Rente

Junggebliebenes Rentnerpaar lachend im Grünen
Foto: panthermedia.net/phase4studios

Nach dem Arbeitsleben kommt die Rente. Dass das Rentenalter weiter nach hinten rückt und staatliche Zahlungen rückläufig sind, hat sich inzwischen zum gesellschaftlichen Streitthema entwickelt. Anstelle von staatlicher Versorgung tritt die private Vorsorge. Das sorgt für viele Fragen zum Thema Renteneintritt, die wir an dieser Stelle beantworten möchten. Außerdem werfen wir einen Blick auf die geschichtliche Entwicklung des deutschen Rentensystems.

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Was ist die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland integraler Bestandteil des Sozialsystems. Arbeitnehmer, die einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen in die Kasse ein und beziehen im Rentenalter Beiträge. Die Geschichte des deutschen Sozialsystems bzw. die der Rentenkasse geht bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.

Seit wann gibt es Rente in Deutschland?

Im April 1854 fasst eine gesetzliche Änderung die Organisation der Knappschaftskassen zusammen und legt damit den Grundstein für die gesetzliche Rentenversicherung, wie wir sie heute kennen. Anschließend wird eine Mindestzahlung durch die Knappschaftsmitglieder fällig, um die Kasse für alle zu füllen. Erweitert wird dies durch Wilhelm den I. mit einer kaiserlichen Botschaft stößt dieser die Schaffung eines entsprechenden Arbeiterschutzes an.  In eine feste rechtliche Ordnung wird dieser Grundstein Ende des 19. Jahrhunderts gegossen. 1891 wird das Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung beschlossen und bildet damit einen wichtigen Teil eines neuen sozialen Netzes, welches daneben bereits Kranken- und Unfallversicherung beinhaltet. Das Wohlbefinden der Menschen ist hierbei im Übrigen nur zweitrangig. Tatsächlich sorgt das Aufkommen der Industrialisierung vielfach für Probleme und Unmut in der arbeitenden Bevölkerung, die auf diesem Weg von einem Aufstand abgehalten werden soll.

Versicherungsanstalten übernehmen

Ab 16 Jahren zahlen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber in die neue Kasse ein und erhalten außerdem einen staatlichen Zuschuss von 50 Mark im Jahr. Wird (dank Klebekarten) nachgewiesen, dass 30 Jahre eingezahlt wurde, so wird eine Rente ausgezahlt. Der Arbeitgeber versichert mit Klebemarke, Datum und Unterschrift, dass der Angestellte seine Arbeitszeit geleistet hat. Bis in die 70er-Jahre bleibt dieses System erhalten. Ausgenommen von der Einzahlung von Beiträgen sind sehr gering vergütete Beschäftigungen, wodurch viele berufstätige Frauen durch diese Rente nicht berücksichtigt werden. Abgewickelt werden Beiträge und Auszahlungen von den unterschiedlichen Landesversicherungsanstalten. Dass es sich um eine staatliche Organisation mit Selbstverwaltung handelt, erklärt Bismarck damit, dass das sorgsam erarbeitete Geld der Armen nicht einem veränderlichen Markt ausgesetzt sein soll. Außerdem sorgt eine besondere Bestimmung dafür, dass schon zum Start 1891 erste Renten ausgezahlt werden. Grundlage ist, dass die Personen vor Einführung drei Jahre Arbeit nachweisen können und das siebzigste Lebensjahr erreicht haben. Auf diesem Weg kommen 126.400 Rentner und Rentnerinnen schon am ersten Tag hinzu.

Die finanzielle Situation der Rentenkasse

Durch die Bildung von Rücklagen auf eine Dauer von zehn Jahren sind die Kassen am Anfang wohlhabend. Bis zum ersten Weltkrieg. Die darauffolgende Inflation entwertet die Rücklagen jedoch und sorgt dafür, dass der Staat mit steuerlichen Mitteln nachhelfen muss, um die Kassen aufzufüllen. Aus einer Altersrente wurde eine kleine Notvorsorge, die in der NS-Zeit verwendet wurde, um andere staatliche Ausgaben zu finanzieren. Die Rente schrumpft in dieser Zeit stetig zusammen und erholt sich erst durch die Umstellung auf die sogenannte Umlagefinanzierung, die das System bis heute trägt. Damit entfällt das Anlegen von Kapital und damit die Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Situation. Stattdessen fallen 14 % des Bruttolohns ab, die in die Rentenkasse wandern, um direkt als Rente ausgezahlt werden zu können. Problematisch sind hier die Verhältnisse der nachfolgenden Generation, die die Einzahlung für die Rente der zukünftigen Generation stemmen müssen. Weiter verschlechtert wird die Situation durch die die Wiedervereinigung und die Rentenüberleitung. Außerdem sorgt der demografische Wandel für weitere Anpassungen wie die Anhebung des Rentenalters und die Überlegung weiterer sozialstaatlicher Maßnahmen. Wer sich einen Überblick zur eigenen Rente verschaffen möchte, dem geben wir nachfolgend eine Formel an die Hand.

Wie berechne ich meine Rente?

Doch wie hoch ist die Rente, wenn sie dann ausgezahlt wird? Anhand der derzeitigen beruflichen bzw. finanziellen Verhältnisse lässt sich ungefähr bestimmen, wie die Rente zukünftig aussieht. Wichtige Faktoren dabei sind Regelaltersgrenze (der sogenannte Zugangsfaktor) sowie der Rentenartfaktor. Bei Letzterem ist es wichtig zu wissen, welche Rentenart zum Tragen kommt. Außerdem wichtig sind die sogenannten Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, die die eingezahlten Beiträge am Durchschnittseinkommen bemessen. Einen Punkt gibt es, wenn so viel verdient wird, wie der Durchschnitt im Jahr verdient. Jeder volle Punkt wird in einen Rentenwert überführt, der in Westdeutschland 33,05 Euro beträgt. In der Berechnungsformel lautet wie folgt: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor. Daraus ergibt sich die Rentenhöhe. Und wie kommt man an die Rente? Nachfolgend erklären wir kurz, wie die Rente beantragt wird.

Wie beantrage ich die Rente?

Um die Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen zu können, benötigen Antragssteller und Antragsstellerinnen eine Reihe von Unterlagen, die einzureichen sind. Neben Rentenversicherungsnummer, persönlichen Dokumenten, Versicherungen sowie Steuer- und Kontonummern sind nachweise über Berufsausbildung erforderlich. Ein entsprechender Antrag lässt sich online ohne Registrierung durchführen, sofern die vorher genannten Informationen vorliegen. Das Beantragen der Rente ist dadurch auch während Corona ohne persönlichen Kontakt und bei beschränkt geöffneten Ämtern möglich. Es gibt keine Regel, wann die Rente beantragt werden muss. Stattdessen ist es im eigenen Interesse, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen, um eine zeitnahe Auszahlung zu erreichen. Auf die Frage nach der Beantragung folgt jene nach der Besteuerung der Rente.

Wie wird die Rente besteuert?

Generell gilt, dass die Erträge aus der Rentenversicherung genau wie alle anderen Einnahmen im Alter mit steuerlichen Abgaben bedacht sind. Seit 2005 gilt bei der Besteuerung der Rente eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Der Teil der Rente, auf den Steuern erhoben werden, wird jedes Jahr ein Stück angehoben. Es gilt das Jahr des Renteneintritts für die Bemessung. Dabei wird einmalig ein Freibetrag festgelegt, der unveränderlich angelegt wird. Das heißt: auch bei einer Anhebung des Rentenbetrages wird der Freibetrag nicht angepasst.

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