Arbeitsvertrag

Menschen im Anzug schütteln sich die Hände über einem Arbeitsvertrag
Foto: panthermedia.net/pressmaster

Ob als Werkstudent, Praktikant, Trainee, Festangestellter oder in Teilzeit beschäftigter Ingenieur – wer in abhängiger Beschäftigung arbeitet, hat in aller Regel einen Arbeitsvertrag. So sieht es das Gesetz vor, das den Arbeitsvertrag als schriftliche Vereinbarung zwischen dem weisungsbefugten Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer definiert. In der Praxis wird daher auch von einem Anstellungsvertrag gesprochen. Zum Inhalt, den verschiedenen Varianten und der gesetzlichen Grundlage gibt diese Kategorie Aufschluss. Außerdem finden Sie hier Vorlagen und Muster für Arbeitsverträge.

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Arbeitsverträge können befristet und unbefristet sein, sie können für Teilzeit- und Vollzeitangestellte gelten. Im Aufbau aber sind Arbeitsverträge weitgehend gleich.

Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag

Bei Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag geht der Gesetzgeber von einem privatrechtlichen Vertrag aus, der etwa zwischen einem Privatunternehmen und einem Arbeitnehmer geschlossen wird. In dieser Konstellation gibt es eine weisungsbefugte und eine weisungsgebundene Partei. Bei einem Dienstvertrag gibt es ebenfalls mindestens zwei Parteien, die eine Seite leistet einen Dienst, die andere zahlt dafür. Der Dienstleister ist dabei nicht abhängig beschäftigt. In diese Kategorie fällt auch der Werkvertrag, den selbstständige Ingenieure mit ihren Auftraggebern schließen können.

Was regelt der Arbeitsvertrag?

Was in einem Arbeitsvertrag steht, ist ebenso wenig vorgeschrieben, wie das Abschließen eines Arbeitsvertrages verpflichtend ist. Es ist aber definitiv empfehlenswert, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich festzuhalten.

Idealerweise sind in einem Arbeitsvertrag ebenso wie in einem Anstellungsvertrag die Vertragsparteien festgehalten, der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende – zumindest im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags, bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag entfällt das Enddatum natürlich –, Arbeitsinhalte, Arbeitsort, Probezeit, Urlaubsanspruch, Regelungen im Krankheitsfall wie Krankmeldung und Lohnfortzahlung, Gehalt, Kündigungsfristen sowie die Arbeitszeit. Auch Konkurrenzvereinbarungen und Bestimmungen zu Nebentätigkeiten finden sich im Arbeitsvertrag.

Was ist die gesetzliche Grundlage für den Arbeitsvertrag?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im Paragraph §611a Arbeitsvertrag einige grundlegende Punkte. Darüber hinaus gibt es aber zahlreiche Regelungen in anderen Gesetzen, die Teilbestimmungen definieren: Für befristete Verträge ist etwa §14 (4) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes interessant, für den Arbeitsvertrag eines Auszubildenden ist das Berufsbildungsgesetz maßgebend.

Eine Änderung des Arbeitsvertrags ist auch nachträglich möglich, das regelt §311 (1) des BGB. Hierfür gibt es allerdings einige Bedingungen, u.a. müssen beide Parteien einer nachträglichen Änderung des Arbeitsvertrags zustimmen und sie muss in derselben Form erfolgen, in der auch der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Gibt es als nur einen mündlichen Arbeitsvertrag, so reicht auch eine mündliche Vertragsänderung, liegt der Arbeitsvertrag schriftlich vor, so muss auch die Vertragsänderung schriftlich festgehalten werden.

Vorlagen, Muster, Vordrucke

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