Jobwechsel 06.05.2024, 10:34 Uhr

Kündigung: Was darf ich in den neuen Job mitnehmen?

Nachdem man seinen Job gekündigt hat, möchte man vielleicht wichtige Ressourcen wie Kundenkontakte, Präsentationen, Tabellen oder Arbeitsproben in den neuen Job mitnehmen. Bevor man das tut, sollte man aber sorgfältig prüfen, ob das rechtlich erlaubt ist.

nach der Kündigung etwas mitnehmen

Mitarbeiter*innen sollten nach der Kündigung den Umgang mit Unternehmensdaten beachten.

Foto: PantherMedia / depositedhar

Wie sieht es mit persönlichen Gegenständen aus?

Natürlich darf man seine persönlichen Gegenstände wie zum Beispiel Kaffeetassen, Fotos oder persönliche technische Geräte, die man mit zur Arbeit gebracht hat, wieder mit nach Hause nehmen. Es gibt aber zwei wichtige Punkte, die man beachten sollte: Erstens gehören alle Gegenstände, die man schon vor Beginn seiner Arbeit im Unternehmen besessen hat, einem selbst und man kann sie mitnehmen. Zweitens, wenn man während seiner Arbeit etwas Neues erstellt hat oder das Eigentum des Unternehmens genutzt hat, wie zum Beispiel Ergebnisse einer Marktstudie, muss man seinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, wenn man sie in Zukunft weiter nutzen möchte.

Was kann in den neuen Job mitgenommen werden?

  1. Fähigkeiten und Fachkenntnisse: Die individuellen Fähigkeiten und das Fachwissen, die während der bisherigen Berufstätigkeit erworben wurden, sind von unschätzbarem Wert. Dies kann sowohl technisches Know-how in einem bestimmten Bereich als auch übertragbare Fähigkeiten wie Kommunikation, Problemlösung und Projektmanagement umfassen. Die Identifizierung und Betonung dieser Fähigkeiten kann dabei helfen, das Vertrauen potenzieller Arbeitgeber zu gewinnen und die Einarbeitung in neue Aufgaben zu erleichtern.
  2. Projekterfahrung und Erfolge: Die Erfahrungen, die während der Teilnahme an Projekten gesammelt wurden, sind wertvolle Referenzen für die Fähigkeit zur Leistungserbringung. Erfolge wie das Erfüllen von Projektzielen, das Einhalten von Budgets und Zeitplänen sowie die Entwicklung innovativer Lösungen können dazu beitragen, die eigene Fachkompetenz zu demonstrieren und potenzielle Arbeitgeber zu überzeugen.
  3. Berufliche Netzwerke und Kontakte: Beziehungen zu Kollegen, Vorgesetzten, Kunden und anderen Branchenkontakten sind wichtige Ressourcen, die beim Übergang zwischen Jobs genutzt werden können. Diese Netzwerke können nicht nur dabei helfen, potenzielle Arbeitsmöglichkeiten zu identifizieren, sondern auch wertvolle Einblicke, Ratschläge und Empfehlungen bieten. Die Pflege und Erweiterung des beruflichen Netzwerks (z.B. bei solchen Netzwerken wie LinkedIn und XING) sollte daher auch während der beruflichen Laufbahn fortgesetzt werden.
  4. Technische Arbeitsmittel und persönliche Gegenstände: Persönliche Arbeitsmittel wie Laptops, Fachliteratur oder spezielle Werkzeuge können wichtige Arbeitsressourcen darstellen, die möglicherweise auch in einem neuen Job benötigt werden. Sofern diese Gegenstände nicht im Besitz des Arbeitgebers sind und keine vertraulichen Informationen enthalten, können sie oft problemlos mitgenommen werden. Es ist jedoch wichtig zu prüfen, ob es eventuelle Einschränkungen oder Richtlinien bezüglich des Umgangs mit solchen Gegenständen gibt, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Dürfen Kundenkontakte kopiert werden?

Kundenkontakte können äußerst wertvoll sein, da sie oft das Ergebnis harter Arbeit und Beziehungsmanagement sind. Allerdings werden Kundenkontakte oft als Eigentum des Unternehmens betrachtet, insbesondere wenn sie während der Anstellung geknüpft wurden. In einigen Fällen können vertragliche Vereinbarungen oder geistige Eigentumsrechte den Transfer dieser Kontakte einschränken.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
BAUER KOMPRESSOREN GmbH-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur (m/w/d) Maschinen- und Anlagenbau BAUER KOMPRESSOREN GmbH
München Zum Job 
ILF Beratende Ingenieure GmbH-Firmenlogo
Lead Engineer (m/w/d) Maschinenbau / Anlagenbau ILF Beratende Ingenieure GmbH
Berlin, Hamburg, München Zum Job 
SMS Group GmbH-Firmenlogo
Anlagenplaner (m/w/d) SMS Group GmbH
Düsseldorf, Mönchengladbach Zum Job 
WEHRLE-WERK AG-Firmenlogo
Projektingenieur / Verfahrensingenieur Umwelttechnik (m/w/d) WEHRLE-WERK AG
Emmendingen Zum Job 
WEHRLE-WERK AG-Firmenlogo
(Junior) Projektingenieur / Verfahrensingenieur Umwelttechnik (m/w/d) WEHRLE-WERK AG
Emmendingen Zum Job 
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG-Firmenlogo
Technischer Netzanschlussplaner (m/w/d) Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG
Leverkusen Zum Job 
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Consultant Nachhaltigkeit / Energieberatung (m/w/d) THOST Projektmanagement GmbH
Freiburg im Breisgau, Stuttgart, Karlsruhe, Pforzheim, München Zum Job 
STAWAG Energie GmbH-Firmenlogo
Senior Projektentwickler:in (m/w/d) STAWAG Energie GmbH
Christoph Schnorpfeil GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Bauleiter (m/w/d) Christoph Schnorpfeil GmbH & Co. KG
Christoph Schnorpfeil GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Kalkulator (m/w/d) Christoph Schnorpfeil GmbH & Co. KG
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG-Firmenlogo
Ingenieur Versorgungstechnik/Energietechnik (m/w/d) Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG
Leverkusen Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Projektleiter Bau und Erhaltung Straßenbau (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Kempten Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur Elektrotechnik für Informationstechnik und -sicherheit (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Christoph Schnorpfeil GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Bauabrechner (m/w/d) Christoph Schnorpfeil GmbH & Co. KG
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
BIM-Manager (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur Straßenplanung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Kempten Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur Straßenbau und Infrastruktur (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Kempten Zum Job 
Ziehm Imaging GmbH-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur (m/w/d) Hardware mit Schwerpunkt Schaltungstechnik Ziehm Imaging GmbH
Nürnberg Zum Job 
ALTUS-Bau GmbH-Firmenlogo
Bauingenieur / Architekt als Bauleiter / Projektleiter (m/w/d) im Raum Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachen ALTUS-Bau GmbH
Lübeck Zum Job 
SWM Services GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur*in für Prozess- und Automatisierungstechnik MSR (m/w/d) SWM Services GmbH
München Zum Job 

Ähnlich verhält es sich mit Codeschnipseln oder Arbeitsproben. Obwohl man möglicherweise persönliche Beiträge geleistet hat, können sie dennoch unter das geistige Eigentum des Unternehmens fallen, wenn sie im Rahmen der Anstellung erstellt wurden. Es ist wichtig, die Richtlinien des früheren Arbeitgebers zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass man keine Rechte verletzt.

In einigen Fällen kann es möglich sein, eine Vereinbarung mit dem früheren Arbeitgeber zu treffen, um bestimmte Ressourcen zu übertragen oder zu nutzen. Dies könnte beispielsweise in Form einer Vereinbarung über die Nutzung von Kundenkontakten oder der Übertragung von Arbeitsproben geschehen.

Eine transparente Kommunikation mit allen beteiligten Parteien kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Darf man Präsentationen in den neuen Job mitnehmen?

Aufwändige Präsentationen können ebenfalls eine wichtige Ressource sein, die man möglicherweise in den neuen Job mitnehmen möchte. Allerdings müsste man auch in diesem Fall die rechtlichen und ethischen Aspekte berücksichtigen.

Wenn man Präsentationen während der Anstellung erstellt hat, können sie ebenso unter das geistige Eigentum des früheren Arbeitgebers fallen, insbesondere wenn sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind. In solchen Fällen ist es üblicherweise nicht gestattet, diese Präsentationen ohne Genehmigung des Arbeitgebers zu verwenden oder zu kopieren.

Es gibt jedoch Situationen, in denen es möglich sein könnte, Präsentationen zu nutzen oder anzupassen, um sie in dem neuen Job einzusetzen. Zum Beispiel könnte man mit dem früheren Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, die einem erlaubt, bestimmte Präsentationen weiterhin zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen oder geschützten Inhalte enthalten sind.

Wenn man in dem neuen Job ähnliche Präsentationen benötigt, ist es oft am besten, von Grund auf neue Präsentationen zu erstellen, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass man die Anforderungen und Standards des neuen Arbeitgebers erfüllt.

Hier sind einige wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden sollten:

  1. Geistiges Eigentum des Arbeitgebers: Unternehmen beanspruchen, wie bereit sin einigen Beispielen dargestellt, oft das geistige Eigentum an den während der Anstellung erstellten Materialien, sei es Software, Designs, Berichte oder andere kreative Werke. Es ist wichtig zu verstehen, welche Arten von geistigem Eigentum dem Arbeitgeber gehören und welche nicht ohne Zustimmung verwendet oder mitgenommen werden dürfen.
  2. Vertrauliche Informationen und Daten: Während der Beschäftigung können Mitarbeiter Zugang zu vertraulichen Informationen (darüber haben wir ausführlich berichtet) und sensiblen Daten des Unternehmens erhalten. Der Schutz dieser Informationen ist von größter Wichtigkeit, und es ist wichtig, sicherzustellen, dass sie nicht unbefugt verwendet oder offengelegt werden, insbesondere bei einem Jobwechsel.
  3. Einschränkungen durch Verträge oder Richtlinien: Arbeitsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen und Unternehmensrichtlinien können bestimmte Einschränkungen oder Bedingungen festlegen, die beim Übergang zwischen Jobs zu beachten sind. Dies kann beispielsweise Klauseln über Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungspflichten oder den Umgang mit geistigem Eigentum umfassen.
  4. Notwendigkeit von Genehmigungen oder Vereinbarungen: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, eine Genehmigung des aktuellen Arbeitgebers einzuholen oder Vereinbarungen zu treffen, um bestimmte Ressourcen mitnehmen zu dürfen

Betriebsgeheimnisse und Daten mitnehmen

Nach der Kündigung ist es in der Regel nicht gestattet, Daten oder vertrauliche Informationen des Unternehmens mitzunehmen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis seitens des Arbeitgebers vor. Dies gilt insbesondere für Betriebsgeheimnisse, die einen wesentlichen Wert für das Unternehmen darstellen können. Betriebsgeheimnisse sind Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und einen wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen bieten. Das Mitnehmen solcher Informationen ohne Genehmigung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch als Verstoß gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen oder geistiges Eigentum angesehen werden.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI-Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.