Fahrrad und E-Bike und Pedelec

Familienausflug mit dem Fahrrad
Foto: panthermedia.net/Andrey Popov

Das Fahrrad ist der Deutschen liebstes Kind, nicht das Auto. Rund 75,5 Millionen Fahrräder fuhren 2018 laut dem Statistikportal Statista auf deutschen Straßen. Zum Vergleich: Die Zahl der angemeldeten Pkw lag laut Statista zum Jahreswechsel 2018/2019 bei 47,1 Millionen. Und ganz nebenbei genießt das Fahrrad auch einen guten Ruf. Schließlich tun Fahrradfahrer nicht nur sich selbst, sondern auch der Umwelt einen Gefallen.

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Die Geschichte des Fahrrads

1817 gilt als Geburtsjahr des Fahrrads. Karl von Drais präsentierte der Öffentlichkeit erstmals seine Laufmaschine, die heute als Draisine bekannt ist. Sie war zwar nicht das erste Laufrad der Geschichte, aber das erste mit einer Lenkvorrichtung. Den zweiten Meilenstein erreichte die Entwicklung des Fahrrads 1861 mit dem Tretkurbelfahrrad von Pierre Michaux. Das als Michauline bzw. Veloziped bekannte Zweirad war das erste in großen Stückzahlen produzierte Modell mit Pedalantrieb. Dieser war allerdings noch an der Radnabe des Vorderrads angebracht.

Ab 1869 kam mit den Hochrädern ein Fahrradtyp auf die Straßen, der im Gegensatz zu Draisine und Michauline nur wenig an ein modernes Fahrrad erinnert. Aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten wurden sie zwar schnell beliebt, waren aber wegen der großen Unfallgefahr durch ihren hohen Schwerpunkt vielerorts verboten. Ende der 1870er Jahre entstand als Reaktion auf die tödlichen  Unfälle mit Hochrädern das Sicherheitsniederrad, auch: Niederes Sicherheitsrad. Die Form seines Rahmens, der sogenannte Diamantrahmen, und sein Hinterradantrieb über am Rahmen befestigte Pedale legten den Grundstein für die Bauweise moderner Fahrräder.

Fahrradtypen – der Nutzen formt das Fahrrad

Das Sicherheitsniederrad ist der Prototyp des modernen Fahrrads. Je nach Nutzeranspruch entwickelten Fahrradbauer daraus unterschiedliche Fahrradtypen. Einer der ersten war um 1890 das Rennrad, das bis heute für hohe Geschwindigkeiten auf der Straße ausgelegt ist. Sein dünner Rahmen hält den Luftwiderstand gering. Das niedrige Gewicht senkt den benötigten Kraftaufwand des Fahrers und die schmalen Reifen mit hohem Luftdruck verringern den Rollwiderstand. Ihm entsprangen weitere Rennradtypen, wie die Zeitfahrmaschine und das Triathlonrad, die beide durch eine besonders windschnittige Bauweise für bestimmte Disziplinen optimiert wurden. Neben den Sporträdern für die Straße wurden auch Modelle mit besonders robusten Rahmen für unwegsames Gelände entwickelt. Einerseits entstand mit dem Cyclocross ein Rennrad mit breiten Reifen für unbefestigte Untergründe. Andererseits erschien 1981 mit dem ersten serienproduzierten Mountainbike, kurz MTB, eine neue Kategorie von Fahrradtypen. Auf ihren breiten Reifen eroberten die Offroad-Bikes schnell die Schlamm- und Schotterpisten dieser Welt. In den folgenden Jahren entwickelten sich daraus spezialisierte Varianten, wie das Fatbike mit extrem breiten Ballonreifen für Fahrten in Sand und Schnee und das vollgefederte Downhill Bike für schnelle Bergabfahrten. Weniger für das Fahren als vielmehr für akrobatische Lufteinlagen sind Typen mit kleinen Rahmen, wie das BMX und das Dirt Bike ausgelegt.

Im Alltag eignen sich diese sportlichen Fahrradtypen jedoch nur bedingt. Hier haben sich insbesondere Hollandräder und Citybikes durchgesetzt. Ihr Rahmen ermöglicht einfaches Auf- und Absteigen, ihre aufrechte Sitzposition sorgt für ein komfortables Fahrgefühl und Fahrradkörbe sowie Gepäckträger bieten praktischen Stauraum. Für lange Fahrten mit viel Gepäck wurde das Tourenrad oder Reiserad entwickelt. Ihr Rahmen ist speziell auf schwere Lasten ausgelegt und ihr langer Radstand sorgt für mehr Stabilität beim Fahren. Ein Hybrid aus Sport-, Alltags- und Langstreckenrad ist das Trekkingrad, auch All Terrain Bike bzw. ATB. Es ist zwar nicht mehr ganz so geländegängig, wie ein MTB, aber hat dafür auf befestigten Straßen einen geringeren Rollwiderstand. Die sportlichen Varianten des Trekkingbikes sind das Crossbike, das mehr fürs Gelände ausgelegt ist, und das Urban Bike, das Trekking- und Rennrad vereint.

Auch im Berufsleben haben sich spezielle Fahrradtypen etabliert. In Rikschas chauffieren Fahrer ihre Kunden von A nach B und der Postbote kommt mit einem Lastenrad. Pendler, die das Fahrrad nur für einen kurzen Teil des Arbeitsweges brauchen, finden im Klapprad oder Faltrad eine handliche Lösung. Lenkstange und Rahmen können zusammengeklappt werden, sodass das Gefährt zum Handgepäck wird. Ein Vorteil für Pendler: In der Bahn zählt es als reines Gepäckstück und für die Mitnahme ist kein gesondertes Fahrradticket mehr nötig. Weniger praktisch, dafür aber besonders komfortabel sind Typen wie der Cruiser, das Liegerad und das verkleidete Kabinenrad, das seinen Fahrer vor Wind und Wetter schützt. Ihre Fahrer wollen einfach entspannt und schüttelfrei ihr Ziel erreichen. Geschwindigkeit ist bei diesen Modellen zweitrangig. Gleiches gilt für die Bikes der Flaneure unter den Radfahrern. Der Chopper und das Bonanzarad, das in den 1970er Jahren mit Bananensattel und Pseudofederung auf Erfolgstour war, wollen die Blicke auf sich ziehen.

Fahrradantriebe – die Elektrisierung des Fahrrads

Vor der Tretkurbel haben Radfahrer sich mit den Füßen am Boden abgestoßen, um voran zu kommen. Auch über 200 Jahre nach der Erfindung der Draisine ist dieses Antriebsprinzip noch immer auf den Straßen zu finden. Allerdings als Kinderrad, auf dem die angehenden Radfahrer ihren Gleichgewichtssinn schulen. Der erste Mensch aber, der jemals in die Pedale seines Zweirads trat, war Philipp Moritz Fischer im Jahr 1853. Er verpasste dem Vorderrad seiner Draisine einen Tretkurbelantrieb an der Radnabe. Fischer ging mit seiner Modifikation jedoch nicht an die Öffentlichkeit. Erst Pierre Michaux machte den Tretkurbeltrieb 1861 mit seinem Veloziped salonfähig. Das Patent auf den Frontantrieb per Pedalkurbel erhielt wiederum Pierre Lallement 1866. Zwölf Jahre später feierte dann der einseitige Kettenantrieb des Hinterrades seine Premiere in der Antriebstechnik. Zwar gab und gibt es Versuche mit Kardanwellen und Kurbelstangen, doch konnte sich das Prinzip nicht gegen die Kette behaupten.

In den letzten Jahren rückte der Elektroantrieb für Fahrräder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit. Das E-Bike wurde jedoch schon 1895 von Ogden Bolton Jr. patentiert. Damals hatte es noch keinen ergänzenden Pedalantrieb für den Fall, dass die Batterien leergehen würden. 1899 patentierte Albert Hänsel schließlich ein Elektrofahrrad, das zusätzlich über Pedale angetrieben werden konnte. Schwere und kurzlebige Batterien sowie die aufkommenden Verbrennungsmotoren brachten die Entwicklung jedoch ins Stocken. Erst in den 1990er Jahren, rund 100 Jahre nach dem ersten Patent, fanden Elektrofahrräder wieder ihren Weg auf die Straße. Die steigende Beliebtheit von Elektro-Bikes stieß auch Forschungen zur Energieversorgung via Brennstoffzelle an.

In der 200-jährigen Vergangenheit des Fahrrads tauchten noch weitere Antriebe auf, die sich allerdings nicht durchsetzen konnten. So erprobte der Schmied Heinrich Färber um 1850 auch den Schubstockantrieb. Mit zwei Schubstangen stieß sich der Fahrer des Künzelsauer Schubstockrades wie beim Skifahren vom Boden ab, gelenkt wurde mittels einer Querstange über dem Vorderrad mit den Füßen. Auch mit Dampfantrieben für Fahrräder wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts experimentiert. Der Ritt auf diesen Maschinen war den Fahrern aber zu heiß. Schließlich saßen sie direkt über einem Dampfkessel. In den 1970er Jahren brachte die Firma Hercules mit dem Cavallo (zu Deutsch: Pferd) ein Fahrrad mit Gelenkantrieb auf den Markt. Das Gefährt wurde viel mehr geritten als gefahren. Den Vortrieb erzeugte der Fahrer durch Auf- und Abbewegungen des gesamten Körpers. Diese Kraft leitet das Gelenkviereck unter dem Sattel an das Hinterrad weiter.

E-Bike und Pedelec

Obwohl beide meist E-Bike genannt werden, sind derzeit zwei unterschiedliche Arten von Elektrofahrrädern verbreitet: reine E-Bikes und Pedelecs (kurz für: Pedal Electric Cycle). Der Elektromotor eines Pedelec unterstützt den Fahrer, bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde. Der Motor aktiviert sich über den Pedalantrieb und ist nur aktiv, solange dieser betrieben wird. Die maximal zulässige Leistung für Pedelecs liegt bei 250 Watt. Im Gegensatz dazu liefert der Motor eines E-Bikes seine Leistung auf Knopfdruck bzw. über einen Gashebel. Ganz ohne Zutun des Fahrers beschleunigen sie bis auf bis zu 45 Kilometer pro Stunde. E-Bikes sind damit rechtlich gesehen keine Fahrräder mehr, sondern zählen zu den Mofas bzw. Krafträdern. Eine Haftpflichtversicherung und die Anbringung eines Versichertennummernschildes sind für E-Bikes daher generell verpflichtend. Außerdem darf ihr Motor eine Leistung von 500 Watt nicht überschreiten. Je nach Höchstgeschwindigkeit fallen E-Bikes in eine andere Fahrzeugklasse:

– Bis 20 Kilometer pro Stunde gelten E-Bikes als Leichtmofa. Sie dürfen ab 15 Jahren mit gültiger Mofaprüfbescheinigung ohne Helm gefahren werden.

– Zwischen 20 und 25 Kilometer pro Stunde zählen sie als Mofa. Ab 15 Jahren dürfen sie nach bestandener Mofaprüfung gefahren werden. Für sie gilt die Helmpflicht.

– Ein E-Bike, das eine Geschwindigkeit zwischen 25 und 45 Kilometern pro Stunde erreicht, ist ein Kleinkraftrad. Auch schnelle Pedelecs (S-Pedelecs), die ihre Fahrer von 25 bis 45 Kilometer pro Stunde unterstützen, fallen unter die Kleinkrafträder. Ein S-Pedelec-Motor darf eine Leistung von bis zu 4.000 Watt haben, allerdings nur sofern er eine Tretkraftunterstützung von 400 % nicht überschreitet. Für schnelle Pedelecs und E-Bikes bis 45 Kilometer pro Stunde gilt die Führerscheinpflicht (Klasse AM).

Eins haben aber alle Elektrofahrrad-Typen gemein: Sollte der Akku mal leer sein, lassen sie sich auch ausschließlich über die Pedale antreiben. Ob nun E-Bike oder Pedelec, ihre Beliebtheit steigt. Laut Statista wurden 2018 in Deutschland knapp eine Million Elektrofahrräder verkauft. Damit besitzen rund 4,76 Millionen Deutsche entweder ein E-Bike oder ein Pedelec. Wer sein E-Bike oder Pedelec tunen möchte, sollte aber vorsichtig sein, da es tiefgreifende rechtliche Konsequenzen haben kann.

E-Bike und S-Pedelec Versicherungen

Alle E-Bike-Typen und S-Pedelecs, also schnelle Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde, zählen zu den Kleinkrafträdern. Wie auch Mofas und kleine Motorroller bis 50 Kubikzentimeter Hubraum müssen sie versichert werden. Fahrerlaubnis, Haftpflichtversicherung und die Anbringung eines Nummernschildes sind Pflicht. Die entsprechende Versicherung kostet jährlich zwischen 35 und 70 Euro. Insbesondere für Elektrofahrräder werden wegen der recht hohen Preise separate Diebstahlversicherungen angeboten. Eine vorhandene Haftpflichtversicherung kann aber gegen Aufpreis um eine Teilkasko- und Diebstahlversicherung ergänzt werden.

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