Gründungsfinanzierung 15.07.2017, 12:09 Uhr

Was bei Darlehen von Privatpersonen zu beachten ist

Geld von den Schwiegereltern oder wohlhabenden Freunden – das ist gerade bei Gründern und in der Startphase sehr beliebt. Kommt es allerdings zu Problemen, stehen meist nicht nur die Finanzen, sondern auch die engsten Beziehungen auf der Kippe. Clevere Gründer sorgen deshalb schon im Vorfeld für einen fairen Vertrag.

Ein Arbeitgeberdarlehen kann beispielsweise für Umzüge, Fahrzeuge etc. genutzt werden.

Ein Arbeitgeberdarlehen kann beispielsweise für Umzüge, Fahrzeuge etc. genutzt werden.

Foto: panthermedia.net/kritchanut

„Grundsätzlich sollte man immer einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, der von beiden Seiten unterschrieben wird“, sagt Rechtsanwalt Harald Rotter aus Köln, Stellvertretender Vorsitzender der AG Allgemeinanwälte beim Deutschen Anwaltsverein. „Wichtig ist, dass darin explizit der Begriff Darlehensvertrag steht. Es kommt nämlich häufig vor, dass im Nachhinein behauptet wird, es habe sich um ein Geschenk gehandelt.“ Neben den Namen der beteiligten Parteien sollten die Darlehenssumme und das Datum der Auszahlung, eventuelle Zinsvereinbarungen sowie die Rückzahlungsmodalitäten enthalten sein. „Der Darlehensvertrag und die Auszahlung des Betrages sind zwei getrennte Dinge“, erklärt Rotter. Damit es keinen Streit darüber gibt, ob das Geld tatsächlich geflossen ist, braucht man deshalb entweder eine entsprechende Quittung oder eine eindeutige Kennzeichnung auf dem Überweisungsträger.

Darlehen sind jederzeit kündbar – wenn nichts anderes vereinbart wurde

Am häufigsten streitet man sich im Falle eines Falles natürlich über das Thema Rückzahlung. „Sofern nichts anderes vereinbart ist, läuft das Darlehen zeitlich unbegrenzt. Eventuelle Zinsen werden jährlich fällig“, sagt der Jurist. Das klingt gut für Gründer. Sie können in der Startphase meist noch nicht absehen, wie sich das Unternehmen entwickelt. Doch Vorsicht: „Der Darlehensgeber kann gemäß § 488 BGB jederzeit mit einer Frist von drei Monaten das Darlehen kündigen und die Rückzahlung der gesamten Summe verlangen“, erklärt Rotter. Auch wenn der Kontostand gerade dunkelrot ist, muss man dann zahlen. Das kann eine junge Firma leicht in die Insolvenz treiben. Deshalb sollte man unbedingt eine Mindestlaufzeit, in der nicht gekündigt werden kann, sowie eine möglichst lange Kündigungsfrist festlegen.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
RHEINMETALL AG-Firmenlogo
Verstärkung für unsere technischen Projekte im Bereich Engineering und IT (m/w/d) RHEINMETALL AG
deutschlandweit Zum Job 
MB Global Engineering GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Projektleiter Elektrotechnik (m/w/d) MB Global Engineering GmbH & Co. KG
Darmstadt Zum Job 
Nitto Advanced Film Gronau GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur (m/w/d) im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik Nitto Advanced Film Gronau GmbH
Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH-Firmenlogo
Bauingenieur Hochbau / Architekt (m/w/d) Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH
Eisenach Zum Job 
IT-Consult Halle GmbH-Firmenlogo
Trainee SAP HCM / Personalwirtschaft (m/w/d) IT-Consult Halle GmbH
Halle (Saale) Zum Job 
Regierungspräsidium Freiburg-Firmenlogo
Bachelor / Dipl. Ing. (FH) (w/m/d) der Fachrichtung Wasserwirtschaft, Umwelt, Landespflege oder vergleichbar Regierungspräsidium Freiburg
Freiburg im Breisgau Zum Job 
Dorsch Gruppe-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Tragwerksplanung mit Perspektive auf Fachbereichsleitung Dorsch Gruppe
Wiesbaden Zum Job 
Clariant SE-Firmenlogo
Techniker* für Automatisierungstechnik Clariant SE
Oberhausen Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern-Firmenlogo
Projektingenieur für Brückenbau / Tunnelbau / Ingenieurbau (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
München Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieurin oder Bauingenieur in der Schlichtungsstelle (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hannover Zum Job 
Big Dutchman International GmbH-Firmenlogo
Ingenieur / Techniker / Meister (m/w/d) Big Dutchman International GmbH
BOGE KOMPRESSOREN Otto Boge GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Entwickler / Konstrukteur für die Verdichterentwicklung (m/w/x) BOGE KOMPRESSOREN Otto Boge GmbH & Co. KG
Großenhain Zum Job 
Griesemann Gruppe-Firmenlogo
Ingenieur Verfahrenstechnik / Prozessingenieur (m/w/d) Griesemann Gruppe
Wesseling, Köln Zum Job 
Energieversorgung Halle Netz GmbH-Firmenlogo
Fachingenieur Netzbetrieb Strom (m/w/d) Energieversorgung Halle Netz GmbH
Halle (Saale) Zum Job 
über ifp | Executive Search. Management Diagnostik.-Firmenlogo
COO (m/w/d) über ifp | Executive Search. Management Diagnostik.
Norddeutschland Zum Job 
Hamburger Wasser-Firmenlogo
Ingenieur/Referent (m/w/d) Vergabe Ingenieur-/ Bauleistungen Hamburger Wasser
Hamburg Zum Job 
Möller Medical GmbH-Firmenlogo
Industrial Engineer (m/w/d) Möller Medical GmbH
THU Technische Hochschule Ulm-Firmenlogo
W2-Professur "Elektrifizierte Fahrzeugantriebssysteme" THU Technische Hochschule Ulm
MÜNZING CHEMIE GmbH-Firmenlogo
Prozessoptimierer (m/w/d) für die chemische Industrie MÜNZING CHEMIE GmbH
Elsteraue Zum Job 
Energieversorgung Halle Netz GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur - Fernwärme/Energietechnik (m/w/d) Energieversorgung Halle Netz GmbH
Halle (Saale) Zum Job 

Gut kalkulierbar sind feste Rückzahlungsvereinbarungen. In diesem Fall kann der Geldgeber den Vertrag nur unter ganz bestimmten Bedingungen vorzeitig kündigen. Dazu gehört beispielsweise die massive Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers, aber auch eine unregelmäßige oder unpünktliche Rückzahlung. Private Streitereien sind dagegen kein Kündigungsgrund: Auch bei einer Scheidung können empörte Schwiegereltern also keinen vorzeitigen Ausgleich offener Schulden verlangen.

Auch bei Darlehen von Privatpersonen sollte die Rückzahlung schriftlich geregelt werden

Beim Thema Rückzahlungsmodalitäten gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die Einmalzahlung zu einem festen Termin – ideal, wenn absehbar Sparverträge fällig werden. Dann muss das Geld zum vereinbarten Zeitpunkt aber auch wirklich auf dem Konto liegen – ansonsten ist man ohne Mahnung sofort im Verzug und muss eventuelle Anwaltskosten begleichen. Zum anderen die Ratenzahlung. Die genauen Bedingungen sollten vertraglich fixiert werden. Außerdem empfiehlt Rechtsanwalt Harald Rotter Regelungen für den Fall, wenn es mit der Rückzahlung Probleme gibt. Sie sollten so ausgestaltet sein, dass das noch offene Darlehen sofort fällig wird, wenn die Rückstände eine bestimmten Summe erreichen. Sonst werden unregelmäßige Rückzahlungen nämlich leicht zu einer never-ending-story mit jahrelangen Dauerstreitereien.

Ist das Geld erst mal auf dem Konto, kann der Gründer damit machen, was er will – also auch statt der geplanten Computer beispielsweise ein Auto kaufen. „Das gilt allerdings nicht, wenn im Vertrag eine sogenannte Zweckbindung festgelegt wurde“, so Rotter. Die gekauften Gegenstände gehören grundsätzlich dem Darlehensnehmer. Sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde, müssen Gründer also nicht fürchten, dass ein wütender Kreditgeber mit dem aus dem Darlehen bezahlten Laptop entschwindet. Allerdings ist es möglich, eine sogenannte Eigentumssicherungsabtretung zu vereinbaren, bei der die Gegenstände bis zur Rückzahlung des Darlehens Eigentum des Kreditgeber sind. Bei größeren Summen ist es außerdem empfehlenswert, Vermögenswerte wie Haus oder Lebensversicherung als Sicherheit zu verwenden.

Darlehen von Privatpersonen sind steuerlich absetzbar

Zinsen für Darlehen von Privatpersonen können Unternehmer – genau wie die von Bankkrediten – steuerlich geltend machen. „Es gibt zwar keine speziellen Formvorschriften, dennoch würde ich einen detaillierten schriftlichen Vertrag dringend empfehlen“, rät Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Die Behörde prüft nämlich, ob der Vertrag ernstlich vereinbart wurde, tatsächlich durchgeführt wird und einem Fremdvergleich standhält. „Unregelmäßige Rückzahlungen führen leicht zu dem Verdacht, dass der Vertrag nicht wirklich durchgeführt wird“, so Deutsch. Unternehmer sollten also private Darlehen genauso verbindlich sehen und alle Termine genauso einhalten wie bei einem Bankkredit. So entsteht beim Finanzamt kein unangenehmer Verdacht.

Gut zu wissen: Der Darlehensgeber muss eventuelle Zinseinnahmen in der Steuererklärung angeben, denn sie sind steuerpflichtig. Normalerweise gilt die übliche Abgeltungssteuer von 25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehen entstehen, spielen keine Rolle, allerdings gilt der Sparerpauschbetrag von 801 €.

„Leiht allerdings eine nahestehende Person einem Gründer Geld für seine Firma, müssen die Zinseinnahmen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. In diesem Fall können die mit dem Darlehen verbundenen Kosten geltend gemacht werden“, so Deutsch. Wenn also beispielsweise die gut situierten Eltern einen Kredit zu günstigeren Konditionen bekommen als ein jugendlicher Gründer, kann es sich unter Umständen rechnen, wenn die Eltern das Darlehen für die Gründung aufnehmen und dieses Geld dann privat an den Filius weiter verleihen.

 

Ein Beitrag von:

  • Silke Becker

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.