Bundesrat stimmt Verordnung zu 17.05.2019, 13:54 Uhr

Bundesregierung ebnet E-Scootern den Weg: Das müssen Fahrer jetzt wissen

Elektrische Tretroller sieht man bald in deutschen Städten – allerdings dürfen sie nicht auf Gehwegen fahren und erst ab 14 Jahren genutzt werden. Ingenieur.de mit den wichtigsten Informationen zur Verordnung.

Futuristischer weißer E-Scooter auf der E-Cologne.

Futuristischer E-Scooter auf der E-Cologne.

Foto: Sarah Janczura

Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Umgang mit E-Scootern regelt. Die Verordnung besagt, dass die Elektrokleinstfahrzeuge ausschließlich auf Radwegen bzw. Radfahrstreifen fahren dürfen. In der Regierungsverordnung war ursprünglich vorgesehen, dass die E-Scooter auch auf Gehwegen genutzt werden dürfen. Das ist nun ausdrücklich nicht erlaubt. Sofern kein Radweg zur Verfügung steht, müssen die E-Scooter auf der Straße fahren. Zudem gilt ein Mindestalter von 14 Jahren für die Roller. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht.

Weitere Inhalte aus dem Beschluss:

  • die Roller müssen bremsen können
  • E-Scooter benötigen eine Beleuchtungsanlage
  • zum Versicherungsnachweis wurde von der Bundesregierung eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung konzipiert
  • E-Scooter dürfen Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren, sofern dies für Fahrräder erlaubt ist (dazu muss die Straßenverkehrsordnung entsprechend geändert werden)

Keine Ausnahmeverordnung für Hoverboards

Eine Ausnahmeverordnung für Hoverboards und sonstige Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestangen hat der Bundesrat abgelehnt. Auch sie müssen auf Radwegen fahren. Der Bundesrat plädiert damit für ein Mindestniveau an Verkehrssicherheit. Hoverboards werden zunehmend zu einem praktischen Alltagsgegenstand. Ganz aktuell steht das faltbare Hoverboard von Urmo in den Startlöchern. Zusammengefaltet kann das Hoverboard nämlich wie eine Laptoptasche transportiert werden. Wir stellen es hier vor.

Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung. Denn sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen.

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Elektrotretroller ohne Führerschein fahren

Die Roller sind leise, praktisch und umweltbewusst. Anstelle das Auto für kürzere Strecken zu nutzen, reicht es aus, schnell den E-Scooter auszuklappen. Die Hersteller rechnen mit einem ähnlichen Erfolg wie bei E-Bikes. Elektronische Fahrräder sind bei Berufstätigen beliebt und dienen als ökologische Alternative zum Auto. Allerdings lassen sich diese nur schwer im Bus transportieren. In manchen Städten ist die Mitnahme zu den Hauptverkehrszeiten eingeschränkt. Diese Lücke würden E-Scooter füllen, da sie sich bequem zusammenklappen lassen.

Als Zielgruppe kommen vor allem Berufspendler infrage. Jugendliche ab 14 Jahren sind ebenfalls potenzielle Kunden. Ein E-Scooter ist ein sinnvoller Ersatz fürs normale Mofa. Der Elektroroller ist zwar langsamer, dafür wird aber kein Führerschein benötigt.

Der E-Scooter als neues Kraftfahrzeug

Bei einem Elektrotretroller handelt es sich um ein Kraftfahrzeug. Deshalb war ein neues Gesetz zur Zulassung erforderlich. Der Roller verfügt über eine Lenk– oder Haltestange zur Steuerung im Straßenverkehr.

Das Gewicht ist bei einer maximalen Höhe von 1,40 Meter auf 55 Kilogramm beschränkt. Die Länge liegt bei bis zu 2 Metern, die Breite bei höchstens 70 Zentimetern. In der aktuellen Verordnung ist eine Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 Stundenkilometern festgelegt, die sich nach dem Alter des Fahrers richtet. Das heißt: E-Scooter dürfen nur Personen fahren, die mindestens 14 Jahre alt sind. Günstige Modelle schaffen mit einer Akkuladung Strecken von etwa 20 bis 30 Kilometern. Teurere Modelle schaffen über 100 Kilometer. Zur Sicherheit sind Beleuchtung, 2 Bremsen, eine Klingel und Reflektoren vorgeschrieben. Optional können die Leuchten abnehmbar sein.

Außerdem müssen die Drehgriffe oder Knöpfe des Motors innerhalb einer Sekunde in Nullstellung zurückspringen. Die Leistungsbegrenzung beträgt 500 Watt, bei selbstbalancierenden E-Scootern sind es 1.400 Watt. Wer einen Roller fahren möchte, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Verursacht der Fahrer einen Unfall, entschädigt die Haftpflicht das Unfallopfer gerecht. Der Rollerfahrer erhält von seinem Versicherer eine Klebeplakette, die er hinten befestigen muss. Ohne Versicherung zu fahren ist ein strafbarer Tatbestand.

Ein ökologisches Fortbewegungsmittel

E-Scooter lassen sich bequem zusammenklappen und überall mitnehmen. Es ist möglich, die Fahrzeuge in Bussen und Bahnen zu transportieren. Durch ihren elektrischen Antrieb sondern E-Scooter keine Emissionen ab. Elektrotretroller stehen für emissionsfreies und nahezu lautloses Fahren. Berufstätige erhalten eine ökologische Lösung.

Fazit: Schnell in Städten unterwegs

Ein E-Scooter ist das städtische Fortbewegungsmittel der Zukunft. In den USA sind Elektroroller bereits Alltag. Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung die Elektromobilität fördern. Das ist wichtig, um den Weg zu einer sauberen Zukunft zu ebnen. E-Scooter können einen zentralen Beitrag für den Umweltschutz leisten. Im Vergleich zu E-Autos sind Scooter erschwinglich. Ein Einstiegsmodell ist für mehrere hundert Euro zu haben.

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Ein Beitrag von:

  • ingenieur.de

    Technik, Karriere, News, das sind die drei Dinge, die Ingenieure brauchen.

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

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