Anerkennung von Abschlüssen 14.09.2019, 09:55 Uhr

Wie Ingenieure ihren Abschluss anerkennen lassen

Wenn deutsche Ingenieure im Ausland arbeiten möchten, müssen sie vorab klären, ob der eigene Abschluss dort anerkannt wird. Umgekehrt müssen ausländische Ingenieure in Deutschland ebenfalls einiges beachten, wenn es darum geht, ihren Abschluss hierzulande anerkennen zu lassen.

Foto: panthermedia.net/Olivier Le Moal

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Was deutsche Ingenieure im Ausland beachten müssen

Deutsche Ingenieure und Informatiker haben im Ausland einen guten Ruf. Ob in der EU oder darüber hinaus. Die besten Chancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt haben Maschinenbauer, gefolgt von Wirtschaftsingenieuren und Bauingenieuren. Viele Ingenieure werden oft auch von ihren Arbeitgebern ins Ausland geschickt, insbesondere wenn die Unternehmen in anderen Ländern Zweigstellen haben. In großen, international tätigen Unternehmen gehören Auslandserfahrungen zum Standard, um auf der Karriereleiter weiter nach oben zu steigen. Die Hauptzielländer deutscher Ingenieure und Informatiker sind die USA, Kanada und die Schweiz. Nicht immer geht es bei der Wahl des Ziellandes um bestmögliche Karrierechancen, sondern häufig auch um eine hohe Lebensqualität. Doch vor dem Auslandsaufenthalt steht die Frage: Wird mein Abschluss dort überhaupt anerkannt?

EU-weit regeln Bologna und ECTS die Anerkennung

Wer von seiner Firma als Expat geschickt wird, dürfte am wenigsten Probleme bekommen, da sich die Unternehmen meist um solche Formalitäten wie die Anerkennung des Abschlusses kümmern. Anders ist es, wenn man von sich aus das Abenteuer Auslandsaufenthalt wagt. Am einfachsten ist es noch, wenn das Ziel in einem anderen EU-Land liegt. Die EU hat ein System geschaffen, das eine einfache Anerkennung von Studienabschlüssen und beruflichen Qualifikationen ermöglicht. Universitäten und Fachhochschulen arbeiten deshalb für die meisten Studiengänge mit einem europäisch anerkannten System, das auch für das Studium der Ingenieurwissenschaften gilt. Deshalb wurde mit der „Bologna-Reform“ das Bachelor- und Mastersystem eingeführt, das über Credit Points dafür sorgt, dass eine einheitliche Arbeitsanrechnung dargestellt werden kann. Auf diese Weise können Leistungen international besser verglichen und somit ohne größere bürokratische Hürden anerkannt werden.

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Ingenieure, die ihren Abschluss in Deutschland erworben haben, können in den meisten EU-Staaten arbeiten, ohne ihren Abschluss extra anerkennen lassen zu müssen. Gleiches gilt auch für die Nicht-EU-Länder Norwegen und Schweiz.

EU-Sonderfall bei reglementierten Berufe

Eine Ausnahme sind reglementierte Berufe, die man im jeweiligen Land gesondert anerkennen lassen muss. Die Europäische Union bietet auf ihrer Homepage zahlreiche Informationen zu Anerkennung von Abschlüssen. Dort finden Sie schnell heraus, in welchem Fall und wie Berufsabschlüsse anerkannt werden müssen. Für Ingenieure gilt: In kaum einem EU-Land ist die komplette Ingenieursparte reglementiert, sondern (wenn überhaupt) nur einzelne Branchen. In Island etwa benötigen Bauingenieure eine Anerkennung ihres Abschlusses, in Kroatien hingegen die Maschinenbauer. Eine Datenbank auf der Internetseite der EU macht es jedoch einfach, herauszufinden ob und wo der eigene Fachbereich betroffen ist oder nicht – grundsätzlich gibt es für die Ingenieurbranche innerhalb der EU nur sehr wenige Einschränkungen.

Ist der eigene Ingenieurfachbereich in anderen Ländern der Europäischen Union reglementiert, müssen sich deutsche Ingenieure oder Informatiker ihren Abschluss anerkennen lassen. Die Anerkennung ist jedoch nur nötig, wenn man länger als 1 Jahr im europäischen Ausland arbeiten will. Für eine kürzere Arbeitsdauer reicht auch bei reglementierten Berufen eine schriftliche Erklärung aus, die nach Abgabe 1 Jahr Gültigkeit besitzt. Die Erklärung wird direkt bei der für Ingenieure zuständigen Behörde des Gastlands eingereicht. Sie muss beim ersten Mal folgende Informationen enthalten:

  • kompletter Name inklusive Kontaktdaten
  • Staatsangehörigkeit inklusive Nachweis
  • Bezeichnung des Berufs im eigenen Land und im Gastland
  • Angaben zu Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis, dass man für den reglementierten Beruf keinem Berufsverbot unterliegt
  • Nachweis der Berufsqualifikation, gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung

Sobald die Erklärung abgegeben wurde, darf der eigene Beruf mit sofortiger Wirkung im Gastland ausgeübt werden.

Anerkennung außerhalb der EU

Etwas komplizierter ist die Anerkennung in europäischen Staaten, die nicht der EU angehören sowie im außereuropäischen Ausland. Zwar gibt es Berufe, die in der Regel im Ausland anerkannt werden müssen, wie etwa Ärzte, Krankenschwestern und Architekten. Ingenieure und Informatiker gehören aber nicht automatisch dazu. Eine einheitliche Möglichkeit, den Abschluss des Ingenieurstudiums anerkennen zu lassen, gibt es nicht. Je nachdem, wo der Auslandsaufenthalt absolviert wird, haben die Behörden andere Bestimmungen. In einigen Ländern kann es sein, dass Ingenieure erst der Berufsorganisation des Gastlandes beitreten müssen, bevor sie im Ausland arbeiten dürfen. Grundsätzlich gibt es Unterlagen, die für fast alle Länder vorgelegt werden müssen. Dazu gehören:

  • ein Nachweis über die berufliche Qualifikation oder den Abschluss eines Studiums
  • ein Nachweis vom letzten Arbeitgeber, der die notwendige Arbeitserfahrung belegt
  • eventuell sogar ein Schul- oder Abiturzeugnis, mit dem nachgewiesen wird, dass man überhaupt studieren durfte

Von den Unterlagen werden fast immer beglaubigte Übersetzungen gefordert. Dabei ist zu beachten, dass in einigen Ländern Übersetzungen, die in Deutschland angefertigt wurden, nicht anerkannt werden. Ingenieure und Informatiker sollten sich deshalb vorab erkundigen, ob es reicht, die Dokumente in Deutschland übersetzen zu lassen oder ob für die Anerkennung die Übersetzung im Gastland zwingend erforderlich ist.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt für Ingenieure und Informatiker herrschen derzeit sehr gute Bedingungen. Die Arbeitslosenquote in den Ingenieurberufen liegt bei gut 2 %. In einigen Branchen und Regionen gibt es sogar Engpässe. Wenn dann noch gut ausgebildete Ingenieure Deutschland in Richtung Ausland verlassen, werden im Gegenzug Ingenieure und Informatiker aus dem Ausland angeworben, um die Ingenieurbasis in Deutschland zu stärken.

Ebenso wie deutsche Ingenieure ihren Abschluss im Gastland anerkennen lassen müssen, müssen Ingenieure aus dem Ausland hierzulande ihre Qualifikation nachweisen. Nur wer die Mindestqualifikation erfüllt, darf in Deutschland die Berufsbezeichnung Ingenieur führen. Wie diese Qualifikationen aussehen, ist je nach Bundesland anders geregelt. Auskunft darüber geben die Ingenieurgesetze der Bundesländer.

Ingenieure aus EU-Ländern

Für Ingenieure aus EU-Ländern gelten in Deutschland die gleichen Regeln wie für deutsche Ingenieure, die im EU-Ausland arbeiten wollen. Üben diese ihre Tätigkeit nur ab und zu oder kurzfristig an Deutschland aus, müssen sie ihren Abschluss nicht anerkennen lassen. Sie müssen ihre Tätigkeit allerdings bei der zuständigen Ingenieurkammer anmelden. Zuständig ist die Ingenieurkammer des Bundeslandes, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Anders sieht es für Ingenieure aus dem nichteuropäischen Ausland aus.

Ingenieure aus einem Nicht-EU-Land

Welche Behörde für die Anerkennung des ausländischen Abschlusses zuständig ist, unterscheidet sich ebenso wie die Voraussetzungen zur Anerkennung je nach Bundesland. In einigen Bundesländern ist es die Ingenieurkammer, in anderen das Regierungspräsidium. In wieder anderen sind es beide Stellen. Damit der Abschluss anerkannt wird, muss das ausländische Studium qualitativ dem deutschen entsprechen. Das bedeutet es muss gleichwertig sein zu einem Studium an einer deutschen Hochschule mit mindestens 6 Semestern Dauer (Vollzeit) in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fach.

Ausländische Ingenieure, die grundsätzlich zunächst in Erfahrung bringen wollen, unter welchen Umständen ihr Abschluss anerkannt wird und mit welchem deutschen Abschluss er vergleichbar ist, können sich an die Kultusministerkonferenz (KMK) wenden, die in Deutschland bei allen Fragen zur Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses zuständig ist. Die zuständige Unterstelle bei der KMK ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). An die ZAB können sich nicht nur Privatpersonen wenden, sondern auch Behörden und Bildungseinrichtungen. In Einzelfällen erstellt sie auch Gutachten. Zum Beispiel wenn nicht klar ist, ob der ausländische Ingenieur oder Informatiker seinen Abschluss anerkannt bekommen kann. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen betreibt darüber hinaus die Datenbank „anabin“, die es ausländischen Ingenieuren und Informatikern ermöglicht, vorab ihre Bildungsnachweise bewerten zu lassen. Außerdem können sie sich in der Datenbank über die für das betreffende Bundesland zuständige Anerkennungsstelle informieren –allerdings ist die Webseite nur in deutscher Sprache verfügbar.

Was in einigen Fällen die Anerkennung eines Ingenieurabschlusses schwierig macht, sind die zahlreichen Spezialisierungen in der Ingenieurbranche. Zwar gibt es mit Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Verfahrenstechnik bestimmte Fachrichtungen, diese verzweigen sich jedoch in viele kleinere Fachgebiete mit noch individuelleren Spezialisierungen.

Anerkannt wird die Berufsbezeichnung, nicht die Berufstätigkeit

Wichtig zu wissen ist, dass sich die Anerkennungen ausländischer Abschlüsse in Deutschland auf die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ beziehen. Das Tragen der Berufsbezeichnung müssen sich ausländische Ingenieure erlauben lassen, die reine Berufstätigkeit hingegen nicht. Ausländische Ingenieure dürfen sich durchaus auch ohne Anerkennung ihres Abschlusses auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Sie können zum Beispiel im Angestelltenverhältnis in Unternehmen oder Ingenieurbüros arbeiten – sie dürfen sich dann aber nicht Ingenieur nennen. Auch wenn dieser Weg möglich ist, so sollten ausländische Ingenieure bedenken, dass die Anerkennung der Berufsqualifikation viele Vorteile bringt.

Denn deutsche Unternehmen legen großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung. Darf jemand die Bezeichnung „Ingenieur“ tragen, ist das ein deutliches Zeichen für die Wertigkeit des Abschlusses. Darüber hinaus gibt es für einige Fachrichtungen des Ingenieurwesens bestimmte Tätigkeiten, die gesetzlich geregelt sind und die nur ausgeübt werden dürfen, wenn man bei der zuständigen Ingenieurkammer als Ingenieur eingetragen ist. Dies ist ohne Anerkennung des Abschlusses nicht möglich.

Anerkennung als „Beratender Ingenieur“

Noch spezieller ist die Anerkennung als beratender Ingenieur. Solche Ingenieure arbeiten unabhängig und dürfen neben ihrer Tätigkeit als beratende Ingenieure keine andere gewerbliche Tätigkeit ausüben. Um diesen speziellen Beruf ausüben zu dürfen, müssen ausländische Ingenieure neben der Anerkennung ihres Abschlusses eine bestimmte Dauer in der Ingenieurstätigkeit nachweisen. Üblich sind 2 bis 3 Jahre. Darüber hinaus muss es ausländischen Ingenieuren oder Informatikern erlaubt sein, ihre Berufsbezeichnung auch in Deutschland zu tragen, was wiederum nur über die Anerkennung des Abschlusses möglich ist.

Voraussetzung für die Anerkennung des Abschlusses ist, dass der ausländische Ingenieur eine Arbeitserlaubnis für Deutschland hat. Angehörige eines EU-Staates benötigen keine Arbeitserlaubnis, gleiches gilt für Bürger aus Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. In einigen Ausnahmefällen benötigen auch Ingenieure aus dem außereuropäischen Ausland keine Arbeitserlaubnis. Dies betrifft die Länder Australien, Japan, Israel, Neuseeland, Südkorea und die USA.

 

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Ein Beitrag von:

  • Julia Klinkusch

    Julia Klinkusch ist freiberufliche Texterin und Medizinautorin.

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