Geteilter Arbeitsplatz 13.03.2020, 14:22 Uhr

Jobsharing: Zwei Ingenieure und eine Stelle

Jobsharing – das bedeutet, dass sich zwei Ingenieure oder Informatiker eine Stelle teilen. Oder besser: Ingenieurinnen und Informatikerinnen. Denn Jobsharing wird weitaus häufiger von Frauen genutzt. Dabei hat das Arbeitsmodell insgesamt viele Vorteile.

Jobsharing-Symbolbild. Zwei Geschäftsfrauen unterhalten sich vor Glasfassade

Jobsharing ist ein Arbeitszeitmodell, das hauptsächlich von Frauen genutzt wird.

Foto: panthermedia.net/GaudiLab

Inhalte dieses Artikels:

  1. Was ist Jobsharing?
  2. Welche Jobsharing-Modelle gibt es?
  3. Jobsharing und Teilzeit – die Unterschiede
  4. Vor- und Nachteile von Jobsharing
  5. Jobsharing: Darauf sollten Unternehmen achten

 

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Was ist Jobsharing?

Das Jobsharing, zu Deutsch Arbeitsplatzteilung, ist ein Arbeitszeitmodell. Es bedeutet, dass sich zwei Ingenieure oder Informatiker eine Stelle teilen. Das heißt im Klartext: halbe Arbeitszeit, halbe Verantwortung, aber eben auch nur halbes Gehalt. Dennoch entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, sich einen Job zu teilen. Inzwischen bietet deutschlandweit knapp jedes fünfte Unternehmen diese Möglichkeit an. Vor allem in Bereichen mit hohem Fachkräftemangel, wie der IT-Branche, der Medizinbranche und dem Ingenieurwesen lassen sich Unternehmen gern auf das Jobsharing ein. Beispielsweise der Automobilzulieferer Bosch oder Dräger, ein Unternehmen der Medizin- und Sicherheitstechnik in Lübeck. Denn so können Sie auch Fachkräfte einstellen, die keine Vollzeitstelle annehmen können oder wollen.

Gründe dafür gibt es viele. Die meisten Angestellten, die Jobsharing nutzen, sind derzeit noch Frauen. Denn für Sie bietet das Jobsharing die Möglichkeit, sich die Arbeitszeit individuell einzuteilen und so Familie und Karriere unter einen Hut zu bekommen. Aber auch für Männer, die mehr für ihre Familie da sein wollen, kann das Teilen von Arbeitszeit und Verantwortung eine gute Alternative sein. Und gerade junge Ingenieure und Informatiker, die großen Wert auf Work-Life-Balance legen, entscheiden sich in frühen Karrierejahren für das Jobsharing. Viele von ihnen haben zwar Lust auf berufliche Verantwortung und sind extrem qualifiziert, wollen aber nicht in Vollzeit arbeiten.

Jobsharing: Eine Entscheidung für mehr Zeit und weniger Geld

Die meisten Jobsharer befinden sich in einer Lebensphase, in der sie sich bewusst dafür entscheiden, mehr Freizeit, dafür jedoch weniger Geld auf dem Konto zu haben. Jobsharing gibt es in Europa seit den 1980er-Jahren. Vor allem in der Schweiz, den Niederlanden und in den skandinavischen Ländern nutzen Unternehmen dieses Arbeitszeitmodell gern. Es gibt verschiedene Formen des Jobsharings:

Job-Splitting

Beide Arbeitnehmer haben einen eigenen Arbeitsvertrag und die gleichen Aufgaben. Sie teilen sich ihre Arbeitszeit selbst ein, müssen darüber hinaus aber nicht kooperieren oder interagieren. Das Job-Splitting bezeichnet also die Aufteilung der klassischen Vollzeitstelle in 2 Teilzeitstellen. Kündigt einer der Arbeitnehmer, bleibt der Vertrag mit dem zweiten bestehen. Das Job-Splitting ist die häufigste Form von Jobsharing – wenn auch nicht in seiner Reinform (das würde mehr Kommunikation beinhalten).

Job-Pairing

Auch in diesem Fall teilen sich zwei Ingenieure oder Informatiker ganz klassisch einen Job. Im Gegensatz zum Job-Splitting müssen sie sich jedoch hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung absprechen und tragen die Verantwortung gemeinsam. Wesentliche Entscheidungen können sie nur zusammen treffen. Auch der Arbeitsvertrag wird mit beiden Arbeitnehmern gemeinsam geschlossen und kann auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden.

Top-Sharing

Dieser Begriff beschreibt das Jobsharing bei Führungskräften. Beide Teilzeit-Führungskräfte tragen dabei gemeinsam Verantwortung und treffen wichtige Entscheidung gemeinsam. In Deutschland wird dieses Jobsharing-Modell etwa von SAP oder der Deutschen Bahn AG unterstützt. Auf hoher Entscheidungsebene spricht man auch von der sogenannten Doppelspitze. Der Unterschied zum Job-Pairing liegt in der Verantwortungsebene. Ebenso kann man nicht bei jedem Unternehmen, das von zwei Personen geleitet wird, von Top-Sharing sprechen. Das gilt nur, wenn sich zwei Arbeitnehmer den Arbeitsplatz teilen. Beim klassischen Begriff der Doppelspitze mit zwei Vollzeit-Führungskräften steht nur die geteilte Entscheidungsbefugnis im Vordergrund.

Jobsharing und Teilzeit – die Unterschiede

Beim Jobsharing teilen sich zwei Ingenieure oder Informatiker eine Stelle. Doch wo genau liegt der Unterschied zur klassischen Teilzeit als Arbeitszeitmodell? Und gibt es überhaupt einen Unterschied? Ja, und zwar einen erheblichen. Das einzige, was die beiden Arbeitsmodelle miteinander gemeinsam haben, ist die reduzierte Arbeitszeit.

Jobsharing ermöglicht aufgrund der individuellen Zeiteinteilung und der engen Teamarbeit allerdings ganz andere Arbeitsweisen. Dadurch eignet sich Jobsharing als Arbeitszeitmodell für viel mehr Stellen als die klassische Teilzeit. Auch anspruchsvolle Aufgaben, die in Teilzeit nicht realisierbar sind, können mithilfe von Jobsharing bewältigt werden. Durch die enge Zusammenarbeit werden selbst Führungspositionen teilbar. Jobsharing macht es prinzipiell möglich, jede Stelle teilzeittauglich zu gestalten – unabhängig davon, ob es wirklich eine typische Teilzeitstelle ist.

Klassische Teilzeitstellen sind in der Ausgestaltung oft auf bestimmte Aufgabengebiete, Jobs und Branchen beschränkt. Beim Jobsharing sind hingegen nicht nur die klassische 50/50-Aufteilung, sondern nahezu alle möglichen Arbeitsaufteilungen denkbar, also zum Beispiel 30/70, 40/60 oder sogar 20/80. Bei Führungspositionen kann es beim Jobsharing vorkommen, dass mehr als eine Stelle besetzt wird. Die Arbeitszeiten sind dann nicht 50/50, sondern 60/60 oder 70/70. In diesem Fall sind beide Ingenieure oder Informatiker an einem Wochentag gemeinsam vor Ort, was Absprachen und Entscheidungsfindungen vor allem in Führungspositionen deutlich erleichtert.

Jobsharing: Rechtlich gesehen klassische Teilzeitarbeit

Übrigens: Rein rechtlich gesehen ist Jobsharing dagegen klassische Teilzeitarbeit. Denn die gesetzlichen Regelungen finden sich in Paragraph 13 des Teilzeitbefristungsgesetzes. Im Unterschied zu den üblichen Teilzeitarbeitsverhältnissen verzichtet der Arbeitgeber beim Jobsharing teilweise auf sein Weisungsrecht, insbesondere bezüglich der Arbeitszeiten. Das Weisungsrecht zur Sicherstellung dringender betrieblicher Belange sollte daher im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert werden.

§ 13 Arbeitsplatzteilung

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen (Arbeitsplatzteilung). Ist einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind die anderen Arbeitnehmer zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Vertretung besteht auch, wenn der Arbeitsvertrag bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist.

(2) Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Arbeitsplatzteilung aus, so ist die darauf gestützte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines anderen in die Arbeitsplatzteilung einbezogenen Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber unwirksam. Das Recht zur Änderungskündigung aus diesem Anlass und zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn sich Gruppen von Arbeitnehmern auf bestimmten Arbeitsplätzen in festgelegten Zeitabschnitten abwechseln, ohne dass eine Arbeitsplatzteilung im Sinne des Absatzes 1 vorliegt.

(4) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 3 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die Vertretung der Arbeitnehmer enthält. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeitsplatzteilung vereinbaren.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Vor- und Nachteile von Jobsharing

Sieht es auf den ersten Blick so aus, dass Jobsharing vor allem den Arbeitnehmern Vorteile bringt, ist es tatsächlich so, dass auch die Unternehmen von diesem Arbeitszeitmodell profitieren. Die Vorteile von Jobsharing für Arbeitgeber liegen eigentlich auf der Hand: Was den Mitarbeitern nützt, kommt auch den Firmen zugute. Wer zufriedene Arbeitnehmer hat, dem geht es auch als Unternehmen gut. Meistens lohnt es sich sogar finanziell, Mitarbeiter im Jobsharing anzustellen. Inhaltlich gibt es bei einer Doppelbesetzung automatisch eine ideal informierte Vertretung, einen guten Wissenstransfer sowie höhere Produktivität in der Teilzeit. Und: Unbesetzte Stellen kosten Geld.

Ein weiterer Kostenfaktor sind Krankheitstage, besonders häufig aufgrund zu hoher psychischer Belastung, wie sie in Führungspositionen oft vorkommt. Geteilte Arbeitszeit und Verantwortung bedeuten auch weniger Belastung für den einzelnen Mitarbeiter und entsprechend weniger Ausfälle. Unternehmen können das Jobsharing außerdem nutzen, um Berufseinsteiger von erfahrenen Mitarbeitern anlernen zu lassen. Die erfahrenen Kollegen können wiederum ihr angeeignetes Wissen weitergeben. Im Idealfall gehen ältere Mitarbeiter nicht früher in Rente, sondern bleiben dem Betrieb zumindest ein paar Stunden in der Woche erhalten – beim Jobsharing.

Für den Arbeitnehmer sind die Vorteile von Jobsharing im Prinzip die gleichen wie bei der klassischen Teilzeit. Zum Beispiel die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine verbesserte Work-Life-Balance, mehr Zeit für beispielsweise Weiterbildung oder die Pflege von Angehörigen. Ein eindeutiger Vorteil von Jobsharing gegenüber Teilzeit ist jedoch die höhere Flexibilität. Arbeitszeit und -dauer lassen sich individuell gestalten und geben dem Arbeitnehmer viel mehr Spielraum. Das kann sich positiv auf die Karriere auswirken. Etwa, wenn eine junge Ingenieurin oder Informatikerin nach der Geburt des Kindes ihre Karriere weiterverfolgen möchte. Sie übernimmt beim Jobsharing zunächst nur 20 % der Arbeitszeit, um möglichst viel Zeit mit dem Baby verbringen zu können. Sobald die Kindergartenzeit beginnt, kann die junge Mutter die Arbeitszeit erhöhen. Das setzt natürlich voraus, dass sich die Tandempartner beim Jobsharing gut verstehen und im Idealfall langfristig planen. Das heißt für das genannte Beispiel: Die „Mit-Sharerin“ ist bereit, anfangs mehr zu arbeiten und nach einigen Jahren die Arbeitszeit zu reduzieren, um die gewonnene Freizeit nach Ihren Wünschen zu nutzen.

Nachteile des Jobsharing im Blick behalten

Bei allen Vorteilen hat auch das Jobsharing einige Nachteile: So ist der Kommunikationsaufwand der beteiligten Parteien deutlich höher als bei der klassischen Teilzeit. Auch müssen arbeitsrechtliche Problematiken detailgenauer als üblich im Arbeitsvertrag fixiert werden. Kündigt einer der beiden Ingenieure oder Informatiker, kann es bei der Neubesetzung der Stelle schwierig sein, jemanden zu finden, der die langfristig geplanten Arbeitszeitmodelle mitmacht. Daher bewerben sich Interessenten für Jobsharing meist schon im Tandem auf eine Stelle.

Jobsharing: Darauf sollten Unternehmen achten

Was passiert, wenn einer der beiden Job-Sharer einen Fehler macht? Was ist mit Leistungsprämien? Wie sieht die Absicherung aus, damit der eine Mitarbeiter nicht ausbaden muss, was der andere versäumt hat? Was geschieht, wenn einer der beiden Ingenieure oder Informatiker entlassen werden muss? Muss der andere dann mitgehen? Trotz aller Vorteile müssen Unternehmen viele Dinge beachten, wenn sie ihren Mitarbeitern Jobsharing anbieten. Das beginnt schon damit, dass der Arbeitgeber für die Einteilung der Arbeitszeit verantwortlich ist, wenn sich die Job-Sharer darüber nicht einigen können. Idealerweise findet das Unternehmen zwei Mitarbeiter, die sich in ihren Stärken ergänzen. Die Kollegen müssen nicht privat befreundet sein, sollten sich aber grundsätzlich sympathisch finden. Auch Motivation und Ziele sollten eine ähnliche Richtung haben.

Nicht vergessen dürfen Unternehmen, das Jobsharing viel Disziplin erfordert. Nicht nur von den entsprechenden Mitarbeitern, sondern auch von deren Kollegen und Vorgesetzten. Die beiden Ingenieure, die sich ein Job teilen, sollten die gleiche Verantwortung übertragen bekommen, um unnötigen Diskussionen vorzubeugen. Darüber hinaus sollte das Unternehmen den Job-Sharern technische Werkzeuge an die Hand geben, mit denen sie ihre Arbeitsteilung flexibel planen können: etwa Excel-Listen oder gemeinsame Kalender, die von jedem beliebigen Gerät (also auch privates Smartphone oder Tablet der beiden Mitarbeiter) aufgerufen werden können.

Langfristige Bindung gleicht Mehrkosten durch Jobsharing aus

Zudem sollten Firmen bedenken, dass für zwei Teilzeitstellen gegebenenfalls Mehrkosten anfallen, etwa durch höhere Sozialabgaben. Dies rechnet sich jedoch trotz allem für die Unternehmen, da sie ihre Mitarbeiter, denen sie das Jobsharing ermöglichen, langfristig an sich binden.

 

Weitere Informationen:

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Foto: panthermedia.net/ Andre Bonn

Ein Beitrag von:

  • Julia Klinkusch

    Julia Klinkusch ist freiberufliche Texterin und Medizinautorin.

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