sich noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, betriebliche Bedingungen vertraglich festzulegen.

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