Maschinenbau 07.01.2011, 19:51 Uhr

Ein Jahr neue Maschinenrichtlinie – eine positive Herausforderung

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit einem Jahr in Kraft – Zeit für ein erstes Fazit. Im Rückblick und Ausblick sind sich die Experten einig: Manchen Schwierigkeiten zum Trotz können Maschinenhersteller und -betreiber von der Anwendung der Richtlinie nur profitieren.

Seit Ende Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie in Kraft. Ein Jahr danach zogen nun Vertreter des Maschinen- und Anlagenbaus bei den Maschinenbautagen in Köln eine erste Bilanz: Vor- und Nachteile der Richtlinie 2006/42/EG wurden diskutiert und erste Erfahrungen mit deren Anwendung ausgetauscht.

Als positiv bewerteten es alle Experten, dass sich seit der Neufassung der Maschinenrichtlinie mehr Unternehmen erstmals überhaupt mit der Richtlinie und verstärkt mit dem Thema Produktsicherheit befassen. Ian Fraser, Vorsitzender des europäischen Maschinenausschusses, brachte es auf den Punkt: „Damit die Leute ein Gesetz beachten, muss es wohl ab und zu geändert werden.“

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Beachtung findet die neue Maschinenrichtlinie zunehmend bei den Betreibern von Maschinen und Anlagen. Das Thema Verantwortung ist dabei von zentraler Bedeutung. „Anlagenbetreiber achten vermehrt darauf, dass der Anlagenhersteller per Unterschrift unter die EG-Konformitätserklärung die Gesamtverantwortung für die Richtlinienkonformität, auch für eine komplexe Industrieanlage bestätigt“, sagte Hans-J. Ostermann, Initiator der Veranstaltung. Damit wachse der Druck auf die Hersteller. Ostermann: „Der Kunde fordert die Konformität mit dem Binnenmarktrecht von seinen Lieferanten zunehmend ein. Das gilt dabei nicht nur in Bezug auf die Turn-Key-Anlage, sondern auch für die vorgeschaltete Lieferantenkette. Liegt es doch im Interesse des Käufers, dass seine Anlage oder auch die im Herstellungsprozess zugekauften Produkte wie unvollständige Maschinen und die derzeit diskutierten Komponenten rechtskonform sind.“

An den Kritikpunkten gegenüber der neuen Richtlinie hat sich seit deren Veröffentlichung vor fünf Jahren wenig geändert. Beklagt wurde etwa weiterhin, die Erfüllung der Richtlinie erhöhe den Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand. So sei die geforderte Einbauerklärung für die vieldiskutierten „unvollständigen Maschinen“ zu umfangreich, die Kosten für Übersetzungen von Bedienungsanleitungen in die 23 Amtssprachen der EU eine Belastung.

Fraser kann die Klagen gut verstehen, sieht aber keine Alternative: „Das ist der Preis, den wir nun zahlen müssen, daran müssen wir uns gewöhnen.“ Nachbesserungsbedarf sehe er nicht. Vor allem durch die Definitionen für „unvollständige Maschinen“ gebe es zwar neue Graubereiche, die manchen Herstellern Probleme bereiten, ausschlaggebend seien aber die Vorteile eines europäisch harmonisierten Rechts. „Insgesamt wird die neue Maschinenrichtlinie den Handel innerhalb der EU und den weltweiten Export fördern, davon profitieren am Ende alle“, sagte Fraser. Offene Fragen werde der Anwender-Leitfaden beantworten, der ab Februar 2011 veröffentlicht werde.

Wie die Industrie auf die neue Richtlinie reagiert hat, kann Ulrich Kessels, Geschäftsführer von CExpert bewerten. Er bietet Beratung und Schulungen rund um das Thema CE-Kennzeichnung an: „2010 ist die Nachfrage nach unseren Ausbildungskursen zum CE-Koordinator stark gestiegen. Die Unternehmen beschäftigen sich sehr intensiv mit der neuen Maschinenrichtlinie, vor allem mit den damit verbundenen Haftungsfragen.“ Besonderes Interesse registriert Kessels seitens der Maschinenbetreiber und Unternehmen aus der Verfahrenstechnik. Der hohe Informationsbedarf sei dabei auch auf den Druck der Versicherungen zurückzuführen.

Dass vielen Unternehmen eine nachhaltige Organisationsstruktur zur Anwendung der Maschinenrichtlinie noch fehlt, hat Rechtsanwalt Carsten Laschet beobachtet. Der Produkthaftungsexperte in der Kölner Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Partner leitete den Maschinenrechtstag im Rahmen der Maschinenbautage. „Die Unternehmen müssen eine Organisation schaffen, die alle relevanten Abteilungen und Personen einbezieht – Geschäftsführung, Ingenieure und Juristen. Das Thema sollte eher von der juristischen Seite angegangen werden. Schließlich geht es um die rechtssichere Umsetzung einer EU-Richtlinie“, sagt Laschet.

Für die Unternehmen gab es in Köln viele Anregungen zur Umsetzung der Richtlinie. Insgesamt fiel das Fazit auf den Maschinenbautagen dabei positiv aus. M. BORRÉ

 

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