Unfall in Köln 29.01.2016, 13:30 Uhr

E-Zigarette im Mund explodiert: Zähne weg, Schnitt- und Brandverletzungen

In Köln ist einem jungen Mann eine elektrische Zigarette förmlich um die Ohren geflogen. Beim ersten Zug einer neu zusammengesetzten E-Zigarette explodierte das Gerät in seinem Mund. Der 20-Jährige erlitt schwere Schnitt- und Brandverletzungen im Gesicht. Zudem verlor er acht Zähne. Möglicherweise war der Akku die Ursache. Die Bezirksregierung hat den Verkauf dieser Akkus jetzt erst einmal untersagt.

Seit den immer schärfer werdenden Gesetzen zum Nichtraucherschutz erfreuen sich die elektrischen Zigaretten einer großen Beliebtheit. Jetzt kam es in Köln zu einem schweren Unfall, bei der das Opfer Schnitt- und Brandwunden im Gesicht erlitt und durch die Explosion seiner E-Zigarette gleich acht Zähne verlor. 

Seit den immer schärfer werdenden Gesetzen zum Nichtraucherschutz erfreuen sich die elektrischen Zigaretten einer großen Beliebtheit. Jetzt kam es in Köln zu einem schweren Unfall, bei der das Opfer Schnitt- und Brandwunden im Gesicht erlitt und durch die Explosion seiner E-Zigarette gleich acht Zähne verlor. 

Foto: dpa

Rauchen ist ungesund, das ist wissenschaftlich unstrittig. Nun kommt zum Stand der Erkenntnis hinzu, dass E-Zigaretten mit besonderer Vorsicht zu genießen sind. Technische Defekte können zum Verlust von Zähnen sowie Brand- und Schnittwunden im Gesicht führen. So geschehen in der Domstadt Köln am vergangenen Samstag.

Da hatte ein 20-jähriger Kölner in einem Geschäft in der Apostelnstraße Ersatzteile für seine E-Zigarette erstanden. Kaum war der mit einem neuen Verdampfungskopf und einem neuen Akku bestückte elektrische Glimmstängel zusammengebaut, zog der junge Mann daran. Die E-Zigarette detonierte sofort. „Dem Verkäufer kann kein Vorwurf gemacht werden, er hat nach bisherigen Erkenntnissen ordnungsgemäße Materialien verkauft“,  sagte eine Polizeisprecherin.

Gefahr durch Plagiate aus dem Internet

Möglicherweise verursachte das vom Explosionsopfer in das Tabakwarengeschäft mitgebrachte Mittelteil den Unfall. Schon seit längerer Zeit warnt der Zoll vor den Gefahren, die von Plagiaten ausgehen, die im Internet gekauft werden. Die Kölner Bezirksregierung reagierte und hat den Verkauf verschiedener Akkus eines Herstellers einstweilig verboten.

Shisha: Auch Wasserpfeifen sind bei Jugendlichen seit einigen Jahren

Shisha: Auch Wasserpfeifen sind bei Jugendlichen seit einigen Jahren „in“.

Quelle: Friso Gentsch/dpa

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Ein Sprecher des Verbandes des E-Zigarettenhandels sagte: „Es deutet Einiges darauf hin, dass dort Komponenten verwendet wurden, die nichts miteinander zu tun haben.“

Keine schwelende oder glimmende Verbrennung

Hauptsächlich bestehen diese elektrischen Zigaretten oder E-Shishas aus drei Teilen: dem Akku zur Stromversorgung, einem Verdampfer und einem darauf montierten Mundstück. Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit – auch Liquid genannt – erhitzt und bei 65 bis 120 °C verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert. Ansonsten ist das System stets ausgeschaltet. Es kommt daher im Unterschied zur klassischen Zigarette nicht zu einer schwelenden oder glimmenden Verbrennung.

7764 Geschmacksrichtungen im Angebot

Als Trägerstoff für Nikotin und Geschmack des Liquids kommen vor allem Propylenglykol und Glyzerin zum Einsatz. Diesem Trägerstoff wird noch das jeweils gewünschte Aroma oder eine Aromamischung zugesetzt. Laut Stiftung Warentest sind unglaubliche 7764 Geschmacksrichtungen dieser Liquids auf dem recht unübersichtlichen Markt.

Der Bundestag hat gestern einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgedehnt wird.

Der Bundestag hat gestern einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgedehnt wird.

Quelle: Jens Kalaene/dpa

Im Angebot sind dabei Liquids mit und ohne Nikotin. Die Geschmacksrichtungen der Aromen reichen von eher süßlichen wie Wassermelone, Eistee, Kirsche über Sorten wie Bubble-Gum, Käsekuchen, Schokolade oder Gummibärchen bis zu Klassikern wie American Blend.

Süßliche Geschmacksrichtungen verführen Jugendliche

Gerade die große Verbreitung der süßlichen Geschmacksrichtungen verführt Jugendliche zum Konsum der elektrischen Glimmstängel. Eine Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hatte ans Tageslicht gebracht, dass jeder fünfte Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine E-Shisha und jeder siebte eine E-Zigarette probiert hat.

Verkauf an Kinder und Jugendliche verboten

Nun hat die Bundesregierung auf diesen erschreckenden Trend reagiert: Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Der Bundestag hat gestern einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgedehnt wird. Das Verbot gilt auch für den Versandhandel.

Der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Bundesminister Christian Schmidt (CSU) nannte das nun beschlossene Abgabeverbot einen „Meilenstein für gesundheitlichen Verbraucherschutz“. „E-Zigaretten und E-Shishas – egal ob mit oder ohne Nikotin – haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen“, so der Minister. „Rauchen ist nie harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmeckt.“

Kippen-Recycling

Immerhin: Koreanische Wissenschaftler haben einen Weg gefunden, aus den unschönen Resten gerauchter Zigaretten Material für Superkondensatoren zu machen. Wie das funktionieren soll, lesen Sie hier.

 

Ein Beitrag von:

  • Detlef Stoller

    Detlef Stoller ist Diplom-Photoingenieur. Er ist Fachjournalist für Umweltfragen und schreibt für verschiedene Printmagazine, Online-Medien und TV-Formate.

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