VDI-Richtlinie 09.09.2020, 14:03 Uhr

Checkliste: So planen Sie die Ladestation für Ihr Elektroauto

Eine Million Elektrofahrzeuge sollen bis 2022 auf deutschen Straßen fahren. Doch das gelingt nur, wenn es eine sehr gute Ladeinfrastruktur gibt. Wie sich E-Ladestationen in Gebäuden richtig planen lassen, empfiehlt nun eine neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). 

Tank E-Auto Hand im Sonnenlicht

Bequem laden und losfahren: So wünschen es sich E-Auto-Besitzer.

Foto: panthermedia.net/ kasto

Mit öffentlichen Ladestationen allein kann das Ziel der Bundesregierung nicht erreicht werden. Eine Millionen E-Autos sollen schon in zwei Jahren auf unseren Straßen fahren und flexibel wieder geladen werden können. Wer über den Kauf eines Elektrofahrzeugs nachdenkt, wünscht sich ein Laden der Batterien über Nacht – und zwar im eigenen Zuhause. Eine eigens geschaffene Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 befasst sich mit der Schaffung von Ladeplätzen für die E-Mobilität.

E-Auto laden: Planungshilfe für Gebäude

Die VDI-Richtlinie richtet sich vor allem an Planer, Architekten und Bauherren, da die Ladeplätze am einfachsten in Neubauten integriert werden können. Die Richtlinie gibt aber auch Planungshilfen für bestehende Häuser. Ob Wohngebäude mit Privatparkplätzen, Einzel- und Sammelgaragen sowie Verkaufsstellen wie Einkaufszentren: Welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäude passend ist, empfiehlt der VDI ebenfalls. In der Richtlinie finden Nutzer aber auch Empfehlungen zu  Firmenparkplätzen.

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„Unsere rund 2.100 VDI-Richtlinien bilden ein umfangreiches technisches Regelwerk. Dank des Engagements unserer Experten bleiben sie immer auf dem aktuellen Stand der Technik“, so Bern Lenhart, Abteilungsleiter Technische Redaktion des VDI e.V.

Das VDI 2166 Blatt 2 bietet Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen Pkw und zweirädrige Fahrzeuge wie E-Roller und E-Bikes. Herausgeber der VDI Richtlinie „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ersetzt den Entwurf von Juni 2019.

Autonome Ladesäule: Eine Idee aus zwei Generationen

Bis 2050 sollen europäische Gebäude CO2-neutral sein

Laut der European Performance of Buildings Directive (EPBD), auch kurz EU-Gebäuderichtlinie genannt, sollen bis 2050 Gebäude CO2-neutral sein. Noch in der Vorgänger-Version der EPBD von 2010 wurde das Wort „Elektromobilität“ in keiner Zeile erwähnt. In der Version von 2018 stehen allerdings konkrete Anforderungen hinsichtlich der Ladeinfrastruktur. Bei Parkplätzen in oder an Gebäuden sind zum Beispiel Ladepunkte für E-Autos vorzusehen. Ebenfalls erwähnt wird die kommunikative Einbindung von Ladestationen in ein Datennetz. Die EU-Gebäuderichtlinie bildet die Grundlage der nationalen Gesetzgebung, so dass sich die Anforderungen wohl auch in deutschen Gesetzen wiederfinden werden.

Was sieht das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vor?

Am 4. März 2020 hat das Bundeskabinett den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) beschlossen. Festgelegt ist unter anderem, dass Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen künftig mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden müssen. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz mit einem Ladepunkt errichtet werden. Für das Jahr 2025 wird vorgesehen, dass jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen über mindestens einen Ladepunkt verfügen muss. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

Tipps für die Ladestation am Einfamilienhaus

Elektroautos sollten am besten dort geladen werden, wo sie länger stehen. Zuhause in der Garage oder aber auf dem Parkplatz an der Arbeitsstelle. Bei Einfamilienhäusern ist das Errichten einer Lademöglichkeit relativ simpel. Über eine normale Haushaltssteckdose tankt das E-Auto neuen Saft – auch wenn dort die Ladeleistung auf 2,3 kW reduziert ist. Sollte eine normale Schuko-Steckdose verwendet werden, ist zu beachten, dass diese nicht mit 16A-Dauerstrom belastet werden darf. Ansonsten kann es zu gefährlicher Wärmeentwicklung kommen. Alternativ kann eine Starkstrom-Steckdose beziehungsweise eine Wallbox genutzt werden. Hier liegt die Ladeleistung bei 11 kW. Hier finden Sie sieben zentrale Punkte, die bei der Installation einer E-Ladestation zu beachten sind.

Checkliste für den Bau einer Ladestation

  1. Platz für eine Ladestation beim Bau des Parkplatzes oder der Garage berücksichtigen
  2. Ladestation gegen direkte Sonne, Schnee oder Hochwasser schützen
  3. Umgebungstemperaturen von -30 bis +50 Grad Celsius einhalten
  4. Ladestation stabil befestigen, zum Beispiel an der Wand
  5. Standplatz für das Elektrofahrzeug sollte fünf mal drei Meter
  6. Auf ausreichende Beleuchtung achten
  7. Ist ein Schloss vorhanden? Vor allem wichtig, wenn es sich um eine private Säule handelt

Wird eine Wallbox gefördert?

Eine Wandladestation, auch „Wallbox“ genannt, ist für das Aufladen eines E-Autos die einfachste Möglichkeit. Eine Wallbox bietet aber keine Bezahlmöglichkeit, daher werden sie in der Regel für private Fahrzeuge eingesetzt. Grundsätzlich werden aber Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge finanziell gefördert. Zu den bundesweiten Maßnahmen zählt eine KfW-Förderung. Gefördert werden zum Beispiel, alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. Ansonsten gibt es noch Maßnahmen der einzelnen Bundesländer. Hier kann sich jeder je nach Wohnort individuell informieren. Den genauen Sachstand können Sie hier nachschlagen.

Elektroauto laden: Wie viele Ladestationen sind sinnvoll?

Wie viele Ladestationen letzten Endes benötigt werden, bestimmt der Bedarf und ist eine Entscheidung des Bauherren. Laut der Studie „Lade-Report“ der Prognos AG (im Auftrag der EnBW Energie Baden-Württemberg) sei ein schneller Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur nötig. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass der Anteil an Ladevorgängen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen zwischen 15 und 40 % liegen könne.

Nach aktuellen politischen Zielsetzungen müssten bis 2030 pro Jahr bis zu 100.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte entstehen. Ursprünglich sah der Plan der Bundesregierung 300.000 öffentliche Ladepunkte 2030 vor. Das Klimakabinett erhöhte diese Zahl auf eine Million Ladepunkte. Im dritten Quartal 2020 lag die Anzahl der Ladestationen in Deutschland bei rund 20.400, heißt es beim Statistikportal Statista. Im Vorjahresquartal waren es noch circa 16.500.

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Ein Beitrag von:

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

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