E-Scooter

E-Scooter-Auswahl auf der E-Cologne
Foto: Sarah Janczura

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektroroller, sogenannte E-Scooter in Deutschland offiziell zugelassen. Die Roller finden inzwischen in vielen großen Städten Anklang. Nutzern ist allerdings häufig nicht bewusst, dass Roller nicht gleich Roller ist. So ist beispielsweise eine Zulassung für den Betrieb erforderlich, die den meisten vor dem Zulassungstag verkauften Modellen fehlt. Hier geben wir einen Überblick über die aktuelle Situation von E-Scootern in Deutschland und blicken auf die Kritik an E-Rollern. Zuerst klären wir allerdings die Grundlagen.

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E-Scooter-Grundlagen

Elektroroller sollen den Stadtverkehr vor allem auf kurzen Strecken entlasten. Dazu müssen sich potenzielle Nutzer keinen eigenen Scooter kaufen, sondern setzen auf Leihmodelle, die sich mit Apps aktivieren lassen. Zusätzlich zu einer Grundgebühr wird anschließend die zurückgelegte Strecke bezahlt. Im grundlegenden Aufbau unterscheiden sich die Roller der verschiedenen Hersteller nicht. Ein in den meisten Fällen aus Aluminium gefertigter Rahmen, welcher auf ein Trittbrett und zwei Räder setzt. Zur Pflichtausstattung für Roller auf deutschen Straßen gehören außerdem (wie bei Fahrrädern) Beleuchtungen auf Vorder- und Rückseite sowie eine Klingel. Die offizielle Zulassung in Deutschland bringt daneben weitere Anforderungen und Regelungen mit sich.

E-Scooter in Deutschland

Mit der Zulassung von E-Scootern im deutschen Straßenverkehr im Juni 2019 sind gesetzliche Grundlagen für die Nutzung im Straßenverkehr entstanden. In der Verordnung zur Nutzung der Elektrofahrzeuge sind die Regeln im Umgang mit den Fahrzeugen beschrieben. Wichtigster Punkt ist wohl die Nutzung von Gehwegen. Anders als oft angenommen ist diese ausdrücklich nicht gestattet. Stattdessen sind die E-Scooter-Fahrer auf die Nutzung des Fahrradweges beschränkt und müssen, sofern dieser nicht vorhanden ist, auf die Straße ausweichen. Und Fahrer sollten beachten, dass ein Mindestalter für die Nutzung der Roller festgelegt ist. Erst ab 14 Jahren ist die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr gestattet. Ein Helm muss von Gesetzeswegen hingegen nicht getragen werden. Auch, wenn es sich bei Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h empfiehlt. Versicherungen für Elektroroller sind hingegen nicht freiwillig.

Versicherung und Zulassung von E-Scootern

Sofern ein Roller bei einem der zahlreichen Anbieter gemietet wird, ist dieser bereits versichert und besitzt eine Betriebserlaubnis. Anders sieht es bei gekauften Modellen aus. Hier sollte darauf geachtet werden, dass das Wunschmodell eine Zulassung für den Betrieb im Straßenverkehr besitzt. Zusätzlich ist allerdings eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines E-Scooters notwendig. Deren Bestehen wird über ein Nummernschild oder einen entsprechenden Aufkleber am Roller angezeigt. Für entsprechende Angebote sollten sich Nutzer an Ihren Versicherer wenden. Ein weiteres Problem stellt der Alkoholkonsum am Steuer dar. Nachfolgend geben wir einen Überblick über Regelungen und rechtliche Folgen.

Alkohol und E-Scooter

Tatsächlich gelten beim Konsum von Alkohol beim Fahren mit E-Scootern die gleichen Beschränkungen wie beim Autofahren. Bei Werten ab 0,5 bis zu einer Grenze von 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür unterschiedliche Abstufungen von Strafen vor. Sofern kein vorheriger Verstoß vorliegt, ist ein Bußgeld von 500 Euro zu zahlen. Außerdem ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Liegt bereits ein Verstoß vor, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, während die Zeit für das Fahrverbot auf drei Monate ansteigt. Bei zwei verzeichneten Verstößen drohen ebenfalls drei Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe von 1.500 Euro. Liegt der Alkoholgehalt über 1,1 Promille gilt der Verstoß als Straftat. Hohe Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Die Dauer des Fahrverbotes ist hier von Fall zu Fall unterschiedlich.

Kritik an Elektrorollern

Die Elektroroller klingen nach einem wirklich guten Mobilitätskonzept. Statt mit dem Auto in die Stadt zu kommen, lassen sich Bus, Bahn und E-Roller zu einer umweltfreundlichen Alternative kombinieren. Das E-Scooter allgemein umweltfreundlich sind, bezweifelt das Umweltbundesamt allerdings. Statt Autofahrten zu reduzieren, setzen Nutzer vor allem auf kurzen Strecken auf die Elektroroller. Diese Strecken entfielen bis zur Einführung der Roller hauptsächlich auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder. Alternativ wurden diese Wege vor Einführung der Roller sogar zu Fuß zurückgelegt. Die Annahme bestätigen die Ergebnisse einer Nutzer-Umfrage in Paris. Nur acht Prozent der 4.000 Befragten hätten demnach eine Autofahrt mit dem Roller ersetzt. Knapp 30 Prozent der Befragten ersetzen hingegen eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Roller. Ein Risiko für die Umwelt stellen die Roller allerdings auch auf anderem Weg dar. Denn die Herstellung von Lithium-Ionen-Akkus, welche als Energielieferanten für die Roller dienen, ist im Hinblick auf die aufgewandte Energie und die verwandten Rohstoffe eine große Belastung für die Umwelt. Vor allem in Verbindung mit den kurzen Lebenszyklen, die unter anderem durch die geringe Qualität der Roller bedingt sind, entsteht eine schlechte Umweltbilanz. Roller im Verleih müssen im Schnitt in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten ausgewechselt oder mit einem neuen Akku ausgestattet werden. Gefahren lauern beim E-Roller im Übrigen nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Fahrer von Rollern und andere Verkehrsteilnehmer.

Elektroroller und andere Verkehrsteilnehmer

Für die Fahrer von Rollern sieht die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) eine erhöhte Verletzungsgefahr durch Unfälle. Bei dieser Vermutung greifen die Mediziner auf Zahlen anderer Märkte zurück. In den Vereinigten Staaten zeigten sich beispielsweise gestiegene Unfallzahlen nach der Einführung der elektrischen Roller. Und auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer sehen sich durch E-Scooter mit neuen Gefahren konfrontiert. Denn trotz Verbot fahren viele Roller auf Wegen für Fußgänger und sind dort schneller und leiser als Fahrräder. Fahrradwege bieten vielerorts hingegen nicht genug Platz für Roller- und Fahrradfahrer. Die Wahrscheinlichkeit für Unfälle zwischen diesen Verkehrsteilnehmern steigt entsprechend an. Auch, weil der Umgang mit den Rollern vor der ersten Fahrt im Normalfall nicht gelernt wird. Erste Untersuchungen in Berlin bestätigen diese Annahmen. In einem Zeitraum von der Zulassung bis Mitte Juli 2019 registrierte die Berliner-Polizei 21 Unfälle mit E-Scootern. In den meisten Fällen waren die Fahrer der Elektroroller für die Unfälle verantwortlich. Die Gründe sind vielfältig und umfassen die Überschätzung der eignen Fähigkeiten und die unzulängliche Stabilität der Roller.

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