Karriere im Ausland 05.09.2019, 10:50 Uhr

Expatriates: Was müssen Ingenieure bei Expat-Vertrag & Co. beachten?

Viele Ingenieure erhalten im Laufe ihres Berufslebens das Angebot, für ihren Arbeitgeber ins Ausland zu gehen, beispielsweise zu einem Tochterunternehmen. Je nach Zielland ist der rechtliche Status des Expatriates jedoch komplex.

Foto: panthermedia.net/apid

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Der Ursprung des Wortes Expatriate ist im Lateinischen zu finden: ex für „aus“ oder „heraus“ und patria für „Vaterland“. Expatriates oder kurz Expats verlassen per Definition ihr Heimatland, um im Auftrag ihres Arbeitgebers für eine begrenzte Zeit eine Stelle im Ausland auszuüben. Gerade bei international tätigen Konzernen sind Ingenieure gefragt, die sind, als Expatriate ins Ausland zu gehen. Dafür kann es aus Sicht des Unternehmens verschiedene Gründe geben. Die häufigsten sind:

  • Der Expat soll die internationalen Strukturen des Konzerns besser kennenlernen und sich somit weitere Qualifikationen für eine Führungsaufgabe erarbeiten.
  • Das Unternehmen plant, eine Zweigstelle im Ausland aufzubauen und braucht dafür Mitarbeiter, die ihre Kompetenz und Zuverlässigkeit bereits unter Beweis gestellt haben.
  • Besondere Kompetenzen der Expatriates werden für eine bestehende Niederlassung im Ausland benötigt. Bei Ingenieuren spielt hier häufig Technologietransfer eine Rolle. Sie führen beispielsweise eine neue Fertigungsmethode im Ausland ein oder vermitteln Regeln fürs Qualitätsmanagement, etwa Six Sigma oder TQM.

Expat-Angebot annehmen oder ablehnen?

In der Regel ist es ein Kompliment, wenn Ihr Arbeitgeber Sie anspricht, ob Sie bereit wären, eine Aufgabe im Ausland zu übernehmen. Der Wechsel verändert aber natürlich das eigene Leben komplett. Selbst wenn der Zeitraum festgelegt sein sollte – was nicht immer der Fall ist – müssen Sie also gut abwägen, ob Sie Interesse daran hätten, als Expat zu arbeiten. Folgende Fragen können Ihnen bei der Entscheidung helfen:

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  • Sind Sie offen genug, um sich als Expatriate in einem fremden Land ein soziales Netz aufzubauen? Stichwort interkulturelle Kompetenz
  • Wie ist Ihre familiäre Situation zu Hause? Wäre es für Sie überhaupt denkbar, die Heimat für einige Monate oder Jahre zu verlassen? Falls Sie eine eigene Familie haben: Wäre es für den Partner realistisch, im Ausland ebenfalls Arbeit zu finden? Wird Ihr Plan vollkommen unterstützt? Machen Sie sich klar: Geht der Partner nur halbherzig mit, kann das die Beziehung auf eine harte Probe stellen.
  • Wie ist Ihr Stand im Unternehmen? Erwarten Sie bald Karrieresprünge im Inland, auf die Sie als Expatriate verzichten müssten?
  • Sind Sie an der angebotenen Aufgabe interessiert?
  • Wie sieht es mit Auslandsgehalt als Expat aus? Wäre es ausreichend, damit Sie auch eventuellen Verpflichtungen in Deutschland weiterhin nachkommen können, etwa einer privaten Altersvorsorge? Denn viele Unternehmen passen die Gehaltsstruktur der Expatriates den Gegebenheiten des Ziellandes an. Dort würden Sie also im Verhältnis zu den ortsüblichen Bedingungen viel verdienen. Gleichzeitig könnte es ein Gefälle gegenüber dem Jahresgehalt in Deutschland darstellen. Aktuelle Gehaltszahlen können Sie übrigens der Gehaltstudie von ingenieur.de Außerdem finden Sie viele Informationen im Artikel „Wie viel verdienen Ingenieure?
  • Und die wichtigste Frage: Können Sie sich überhaupt vorstellen, als Expatriate im Ausland zu leben?

Falls Sie das Angebot ablehnen möchten, sollten Sie sich eine gute Argumentation überlegen. Keinesfalls sollten Sie den Eindruck erwecken, Sie würden für Ihre berufliche Entwicklung keine Veränderung in Kauf nehmen wollen. Falls ein konkretes Hindernis vorliegt, etwa schulpflichtige Kinder oder pflegebedürftige Eltern, sollten Sie das benennen. Ansonsten legen Sie sich eine Argumentation zurecht, die nicht Ihre grundsätzlichen Karriereambitionen infrage stellt.

Was ist eine angemessene Dauer für den Auslandsaufenthalt als Expat?

Die Dauer des Aufenthalts lässt sich nicht pauschal beziffern. Einige Expats werden für ein konkretes Projekt ins Ausland entsendet und kehren bereits nach wenigen Monaten zurück, sobald sie das Projekt abgeschlossen habe. Alternativ kann die Dauer des Aufenthalts vertraglich festgelegt werden, beispielsweise auf 2 bis 3 Jahre. Ein längerer Auslandseinsatz hat zum einen eine Auswirkung auf das Sozialversicherungsrecht. Zum anderen müssen Sie bedenken, dass sich mit jedem weiteren Jahr die Rückkehr aus dem Ausland erschwert. Die Personalstruktur des Mutter-Unternehmens verändert sich, sodass Sie bei Ihrer Rückkehr unter Umständen neue Mitarbeiter und auch neue Vorgesetzte vorfinden, die Ihre Kompetenzen nicht kennen. Ihnen fehlt das firmeninterne Netzwerk, das Ihre Karriere beflügeln könnte. Je nach Land, in dem Sie als Expat waren, kann die kulturelle Umstellung zudem sehr schwierig werden.

Arbeitsvertrag für Expats

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Tätigkeit als Expat im Arbeitsvertrag zu regeln. In der Praxis werden 2 verschiedene Begriffe verwendet: Entsendung und Versetzung.

Arbeitsvertrag bei Entsendung

Bei einer Entsendung bleibt der Arbeitsvertrag im Inland unverändert bestehen und wird um eine sogenannte Entsendevereinbarung ergänzt. Sie legt alle wichtigen Komponenten für den Expatriaten fest, zum Beispiel

    • Arbeitsort,
    • Dauer des Aufenthalts,
    • Funktion,
    • Arbeitszeit,
    • Bezüge,
    • Regelungen für Umzug,
    • Heimreise
  • uvm.

Enthalten sollte sie außerdem einen Passus über die Möglichkeit zur Beendigung der Entsendung sowie eine Rückkehrklausel. In ihr ist festgelegt, welche Position und Funktionen der Ingenieur nach seiner Rückkehr aus dem Ausland zu erwarten hat.

Alternativ ist es möglich, den deutschen Arbeitsvertrag weiterlaufen zu lassen und um ein Arbeitsverhältnis im Ausland zu ergänzen. Bei diesem „Split Contract“ hat der Ingenieur also faktisch zwei Arbeitsverträge.

Arbeitsvertrag bei Versetzung

Bei einer Versetzung kann der deutsche Arbeitsvertrag ruhend gestellt werden. Stattdessen erhält der Arbeitnehmer einen neuen Vertrag, den er mit der ausländischen Tochterfirma abschließt. Das ist gerade bei internationalen Konzernen die Regel. Die Wahl der Vertragsform hängt auch vom Zielland ab. Denn in einigen Staaten wird eine Arbeitserlaubnis nur ausgestellt, wenn ein Arbeitsvertrag im Inland vorliegt. Eine Entsendungsvereinbarung als Ergänzung zum deutschen Arbeitsvertrag würde dann nicht anerkannt.

Zusätzlich kann Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Entsenderichtlinie erarbeiten. Sie begleitet den Arbeitsvertrag ähnlich wie ein Rahmentarifvertrag und legt grundsätzliche Regeln für die Entsendung fest, die für alle Expate des Unternehmens gelten. Zum Beispiel einen Verhaltenskodex im Ausland.

Welches Arbeitsrecht kommt bei Expatriates zur Anwendung?

Das deutsche Arbeitsrecht bietet viele Vorteile, die Sie sich als Expat nach Möglichkeit erhalten sollten. Deswegen ist es nicht sinnvoll, einer Aufhebung des deutschen Arbeitsvertrags zuzustimmen. Selbst dann nicht, wenn Ihnen alternativ eine Option zur Rückkehr ins Unternehmen angeboten wird. Denn in diesem Fall findet unter Umständen das Arbeitsrecht des Ziellandes Anwendung – im schlimmsten Fall verlieren Sie den deutschen Kündigungsschutz.

Stattdessen sollte Ihr Vertrag einen Passus darüber enthalten, dass Sie weiterhin dem deutschen Arbeitsrecht unterliegen. Zwingende Arbeitsvorschriften des ausländischen Rechts kommen dann zwar trotzdem zur Anwendung, etwa Regelungen zu Arbeitserlaubnis und Arbeitszeiten. Doch auch deutsche Rechtsnormen müssen beachtet werden, beispielsweise Regelungen zu Kündigungen nach dem Mutterschutzgesetz. Die Außenhandelskammern können Ihnen detaillierte Informationen für das jeweilige Zielland zusammenstellen.

Kann ein Expat im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben?

Als Expat müssen Sie einige Versicherungen im Ausland abschließen. Alternativ können Sie sich – abhängig von der geplanten Dauer des Aufenthalts – danach erkundigen, ob Sie den deutschen Versicherungsvertrag um einen Auslandsschutz ergänzen können. Das gilt zum Beispiel für

  • Krankenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • private Haftpflicht
  • Rechtsschutzversicherung

Schwierig wird es meistens mit einer privaten Rentenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung (mehr zum Risiko der Berufsunfähigkeit). Denn diese können Sie in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei stellen, wenn sie bestehen bleiben sollen. Außerdem ist dabei zu bedenken, dass eine längere Krankheit ebenfalls dazu führen könnte, dass Sie beitragsfreie Monate nutzen möchten. Dementsprechend sollten Sie darauf achten, dass es Ihr Gehalt als Expatriate ermöglicht, die Beiträge in Deutschland weiterhin zu entrichten.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie zudem klären, ob der Versicherungsschutz bei einem Aufenthalt im Ausland überhaupt greift und welches Gehalt für die Berechnung zugrunde gelegt wird, wenn Sie wegen einer Erkrankung nach Deutschland zurückkehren wollen – das Gehalt als Expat kann niedriger sein als das im Inland.

Dauer und Ort entscheidend

In Bezug auf das deutsche Sozialversicherungssystem ist es entscheidend, wie lange Sie als Expat ins Ausland gehen und in welches Land. Bei einer Entsendung innerhalb der EU oder in die Schweiz entfaltet das deutsche Sozialversicherungsrecht eine sogenannte Ausstrahlungswirkung. Sie verbleiben als Expatriate also im deutschen Sozialversicherungssystem. Das gilt allerdings zunächst nur für die Dauer eines Aufenthalts von 24 Monaten und kann gegebenenfalls um maximal 12 Monate verlängert werden.

Bei einer Entsendung in Drittstaaten hängen die Bestimmungen vom Zielland ab. Zum Teil liegen bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland vor, die einen Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem ermöglichen. Teilweise bezieht sich das jedoch nur auf Renten- und Krankenversicherung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält eine Übersicht über bestehende Sozialversicherungsabkommen bereit. Die Gesetzliche Krankenversicherung prüft, ob Sie als Expat im deutschen Sozialversicherungssystem versichert bleiben.

Neue Entsenderichtlinie der EU

Achtung: Die Europäische Union hat eine neue Entsenderichtlinie beschlossen, die bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Demnach fallen Expats schon nach 12 Monaten unter die Sozialversichungspflicht des Ziellandes, mit einer Möglichkeit zur Verlängerung um 6 Monate.

Kann ich als Expat freiwillig das deutsche Sozialversicherungssystem nutzen?

Wenn Sie wegen eines fehlenden Abkommens oder einer zu langen Dauer des Aufenthalts aus dem Sozialversicherungssystem ausscheiden müssen, besteht begrenzt die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. In die Rentenversicherung können Sie freiwillig Beiträge einzahlen. Die Beitragshöhe legen Sie selbst fest. Sollten Sie in einem anderen Land in die dortige Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie unter Umständen später eine Rente von zwei Staaten. Dafür müssen jedoch die Bedingungen des Ziellandes für eine Auszahlung der Rente erfüllt sein. Das betrifft vor allem die Dauer, die sie in dem jeweiligen Land tätig waren. Übrigens: Die Rentenansprüche, die Sie in Deutschland bereits erworben haben, verfallen nicht, wenn Sie als Expat ins Ausland gehen. Für die Mindestarbeitszeit (35 Jahre), die Sie für Ihre Rente geleistet haben müssen, werden die Arbeitszeiten in verschiedenen Ländern zusammengerechnet. Das gilt innerhalb der EU und für Länder, mit denen entsprechende Abkommen bestehen.

In der deutschen Krankenkasse und auch in der Pflegeversicherung können Sie freiwillig bleiben. In beiden Fällen müssen Sie einen Antrag stellen.

Anders sieht es mit der Arbeitslosenversicherung aus. Ist die Pflichtversicherung beendet, weil Sie außerhalb Europas als Expat tätig werden, können Sie nur ein sogenanntes Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag abschließen. Anders als bei der normalen Arbeitslosenversicherung wird ein einheitlicher Beitrag von derzeit 89,25 Euro im Monat gezahlt. Maximal gibt es monatlich 1.668,60 Euro Arbeitslosengeld I (Steuerklasse 3, mit Kind) und zwar für höchstens 12 Monate.

In welchem Land zahlt ein Expatriate Steuern?

Die Einkommenssteuer wird in dem Land gezahlt, wo der Expat seine Tätigkeit ausübt. Wer also für 2 Jahre in Frankreich arbeitet, führt dort auch seine Steuern ab. Anders sieht es unter Umständen aus, wenn die Dauer des Aufenthalts sehr kurz ist oder Sie als Ingenieur abwechselnd in 2 Staaten arbeiten. Dann wird festgestellt, wo Sie hauptsächlich (mehr als 183 Tage) ansässig sind. Bleibt Deutschland der Hauptwohnsitz, versteuern Sie auch hier Ihr ausländisches Einkommen. Dafür hat Deutschland mit über 70 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Es verhindert, dass Sie zweimal zur Kasse gebeten werden.

 

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Ein Beitrag von:

  • Nicole Lücke

    Nicole Lücke macht Wissenschaftsjournalismus für Forschungszentren und Hochschulen, berichtet von medizinischen Fachkongressen und betreut Kundenmagazine für Energieversorger. Sie ist Gesellschafterin von Content Qualitäten. Ihre Themen: Energie, Technik, Nachhaltigkeit, Medizin/Medizintechnik.

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