Erwerbsunfähig 21.08.2019, 09:43 Uhr

Berufsunfähigkeit: ein Risiko für Ingenieure?

Jeder vierte Berufstätige in Deutschland wird im Lauf seiner Karriere berufsunfähig. Er erreicht also nicht die Regelaltersgrenze, sondern scheidet vorher krankheitsbedingt aus dem Berufsleben aus. Die Ursachen dafür sind vielfältig, Ingenieure und Informatiker sollten sich frühzeitig gegen dieses Risiko absichern.

Eine Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll. Foto:  panthermedia.net/ridofranz

Eine Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll.

Foto: panthermedia.net/ridofranz

 

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Die Berufsunfähigkeit kann man im wahrsten Wortsinn verstehen. Abzugrenzen ist sie von der Arbeitsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit.

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Arbeitsunfähig ist man bereits mit einer schweren Erkältung. Man kann, ganz dem Wortsinn nach, nicht arbeiten. Gleiches gilt für andere Erkrankungen, die dafür sorgen, dass man seinen Arbeitsplatz nicht aufsuchen kann. In solchen Fällen wird man vom Arzt krankgeschrieben. Der Arbeitgeber zahlt 6 Wochen lang den Lohn weiter, danach übernimmt dies die Krankenkasse. Die Arbeitsunfähigkeit kann nur kurz andauern, aber auch mehrere Monate, je nach Schwere der Erkrankung.

Die Erwerbsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass man gar nicht mehr fähig ist, irgendeiner Arbeit nachzugehen. Wer erwerbsunfähig ist, erhält vom Staat die Erwerbsminderungsrente. Gezahlt wird sie von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sichergestellt ist, dass ein Ingenieur oder Informatiker nur noch maximal 3 Stunden pro Tag arbeiten kann. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird auch gezahlt, wenn die maximale Arbeitszeit pro Tag zwischen 3 und 6 Stunden liegt.

Bei der Berufsunfähigkeit ist man nicht direkt arbeitsunfähig und schon gar nicht erwerbsunfähig. Sie tritt dann ein, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Zum Beispiel die Opernsängerin, die durch einen Schlaganfall ihre Stimme verloren hat, der Bäcker, der eine Mehlstauballergie entwickelt oder die Anästhesistin, die aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr im OP stehen kann. Die Berufsunfähigkeit trifft jeden vierten Berufstätigen in Deutschland. Die staatliche Absicherung, die bei Erwerbsunfähigkeit greift, hilft in diesem Fall nicht weiter. Einen Berufsunfähigkeitsschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen nur noch Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden (§ 240 Sozialgesetzbuch VI). Alle anderen erhalten als staatliche Hilfe lediglich die Erwerbsminderungsrente. Und wer trotz Berufsunfähigkeit mehr als 6 Stunden am Tag arbeitsfähig ist, erhält gar nichts. So könnte der Bäcker beispielsweise immer noch als Pförtner arbeiten und hätte damit keinerlei Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Eine private Vorsorge ist daher sinnvoll.

Ob der Ingenieur oder Informatiker durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird, spielt bei der Inanspruchnahme einer Versicherung keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass die Berufsunfähigkeit anerkannt wird, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte monatliche Rente bezahlt.

Wann ist man berufsunfähig?

Ab wann genau man berufsunfähig ist, ist völlig verschieden. Die oben genannten Beispiele vom Bäcker und der Opernsängerin sind eindeutige Vorzeigefälle, die kaum einen Zweifel an der Berufsunfähigkeit zulassen. Es gibt allerdings zahlreiche Fälle, in denen die Berufsunfähigkeit nicht so eindeutig nachweisbar ist. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2019 in Deutschland waren (Zahlen gerundet):

  • Nervenkrankheiten mit 30 %
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates mit 21 %
  • Sonstige Erkrankungen mit 18 %
  • Bösartige Krebserkrankungen mit 17 %
  • Unfälle mit 8 %
  • Erkrankungen des Herzens und der Gefäße mit 7 %

Je nach Alter kann die Verteilung der Ursachen deutlich schwanken. Junge Menschen werden eher durch einen Unfall oder eine Krebserkrankung berufsunfähig, ältere Menschen eher durch Herzkrankheiten oder Verschleißerkrankungen des Bewegungsapparates. All diese Erkrankungen lassen sich, anders als berufsspezifische Allergien, keinem bestimmten Beruf zuordnen. Sie können jeden treffen, auch Ingenieure und Informatiker. Insbesondere die psychischen Erkrankungen, zu denen auch das Burn-out-Syndrom gehört, haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

Einstufung der Berufsunfähigkeit durch Ärzte

Um als berufsunfähig angesehen zu werden und damit die Versicherung einspringt, muss der Betroffene mindestens 6 Monate aufgrund seiner Erkrankung beruflich ausfallen. Zudem gibt es eine 50-Prozent-Hürde. Als berufsunfähig gilt nur, wer weniger als 50 % seines bisherigen Pensums arbeiten kann. Ein Bauingenieur mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden gilt also als berufsunfähig, wenn er weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten kann. Der Vermessungsingenieur in 20-Stunden-Teilzeit muss durch die Krankheit oder einen Unfall so eingeschränkt sein, dass er maximal nur noch 10 Stunden arbeiten kann. Dies muss durch einen Arzt nachgewiesen werden.

Gerade bei Ingenieuren, die aufgrund ihrer Branche ein vielfältiges Betätigungsfeld haben, ist die Einschätzung der Berufsunfähigkeit nicht einfach. Denn vielleicht können sie nach einem Unfall nur eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausüben, eine andere dafür aber ohne Probleme. Deswegen muss in Zweifelsfällen immer der Arzt prüfen, bis zu welchem Grad ein Ingenieur oder Informatiker beruflich eingeschränkt ist und ob der Beruf durch gewisse Umstellungen eventuell doch zu mehr als 50 % ausgeübt werden kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung – ja oder nein?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass die finanzielle Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit sichergestellt ist. Der Versicherer zahlt nach Feststellung der Berufsunfähigkeit eine vorab vereinbarte monatliche Rente aus. Den rund 42 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland standen 2017 gerade einmal 4,47 Millionen reine Berufsunfähigkeitsversicherungen gegenüber (sowie 12,3 Millionen Zusatzpolicen, gekoppelt beispielsweise an eine Kapitallebensversicherung). Warum sich nur knapp jeder Zehnte gegen die Berufsunfähigkeit absichert, hat unterschiedliche Gründe. So glauben einer Umfrage zufolge (Mehrfachnennungen möglich)

  • 52 % aller Befragten, dass der Staat oder die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung bei einer Berufsunfähigkeit für den Lebensunterhalt aufkommt
  • 50 % nannten die private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • 47 % nannten eine private Renten-, Unfall oder Krankenversicherung
  • 37 % glauben, im Fall des Falles mit Erspartem ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Letztlich bietet einzig und allein eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine umfassende Absicherung. Das gilt auch für Ingenieure, obwohl sie in gewisser Weise ein Sonderfall darstellen.

Berufsständische Versorgungswerke

Ingenieure sind zum Teil in berufsständischen Versorgungswerken rentenversichert und erhalten darüber auch bei Berufsunfähigkeit eine Rente. Allerdings ist der Schutz der Versorgungswerke meist unzureichend. So heißt es in § 11 der Satzung der Architektenkammer NRW: „Jedes Mitglied des Versorgungswerks, das infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauerhaft zur Ausübung der Berufsaufgaben des Architekten beziehungsweise des Ingenieurs unfähig ist (Berufsunfähigkeit) und aus diesem Grund seine Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur eingestellt hat, hat Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, sofern dieses Mitglied vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens eine monatliche Versorgungsabgabe entrichtet hat.“

Dieser Passus macht deutlich, dass der Berufsunfähigkeitsbegriff der Versorgungswerke nicht an die individuelle berufliche Tätigkeit anknüpft. Bedeutet: Eine Rente wird nur dann gezahlt, wenn ein Ingenieur auf keinen Fall mehr als Ingenieur arbeiten kann. Die genaue Branche bleibt dabei außer Acht. Zum anderen erfolgt eine Rentenzahlung erst bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit und die berufliche Tätigkeit muss vollständig eingestellt werden, um eine Rente zu beziehen. Auch Ingenieure und Informatiker tun also gut daran, private Vorsorge zu treffen.

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind abhängig vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand und vor allem vom ausgeübten Beruf und dessen Risikoeinstufung durch den Versicherer. Als risikoreichster Beruf gilt in Deutschland statistisch gesehen der Gerüstbauer, gefolgt vom Dachdecker, von Bergleuten, Pflasterern und Fleisch- und Wurstwarenherstellern. Ingenieure finden sich eher am anderen Ende der Statistik. Als ungefährlichster Beruf gilt der Physiker, gefolgt von Ärzten, Maschinenbauingenieuren, Chemikern und sonstigen Fertigungsingenieuren. Damit können Ingenieure mit vergleichsweise geringen Beiträgen rechnen.

Das ist gut so, denn grundsätzlich gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine Versicherung mit relativ hohen Beiträgen, auch in risikoarmen Berufen. Im Leistungsfall erbringt sie allerdings auch über viele Jahre erhebliche Beträge.

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Worauf bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten ist

In der Regel leisten die Versicherer bereits ab einer Berufsunfähigkeit in Höhe von 50 % ihren Beitrag. Idealerweise gibt es im Vertrag eine Vereinbarung, dass die Rentenzahlung dann erfolgt, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen ununterbrochen für voraussichtlich 6 Monate außerstande ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Ferner enthält eine vernünftig aufgestellte Versicherungspolice für Berufsunfähigkeit folgende Bedingungen:

  • Sechs-Monats-Prognose
  • Rückwirkende Leistungen in den ersten 6 Monaten
  • Rückwirkende Leistung für mindestens 3 Jahre
  • Nachversicherungsgarantie
  • Dynamisierung

Es ist ratsam, dass Ingenieure und Informatiker die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich im Berufsleben abschließen. Je jünger und gesünder man ist, desto geringer ist der Beitrag.

Formen der BU-Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es in verschiedenen Formen:

  • als selbstständige Versicherung
  • als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung
  • als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebensversicherung
  • als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung

In der Regel ist die selbstständige Versicherung für die Berufsunfähigkeit günstiger. Wer Angehörige absichern will, sollte für den Todesfall eine separate Lebensversicherung abschließen. Wird später im Leben die Risikolebensversicherung nicht mehr benötigt, etwa weil die Kinder erwachsen sind, kann man diese Police kündigen, ohne die Absicherung für die Berufsunfähigkeit antasten zu müssen.

Rentenhöhe im Versicherungsfall

Als Rentenhöhe im Versicherungsfall sollten idealerweise zwei Drittel bis drei Viertel des Nettoeinkommens vereinbart werden. So ist sichergestellt, dass man auch im Fall der Berufsunfähigkeit seinen Lebensstandard halten sowie laufende Kosten für Miete, Versicherungen, Familie und Lebenshaltungskosten zahlen kann. Zu beachten ist, dass Ingenieure und Informatiker, die aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr arbeiten, auch nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Das bedeutet, die Rente, die während der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, muss auch ausreichen, um weiter für das Alter vorzusorgen.

Trotz Krankheit in die BU-Versicherung?

Wer eine Vorerkrankung hat und sich dennoch gegen Berufsunfähigkeit versichern will, muss damit rechnen, dass er lediglich eine Police mit Risikoausschlüssen oder -zuschlägen bekommt. In seltenen Fällen kommt es vor, dass Versicherer die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung ganz verwehren. Ganz oben auf der schwarzen Liste der Versicherer stehen psychische Erkrankungen. Aber auch Asthma, Augenerkrankungen (vor allem bei Bildschirmarbeit), Arthrose und Diabetes erschweren es Arbeitnehmern, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. So hatte in einem Test der Verbraucherzentralen ein 22-jähriger Student mit Diabetes kaum eine Chance, eine entsprechende Versicherung zu bekommen. 8 von 10 Versicherern lehnten sofort ab, ein weiterer nach Prüfung und der letzte versicherte nur bei 100-prozentigem Risikoaufschlag und einem Versicherungsende mit 49 Jahren.

Doch nicht nur Krankheiten können zu Ausschlüssen und Zuschlägen führen, auch gefährliche Hobbys wie Klettern, Fallschirmspringen, Mountainbike fahren und Skifahren führen mitunter dazu, dass eine Berufsunfähigkeit, die aus diesen Hobbys resultiert, nicht versichert wird. Oder nur mit einem sehr teuren Zuschlag.

Wichtig ist es, bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung vollumfänglich korrekte Angaben zu machen. Wer Vorerkrankungen oder Hobbys verschweigt, riskiert, dass im Schadensfall der Versicherer die Zahlung verweigert. Dabei ist es aufgrund der Gestaltung des Fragebogens vieler Versicherer gar nicht so einfach einzuschätzen, in welcher Genauigkeit welche Frage korrekt beantwortet werden muss. Eine Verletzung der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht ist in den meisten Fällen programmiert. Man sollte sich deshalb Zeit nehmen und den Fragebogen in aller Ruhe und gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Arzt ausfüllen. So können Stolperfallen mit möglichen Vorerkrankungen, die man selbst gar nicht auf dem Schirm hat, weil sie im Alltag kaum beeinträchtigen, vermieden werden.

 

Krankmeldung – so geht’s

Ein Beitrag von:

  • Julia Klinkusch

    Julia Klinkusch ist freiberufliche Texterin und Medizinautorin.

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