Drohnen

Drohne, bzw ein Quadrocopter mit einer Kamera an der Unterseite im Flug
Foto: panthermedia.net / 4pmphoto@gmail.com

Drohnen dienen militärischen Zwecken, kommerziellen Interessen sowie dem privaten Vergnügen. Und die Einsatzgebiete werden fast täglich mehr. Doch was gilt als Drohne, wer darf sie fliegen und wo gelten Flugverbotszonen? Die wichtigsten Antworten auf Fragen finden Sie hier.

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Was sind Drohnen?

Als „Drohne“ wird ein unbemanntes Flugobjekt bezeichnet, das computergesteuert agiert oder per Fernbedienung vom Boden aus gelenkt wird. Im internationalen Kontext wird die Drohne als Unmanned Aerial Vehicle, kurz UAV, oder Unmanned Aerial System, kurz UAS bezeichnet. In Abgrenzung zu Drohnen gibt es Modellflugzeuge, die ausschließlich dem privaten Vergnügen dienen.

Drohnen, die mit einem Onboard-Computer ausgestattet sind, sind vor allem für lange Distanzen konzipiert. Sie sehen meist einem Segelflugzeug ähnlich. Drohnen mit Rotoren werden dagegen auch als Copter bezeichnet. Je nach Anzahl der Propeller bezeichnet man die Copter etwa als Quadrocopter oder Hexacopter. Diese Copter werden vom Boden per GPS- oder Funksignal gesteuert.

Seit wann gibt es Drohnen?

Der erste militärische Einsatz einer Drohne wurde im Jahr 1931 dokumentiert. Damals setzte die britische Royal Air Force drei ferngesteuerte Flugobjekte ein. Sie dienten als Zieldrohnen für Übungsflüge britischer Jagdpiloten.

Wie groß sind die Fluggeräte?

Die Größe hängt von ihrem Verwendungszweck und ihrer Antriebsart ab. Die Hubschrauberdrohne „Black Hornet Nano“ etwa ist lediglich 16 Gramm schwer und gerade einmal 10 Zentimeter lang. Sie gilt als kleinste Aufklärungsdrohne der Welt. Die Facebook-Drohne „Aquila“ dagegen, eine Solardrohne, die das Internet für alle bringen sollte, konnte annähernd die Spannweite einer Boeing 737 (rund 34 Meter) vorweisen.

Noch größer war die „Boeing Condor“, die sogar eine Spannweite von 60,96 Metern hatte. Sie diente dem US-Militär von 1988 an als Aufklärungsdrohne und ist mittlerweile ein Ausstellungsstück im Hiller Aviation Museum in Kalifornien.

4. Wer darf Drohnen steuern?

Seit der Verordnung, die im April 2017 in Kraft trat, darf nicht mehr jeder einfach eine Drohne steuern. Stattdessen gibt es klare Regeln, wer Drohnen wie und wo fliegen lassen darf. Damit soll die Sicherheit im Luftraum erhöht und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden.

Drohnen, die weniger als zwei Kilogramm wiegen, dürfen in Deutschland nach wie vor frei gesteuert werden. Sie brauchen dafür nur eine wetterfeste Kennzeichnung mit dem Namen und der Adresse des Besitzers. Die Drohne muss außerdem immer in Sicht des Drohnenpiloten bleiben und darf eine Maximalhöhe von 30 Metern über dem Boden nicht überschreiten.

Bei Drohnen über zwei Kilogramm müssen Piloten einen Drohnenführerschein haben.  Das kann eine gültige Pilotenlizenz sein oder eine Prüfungsbescheinigung von einer vom Luftfahrtbundesamt anerkennten Stelle. Um dort eine Prüfung abzulegen, gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Bei Drohnen und Modellflugzeugen über fünf Kilogramm Eigengewicht braucht es zusätzlich eine Genehmigung.

5. Braucht man eine Genehmigung zum Fliegen von Drohnen?

Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm dürfen ohne Genehmigung geflogen werden. Dafür muss allerdings die Voraussetzung erfüllt sein, dass der Einsatz privat erfolgt.

Fluggeräte mit mehr als fünf Kilogramm benötigen dagegen immer eine Aufstiegserlaubnis. Sie wird von der Landesluftfahrtbehörde erteilt. In der Regel dürfen Drohnen damit bis zu 100 Meter hoch fliegen, sie müssen allerdings immer in Sichtweite sein. Es empfiehlt sich, beim örtlichen Bezirksamt nachzufragen, ob spezielle Vorgaben im anvisierten Fluggebiet zu beachten sind.

6. Wo gelten Flugverbote?

Über Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Behörden, Industrie- und Militäranlagen sowie militärischen Objekten darf mit Drohnen nicht geflogen werden. Auch über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie Naturschutzgebieten gilt ein Flugverbot für Drohnen.

Unbemannte Flugobjekte, die mehr als 2,5 Kilogramm auf die Waage bringen, dürfen nicht über Wohngrundstücken geflogen werden. Dort sind auch solche Drohnen unerwünscht, die mit akustischen, optischen sowie Funksignalen umgehen können.

Einschränkungen gibt es zudem bezüglich der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen: Drohnen dürfen ihnen im Flug nicht näher als 1,5 Kilometer kommen. Auch hier gilt: Die Regelungen können örtlich strenger sein und/oder weitere Gebiete umfassen. Fragen Sie daher zur Sicherheit nach.

7. Brauchen Drohnenpiloten eine Haftpflichtversicherung?

Aus Eigeninteresse sollten Piloten vor dem Start klären, inwieweit die eigene Haftpflichtversicherung mögliche Schäden durch den Einsatz der Drohne deckt.  Sollte die Privat-Haftpflicht eine zu geringe Deckungssumme aufweisen oder Schäden aus der Drohnennutzung aus anderen Gründen nicht abdecken, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abzuschließen. Die gibt es ab rund 70 Euro.

Für die gewerbliche Nutzung gibt es Multicopter-Kaskoversicherungen. Ihr Versicherungsschutz gilt je nach Vertrag für Deutschland, Europa, die Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit. Die weltweiten Versicherungen schließen allerdings sehr häufig Nordamerika aus, also USA und Kanada.

8. Welche Anwendungsgebiete gibt es für Drohnen?

Der Nutzen ist immens und deckt die verschiedensten Bereiche ab.

  • Der älteste Grund für Drohneneinsätze waren Erkundungs- und Angriffsflüge, die das Militär auch heute noch durchführt.
  • Die gängigste zivile Nutzung ist die Entsendung von Drohnen für Foto- und Filmaufnahmen aus der Luft.
  • Aber auch die Unterstützung von Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr sind gängige Tätigkeitsfelder für unbemannte Flugobjekte.
  • Industrieunternehmen nutzen Drohnen für die Sicherung sowie Inspektion von Großanlagen.
  • Logistikunternehmen sowie die Gesundheitsbranche setzen die Flieger für Transportzwecke ein. Etwa, um Blutkonserven in abgelegene Regionen zu befördern.
  • In der Land- und Forstwirtschaft unterstützen Drohnen bei der Schädlingsbekämpfung aus der Luft.

9. Wie viele Drohnen gibt es in Deutschland?

Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland derzeit rund 500.000 Drohnen. Davon seien vermutlich 455.000 privat und 19.000 gewerblich genutzt, schätzt der Verband Unbemannte Luftfahrt. Allerdings sind nicht alle Fluggeräte anmeldepflichtig, weshalb die genaue Zahl schwer zu beziffern ist.

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