Nach Sprengstoff-Drohne 10.08.2026, 13:30 Uhr

300 Spezialkräfte gegen Drohnen: So rüstet Deutschland jetzt auf

Nach Drohnenangriff in Leipzig/Halle rüstet Deutschland auf: Mehr Spezialkräfte, neue Technik und Abfangsysteme sollen Flughäfen besser schützen.

Netzwerfer und Jammer zum Abfangen von Drohnen

Netzwerfer und Jammer zum Abfangen von Drohnen, aufgenommen im Rahmen der Indienststellung der neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Berlin.

Foto: picture alliance / Sebastian Rau/photothek.de | Sebastian Rau

Eine Drohne mit professionellem Sprengstoff erreicht das Gelände des Flughafens Leipzig/Halle. Kurz darauf kollidiert ein Frachtflugzeug möglicherweise mit einem zweiten unbemannten Flugobjekt. Der Vorfall zeigt, wie schwer sich kleine Drohnen zuverlässig erkennen und stoppen lassen. Die Bundesregierung reagiert nun: Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll deutlich wachsen. Gleichzeitig werden Flughäfen technisch aufgerüstet und neue Abwehrverfahren erprobt.

Sprengstoff und Zünder an einer Drohne

Was sich am Abend des 4. August 2026 am Flughafen Leipzig/Halle ereignet hat, geht weit über eine gewöhnliche Drohnensichtung hinaus. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass auf dem Flughafengelände mit Hilfe einer Drohne eine Explosion verursacht werden sollte.

An dem Fluggerät waren demnach professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Die Bundesanwaltschaft spricht von einem „schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland“. Sie ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Mit den polizeilichen Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt beauftragt.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Firmengruppe Max Bögl-Firmenlogo
Konstrukteur (m/w/d) Firmengruppe Max Bögl
Sengenthal Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) für die Planung von Ingenieurbauwerken Die Autobahn GmbH des Bundes
GEBHARDT Fördertechnik GmbH-Firmenlogo
Project Manager Intralogistics Automation (m/w/d) GEBHARDT Fördertechnik GmbH
Waldbüttelbrunn, Weiden in der Oberpfalz, Sinsheim, Karlsruhe-Durlach Zum Job 
N-ERGIE Aktiengesellschaft-Firmenlogo
Projektplaner Versorgungsnetze Fernwärme (m/w/d) N-ERGIE Aktiengesellschaft
Nürnberg Zum Job 
Mehrer Compression GmbH-Firmenlogo
Applikationsingenieur Verfahrenstechnik (m/w/d) Mehrer Compression GmbH
Balingen Zum Job 
FERNSTEUERGERÄTE Kurt Oelsch GmbH-Firmenlogo
Montageleiter (w/m/d) FERNSTEUERGERÄTE Kurt Oelsch GmbH
Maximator Hydrogen GmbH-Firmenlogo
Elektrokonstrukteur EPLAN P8 - Anlagenbau (m/w/d) Maximator Hydrogen GmbH
Nordhausen Zum Job 
UCG United Consulting Group GmbH-Firmenlogo
(Junior) IT Consultant / Unternehmensberater (w/m/d) UCG United Consulting Group GmbH
Frankfurt am Main Zum Job 
SFS Group Germany GmbH-Firmenlogo
Technischer Projektberater VHF (m/w/d) SFS Group Germany GmbH
Menden (Sauerland) Zum Job 
Stadtverwaltung Gera-Firmenlogo
Projektingenieure (m/w/d) Stadtverwaltung Gera
WOLFF & MÜLLER-Firmenlogo
Oberbauleiter Hochbau (w/m/d) WOLFF & MÜLLER
Schleifring GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur Konstruktion und Entwicklung (m/w/d) Schleifring GmbH
Fürstenfeldbruck Zum Job 
Autoland AG-Firmenlogo
Oberbauleiter Tiefbau / Dipl. Ing. Tiefbau (m/w/d) Autoland AG
Sandersdorf-Brehna Zum Job 
Technische Hochschule Deggendorf-Firmenlogo
Professorin | Professor (m/w/d) für das Lehrgebiet "Nachhaltige Sanierung und Renovierung" Technische Hochschule Deggendorf
Deggendorf Zum Job 
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)-Firmenlogo
Bauingenieur (m/w/d) Fachrichtung Tiefbau, Straßenbau oder Siedlungshydrologie Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
VDM Metals Gruppe-Firmenlogo
Qualitätsingenieur Schmiede (m|w|d) VDM Metals Gruppe
VDM Metals Gruppe-Firmenlogo
Trainee Nachhaltigkeitsmanagement (m|w|d) VDM Metals Gruppe
Werdohl, Altena, Unna, Dortmund, Frankfurt Zum Job 
VDM Metals Gruppe-Firmenlogo
Trainee Qualitätssicherung / Technische Klärung (m|w|d) VDM Metals Gruppe
Werdohl, Altena, Unna, Dortmund, Frankfurt Zum Job 
VDM Metals Gruppe-Firmenlogo
Initiativbewerbung Ingenieure / Produktionsmitarbeiter (m|w|d) VDM Metals Gruppe
Werdohl, Altena, Unna, Dortmund, Frankfurt Zum Job 
Hamburger Hochbahn AG-Firmenlogo
Prüfingenieur Konstruktiver Ingenieurbau / Bauwesen (w/m/d) Hamburger Hochbahn AG
Hamburg Zum Job 

Hinzu kommt ein zweiter Vorfall: Eine Frachtmaschine musste wegen der Sperrung des Flughafens ihren Landeanflug abbrechen und kollidierte im erweiterten Bereich des Flughafens mit einem Gegenstand. Die Bundesanwaltschaft hält eine weitere Drohne für möglich. Nach der späteren Landung in Hannover wurden leichte Schäden an der Maschine festgestellt.

Wer hinter den Vorfällen steckt, ist bislang nicht geklärt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt spricht von einem hybriden Anschlagsszenario und schließt fremde Mächte als Urheber nicht aus. Eine offizielle Zuordnung zu Russland oder einem anderen Staat gibt es bislang jedoch nicht.

300 Kräfte statt ursprünglich 130

Die Bundesregierung zieht nun Konsequenzen. Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums soll Dobrindt die Bundespolizei anweisen, ihre Drohnenabwehreinheit auf 300 Kräfte auszubauen.

Ursprünglich war eine deutlich kleinere Einheit vorgesehen. Noch im März 2026 nannte die Bundesregierung eine Zielgröße von zunächst 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Insgesamt waren dafür 100 Mio. € vorgesehen. Nun soll auch das Netz der operativen Standorte wachsen: Statt bislang vier sollen künftig acht Standorte zur Verfügung stehen. Dadurch sollen die Spezialkräfte schneller zu einem Einsatzort gelangen können.

Die Spezialeinheit existiert erst seit Ende 2025. Bundesinnenminister Dobrindt stellte sie am 2. Dezember offiziell in Dienst. Sie soll nicht nur an Flughäfen eingesetzt werden, sondern bundesweit dort, wo gefährliche Drohnen auftauchen.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Zahl der Einsatzkräfte. Bei einem kleinen, schnellen Fluggerät kann der Zeitraum zwischen Erkennung und möglichem Einschlag sehr kurz sein. Die räumliche Verteilung der Abwehrtechnik und des Personals spielt deshalb eine zentrale Rolle.

Leipzig/Halle hatte noch keine stationäre Drohnenabwehr

Der Fall Leipzig/Halle macht gleichzeitig sichtbar, wie weit Anspruch und tatsächliche Ausstattung noch auseinanderliegen.

Die Bundesregierung will die acht großen deutschen Verkehrsflughäfen mit stationärer Technik zur Detektion und Abwehr von Drohnen ausstatten. Dazu zählen Frankfurt, Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Leipzig/Halle und Köln/Bonn.

Doch ausgerechnet Leipzig/Halle verfügte zum Zeitpunkt des Vorfalls noch nicht über dieses geplante stationäre System. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio befand sich die Technik weiterhin in der Beschaffung. Mobile Systeme der Bundespolizei konnten lediglich anlassbezogen angefordert werden.

Nach dem Vorfall wurde am Flughafen zusätzliche Technik installiert. Der MDR berichtet unter Berufung auf die Bundespolizei von einem System auf der Aussichtsplattform des alten Towers, mit dem anfliegende Drohnen frühzeitig erkannt werden sollen. Außerdem stehe Technik zur Verfügung, um Flugobjekte zu stören und gegebenenfalls zur Landung zu zwingen.

Welche Systeme eingesetzt werden, welche Sensoren sie besitzen und welche Reichweite sie erreichen, ist öffentlich nicht näher beschrieben.

Wie erkennt man überhaupt eine gefährliche Drohne?

Die erste Aufgabe eines Abwehrsystems besteht nicht darin, eine Drohne abzuschießen. Zunächst muss das Fluggerät überhaupt zuverlässig erkannt und verfolgt werden.

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelt dafür unterschiedliche Verfahren. Der Ablauf lässt sich vereinfacht in drei Schritte gliedern:

  1. Sensoren erkennen und verfolgen ein Flugobjekt.
  2. Die Situation wird in einem Lagezentrum bewertet.
  3. Eine geeignete Gegenmaßnahme wird ausgewählt und ausgelöst.

Dabei können sowohl einzelne Drohnen als auch Schwärme erfasst werden. Das eigentliche Problem ist jedoch nicht allein die Detektion. Ein erkanntes Flugobjekt muss außerdem eingeordnet werden: Handelt es sich um eine genehmigte Drohne, ein versehentlich eingedrungenes Gerät oder um eine konkrete Bedrohung? Erst danach stellt sich die Frage, wie das Fluggerät gestoppt werden kann.

Möglichkeit 1: Steuersignale oder Navigation stören

Eine Variante besteht darin, die Verbindung zwischen Drohne und Steuerung elektronisch zu beeinflussen. Auch Navigationssignale können Ziel von Gegenmaßnahmen sein.

Dass solche Verfahren grundsätzlich funktionieren können, hat das DLR bereits demonstriert. Auf dem Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme in Cochstedt zwangen Forschende eine Drohne durch gezielte Beeinflussung ihres Navigationssignals zur Landung.

Die Bundespolizei nennt ebenfalls die Störung von Steuersignalen als Bestandteil ihrer Drohnenabwehr. Darüber hinaus stehen ihr nach eigenen Angaben Detektionstechnik, physische Wirkmittel und verschiedene Typen von Abfangdrohnen zur Verfügung.

Welche konkreten Systeme die Bundespolizei nutzt und unter welchen Bedingungen welches Verfahren zum Einsatz kommt, wird aus Sicherheitsgründen nicht detailliert veröffentlicht.

Möglichkeit 2: Eine Drohne fängt die andere ab

Elektronische Gegenmaßnahmen sind jedoch nicht der einzige Ansatz. Das DLR untersucht auch sogenannte Abfangdrohnen.

In Cochstedt wurde bereits ein Szenario demonstriert, bei dem eine automatische Abfangdrohne eine eindringende Drohne verfolgte und rammte. Andere Ansätze zielen darauf, das unerwünschte Fluggerät in der Luft einzufangen.

Das DLR untersucht dabei nicht nur den eigentlichen Abfangvorgang, sondern die gesamte Prozesskette – von der ersten Detektion über das Abfangmanöver bis zum Abtransport der neutralisierten Drohne.

Gerade an einem Flughafen ist das relevant. Eine Drohne einfach unkontrolliert zum Absturz zu bringen, kann selbst neue Gefahren verursachen. Das gilt umso mehr, wenn das Fluggerät Sprengstoff oder andere gefährliche Stoffe transportiert.

Warum es nicht die eine Anti-Drohnen-Waffe gibt

Die bisherigen Versuche zeigen zugleich, warum Drohnenabwehr technisch anspruchsvoll ist. Es gibt nicht das eine Verfahren, mit dem sich jedes unbekannte Fluggerät zuverlässig stoppen lässt.

Störsignale, die bei einer ferngesteuerten Drohne wirksam sind, müssen nicht zwangsläufig gegen jedes andere Navigations- oder Steuerungskonzept funktionieren. Ein physisches Abfangsystem wiederum muss die Drohne zunächst erreichen und neutralisieren, ohne Menschen oder andere Luftfahrzeuge zu gefährden.

Das DLR verfolgt deshalb einen Ansatz, bei dem Detektion, Lagebewertung und unterschiedliche Gegenmaßnahmen miteinander verbunden werden.

Kurz gesagt:

erkennen → verfolgen → bewerten → Gegenmaßnahme auswählen → Drohne neutralisieren

Genau ein solches mehrschichtiges System will auch die Bundesregierung aufbauen.

Gemeinsames Zentrum soll Behörden koordinieren

Neben Technik und Personal spielt dabei die Organisation eine entscheidende Rolle. Ende 2025 wurde in Berlin das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) eröffnet.

Dort arbeiten Polizeien von Bund und Ländern mit der Bundeswehr zusammen. Das Zentrum soll Informationen zusammenführen, ein gemeinsames Lagebild ermöglichen und bei Drohnenvorfällen ein koordiniertes Vorgehen unterstützen. Es wird rund um die Uhr betrieben.

Das Zentrum ist allerdings keine zentrale Einheit, die selbst jede Drohne in Deutschland bekämpft. Die Zuständigkeit hängt weiterhin davon ab, wo ein Fluggerät auftaucht.

An Verkehrsflughäfen ist grundsätzlich die Bundespolizei für die Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr zuständig. In vielen anderen Bereichen liegt die Gefahrenabwehr bei den Polizeien der Bundesländer.

Wann darf die Bundeswehr Drohnen abschießen?

Seit einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Anfang 2026 kann auch die Bundeswehr weitergehende Unterstützung leisten.

Die Streitkräfte dürfen Länder und Landespolizeien bei der Drohnenabwehr unterstützen. Als letztes Mittel ist dabei auch der Einsatz von Waffen möglich. Voraussetzung ist, dass nur auf diese Weise ein besonders schwerer Unglücksfall verhindert werden kann. Die Bundeswehr handelt dabei unterstützend und nicht als generell zuständige Behörde für die Drohnenabwehr im Inland. Damit ist ein Abschuss zwar rechtlich möglich, aber an enge Voraussetzungen gebunden.

Bei Kraftwerken und Industrieanlagen bleibt eine Lücke

Komplizierter ist die Situation bei anderer kritischer Infrastruktur. Betreiber von Kraftwerken, Raffinerien, Industrieanlagen oder Forschungseinrichtungen haben bislang keine ausdrückliche allgemeine gesetzliche Grundlage, um gefährliche Drohnen selbst aktiv abzuwehren.

Der Bundestag hat dieses Problem bereits aufgegriffen. In einer Entschließung verweist er ausdrücklich auf die extrem kurzen Reaktionszeiten. Sicherheitsbehörden könnten deshalb nicht in jeder Situation einen flächendeckenden Schutz gewährleisten.

Die Bundesregierung soll daher prüfen, ob Betreiber kritischer Infrastruktur rechtssicher dazu befugt werden können, gefährliche Drohnen selbst zu detektieren und abzuwehren. Eine entsprechende allgemeine Ermächtigungsgrundlage gibt es bislang jedoch nicht.

Der Fall zeigt: Selbst die beste verfügbare Technik hilft wenig, wenn eine Bedrohung zwar erkannt wird, aber nicht rechtzeitig geklärt ist, wer eingreifen darf und kann.

Cochstedt wird zum Testfeld für neue Abwehrtechnik

Neben der operativen Abwehr will die Bundesregierung deshalb die Forschung beschleunigen. Dobrindt hat angekündigt, gemeinsam mit dem DLR am Standort Cochstedt in Sachsen-Anhalt ein neues Technologiezentrum für Drohnensicherheit aufzubauen. Die Einrichtung soll am 18. August 2026 vorgestellt werden.

Dort sollen neue Technologien unter realistischen Bedingungen erforscht, entwickelt und getestet werden.

Cochstedt beginnt dabei nicht bei null. Das DLR betreibt auf dem ehemaligen Verkehrsflughafen bereits seit 2021 sein Nationales Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme. Rund 20 Mio. € wurden nach Angaben des Forschungszentrums bisher in den Standort investiert.

Das Testgelände erlaubt Versuche, die an einem gewöhnlichen Verkehrsflughafen kaum möglich wären. Dazu gehören beispielsweise Tests mit Störsignalen, Drohnenabwehrtechnik oder das gleichzeitige Erproben bemannter und unbemannter Luftfahrzeuge.

Drohnen verursachten bereits bis zu 160 Mio. € Schaden

Die Bedeutung solcher Systeme zeigt sich nicht nur an gezielten Angriffen. Das DLR hat für 2025 Daten des Luftfahrt-Bundesamts zu 226 gemeldeten Drohnenereignissen ausgewertet. 116 davon wurden als relevante Störfälle an insgesamt 25 Verkehrsflughäfen eingestuft.

Der geschätzte unmittelbare betriebswirtschaftliche Mindestschaden lag bei rund 60 Mio. €. Werden Netzwerkeffekte im Luftverkehr und möglicherweise störungsbedingte Flugausfälle berücksichtigt, steigt die Schätzung auf bis zu 160 Mio. €.

Drohnen müssen also nicht einmal Sprengstoff tragen, um erhebliche Auswirkungen zu haben. Bereits eine Sichtung kann Starts und Landungen stoppen, Flugzeuge umleiten und Verspätungen durch das gesamte Luftverkehrsnetz weiterreichen.

Der Vorfall in Leipzig/Halle verschiebt die Dimension des Problems jedoch. Er zeigt, dass ein unbemanntes Fluggerät nicht nur den Betrieb stören, sondern offenbar gezielt als Träger eines Sprengsatzes eingesetzt werden kann.

Deutschland reagiert darauf nun mit mehr Spezialkräften, zusätzlichen Standorten, stationärer Technik an großen Flughäfen und neuen Forschungsprogrammen. Ob daraus eine flächendeckend wirksame Abwehr entsteht, hängt allerdings nicht nur von der Zahl der Systeme ab. Detektion, schnelle Lagebewertung, geeignete Gegenmaßnahmen und klare Zuständigkeiten müssen im Ernstfall innerhalb sehr kurzer Zeit zusammenspielen. (mit Material der dpa)

Quellen

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.