Absicherung 07.09.2019, 10:02 Uhr

Versicherungen bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt

Ingenieure und Informatiker, die beruflich im Ausland tätig sind, sollten auch an ihre Absicherung denken. Berufstätige benötigen verschiedene Versicherungen – auch bei einem Auslandsaufenthalt. Denn der bestehende Versicherungsschutz gilt bei einem Wohnortwechsel ins Ausland nur unter bestimmten Umständen weiter.

Geld, Reisepass und Kreditkarten liegen auf einer Landkarte

Foto: panthemedia.net/Alex Brylov

Die Sozialversicherung beim Auslandsaufenthalt

Die wichtigste Versicherung, vor allem bei längeren Auslandsaufenthalten, ist die Sozialversicherung. Für diesen Bereich gibt es viele Regularien, die es nicht einfach machen, ohne fachliche Beratung die richtige Entscheidung zu treffen. Für die Sozialversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten: Verlegt der berufstätige Ingenieur seinen Wohn- und Arbeitsort dauerhaft in ein anderes Land, gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip. Es gelten also die Rechtsvorschriften des neuen Heimatlandes und der Ingenieur oder Informatiker unterliegt dessen Sozialversicherungsrecht, was auch Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung miteinschließt.

Abkommen mit EU- und EWR-Ländern

Für alle anderen Fälle hängt es davon ab, in welchem Land der Ingenieur oder Informatiker tätig werden will. Mit den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie mit den EWR-Ländern Island, Norwegen, Liechtenstein, Mazedonien und der Schweiz hat Deutschland das sogenannte bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dadurch sollen Arbeitnehmern im Ausland möglichst wenige Nachteile entstehen. Es wurden also Abkommen vereinbart, mithilfe derer Berufstätige im Ausland ihre sozialen Rechte beibehalten oder auf das jeweilige Gastland übertragen lassen können. So sollen keine Rentenansprüche wegen der Arbeit im Ausland verloren gehen.

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Die EU hat für diese Fälle einheitliche Formulare entwickelt, die Ingenieure und Informatiker vor dem Auslandsaufenthalt ausfüllen und bei den entsprechenden Stellen einreichen müssen. Zwar gilt das auch mit dem Sozialversicherungsabkommen das Territorialitätsprinzip. Aber: Unter bestimmten Voraussetzungen können die deutschen Rechtsvorschriften bestehen bleiben und es ist grundsätzlich einfacher, dies durchzusetzen.

Allgemein gilt, dass Berufstätige vor dem Auslandsaufenthalt klären sollten, ob für sie eine Ausnahme in Betracht kommt. Ob sie weiterhin der deutschen Rechtsprechung unterliegen, lässt sich am einfachsten mit der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger klären. Auch der Arbeitgeber kann ein Ansprechpartner sein. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der Europäischen Union von weniger als 12 Monaten bleibt der deutsche Sozialversicherungsschutz aufgrund europarechtlicher Verordnungen bestehen.

Außerhalb der EU gilt: Eigenvorsorge

Sind Ingenieure und Informatiker außerhalb der EU im Ausland tätig, müssen sie sich immer selbst sozialversichern. Ausnahme sind die Länder außerhalb Europas, mit denen ebenfalls das bilaterale Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber Vorsicht: Das Abkommen deckt nicht in jedem Land immer alle Sozialleistungen ab. Oft geht es nur um die Rentenzahlung ins Ausland. So gelten die Abkommen mit Australien, Japan, den USA und Chile nur für die Rente; im Kosovo, Serbien und der Türkei sind dagegen Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung mit abgedeckt. In welchem Land das Abkommen wie weit greift, lässt sich ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bei von vornherein befristeten Auslandsaufenthalten eine Ausnahmebescheinigung zu beantragen. Diese wird von der zuständigen Krankenkasse ausgestellt und sorgt dafür, dass in Sachen Sozialversicherung die deutsche Rechtsprechung Gültigkeit behält. Privatversicherte erhalten die Ausnahmebescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Krankenversicherung für berufstätige Ingenieure im Ausland

Für jeden Auslandsaufenthalt, egal welcher Art, ist eine Krankenversicherung unerlässlich. Berufstätige haben verschiedene Möglichkeiten, sich für den Krankheitsfall abzusichern – es sei denn, es greift der oben genannte Fall der dauerhaften Wohn- und Arbeitsortverlegung, die einer Auswanderung gleichkommt. Für alle anderen Fälle bieten gesetzliche und private Krankenkassen verschiedene Pakete an, die auch mit der Länge des Auslandaufenthaltes zu tun haben (mehrwöchiges Projekt vs. mehrjähriger, aber befristeter Auslandsaufenthalt). Ingenieure und Informatiker können einen Auslandsschutz über ihre bestehende Krankenversicherung einrichten, oder sich eine eigenständige Auslandskrankenversicherung suchen. Man sollte sicher gehen, dass der Schutz bereits bei Abreise greift, um im Notfall nicht auf den meist horrenden Kosten für die medizinische Versorgung im Ausland sitzenzubleiben.

Europäischer Versicherungsschutz für Berufstätige in der EU

Ob und welche Art der Krankenversicherung nötig ist, hängt nicht nur von der Dauer des Auslandsaufenthalts ab, sondern auch vom Zielland. Innerhalb der Europäischen Union sind berufstätige Ingenieure und Informatiker über die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) versichert. Diese befindet sich auf der Rückseite der deutschen Krankenversicherungskarte und gilt seit 2006 in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union in öffentlichen Einrichtungen. Mit ihr können sich die Karteninhaber behandeln lassen und genießen die gleichen Patientenrechte wie jeder Einheimische. Dies gilt auch bei Unfällen.

Die Behandlung kann dann im aktuellen Arbeitsland stattfinden, deutsche Krankenkassen tragen die Kosten in aller Regel, wenn ein Versicherungsschutz besteht. Vorsicht: Die Krankenkassen tragen nur die Kosten für Behandlungen, die sich als medizinisch notwendig erweisen. Die Kostenübernahme für Vorsorge- oder Kontrolluntersuchungen bei chronischen Erkrankungen sollte man vorab mit der Krankenkasse klären. Werden solche Kosten nicht übernommen, kann sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung lohnen. Diese kostet etwa 10 Euro im Jahr und übernimmt beispielsweise auch Rücktransportkosten ins Heimatland.

Werden Ingenieure von ihrem deutschen Arbeitgeber in einer Zweigstelle beispielsweise in Frankreich oder Spanien geschickt und läuft das Unternehmen dort auch als deutsche Firma, so gilt teilweise das deutsche Versicherungsrecht. Das bedeutet, die Ingenieure und Informatiker sind über ihren Arbeitgeber geschützt. Das gilt für alle Länder, mit denen Deutschland das Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Zusätzlicher Auslandskrankenschutz für Berufstätigkeit außerhalb der EU

Berufstätige Ingenieure und Informatiker, die außerhalb der Europäischen Union arbeiten, werden um einen Auslandskrankenschutz nicht herumkommen. Weil sich die verschiedenen Gesundheits- und Krankenversicherungssysteme weltweit stark unterscheiden, sind Krankenversicherungen für einen Auslandsaufenthalt in einem Nicht-EU-Land meist auch teurer. Lediglich für Aufenthalte bis zu 6 Wochen unterscheiden sich die Kosten nicht zum Auslandskrankenschutz in einem EU-Land. Je nach Zielland sollten Ingenieure und Informatiker mit ihrer Krankenkasse den Inhalt der Versicherungspolice individuell abklären. Für Länder mit einer schlechteren medizinischen Versorgungslage sollte man darauf achten, dass gegebenenfalls auch private Behandlungen von der Auslandskrankenversicherung übernommen werden.

Weitere Versicherungen fürs Arbeiten im Ausland

Krankenversicherung und Sozialversicherung sind sicher die wichtigsten Punkte, die berufstätige Ingenieure und Informatiker für den Auslandsaufenthalt beachten müssen. Doch je nachdem, wie lange der Auslandsaufenthalt geplant ist und ob man selbstständig oder im Angestelltenverhältnis arbeitet, können weitere Versicherungen vonnöten sein.

Berufshaftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt Ingenieure und Informatiker vor den Schadenersatzansprüchen Dritter. Versichert sind vor allem Vermögensschäden, die durch einen fahrlässigen Fehler bei Dritten entstehen. Selbstständige Ingenieure und Informatiker sollten ohnehin eine solche Versicherung haben. Verlegen sie ihren Arbeitsort ins Ausland, können sie sich in der Regel sicher sein, dass der Versicherungsschutz auch dann Bestand hat. Über welchen Zeitraum dieser Schutz gilt und in welcher Höhe Vermögensschäden im Ausland übernommen werden, ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Berufstätige, die im Ausland arbeiten wollen, sollten das deshalb vorher unbedingt mit ihrem Versicherungsanbieter abklären.

Bei Aufenthalten in EU-Ländern gilt die Berufshaftpflichtversicherung oft auch über mehrere Jahre, außerhalb Europas meist nur wenige Monate. Wessen Versicherung nicht für die Dauer des gesamten Auslandsaufenthaltes mögliche Schäden abdeckt, sollte im Gastland für die Zeit des Aufenthaltes eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung abschließen – diese gibt es in fast allen Ländern. In Österreich und der Schweiz beispielsweise unterscheidet sie sich so gut wie gar nicht von der deutschen Berufshaftpflicht. Nicht überall hat diese Form der Versicherung die gleiche Bezeichnung, doch im Prinzip gibt es in jedem Land Versicherungskonzepte, die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abdecken.

Übrigens: Auch über eine private Haftpflicht sollten Ingenieure und Informatiker verfügen. Viele Haftpflichtversicherungen gelten auch im Ausland, allerdings oft nur für einen kurzen Aufenthalt. Man sollte sich vorab beim Versicherer informieren, wie lange der private Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland gewährt wird.

Unfallversicherung

Eine einmal abgeschlossen private Unfallversicherung gilt bis auf ganz wenige Ausnahmen (die dann individuell vereinbart wurden) weltweit und rund um die Uhr. Und zwar für Beruf und Freizeit. Die meisten Verträge gelten auch für längere Auslandsaufenthalte, auf jeden Fall aber für vorübergehende, die von vornherein befristet sind. Ingenieure und Informatiker die auf Nummer sicher gehen wollen, können sich vorher bei ihrem Versicherer erkundigen, ob und inwieweit die Versicherung gültig bleibt. In einigen Fällen kann es sein, dass zusätzlich gebuchte Leistungen, wie die Übernahme bestimmter Reha-Maßnahmen im Ausland nicht erbracht werden können.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei beruflichen Unfällen, Familienangehörige sind nicht einbezogen. Die gesetzliche Unfallversicherung läuft bei Auslandsaufenthalten über die EHIC und gilt in allen EU-Staaten sowie den Staaten, mit denen das bilaterale Sozialversicherungsabkommen vereinbart wurde. In letzteren Staaten ist sie jedoch oft zeitlich begrenzt und gilt nur für eine Entsendung von mehreren Monaten. Zeitlich unbegrenzt gilt sie lediglich in Israel, Serbien und Montenegro sowie der Türkei. In Staaten, deren Sozialleistungssystem weniger gut aufgestellt ist als das deutsche, muss man Abstriche beim Leistungsumfang hinnehmen. Sieht das Recht des Gastlandes eine Selbstbeteiligung vor, gilt diese auch für Versicherte bei einem deutschen Träger der Unfallversicherung. Ist nach deutschem Recht für vergleichbare Fälle aber keine Selbstbeteiligung vorgesehen, erstattet die deutsche Unfallversicherung diese Kosten normalerweise.

Rechtsschutzversicherung

Wer in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung der Bausteine Verkehrsrecht und Privatrecht abgeschlossen hat, kann davon ausgehen, dass diese grundsätzlich in ganz Europa sowie den meisten Anrainerstaaten des Mittelmeeres gültig ist. Allerdings mit einer großen Einschränkung: Der Rechtsschutz greift nur bei befristeten Aufenthalten. Noch eingeschränkter sieht es außerhalb Europas aus.

Die Rechtsschutzversicherung ist außerhalb Europas und der Mittelmeer-Anrainerstaaten auf private Reisen und eine Dauer von maximal 6 Wochen befristet. Wer sich also länger im außereuropäischen Ausland aufhält und dort auch berufstätig sein wird, muss eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn sowohl beim Berufsrecht, aber beispielsweise auch beim Wohnrecht besteht der Versicherungsschutz in der Regel nur innerhalb Deutschlands.

Grundsätzlich gilt: Ob die Rechtsschutzversicherung gültig ist, entscheidet nicht der Ort des Rechtsfalls, sondern der Standort des dafür zuständigen Gerichtes.

Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Ingenieure und Informatiker also einen Blick in ihre Rechtsschutz-Police werfen und gegebenenfalls für den Zeitraum der Auslandsarbeit den Vertrag erweitern. Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten buchbare Zusatzleistungen an, mit denen sich der passende Rechtsschutz – auch befristet – gestalten lässt.

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Ein Beitrag von:

  • Julia Klinkusch

    Julia Klinkusch ist freiberufliche Texterin und Medizinautorin.

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