Flexible Arbeitszeitmodelle 01.02.2021, 14:44 Uhr

Altersteilzeit für Ingenieure: So gleiten Sie sanft in Rente

Ein sanfter Übergang in die Rente, der gleichzeitig jungen Fachkräften Chancen eröffnet – Altersteilzeit ist für viele Ingenieure und ihre Arbeitgeber ein interessantes Modell, das sogar in einigen Tarifverträgen festgehalten ist. Hier erfahren Sie alles zu Modellen, Voraussetzungen und Ansprüchen.

Senioren am Tisch

Altersteilzeit für Ingenieure: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sanft in die Rente gleiten.

Foto: panthermedia.net/ArturVerkhovetskiy

Was ist Altersteilzeit?

Altersteilzeit bietet die Möglichkeit zur Arbeitszeitverkürzung vor dem Renteneintritt. Durch das Modell lässt sich die Arbeitszeit auf die Hälfte vermindern; ein gleitender Übergang in die Pension wird ermöglicht. Insgesamt kann sich die Arbeitszeit für Ingenieure bis zur Rente sogar halbieren. Die Rahmenbedingungen zur Altersteilzeit legt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) fest.

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Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

Altersteilzeit klingt für viele Ingenieure nach einer attraktiven Lösung. Sie arbeiten über einen gewissen Zeitraum weniger oder kürzer, beziehen aber über den vollen Zeitraum ein Entgelt – was natürlich geringer ausfällt als bei einer Vollzeitstelle. Das Altersteilzeitgesetz legt dafür aber fest, dass der Arbeitgeber sowohl das Nettogehalt als auch die Beiträge zur Rentenversicherung des Arbeitnehmers aufstocken muss, damit die Einbußen ein wenig abgefedert werden. Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es allerdings nicht. Als Ingenieur können Sie diese Möglichkeit nur nutzen, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt oder eine übergeordnete Vereinbarung wie ein Tarifvertrag mit entsprechender Klausel vorliegt.

Ganz konkret heißt es:

Die Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt waren.

Der Vorteil für Ingenieure: der Wechsel in die Rente ist nicht so hart. Nach und nach kann man sich daran gewöhnen weniger – und eines Tages gar nicht mehr – zu arbeiten. Grundlage für dieses Modell im Arbeitsrecht ist das Altersteilzeitgesetz, das zum 01. August 1996 eingeführt wurde.

Altersteilzeit für Ingenieure: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Ursprünglich war Altersteilzeit eine Maßnahme für den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit sollte sinken, indem ältere Arbeitnehmer ihre Stundenzahl runterschraubten und die Lücken von jüngeren Arbeitskräften gefüllt wurden. Dementsprechend zahlte die Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse, wenn Unternehmen dieses Modell umsetzten. Diese Förderleistungen sind jedoch bereits seit einigen Jahren ausgelaufen – berücksichtigt wurden nur noch Anträge, die bis zum 31. Dezember 2009 eingegangen waren. Das Altersteilzeitgesetz ist entsprechend angepasst worden. Diese Entwicklung hatte auch Einfluss auf die Zahl der Nutzer. 2009 war der Peak erreicht mit mehr als 672.000 Beschäftigten in Altersteilzeit. Aktuell sind es rund 244.068 Arbeitnehmer (Stand 2019), die ihre Arbeitszeit reduziert haben.

Die grundsätzlichen Bedingungen für Altersteilzeit haben sich nicht verändert. Es gibt einige Voraussetzungen, die ein Ingenieur erfüllen muss, um in den Genuss dieser Möglichkeit zu gelangen. Ein Teil davon ist individuell, ein anderer vom Unternehmen abhängig, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist:

  • Der Arbeitnehmer muss laut Altersteilzeitgesetz mindestens das 55. Lebensjahr erreicht haben.
  • In den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit muss der Ingenieur mindestens drei Jahre lang (1.080 Kalendertage) versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Das muss übrigens keine Vollzeitstelle gewesen sein. Auch ein Teilzeitvertrag lässt sich in Altersteilzeit umwandeln, also weiter reduzieren. Das Arbeitsverhältnis muss aber oberhalb der Grenze einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) gelegen haben.
  • Hinzu kommen zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen für Altersteilzeit in den einzelnen Unternehmen. Häufig wird eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit vorausgesetzt. Außer ist der Anteil der Mitarbeiter, die parallel in Altersteilzeit sein dürfen, meistens begrenzt. Die eigene Situation lässt sich in der Regel schnell in einem Gespräch mit dem Betriebsrat klären.

Welche Wege gibt es, um Altersteilzeit im Unternehmen durchzusetzen?

Wie bereits erwähnt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Der Arbeitgeber muss diesem Modell also freiwillig zustimmen. Das heißt aber natürlich nicht automatisch, dass über jeden Antrag auf Altersteilzeit einzeln entschieden wird. Im Wesentlichen gibt es vier Wege, über die ein Ingenieur eine Vereinbarung zur Altersteilzeit durchsetzen kann:

  • Er handelt den Vertrag individuell aus, gegebenenfalls mit Unterstützung des Betriebsrats.
  • Es besteht eine Betriebsvereinbarung im Unternehmen, die grundsätzliche Regelungen zur Altersteilzeit enthält. Zum Teil wird dieses Modell von großen Unternehmen auch genutzt, um einen sozialverträglichen Stellenabbau zu ermöglichen. In diesem Fall werden die eingesparten Stunden nicht durch Nachwuchskräfte ausgeglichen.
  • Der Arbeitgeber ist an einen Tarifvertrag gebunden, der Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Altersteilzeit eröffnet. Entsprechende Regelungen gibt es beispielsweise für die Chemieindustrie (IG Bergbau, Chemie, Energie) und für die Metallindustrie (IG Metall). Auch im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) sind passende Lösungen vorgesehen.
  • Gibt es bereits Kollegen, die unter ähnlichen Umständen eine Vereinbarung zur Altersteilzeit abgeschlossen haben, kann sich der Ingenieur auf die sogenannte betriebliche Übung Das heißt: Wird eine Verhaltensweise vom Arbeitgeber wiederholt praktiziert, kann der Arbeitnehmer daraus ableiten, dass sich diese fortsetzen wird. Gegebenenfalls entsteht aus der betrieblichen Übung daher sogar ein Rechtsanspruch.

Welche Varianten der Altersteilzeit gibt es?

Im Altersteilzeitgesetz sind die Bedingungen für das Arbeitsmodell Altersteilzeit festgelegt: Bei einer Altersteilzeit wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Maßgeblich ist dabei, wie viele Stunden der Ingenieur geleistet hat, unmittelbar bevor die neue Vereinbarung in Kraft trat. Für die Reduzierung der Arbeitszeit stehen Ingenieuren zwei Modelle zur Verfügung:

1. Gleichverteilungsmodell/Teilzeitmodell

Dabei arbeitet der Ingenieur über den gesamten Zeitraum seiner Alterszeit weiter, jedoch komplett in Teilzeit. Dieses Gleichverteilungsmodell ist unter anderem interessant für Mitarbeiter, die einen sanften Übergang in den Ruhestand wünschen. Die Vertragspartner sind frei, was die genaue Ausgestaltung der Arbeitszeiten betrifft. Neben einem Halbtagsjob wäre auch Arbeit im täglichen oder wöchentlichen Wechsel möglich oder ein Einsatz, der sich nach den Erfordernissen des Saisongeschäftes richtet.

2. Blockmodell

Es bleibt zwar bei der Reduzierung der Arbeitszeit auf durchschnittlich die Hälfte, der Arbeitnehmer ist jedoch zunächst weiterhin mit voller Stundenzahl tätig. Das gilt für die erste Hälfte des Zeitraums im Blockmodell. Die dadurch angesparten Stunden verwendet er in der zweiten Hälfte der Vereinbarung – in der er gar nicht mehr arbeiten muss. Er bezieht jedoch für die gesamte Dauer das gleiche Gehalt. Wichtig ist dabei, dass die Aufteilung der Arbeitszeit im Blockmodell nach dem Altersteilzeitgesetz mittig erfolgen muss.

Für welche Dauer ist Altersteilzeit für Ingenieure möglich?

Altersteilzeit darf frühestens mit dem 55. Lebensjahr des Arbeitnehmers beginnen. Außerdem muss die Vereinbarung zeitlich so gelegt werden, dass sie mit der regulären Rente endet. Es darf also keine Versorgungslücke zwischen Altersteilzeit und regulärer Altersrente bestehen. Darüber hinaus gibt es in Bezug auf die mögliche Dauer der Vereinbarung Unterschiede, was das jeweilige Modell betrifft.

Beim Blockmodell ist die Altersteilzeit normalerweise auf drei Jahre begrenzt, teilt sich also in anderthalb Jahre Tätigkeit in Vollzeit und anderthalb Jahre ohne Arbeit auf. Eine Verlängerung dieser Dauer ist nur dann möglich, wenn die Vertragspartner an einen Tarifvertrag gebunden sind, der abweichende Regelungen zur Altersteilzeit im Blockmodell vorsieht. Solch eine Beschränkung gibt es beim Gleichverteilungsmodell nicht. Hier kann auch in direkter Verhandlung mit dem Arbeitgeber eine längere Vertragsdauer vereinbart werden. Bedingt durch die Altersbeschränkung von mindestens 55 Jahren kann die Altersteilzeit also maximal 12 Jahre dauern – bis zum Renteneintritt mit spätestens 67 Jahren. Auskunft über das exakte Datum des persönlichen Renteneintritts gibt die Deutsche Rentenversicherung.

Wie viel Gehalt bekommen Ingenieure während der Altersteilzeit?

Das Altersteilzeitgesetz verbessert die Situation für Arbeitnehmer. Denn es nimmt Unternehmen finanziell in die Pflicht. Als Ingenieur arbeiten Sie in Altersteilzeit auf die komplette Zeit gesehen nur noch die Hälfte. Das heißt, Ihr vorheriger Bruttolohn wird zunächst einmal halbiert. An dieser Stelle profitieren Sie bereits von der Steuerprogression – da höhere Einkommen mit einem höheren Prozentsatz besteuert werden, haben Sie netto etwas mehr als die Hälfte raus. Hinzu kommt der sogenannte Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers. 20 % Ihres ursprünglichen Bruttolohns muss er auf Ihr Teilzeitgehalt drauflegen.

Praktisch heißt das: Bei einem Bruttogehalt von 5.000 Euro im Monat läge das Gehalt für die Altersteilzeit bei 2.500 Euro. Hinzu käme ein Aufstockungsbetrag von 20 %, also 1.000 Euro. Das Altersteilzeit-Gehalt betrüge dementsprechend 3.500 Euro. Übrigens werden regelmäßig monatlich gezahlte Zulagen bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages berücksichtigt, einmalige Sonderzahlungen wie eine Prämie jedoch nicht.

Das verdienen Ingenieure in Deutschland wirklich

Ein weiterer Vorteil kommt hinzu. Diese Aufstockung von 20 % muss nämlich nicht versteuert werden, sie hat lediglich Einfluss auf die Steuerprogression. Das heißt, gegebenenfalls kann sich durch den Aufstockungsbetrag der Prozentsatz der zu zahlenden Steuer für das übrige Einkommen erhöhen. In der Praxis heißt das: Ingenieure, die sich in Altersteilzeit befinden, müssen eine Steuererklärung abgeben. Erst wenn diese vorliegt, wird die endgültige Berechnung der Steuerprogression vorgenommen. Ratsam ist es daher, für eventuelle Steuernachzahlungen Rücklagen zu bilden. Im Ergebnis erhöht sich durch diese Regelung aber natürlich das Nettoeinkommen.

Wichtig: Falls Sie als Ingenieur in einer Führungsposition ein sehr hohes Gehalt beziehen sollten, fällt der Aufstockungsbetrag für Sie geringer aus. Denn die 20 % werden nur bis zu der Höhe des Einkommens berechnet, das als Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung gilt. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe Beträge für die Sozialversicherungen fällig werden. Das entsprechende Einkommen liegt derzeit (Stand 2019) bei 6.700 Euro brutto monatlich in den alten Bundesländern und 6.150 Euro monatlich in den neuen Bundesländern. Der maximale Aufstockungsbetrag beträgt also 1.340 Euro beziehungsweise 1.230 Euro.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die spätere Rente aus?

Wer weniger arbeitet und geringere Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, erhält später eine kleinere Altersrente. Jedoch wird auch dieser Effekt durch die Vorgaben des Altersteilzeitgesetzes teilweise aufgefangen. Denn der Arbeitgeber muss zusätzliche Beiträge leisten. Diese zahlt er alleine. Die Höhe richtet sich wieder nach dem vollen Gehalt, das der Ingenieur ursprünglich bezogen hat. Die Rentenbeiträge werden nämlich so berechnet, als bekäme er 80 % dieses Geldes. Bei einer Altersteilzeit werden also nur 20 % der Zahlung an die Rentenkasse eingebüßt. Allerdings gibt es auch hier eine maximale Summe, die individuell über die Differenz des eigenen Einkommens zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird . Unterm Strich fällt dadurch die Aufstockung der Rentenbeiträge des Arbeitgebers umso geringer aus, je höher das Bruttogehalt des Arbeitnehmers ist.

Ist Altersteilzeit im öffentlichen Dienst noch möglich?

Wie sieht es bei Ingenieuren im öffentlichen Dienst aus? Haben Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst auch einen Anspruch auf Altersteilzeit? Nach einigen Änderungen besteht wahlweise die Möglichkeit, am sogenannten „Falter-Modell“ oder am Blockmodell teilzunehmen. Das Falter-Modell entspricht dem Teilzeitmodell von nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern. Weiterhin sind die Voraussetzungen vergleichbar, doch einen Unterschied gibt es: Ingenieure im öffentlichen Dienst müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersteilzeit muss spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn, aber frühestens ein Jahr vor Erfüllung der Voraussetzungen, schriftlich beantragt werden.

Dürfen Ingenieure in Altersteilzeit weiter arbeiten?

Endlich ist die Zeit da, um ein Projekt umzusetzen, das Sie schon lange im Kopf hatten? Das ist in Altersteilzeit durchaus möglich. Falls die Vereinbarung auf einen Passus in einem Tarifvertrag beruht, müssen Sie jedoch zunächst prüfen, ob dort auch eine Angabe zu einem möglichen Hinzuverdienst gemacht wurde. In einigen Tarifverträgen sind weitere Tätigkeiten während der Altersteilzeit nämlich auf eine geringfügige Beschäftigung (Minijob auf 450-Euro-Basis) begrenzt. Andernfalls darf die zusätzliche Beschäftigung diese Grenze auch überschreiten. Natürlich werden dafür Steuern und Sozialabgaben fällig. Das neue Flexirentengesetz ermöglicht es zudem, dass Sie nach Beendigung der Altersteilzeit, also nach Überschreiten des Eintrittsalters für die Altersrente, weiterhin arbeiten. Das ist sogar beim bisherigen Arbeitgeber erlaubt.

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Ein Beitrag von:

  • Nicole Lücke

    Nicole Lücke macht Wissenschaftsjournalismus für Forschungszentren und Hochschulen, berichtet von medizinischen Fachkongressen und betreut Kundenmagazine für Energieversorger. Sie ist Gesellschafterin von Content Qualitäten. Ihre Themen: Energie, Technik, Nachhaltigkeit, Medizin/Medizintechnik.

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

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