Umweltbonus, Verbandskasten, Crashtests 30.12.2022, 07:00 Uhr

Autofahrerinnen und Autofahrer aufgepasst: Das ändert sich 2023

Mit Beginn des neuen Jahres treten für Autofahrerinnen und Autofahrer ein paar neue Regelungen in Kraft. Zum Beispiel sinkt die Förderung für E-Autos, die nächste Stufe der CO2-Abgabe wird verschoben und automatisiertes Fahren ist auf Autobahnen bis 130 Stundenkilometer erlaubt. Die wichtigsten Neuigkeiten im Überblick.
 

Sechsspurige Autobahn mit vielen Fahrzeugen

Zum neuen Jahr gibt es einige Änderungen beim Thema Straßenverkehr.

Foto: PantherMedia /monticello

Die Bundesregierung hat die Förderbedingungen für E-Autos angepasst. Ab dem 1. Januar 2023 werden nur noch Fahrzeuge unterstützt, die nachweislich einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das bedeutet konkret: Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge erhalten keinen Umweltbonus mehr. Für Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge gilt: Kosten sie laut Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro gibt es 4.500 Euro Umweltbonus (vorher waren es 6.000 Euro), bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro sind es noch 3.000 Euro (vorher gab es 5.000 Euro).

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Bestehen bleibt die Regelung, dass Elektroautos, deren Kaufpreis über 65.000 Euro beträgt, keine Förderung erhalten. Wer ein solches Fahrzeug als Leasingauto nutzt, muss eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten oder länger nachweisen, andernfalls gibt es keine Förderung. In Planung ist, dass ab 1. September 2023 wohl nur noch Privatpersonen den Umweltbonus in Anspruch nehmen können. Als Halterin und Halter eines Elektroautos kann man auch 2023 wieder am sogenannten THG-Quotenhandel teilnehmen. Er bietet die Möglichkeit, das mit dem Fahrzeug eingesparte Treibhausgas praktisch weiterzuverkaufen. Die Prämie kann mehrere Hundert Euro im Jahr betragen.

Um ein Jahr verschoben: Nächste Stufe des CO2-Preises kommt erst 2024

Seit dem 1. Januar 2021 gilt für Unternehmen, die mit Heizöl. Erdgas, Benzin und Diesel handeln, ein zusätzlicher CO2-Preis. Sie sind damit verpflichtet, den Treibhausgas-Ausstoß, den die Produkte verursachen, auszugleichen. Das funktioniert, indem die Unternehmen Emissionsrechte in Form von Zertifikaten erwerben. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen damit zu senken. Die Bundesregierung hatte geplant, jedes Jahr den CO2-Preis zu erhöhen. Die nächste wäre zum 1. Januar 2023 fällig geworden. Diese Erhöhung wird um ein Jahr verschoben, so dass der Preis 2023 weiterhin bei 30 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 liegt. Ab 2024 soll er dann auf 35 Euro steigen.

Schneller automatisiert fahren, Zwischenlösung für Abgasnorm

Auch beim automatisierten Fahren tut sich 2023 etwas: Erlaubt ist dann eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen bis 130 Stundenkilometer (km/h), bislang galt die Grenze von 60 km/h. Ebenfalls zulässig sind auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme. Diese Veränderung wird allerdings im Alltag kaum zu merken sein, denn es gibt bisher nur ein einziges genehmigtes System: den Staupilot in der S-Klasse von Mercedes.

Möglicherweise gibt es ab 1. September 2023 eine Zwischenlösung für die Abgasnorm. Bis die Euro-7-Abgasnorm kommt, soll es wohl noch einige Zeit dauern. Deshalb ist eine „Euro 6e“ im Gespräch. Sie sehe für neu genehmigte Pkw-Modelle folgende Werte vor: Stickoxide NOx von 1,1 (vorher 1,43) und Partikelzahl PN von 1,34 (vorher 1,5).

Verbandskästen mit zwei Masken, schärfere Kriterien bei Sicherheitstests

Das Bundesverkehrsministerium schreibt nun vor, dass neue Verbandskästen zusätzlich zwei medizinische Masken enthalten müssen. Formal ist das noch nicht umgesetzt, die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung steht noch aus. Alte Verbandskästen, die noch nicht abgelaufen sind, dürfen weiterhin verwendet werden. Es ist weder ein Austausch notwendig, noch müssen Autofahrerinnen und Autofahrer den Kasten um zwei Masken ergänzen.

2023 erfolgt eine Verschärfung der Bewertungskriterien bei der Crashtest-Organisation Euro NCAP. Sie beurteilt die aktive und passive Sicherheit neuer Fahrzeuge. Konkret werden die Tests noch anspruchsvoller und die vorausschauenden Assistenzsysteme sollen stärker in die Bewertung einfließen. Dadurch wird es vermutlich deutlich schwieriger, die Bestbewertung von fünf Sternen zu erreichen.

Deutschlandticket, keine Entschädigungen bei unvermeidbaren Ereignissen

Noch zwei Informationen für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer: Der Nachfolger für das 9-Euro-Ticket steht fest. Allerdings wird es mit dem Start des neuen Deutschlandtickets zum Preis von 49 Euro pro Monat nichts zum 1. Januar 2023. Geplant ist er nun für den 1. April 2023, eventuell auch für den 1. Mai 2023. Angeboten wird das Deutschlandticket von allen lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen sowie der Deutschen Bahn.

Wer von Verspätungen oder Ausfällen bei Zugfahrten betroffen ist, kann künftig keinen Anspruch auf Entschädigung stellen, wenn das durch Umstände passiert, welche die Bahn nicht hätte vermeiden können. Als Beispiele werden Wetterbedingungen und schwere Naturkatstrophen genannt. Von der Ausnahme nicht betroffen sind Streiks des Personals.

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Ein Beitrag von:

  • Nina Draese

    Nina Draese hat unter anderem für die dpa gearbeitet, die Presseabteilung von BMW, für die Autozeitung und den MAV-Verlag. Sie ist selbstständige Journalistin und gehört zum Team von Content Qualitäten. Ihre Themen: Automobil, Energie, Klima, KI, Technik, Umwelt.

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