ADAC Luftrettung warnt 09.04.2015, 14:01 Uhr

Drohnen werden zur Gefahr für Rettungshubschrauber

Selbst die kleinsten Hobby-Drohnen können zur Gefahr für Rettungshubschrauber werden, warnt der ADAC. Die Luftrettung des Automobilclubs fordert daher strengere Regeln für den privaten Gebrauch der Fluggeräte. 

Hubschrauber der ADAC Luftrettung: Besonders im Anflug können kleine Hobby-Drohnen zur Gefahr werden, weil kaum Platz zum Ausweichen ist, warnt der Automobilclub. 

Hubschrauber der ADAC Luftrettung: Besonders im Anflug können kleine Hobby-Drohnen zur Gefahr werden, weil kaum Platz zum Ausweichen ist, warnt der Automobilclub. 

Foto: Patrick Pleul/dpa

Ferngesteuerte unbemannte Drohnen werden inzwischen für vielfältige Zwecke eingesetzt: Bauern kontrollieren ihre Felder, Nachrichtensender machen TV-Bilder, Gutachter inspizieren Schäden an Gebäuden, die sich sonst nur mit großem Aufwand finden lassen. Und auch immer mehr Hobbypiloten lassen Drohnen in die Luft steigen, die sie mittlerweile in jedem Spielwarengeschäft bekommen.

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Drohnen behindern landende Rettungshubschrauber

Das Problem: Viele der Hobbyflieger sind sich der Regeln für Hobbypiloten meist nicht bewusst oder ignorieren sie absichtlich. Hinzu kommt: Unerfahrene Drohnenflieger können ihre Fluggeräte oft noch gar nicht unter Kontrolle halten. Die Drohnen am Himmel werden deshalb zur Gefahr für Rettungshubschrauber, warnt die Luftrettung des Automobilclubs ADAC. Die kleinen unbemannten Fluggeräte sind für Piloten nur schwer zu erkennen. Besonders gefährlich wird es, wenn sich die Hubschrauber in der Landephase befinden und nicht mehr viel Spielraum zum Ausweichen haben.

Der ADAC fordert deshalb für jeden Flug spezielle Positionslichter zum Schutz vor Kollisionen und eine auffällige Farbgebung, die die Sichtbarkeit erhöhen soll. Zudem fordert der Automobilclub eine Aufklärungspflicht von Seiten der Hersteller oder Vertriebsstellen.

Gesetzliche Bestimmungen für Hobbypiloten

Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnen-Flieger erforderlich. Sie soll den Hobbypiloten vor einem wirtschaftlichen Ruin schützen, der durch Schadens- bzw. Schmerzensgeldforderungen entstehen kann. Doch genau davon wissen nur die wenigsten Piloten. „Gerade Neueinsteigern ist das weitgehend unbekannt“, warnt der ADAC.

Eine Hobby-Drohne mit Kamera in der Luft: Die unbemannten Fluggeräte erobern die Lüfte, da es sie mittlerweile sogar in Spielzeuggeschäften zu kaufen gibt. 

Eine Hobby-Drohne mit Kamera in der Luft: Die unbemannten Fluggeräte erobern die Lüfte, da es sie mittlerweile sogar in Spielzeuggeschäften zu kaufen gibt. 

Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ohne spezielle Erlaubnis dürfen außerdem nur Drohnen-Modelle starten, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Für Modelle, die zwischen fünf und 25 Kilogramm auf die Waage bringen, muss eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtlandesbehörde eingeholt werden. Aus Gründen der Sicherheit im Luftraum muss immer Sichtkontakt zu dem unbemannten Flugobjekt bestehen. Damit soll verhindert werden, dass es zu einem Zusammenstoß mit anderen Fluggeräten kommen kann.

Die Flugsicherheitsbehörde der USA meldete 175 Zwischenfälle seit Mitte 2014: Drohnen drangen in gesperrte Lufträume ein, sodass es einige Male fast zu Kollisionen mit Flugzeugen oder Hubschraubern gekommen sei. Ob es in Deutschland bereits zu Zwischenfällen gekommen ist, teilte der ADAC bisher noch nicht mit. 

Ein Beitrag von:

  • Petra Funk

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