Versicherung

Versicherungen für Selbstständige

Generell gilt, dass sich auch Selbstständige versichern müssen. Anders als Arbeitnehmer sind hier neben den privaten auch die beruflichen, unternehmerischen Risiken abzudecken. An dieser Stelle blicken wir auf die wichtigsten Versicherungen. Zuerst die privaten und insbesondere jene, die verpflichtend sind. Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind verpflichtend abzuschließen. Bei der Krankenversicherung besteht die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung. Beide haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. So haben Mitglieder der privaten Krankenversicherung Vorteile bei der Terminvergabe von Ärzten. Wer allerdings aufs Geld schaut, für den könnte sich die GKV lohnen. Diese bietet ans Einkommen angepasste Beiträge und erlaubt die einfache Versicherung von Familienmitgliedern. Diese benötigen in der Privaten jeweils eigene Verträge.

Weitere Versicherungen fürs Privatleben

Neben den Pflichtversicherungen gibt es noch einige Absicherungen fürs Privatleben, die in keinem Fall fehlen sollten. Dazu gehört die Rentenversicherung die für Selbstständige (außer sie arbeiten nur für einen Auftraggeber und sind somit mit Angestellten gleichgesetzt) freiwillig ist. Sie ist ein wichtiger Teil der Altersvorsorge und kann mit einer weiteren privaten Rentenversicherung kombiniert (oder durch ein anderes Rentenmodell ersetzt) werden. Ein weiteres, sehr wichtiges Puzzlestück der privaten Absicherung ist die Privathaftpflicht, die eigene Schäden bis zu einer (in der Police) festgelegten Höhe absichert. Diese ist besonders wichtig, da es für die eigene Haftung keine gesetzliche Deckung gibt, sie gilt in unbegrenzter Höhe. Außerdem besonders wichtig für Selbstständige ist die Berufsunfähigkeit, die dabei hilft, den eigenen Lebensstandard (finanziell) über die Grundrente hinaus zu sichern. Sie schützt dann, wenn eine Verletzung beispielsweise dafür sorgt, dass sich die eigentliche Arbeit nicht mehr ausüben lässt. Zusätzlich zum privaten Bereich müssen Selbstständige auch die berufliche Seite selbst versichern. Nachfolgend ein Überblick wichtiger Versicherungen.

Versicherungen für das Berufsleben von Selbstständigen

Die wichtigste Absicherung für den beruflichen Alltag ist wohl die Berufshaftpflicht, die bei einigen Berufen sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, da diese eine besonders hohe Verantwortung haben (Anwälte, Notare und Steuerberater). Letztere Berufsgruppen erhalten ohne entsprechende Versicherung keine Zulassung. Die berufliche Haftpflichtversicherung deckt jene Schäden ab, die den Klienten eines Freiberuflers beispielsweise durch eine falsche Beratung oder eine falsche Behandlung entstehen. Aus diesem Grund ist die Versicherung genau auf den jeweiligen Beruf angepasst. Hinzu kommt eine Betriebshaftpflicht, die Schäden abdeckt, die bei betrieblichen Tätigkeiten entstehen. Sie findet sich häufig in Kombination mit einer beruflichen Haftpflicht. Außerdem wichtig ist eine Rechtschutzversicherung für Selbstständige (es handelt sich in diesem Fall um eine Firmenrechtschutzversicherung). Nur damit sind Anwaltskosten, Gerichtskosten und weitere Kosten im Rahmen eines Rechtsstreits (der sich auf die berufliche Tätigkeit bezieht) abgedeckt. Nicht in Frage kommt bei Freiberuflern im Übrigen ein Berufsrechtsschutz, da dieser sich an Angestellte und Beamte richtet. Nachdem die wichtigsten Versicherungen abgesteckt sind, klären wir nachfolgend, welche Versicherungen sich steuerlich absetzen lassen.

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Generell lassen sich Versicherungen von der Steuer absetzen, sofern diese der Vorsorge dienen. In der Steuererklärung lassen sich entsprechende finanzielle Aufwände in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Ein klassisches Beispiel ist die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. (auch die private Krankenversicherung lässt sich geltend machen, sofern der Basistarif gewählt wird). Wie viel eingezahlt wurde, sieht man als gesetzlich Versicherter in seiner Lohnsteuerbescheinigung, während die private Versicherung eine eigene Aufstellung versendet. Auch Zusatzleistungen neben dem zu leistenden Regelbetrag lassen sich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, sofern der Höchstbetrag dadurch nicht überschritten wird. Dieser liegt bei Selbstständigen bei 2.800 Euro und bei Angestellten, Beamten und Rentnern bei 1.900 Euro. In den meisten Fällen wird der Höchsbetrag bereits überschritten. Das Eintragen kann sich dennoch lohnen, falls sich die Situation (durch laufende Gerichtsverfahren) ändert, ist eine rückwirkende Anpassung in einem Zeitraum von bis zu vier Jahren möglich. Da sich unter den Freiberuflern auch Ingenieure befinden, schauen wir uns nachfolgend an, welche Versicherungen freiberufliche oder nebenberuflich arbeitende Ingenieure benötigen.

Welche Versicherungen brauchen Ingenieure?

Bei Versicherungen für Ingenieure ist zu beachten, dass eine Versicherung über den Arbeitgeber besteht. Nur bei freiberuflichen oder nebenberuflichen Tätigkeiten ist eine weiter Versicherung erforderlich. Denn im Rahmen der Projektarbeit entscheidet die Arbeit von Ingenieuren über das Gelingen oder Scheitern kostspieliger Vorhaben. Tritt letzterer Fall durch einen eigenen Fehler bei der Planung oder Koordination ein, drohen finanzielle Konsequenzen, die sich durch eine berufliche Haftpflicht für Ingenieure abfedern lassen. Deswegen setzen Versicherungen für Ingenieure auf eine deutlich erhöhte Mindestdeckungssumme. Wichtig ist außerdem die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, was im Rahmen einer pauschalen Deckungssumme gegeben ist. Schäden aus allen Kategorien sind dadurch gleichfalls abgesichert. Außerdem sollten Spätschäden auch nach vielen Jahren abgedeckt sein. Durch die lange Zeitdauer der Projektentwicklung können zwischen dem folgenschweren Fehler und seinen Auswirkungen mehrere Jahre liegen, weswegen bei der Wahl der Versicherung die Abdeckung von Spätschäden auch nach vielen Jahren erfolgen sollte. Es gilt das sogenannte Verstoßprinzip, es gilt also der Zeitpunkt des Verstoßes. Neben der beruflichen Haftpflicht kommt für Ingenieure in einigen Fällen auch eine Sachversicherung in Frage, die die Geschäftsausstattung von Ingenieurbüros und Baustellen gegen Schäden durch Einbrüche und Brände absichert.

Versicherung bei Berufsunfähigkeit

Um zu verstehen, welchen Fall die Berufsunfähigkeit absichert, klären wir zuerst, welche Fälle sie nicht absichert. Da wäre zum einen die Erwerbsunfähigkeit, die dann eintritt, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Arbeit nachzugehen. Zum anderen gibt es die Arbeitsunfähigkeit, die schon bei einer normalen Erkrankung eintritt. Hier zahlt erst der Arbeitgeber und bei längerer Krankheit die Krankenkasse. Die Berufsunfähigkeit ist hingegen ein dritter, von diesen beiden Fällen abzugrenzender Zustand. Dabei geht es darum, dass sich im Speziellen der eigene Beruf nicht mehr ausüben lässt. Ein häufig genanntes Beispiel ist der Bäcker, der durch eine Allergie gegen Mehl nicht mehr in der Lage ist, in der Backstube zu arbeiten. Bedeutet in diesem Fall, dass zwar der Berufsweg als Bäcker vorbei ist, eine andere Anstellung jedoch möglich wäre. Über die Unfähigkeit den Beruf ausüben zu können, muss ein Arzt entscheiden. Im Fall des Bäckers ist das (aufgrund des eng abgesteckten Tätigkeitsfeldes) recht einfach, während der Ingenieur derart viele Tätigkeitsfelder haben kann, dass die ärztliche Beurteilung aufwendiger ist. Um von der Versicherung Unterstützung zu bekommen, muss erst ein Ausfall über 6 Monate vorliegen. Darüber hinaus ist nachfolgend ärztlich festzustellen, dass nur noch weniger als 50 Prozent des bisherigen Pensums möglich sind.

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