Gründungsratgeber 27.10.2021, 09:45 Uhr

Ingenieurbüro gründen: Berater gibt ultimative Tipps

Endlich genau das tun, was man gut kann, sich von niemandem reinreden lassen, weil man sein eigener Chef ist: Wer davon träumt, sollte über eine Selbständigkeit nachdenken. Doch wie gründet man ein Ingenieurbüro? Und zwar mit Erfolg? Welche Fallstricke lauern? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer ein Ingenieurbüro gründen möchte, sollte gewisse Voraussetzungen mitbringen. Tipps gibt es hier. Foto: panthermedia.net/ArturVerkhovetskiy

Wer ein Ingenieurbüro gründen möchte, sollte gewisse Voraussetzungen mitbringen. Tipps gibt es hier.

Foto: panthermedia.net/ArturVerkhovetskiy

Ingenieure und Ingenieurinnen, die Gründen wollen, können von ihrem begehrten Berufszweig profitieren. Ein eigenes Ingenieurbüro gründen ist aber nicht ohne. Verschiedene Voraussetzungen in puncto Ausbildung, Berufserfahrung und Know-how sollten erfüllt sein. Von der zündenden Geschäftsidee über die Wahl der Rechtsform und die Erstellung eines Businessplans bis hin zur Selbstständigkeit im Nebenberuf: Gründungsberater Peter Saubert gibt wichtige Tipps.

Wie gründe ich ein Ingenieurbüro?

Ohne qualifizierte Ingenieurausbildung, also einem Studium an einer Universität, technischen Hochschule oder Fachhochschule, wird es nichts aus dem Traum des eigenen Ingenieurbüros. Allerdings ist der Schritt in die Selbstständigkeit direkt nach dem Studium meist keine gute Idee: Denn Auftraggeber schauen auf Berufserfahrung und vorzeigbare Erfolge. Umso besser, wer bereits in einem Ingenieurbüro mitgearbeitet hat. Der weiß auch: betriebswirtschaftliches Verständnis, wie etwa Kenntnisse in Kostenkontrolle, Buchhaltung, Steuerrecht oder Bilanzierung, sollten schon sein. Wer den großen Sprung noch nicht wagen möchte, für den könnte eine nebenberufliche Gründung eine gute Möglichkeit sein, um in das Leben eines Unternehmers herein zu schnuppern, ohne gleich alles auf eine Karte zu setzen und um anzutesten, ob die eigene Geschäftsidee überhaupt zündet. Dazu später mehr.

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Ingenieurbüro gründen: Was sind die Voraussetzungen?

„Damit Sie sich Ingenieurbüro nennen dürfen, müssen Sie eine entsprechende fachliche Eignung nachweisen können“, erklärt Ingenieur und Gründungsberater Peter Saubert.

„Diese ist ein erfolgreich abgeschlossenes Ingenieur-Studium an einer Universität oder Fachhochschule: Die Abschluss-Urkunde muss Sie als Ingenieur ausweisen.“

Als Freiberufler werde dieser Nachweis durch den freiberuflich tätigen Ingenieur geleistet, der über die Urkunde eines Ingenieur-Abschlusses verfügt. Nur die formale Qualifikation genüge jedoch in vielen Fällen nicht. Der Nachweis von praktischer Erfahrung ist für viele spezifische Ingenieur-Aufgaben eine Voraussetzung. Diese sind zum Beispiel:

  • Bauvorlageberechtigung
  • Gutachter
  • Führung von Ingenieurteams im Rahmen der ingenieurmäßigen Einrichtung eines Gewerbebetriebs

Beispielsweise für Bauingenieure und -ingenieurinenn bedeutet das, dass sie erst mit zweijähriger Berufserfahrung eine Bauvorlageberechtigung erhalten, die sie zur Planung und Genehmigung baulicher Veränderungen oder Abrisse von Bestandsgebäuden berechtigt.

Lesen Sie auch: Wie werde ich Freelancer?

Wie finde ich eine zündende Geschäftsidee?

Zunächst folgt das Geschäft natürlich den eigenen Qualifikationen und dem fachlichen Alleinstellungsmerkmal. Was kann man besser als die Konkurrenz? Aber auch: In welcher Nische wird meine Leistung nachgefragt? Um diese zu finden, sollte man sich in die potenzielle Kundschaft versetzen: Was wünscht sich diese? Worüber ärgert sie sich? Was kann man besser machen? Dabei bitte nicht allzu sehr ins Detail gehen, denn das interessiert den Kunden meist nicht. Warnung: Dumpingpreise sind zum Start keine gute Idee, den von diesen kommt man selten wieder herunter. Besser: Gute Leistung, bester Service, was man sich entsprechend honorieren lassen kann – und die Empfehlungsrate steigert.

Wie müssen Ingenieure Ihre berufliche Selbstständigkeit anmelden?

Wie schreibe ich einen Businessplan? Und brauche ich den überhaupt?

Ja, einen Businessplan braucht man unbedingt. Nicht nur für die Bank, sondern auch, um sich selber über den Inhalt, die Leistungen, Ziele des eigenen Unternehmens sowie Chancen und Risiken klar zu werden. „Ein fundierter Businessplan zeigt, ob eine Geschäftsidee technisch und wirtschaftlich machbar ist“, heißt es auf der Gründerplattform der KfW. Dort findet man auch ein digitales Tool, das beim Schreiben des Businessplans unter anderem anhand dieser Punkte unterstützt:

  • Eine allgemein anerkannte Gliederung hilft, alle relevanten Themen zu bedienen. Zu jedem Abschnitt gibt es kurze Leitfragen.
  • In echten Businessplänen kann man nachlesen, was andere geschrieben haben.
  • Digitale Zahlenassistenten helfen, wichtige Kennzahlen zu berechnen (Liquidität, Rentabilität, Kapitalbedarf etc.).
  • Ein automatischer Businessplan-Check zeigt eventuelle Schwachstellen auf.

Eine der Fragen, die man in einem Businessplan beantworten muss, ist die nach der passenden Rechtsform. Die Wahl hängt unter anderem davon ab, ob man allein oder mit anderen gründet, ob man freiberuflich oder gewerblich tätig sein möchte und wie man mit der persönlichen Haftung und der Buchführung umgehen will.

Welche Rechtsform hat ein Ingenieurbüro?

Peter Saubert erklärt, wie man die geeignete Rechtsform (bzw. Gesellschaftsform) findet. Als Rechtsformen für Ingenieurbüros kommen infrage:

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmer (bei Gewerbesteuerpflicht)
  • GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt)

Freiberufler

  • Freiberufliche Ingenieure haben einige Vorteile, so Saubert:
  • Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • Die Buchhaltung von Freiberuflern beschränkt sich auf eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
  • Freiberufler sind von der Pflichtmitgliedschaft in der IHK befreit.

Der Status wird vom Finanzamt festgestellt. Saubert: „Das Finanzamt entscheidet aufgrund eines Kriterienkatalogs, ob man als Gewerbetreibender oder als Freiberufler einzugruppieren ist.“ Überwiegende Beratung, Fokussierung auf übergreifende Aufgaben und geringer Kapitalbedarf legten eine freiberufliche Tätigkeit nahe. Saubert: „Eine starke Fokussierung auf Produktentwicklung und ein hoher Kapitalbedarf deuten immer auf einen Gewerbetreibenden hin.“

Kommt das Finanzamt zum Schluss, dass man kein Freiberufler ist, wird man als gewerbetreibender Einzelunternehmer eingestuft.

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Einzelunternehmer / Einzelunternehmerin

Das Einzelunternehmen ist für den gewerbetreibenden Ingenieur die Rückfalllösung zur freiberuflichen Tätigkeit.
Als Gewerbetreibender ist man:

  • gewerbesteuerpflichtig
  • Pflichtmitglied in der IHK

Für die Ausübung eines Gewerbes ist die Anmeldung eines Gewerbes bei der kommunalen Gewerbeaufsicht erforderlich. Diese kostet, so der Experte, je nach Gemeinde 10 bis 60 Euro.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Saubert: „Eine GmbH ist immer dann sinnvoll, wenn es Risiken aus Gewährleistung oder außervertragliche Risiken im Geschäftsmodell gibt. Für die Gründung ist ein Kapital von 25.000 Euro notwendig, dass auch durch Förderungen oder eine Bank finanziert werden kann.“ Diese 25.000 Euro seien aber keine Kosten, weil das Geld nur an die gegründete Firma übergeht. Der Betrag steht also nach der Gründung dem Unternehmen zur Verfügung. Für eine GmbH betragen die direkten Kosten der Gründung in der Regel maximal 900 Euro, sagt Saubert: „Darin sind Notar und Ämter enthalten.“

UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft

Hier winkt Saubert ab: „Eine UG ist nur in sehr wenigen Fällen sinnvoll. Sie kann eine Alternative sein, wenn aufgrund von Risiken aus Gewährleistung oder außervertraglichen Risiken im Geschäftsmodell eigentlich eine GmbH gegründet werden sollte, dafür aber nicht das Eigenkapital vorhanden ist.“

Macht es Sinn, im Nebenberuf ein Ingenieurbüro zu gründen?

Nach Saubert gibt es diese nebenberuflichen Vorteile, wenn Sie ein Ingenieurbüro gründen:

  • Die Sozialversicherungen sind finanziert.
  • Der Gründer bzw. die Gründerin kann den Kundenstamm aufbauen.
  • Der Gründer bzw. die Gründerin kann sich ausprobieren.
  • Der Gründer bzw. die Gründerin kann ggf. die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz nutzen.

Als Nachteil sieht er, dass der Gründer bzw. die Gründerin möglicherweise nicht fokussiert genug ist und eventuell die Aufgaben und Ziele als Unternehmer/-in aus den Augen verliert. Für einige Geschäftsmodelle biete sich eine Gründung aus Teilzeit oder aus der Elternzeit heraus an. Saubert: „Das gilt ganz besonders, wenn aufgrund des hohen Expertenstatus oder der hohen Spezialisierung ein langsamer Anlauf der Geschäftstätigkeit zu erwarten ist.“ Diese Variante sei oft auch die richtige Vorgehensweise, wenn der Gründer Schwächen im Vertrieb hat.
Wenig sinnvoll sei die Gründung im Nebenerwerb eher, wenn hohe Investitionen in Messtechnik oder in Lizenzen erforderlich seien. Und: „Eine Selbständigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber ist ausgeschlossen.“ In der Regel müssten nebenberufliche Tätigkeiten durch den Arbeitgeber genehmigt werden. Diese Genehmigung sollte der Gründer bzw. die Gründerin vorab einholen.

Last but not least: Wie finanziere ich ein Ingenieurbüro?

Je nach Geschäftsfeld kann die Betriebsausstattung viel Geld schlucken. In jedem Fall ist mit der Miete für Büroräume, technisches Equipment, Computer, Versicherungen und Dienstwagen zu rechen. Der Rat des Portals Gründerplattform: „Rechne möglichst präzise aus, wie viel du am Anfang investieren und vorstrecken musst. Ziehe von dieser Summe dein Eigenkapital ab und du weißt, wie hoch der Kapitalbedarf ist, für den du eine Finanzierung brauchst.“ Über die Gründerplattform kann man sich direkt mit Banken, Sparkassen und anderen Gründungsförderern in Verbindung setzen, um die richtige Finanzierungsstrategie (samt Förderprogrammen) für das eigene Vorhaben auf die Beine zu stellen.

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Ein Beitrag von:

  • Chris Löwer

    Chris Löwer

    Chris Löwer arbeitet seit mehr als 20 Jahren als freier Journalist für überregionale Medien. Seine Themenschwerpunkte sind Wissenschaft, Technik und Karriere.

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