Karrierestrategie 24.05.2023, 07:30 Uhr

Ingenieurkarriere im öffentlichen Dienst

Wer sich als Ingenieur oder Ingenieurin für den öffentlichen Dienst entscheidet, verdient weniger als in der freien Wirtschaft. Dafür verspricht der Job andere Vorteile.

Papierstapel vor Gesicht Mann

Eine Ingenieurkarriere im öffentlichen Dienst bedeutet mehr als nur Papierkram.

Foto: panthermedia.net/gstockstudio

Auch im öffentlichen Dienst, dem größten Arbeitgeber Deutschlands, gibt es für Ingenieurinnen und Ingenieure eine Menge zu tun. Die entsprechenden Jobs reichen von Stellen bei der Ver- und Entsorgung, im Bahn- oder Bauwesen, im Natur- und Umweltschutz bis hin zu Forschung und Wissenschaft.

Was bedeutet öffentlicher Dienst?

Wer eine Stelle im öffentlichen Dienst antritt, entscheidet sich dafür, den Bürgerinnen und Bürgern zu dienen, und ist entweder für den Staat/Bund, die Länder oder die Gemeinden im Einsatz. Die Aufgabenfelder für Ingenieurinnen und Ingenieure im öffentlichen Dienst resultieren zum einen aus den gesetzlichen Aufgaben für Bund, Länder und Kommunen oder aus den Vorgaben der Europäischen Union. Der Staat muss unter anderem Ingenieurinnen und Ingenieure beschäftigen, um die staatlichen Interessen gegenüber verschiedenen Akteuren bei Planungs- und Genehmigungsverfahren wahrnehmen zu können.

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Durchstarten im öffentlichen Dienst

Wer die Karriere im öffentlichen Dienst starten möchte, hat aktuell beste Chancen. Denn Deutschlands größter Arbeitgeber sucht händeringend nach Talenten. Laut Berechnungen werden im öffentlichen Dienst im Jahr 2030 über 800.000 Stellen nicht besetzt werden können, weil qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber fehlen.

Das liegt zum einen am demografischen Wandel, zum anderen daran, dass die Babyboomer sukzessive bis 2035 in den Ruhestand gehen und in vielen Bereichen Lücken hinterlassen.

Natürlich sind alle Branchen von dieser Entwicklung betroffen. Allerdings trifft es den öffentlichen Dienst besonders hart und zwar in allen Bereichen – angefangen bei Bildungseinrichtungen, der öffentlichen Verwaltung bis hin zu Verkehr und Infrastruktur.

Verbeamtet: quasi unkündbar

Innerhalb der Berufsfelder des öffentlichen Dienstes arbeiten Sie entweder im Anstellungsverhältnis oder als Beamter. Der wohl größte Vorteil, der mit einer Verbeamtung einhergeht, ist der Status der Unkündbarkeit. Denn eine Verbeamtung wird immer auf Lebenszeit ausgesprochen. Somit kann eine einmal verbeamtete Person nicht ohne Weiteres wieder aus dem Dienst entlassen werden. Es sei denn, sie lässt sich aus strafrechtlicher Sicht etwas Schwerwiegendes zu Schulden kommen.

Hinzu kommt bei Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu Angestellten ein höheres Nettogehalt bei vergleichbarem Bruttogehalt. Denn sie bezahlen im Unterschied zu Angestellten im öffentlichen Dienst keine Sozialversicherungsbeiträge – also keine Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – von ihrem Bruttogehalt. Somit bleibt Beamten mehr Netto vom Brutto.

Für eine Verbeamtung auf Lebenszeit müssen laut des Bundesbeamtengesetzes (BBG) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

● Der Anwärter bzw. die Anwärterin muss die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben.
● Der zukünftige Beamte bzw. die Beamtin muss für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
● Er oder sie muss die für die Beamtenlaufbahn erforderliche Ausbildung erfolgreich durchlaufen haben.

Welche Berufsfelder gibt es im öffentlichen Dienst?

Der öffentliche Dienst ist extrem breit gefächert. Für Ingenieurinnen und Ingenieure stehen etwa folgende Betätigungsfelder des öffentlichen Dienstes offen:

  • Agrarwirtschaft
  • Verwaltung
  • Bahnwesen
  • Bauverwaltung
  • Natur und Umwelt
  • Technik
  • Wissenschaft und Forschung
  • Bundeswehr Ver- und Entsorgung
  • öffentliche Einrichtungen
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Feuerwehr
  • Wissenschaft und Forschung
  • Forstdienst
  • Umweltverwaltung
  • Vermessungstechnik
  • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Welche Vorteile bringt es, im öffentlichen Dienst zu arbeiten?

Öffentlicher Dienst – Vorteil 1: ein sicherer Job

Während Beamtinnen und Beamte unkündbar sind, können auch Angestellte im öffentlichen Dienst (öD) auf einen extrem sicheren Job bauen. Zum einen, weil der öD ein sehr stabiles Umfeld bietet, das weniger von wirtschaftlichen Schwankungen abhängig ist wie Jobs in der freien Wirtschaft. Schließlich sind Berufe im öffentlichen Dienst in aller Regel systemrelevant und können nicht beliebig abgebaut werden. Zum anderen haben auch Angestellte des öD spätestens nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit den gleichen Unkündbarkeitsanspruch wie verbeamtete Kolleginnen und Kollegen. Wer also im öD Fuß gefasst hat, kann auf eine stabile finanzielle Situation setzen.

Öffentlicher Dienst – Vorteil 2: faire und sichere Bezahlung

Die Vergütung im öffentlichen Dienst ist tarifgebunden. Die Höhe des Gehalts richtet sich nach Qualifikation, Dienstgrad und Berufserfahrung. Direkt bei der Einstellung werden Sie entsprechend eingestuft. Der entscheidende Vorteil: Der für manche unangenehme Part der Gehaltsverhandlung im Bewerbungsgespräch entfällt. Und die Bezahlung ist insgesamt fairer: Alle, egal ob Männer, Frauen, Angehörige verschiedener Ethnien oder behinderte Menschen, werden gleich bezahlt.

Öffentlicher Dienst – Vorteil 3: große Flexibilität

Im Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes ist nicht nur die Besoldung geregelt, sondern auch die konkreten Arbeitsbedingungen. Soweit möglich, werden im öD-Arbeitsalltag flexible Arbeitszeitmodelle umgesetzt, etwa Gleitzeit oder Langzeitarbeitskonten. Auch Sabbaticals sind unter bestimmten Umständen möglich und immer häufiger auch das Arbeiten im Home Office. So fördert der öffentliche Dienst auch die Vereinbarkeit von Privatem und Beruf. Grundsätzlich gibt es mindestens 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr.

Öffentlicher Dienst – Vorteil 4: sinnstiftende Arbeiten

Die Arbeit im öffentlichen Dienst geht meist mit einer guten Portion an Sinnstiftung einher. Egal, in welcher Abteilung oder in welchem Ministerium Sie arbeiten – Sie tragen mit Ihrem Tun zum Wohlergehen der Gesellschaft bei. Für viele ist, entsprechend dem Motto „Purpose is the new money“, das Thema Sinnstiftung de facto wichtiger als die Bezahlung.

Öffentlicher Dienst Vorteil 5: gute Karrierechancen

Wer nicht will, muss im öffentlichen Dienst nicht auf der Stelle treten. Es gibt in allen Bereichen vielfältige Weiterbildungsangebote, die mit Beförderungsmöglichkeiten verbunden sind.

Öffentlicher Dienst Vorteil 6: Mitbestimmung wird groß geschrieben

Ein weiterer Vorteil, der mit der Arbeit im öffentlichen Dienst einhergeht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen über ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten. Das liegt daran, dass es in praktisch allen Bereichen Betriebs- und Personalräte gibt, die ein erhebliches Mitspracherecht bei Entscheidungen ihres Arbeitgebers haben. Sie reden zum Beispiel bei Neueinstellungen mit, sind bei der Ausarbeitung von Arbeitsplatzkonzepten beteiligt oder vermitteln im Fall von Konflikten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber. Damit sorgt der öffentliche Dienst als Arbeitgeber dafür, dass jede Stimme gehört wird.

Quereinstieg möglich

Die Bereiche, in denen ein Quereinstieg möglich ist, sind auch im öD zahlreicher geworden. Initiativbewerbungen bei Behörden waren früher eher die Ausnahme. Heute können sie durchaus erfolgreich sein. Wichtig ist, dass Ihr fachliches Profil grundsätzlich zur inhaltlichen Ausrichtung des Jobs passt. Notwendiges Fachwissen kann über Weiterbildungen erlangt werden.

Sicherheit und Gemeinwohl statt Gewinnmaximierung

Punkten kann der Staat auch mit dem Sinn der Arbeit. Schließlich agieren Ingenieurinnen und Ingenieure in der öffentlichen Verwaltung im Sinne des Gemeinwohls – und nicht zugunsten der in der Privatwirtschaft üblichen Gewinnmaximierung.

Während für Angestellte Tarifverträge gelten, gibt es für Beamtinnen und Beamte eine feste Besoldung. Wenn es um die Rente geht, sind Beamtinnen und Beamte im Vorteil: Sie bekommen nach 40 Jahren im Beruf 72 Prozent ihrer letzten Bezüge, das Rentenniveau einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers liegt dagegen bei 48 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts des gesamten Berufslebens.

Einjährige Anwärterzeit

Grundsätzlich schreibt der öffentliche Dienst eine einjährige Anwärterzeit mit reduzierten Bezügen und abschließender Prüfung vor. Die Beamtenprüfung gilt gemeinhin als machbar. Und wenn man nach einigen Jahren die ersten Besoldungsstufen genommen hat, haben Ingenieurinnen und Ingenieure im Dienst der Allgemeinheit enorme Vorteile gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in der Privatwirtschaft: Sie können ihren Arbeitsbereich selbständig gestalten, haben geregelte Arbeitszeiten und überschaubare Reisetätigkeiten.

Wissenschaftlich Interessierten stehen auch bundeseigene Forschungseinrichtungen wie die Fraunhofer-Institute oder die Max-Planck-Gesellschaft offen. Hier kann allerdings längst nicht jeder auf die Verbeamtung hoffen. In der Regel bleibt es bei einer Anstellung im öffentlichen Dienst. Das hat zwar den Nachteil, dass man im Vergleich zur Industrie ein geringeres Einkommen und im Vergleich zu Beamtinnen und Beamten eine niedrigere Pension hat. Dafür sind die Möglichkeiten, am Arbeitsplatz den eigenen Forschungsinteressen nachzugehen, umso größer.

Öffentliche Arbeitgeber vereinen einige Vorteile auf sich:

  • sichere und pünktliche Zahlung des Gehalts
  • sicherer Arbeitsplatz
  • geregelte Arbeitszeiten
  • ergänzende Altersversorgung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Gute Mitbestimmung durch den Personalrat bzw. Betriebsrat
  • Meist gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Verschiedene Möglichkeiten für Teilzeitarbeit
  • Meist sinnstiftende Tätigkeiten
  • Gute Karrierechancen für Frauen

Ingenieurgehälter im öffentlichen Dienst

Das Laufbahnsystem im Öffentlichen Dienst unterscheidet Bewerberinnen und Bewerber nach ihrem Studienabschluss. Als Bachelorabsolvent oder Diplom-Ingenieur (FH) wird man der dritten Qualifizierungsebene („gehobener Dienst“), als Master oder Diplom-Ingenieur von der Universität der vierten Qualifizierungsebene („höherer Dienst“) zugeordnet.

Bei der Eingangsbesoldung kann das einen Unterschied von mehr als 1.000 Euro pro Monat ausmachen. Die Jahresbruttogehälter liegen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger je nach Abschluss, Berufserfahrung und Bundesland zwischen 32.000 und 40.000 Euro. Zum Vergleich: Die Wirtschaft bietet Absolventinnen und Absolventen der Ingenieurwissenschaften Einstiegsgehälter, die etwa 5.000 Euro höher liegen. Als Projektingenieurin oder Projektingenieur im öffentlichen Dienst kommt man auf ein Jahresgehalt von 40.000 bis 53.000 Euro, als Projektmanagerin oder Projektmanager auf 48.000 bis 70.000 Euro. Und verbeamtete Personen verdienen mehr als solche, die als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind.

Für Angestellte in Kommunen, Gemeinden und Kreisen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), während für Landesbeschäftigte der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt. Die genauen Einstufungen können in den Besoldungstabellen beim Deutschen Beamtenbund eingesehen werden. Angestellte mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium arbeiten meist in der Entgeltgruppe 13.

Gehalt als Ingenieur im öffentlichen Dienst

Basis eines Arbeitsverhältnisses beim Staat kann sowohl ein Bachelor- als auch ein Masterabschluss sein, auf den dann ein Referendariat folgt. In der konkreten Arbeit können operative und / oder eher forschende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.

Die Entgeltordnung des Bundes sieht für Ingenieurinnen und Ingenieure je nach Art der Aufgaben Bruttogehälter vor, die zwischen 2.758 Euro und 4.777 Euro im Monat liegen. Der Einstieg in den höheren Dienst bringt Angestellten 3.308 Euro Grundentgelt, Beamte bekommen noch etwas mehr: 3.780 Euro.

In den Ländern gibt es leichte Variationen bei den Einstiegsgehältern zwischen 2.500 Euro für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen und 3.600 Euro brutto pro Monat für solche mit einem Master-Abschluss. Der größte Teil der Ingenieurinnen und Ingenieure mit Master wird entsprechend den Oberstudienstudienräten beziehungsweise Studiendirektoren bezahlt.

Ein Beitrag von:

  • Liane Rapp

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