Tagesgeld: Auslandsbanken locken Sparer
Die höchsten Zinsen für Tages- und Festgeld bieten ausländische Institute. Doch was passiert, wenn die Bank zahlungsunfähig wird? In puncto Sicherheit sollten die Kunden einige Punkte beachten.
Banken können auch charmant sein, vor allem ausländische Institute. Dieser Eindruck entsteht, wenn man sich die Zinstabellen von Vergleichsportalen wie biallo.de oder fmh.de für Tages- und Festgeld anschaut. In den Top 10 tummeln sich überwiegend Institute aus Großbritannien, Österreich und den Niederlanden. Immer wieder übertrumpfen sie sich gegenseitig mit verlockenden Angeboten.
Die britische Barclays Bank garantiert Sparern einen Tagesgeldzins, der stets 1,75 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank liegt – und das für die Dauer von drei Jahren. Derzeit liegt der Leitzins bei 1 %, der Barclays-Zins also bei 2,75 %.
Ebenso viel bieten – aber ohne Bindung an den Leitzins – die DenizBank mit Hauptsitz in Österreich sowie MoneYou und NIBC Direkt, die zu den niederländischen Geldhäusern ABN Amro bzw. NIBC Bank gehören. Alle überflügelt hat Anfang März mit 2,81 % für Tagesgeld die Ikano Bank, die ursprünglich zu Ikea gehörte.
Banken müssen im Heimatland noch höhere Zinsen zahlen
Dass ausländische Banken die deutschen Ranglisten dominieren, ist kein Wunder. In ihren Heimatländern herrscht meist ein höheres Zinsniveau. Ihren dortigen Kunden müssen sie also noch attraktivere Konditionen bieten als hierzulande. Da ist es für sie günstiger, Spareinlagen in Deutschland einzusammeln.
Neben Einlagen refinanzieren sich Banken am Kapitalmarkt, etwa durch Ausgabe von Anleihen. Wegen der Schuldenkrise ist diese Refinanzierungsquelle für Banken mit schlechter Bonität aber zum Teil versiegt. Auch aus diesem Grund buhlen Banken derzeit um Spargelder. Das ist gut für die Kunden – bekommen sie so doch wenigstens einen Zins oberhalb der Inflationsrate von aktuell 2,3 %.
Allerdings stellen sich viele Sparer die Frage: Wie sicher ist mein Geld bei einer ausländischen Bank? Die Pleite der Kaupthing Bank ist vielen noch in Erinnerung. Das isländische Institut strich im Oktober 2008 die Segel. Rund 30 000 deutsche Sparer mussten neun Monate zittern, bevor sie ihre Ersparnisse vom isländischen Staat zurück erhielten. Dies auch nur, weil Island Kredite aufnahm.
Einlagensicherheit beim Tagesgeld: Zuständig ist das Heimatland der Bank
Beim Thema Einlagensicherheit gibt es wichtige Aspekte zu beachten: Zunächst gilt für Einlagen (Tagesgeld, Festgeld, Sparbücher und auf den Namen lautende Sparbriefe) EU-weit ein Mindestschutz von 100 000 € pro Kunde. Das ist die gesetzliche Heimatsicherung.
Nach Meinung von Annabel Oelmann, Leiterin Gruppe Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale NRW, „spricht daher nichts dagegen, bei anderen EU-Banken Geld anzulegen.“ Sie betont aber: „Man muss beachten, dass der jeweilige Staat, in dem die Bank ihren Hauptsitz hat, für diese Einlagensicherung zuständig ist. Der Sparer muss sich fragen, ob er dem Land zutraut, seine Bank retten zu können.“
Auch sind dies zum Teil keine Euroländer, die Sicherung also in der jeweiligen Währung – z. B. britisches Pfund (GBP). Nicht unterschätzen sollten Sparer auch, dass im Fall der Fälle die rechtliche Auseinandersetzung eventuell in einer anderen Sprache geführt werden muss.
In Deutschland gilt die gesetzliche Einlagensicherung für alle privaten Banken, die hier ihren Hauptsitz haben. Kunden von Sparkassen und Genossenschafsbanken werden werden durch institutseigene Sicherungssysteme geschützt. Auch Niederlassungen von Banken aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR-Raums sind Mitglied der hiesigen gesetzlichen Einlagensicherung.
Eine deutsche Niederlassung eines Instituts aus einem anderen EU- oder EWR-Staat ist über die Einlagensicherung des jeweiligen Herkunftslandes geschützt. Laut Finanzaufsicht (Bafin) verspricht die Absicherung des Herkunftslandes „einen zumindest gleichwertigen Schutz wie die deutsche gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen.“
Wenn Sparer wissen möchten, wie hoch die Absicherung in den genannten Fällen ist, empfiehlt die Bafin, sich an die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes zu wenden. Eine Liste mit Adressen der Aufsichtsbehörden finden Interessierte über www.bafin.de.
Ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung gibt es in Deutschland für private Banken auch noch eine freiwillige Einlagensicherung. Dieser Fonds wird über Prämien der Mitgliedsbanken finanziert.
Wichtig: Der Einlagensicherungsfonds ersetzt erst im Anschluss an die jeweilige Heimatlandsicherung die Einlagen. Viele ausländische Geldhäuser gehören dem privaten System an. Derzeit sind die Einlagen jedes Kunden bis zur Höhe von 30 % des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank gesichert.
Da Banken hierzulande über ein Mindesteigenkapital von 5 Mio. € verfügen müssen, sind also stets Einlagen bis zu 1,5 Mio. € pro Kunde geschützt. In der Regel ist der Betrag jedoch höher. Die Barclays Bank teilte auf Anfrage mit, dass derzeit 240 Mio. € je Kunde abgesichert sind. Bei Cortal Consors, eine Tochter der französischen BNP Paribas, sind es laut eigener Homepage 45 Mio. €.
Welche Banken dem Fonds angehören sowie die genau Höhe der Absicherung können Sparer per Online-Formular beim Bundesverband deutscher Banken ermitteln (bankenverband.de). Wenn Sparer den Namen einer Bank dort nicht finden, gehört sie nicht der freiwilligen Sicherung an. Dies ist z. B. bei der DenizBank der Fall. Hier greift nur der gesetzliche Schutz Österreichs.
In den kommenden Jahren wird die Sicherungsgrenze des privaten Fonds abgesenkt. Die 30 %-Marke sinkt ab 2015 auf 20 %, ab 2020 auf 15 % und ab 2025 auf 8,75 %. Am Ende des Prozesses beträgt der Mindestschutz je Kunde 437 500 € statt wie bisher 1,5 Mio. €.
Private Sicherungssysteme bieten auch Schutz für Tagesgeld in Fremdwährungen
Hans-Joachim Massenberg vom Bankenverband will den Fonds so „für zukünftige Herausforderungen aufstellen“. Wichtig für Festgeldsparer: Für Einlagen, die 2011 getätigt wurden, besteht eine Nachhaftung. Wer etwa bis zum 31. 12. 2011 Ersparnisse für zehn Jahre angelegt hat, für den gilt bis zur Endfälligkeit die Sicherungsgrenze von 30 %.
Sparer sollten sich auch erkundigen, wie lange eine Bank in der freiwilligen Einlagensicherung ist. Denn laut Status des Fonds „beträgt die Sicherungsgrenze für neu aufgenommene Institute bis Ende des dritten vollen Kalenderjahres (…) zunächst 250 000 €.“
Wie Marcus Preu von Biallo.de berichtet, ist beispielsweise die seit Anfang 2009 in Deutschland aktive Bank of Scotland im Oktober 2011 dem Einlagensicherungsfonds privater Banken beigetreten. Die Einlagen der Kunden sind daher noch eine Weile nur bis maximal 250 000 € gesichert.
Auf einen weiteren Aspekt weist Verbraucherschützerin Oelmann hin: „Die privaten Sicherungssysteme bieten nicht nur Schutz über den gesetzlichen Betrag von 100 000 € hinaus an. Ebenso sind Einlagen in Nicht-EU-Währungen abgesichert.“
Das dürfte für die Inhaber eines Fremdwährungskontos interessant sein. Denn die gesetzliche Sicherung besteht nur bei Einlagen in Euro oder einer EU-Währungen (§ 4 EAEG). Schweizer Franken und US-Dollar zum Beispiel stehen nicht unter der Obhut des Gesetzgebers. Auch wer ein Konto in fremden Währungen führt, sollte sich daher erkundigen, ob seine Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds privater Banken ist nur dann sind auch die Devisen geschützt.
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