Prämie sichern 23.03.2022, 07:00 Uhr

THG-Quote: Wenn das E-Auto eigenes Geld verdient

Wer ein Elektroauto besitzt, hat viele Vorteile. Es ist umweltfreundlich, stößt weniger Emissionen aus und ist leise. Seit kurzem gibt es einen weiteren Pluspunkt: Wer sein E-Auto zum sogenannten THG-Quotenhandel anmeldet, kann damit sogar Geld verdienen.

E-Auto auf Autoscheibe

Das Elektroauto kann künftig selbst Geld verdienen – mit dem THG-Quotenhandel.

Foto: panther media.net/tomwang (YAYMicro)

THG-Quote steht abkürzend für Treibhausgasminderungsquote. Der Hintergrund: Ursprünglich ist dieser Quotenhandel vor allem verpflichtend für die Mineralölindustrie eingeführt worden. Er gilt seit 2015. Das Ziel liegt klar auf der Hand: Damit sollen klimaschädliche Emissionen langfristig und dauerhaft gesenkt werden. Konkret dient die THG-Quote dazu, besonders im Verkehrssektor den Ausstoß der Treibhausgase so zu beeinflussen, dass die Klimaziele am Ende erreicht werden. Deshalb liegt die THG-Minderungsquote für die Mineralölindustrie zurzeit bei 7% und soll sich bis zum Jahr 2030 auf 25% erhöhen. Die Unternehmen dürfen pro Jahr nur eine bestimmte, festgelegte Menge CO2 verursachen. Sobald sie mehr ausstoßen, haben sie zwei Möglichkeiten: Sie bezahlen eine Strafe oder sie können über den THG-Quotenhandel eingespartes CO2 von Dritten dazu kaufen. Und in diesem Fall kommen Halterinnen und Halter von Elektroautos ins Spiel.

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Rein rechnerisch erwirbt jedes einzelne E-Auto ein Treibhausgas-Guthaben. Schließlich wird es aufgeladen und braucht kein Benzin. Da die Bundesregierung festgelegt hat, dass Strom umweltfreundlicher und emissionsärmer zu bewerten ist als Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel, kommt dieses Treibhausgas-Guthaben für E-Autos zustande. In diesem Jahr sind es je nach Fahrzeug zwischen 200 und 415 Euro. Wie kommen Halterinnen und Halter dieser Fahrzeuge nun zu ihrer Prämie, die jährlich ausgeschüttet wird? Dafür gibt es unterschiedliche Wege – und Unternehmen, die dabei behilflich sind. In der Regel wird die Barprämie innerhalb von vier bis acht Wochen ausgezahlt.

THG-Quote fürs E-Auto: Es gibt sie nicht nur in bar

Zum einen unterstützen Autohäuser und Kfz-Betriebe Kundinnen und Kunden dabei, die Prämie zu bekommen. Auch Energieversorger, vor allem lokale und regionale Stadtwerke, übernehmen ebenfalls auf Wunsch die Abwicklung. Einige von ihnen deckeln den Betrag bei 250 oder 255 Euro, da er bis zu dieser Summe steuerfrei ist. Alles darüber hinaus muss in der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert werden. Einen zusätzlichen Anreiz bieten manche Stadtwerke, die THG-Quote über eine von ihnen bereitgestellte Plattform zu vermarkten: Sie pflanzen zum Beispiel pro registriertes Auto eine gewisse Anzahl Bäume in der Gemeinde, der Stadt oder der Region – für eben noch mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit.

Halterinnen und Halter eines E-Autos müssen nicht unbedingt die Prämie in bar in Anspruch nehmen. Viele Autohäuser haben stattdessen kostenlose Servicepakete im Angebot, Gutscheine für Wallboxen oder andere ähnliche Prämien, die gut zu einem E-Auto passen.

Der THG-Quotenhandel lässt nur reine Elektroautos zu

Ein paar Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein, damit man in den Genuss der THG-Quote kommt. Es kann nur die im Fahrzeugschein eingetragene Person als Halterin oder Halter des Fahrzeugs die Prämie beantragen. Das muss über den Fahrzeugschein auch nachgewiesen werden. Die Prämie gibt es ausschließlich für reine E-Autos. Hybrid-, Erdgas- oder Wasserstoffautos werden dabei leider nicht berücksichtigt. Auch mit einem Firmenfahrzeug ist eine Teilnahme am THG-Quotenhandel nicht möglich, da ein solches Auto auf ein Unternehmen und keine Privatperson zugelassen ist. Für jedes E-Auto kann die Prämie einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Wer also ein gebrauchtes E-Auto gekauft kann, muss möglicherweise ein Jahr warten, weil die Vorbesitzerin oder der Vorbesitzer das Auto für das aktuelle Jahr bereits beim THG-Quotenhandel angemeldet hatte.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kümmert sich zum Beispiel ebenfalls um die Abwicklung der THG-Quotenprämie. Dafür arbeitet der Verband mit dem Startup ZusammenStromen GmbH zusammen. Die von den beiden Partnern zur Verfügung gestellte Online-Plattform ist in erster Linie für  Autohäuser und Kfz-Betriebe gedacht. Sie können sich dort registrieren und die Prämie für sowohl eigene Fahrzeuge als auch für die von Kundinnen und Kunden organisieren. Der Fahrzeugschein dient dabei immer als Beleg. Deshalb muss in der Regel ein Foto von ihm über die Online-Plattform hochgeladen werden.

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Ein Beitrag von:

  • Nina Draese

    Nina Draese hat unter anderem für die dpa gearbeitet, die Presseabteilung von BMW, für die Autozeitung und den MAV-Verlag. Sie ist selbstständige Journalistin und gehört zum Team von Content Qualitäten. Ihre Themen: Automobil, Energie, Klima, KI, Technik, Umwelt.

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