Studium 31.08.2021, 07:03 Uhr

Elternunabhängiges BAföG: Alles, was Studierende dazu wissen müssen

Das reguläre BAföG ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Jedoch besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, elternunabhängiges BAföG zu beziehen. Alles, was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie hier.

Gruppe Studierender am Tisch

Mit elternunabhängigem BAföG studiert es sich leichter.

Foto: panthermedia.net/ridofranz

In den meisten Fällen führt der Weg der Studienfinanzierung über einen ganz normalen BAföG-Erstantrag, der beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ausgefüllt eingereicht werden muss. Abhängig von der eigenen finanziellen Situation und dem Verdienst der Eltern wird der Satz berechnet, der dem Studierenden zusteht. Der Bewilligungsbescheid reicht meist über zwölf Monate und muss insofern das Studium nicht abgebrochen oder beendet wurde, durch einen Folgeantrag jährlich verlängert werden. Doch es gibt noch eine Alternative: elternunabhängiges BAföG.

Verdienen die Eltern zu viel, muss der Studierende damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird. Warum das so ist? Laut BAföG und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Eltern gegenüber ihren Kindern während der Ausbildung unterhaltspflichtig. Deshalb sind auch nicht alle Studierenden förderberechtigt. Alternativ zum regulären BAföG gibt es das elternunabhängige BAföG. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind sowie Tipps und Tricks zum Erhalt der Studienfinanzierung, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

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Studienfinanzierung zwischen BAföG und Studienkredit

Elternunabhängiges BAföG: Was ist das eigentlich?

Elternunabhängiges BAföG ist, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, gänzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das heißt, weder das Gehalt von Mutter noch Vater fließen in die Berechnung des Satzes mit ein. Jedoch steht noch lange nicht jedem Studierenden das elternunabhängige BAföG zu.

50 Jahre BAföG

Das BAföG feiert 50. Geburtstag. Seit der Einführung werden junge Menschen aus Familien mit wenig Einkommen beim Studium unterstützt. Doch es gibt Reformbedarf.

„50 Jahre Bafög sind ein beispielloser nationaler Kraftakt für Chancengerechtigkeit in Deutschland“, sagt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

Sie sprach sich zugleich für eine Reform der Studienförderung nach der Bundestagswahl aus. „Wir sollten das Bafög in der nächsten Legislaturperiode weiterentwickeln und flexibilisieren.“ Die Bildungsministerin kann sich eine Erhöhung der Altersgrenze vorstellen, damit auch Menschen, die sich später im Leben für ein Studium entscheiden, die Leistung beantragen können.

Kritische Stimmen zum Jubiläum werden von Opposition, Gewerkschaften und vom Deutschen Studentenwerk (DSW) laut, das sich um die Bearbeitung der Bafög-Anträge und die Auszahlung  kümmert. Sie fordern Reformen, da die Zahl der Empfänger von Jahr zu Jahr weiter sinkt.

„Vom ursprünglichen Ziel des Bafög, Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen, ist heute nicht mehr viel übrig“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Elke Hannack. Der DGB fordert eine Reform, „die wieder mehr Breitenförderung zulässt“. Die soziale Herkunft dürfe nicht über die Bildungschancen entscheiden.

2012 erhielten 979.000 Empfänger (einschließlich Schüler-BAföG) finanzielle Unterstützung im Studium. Seit 2012 ist die Zahl immer weiter gesunken und lag 2020 laut Statistischem Bundesamt bei nur noch 639.000.

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Rechtliches: Wann erhalte ich elternunabhängiges BAföG?

Laut § 11 Absatz 2 und 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gibt es 5 Ausnahmesituationen, in denen das elterliche Einkommen unter Umständen nicht mit in die Berechnung des BAföG-Satzes mit einfließt:

1. Falls der Aufenthaltsort Ihrer Eltern unbekannt ist oder diese rechtlich daran gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.
2. Sie haben zwischen dem 18. Lebensjahr und dem Beginn des Studiums 5 Jahre gearbeitet.
3. Vielleicht haben Sie auch eine dreijährige Ausbildung absolviert und waren im Anschluss daran mindestens 3 Jahre lang berufstätig.
4. Gleiches gilt auch, falls Sie bereits ein Bachelorstudium in der Tasche haben und erst einmal 3 Jahre lang in einem Beruf tätig waren. Das könnte gerade in Bezug auf ein Masterstudium interessant sein.

Allerdings greifen Punkt 3 oder 4 in der Regel nur dann, wenn Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, gibt es weitere Knackpunkte, die erfüllt sein müssen, um eine elternunabhängige Förderleistung nach BAföG zu beziehen.

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Achtung: Ausnahmen bestätigen die Regel

Damit Ihnen als Antragsteller die Erwerbstätigkeit nach dem Bachelorstudium bzw. während und nach der Ausbildung auch anerkannt wird, muss der erwirtschaftete Betrag in dieser Zeit auch ihre Lebenshaltungskosten gedeckt haben. Hierbei gilt die goldene Regel, dass dem Studierenden 120% des jeweils geltenden BAföG-Bedarfssatzes brutto zur Verfügung gestanden haben muss.
Ob die Erwerbstätigkeit zusammenhängend oder in Stücken aufgeteilt und als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wurde, ist hierbei nebensächlich.
Ebenfalls als Erwerbstätigkeit eingestuft werden aber auch andere, vielleicht nicht so offensichtliche Tätigkeiten wie beispielsweise Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr sowie der Bundesfreiwilligendienst.

Außerdem darf das 30. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vollendet worden sein, da die Förderungsfähigkeit ab diesem Zeitpunkt nur noch unter weiteren Voraussetzungen gewährleistet ist. Kurz gesagt: Laut gesetzlichen Bestimmungen erlischt die Förderfähigkeit in der Regel mit dem Eintritt in das 31. Lebensjahr.

Weitere Gründe für den Bezug von elternunabhängigem BAföG

Je nach individuellem Fall gibt es auch noch weitere Gründe, die Sie dazu berechtigen, elternunabhängiges BAföG zu erhalten. Sogar wenn Sie das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese können zum Beispiel sein:

  • Wenn beide Elternteile verstorben sind.
  • Das Studium wird ohne ein vorangegangenes Abitur aufgenommen.
  • Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über den 2. Bildungsweg erlangt, allerdings ist daran die Bedingung gebunden, dass das Studium direkt nach dem Erhalten der Berechtigung anknüpfen muss.
  • Aber auch familiäre oder persönliche Hintergründe, die den Weg einschneidend beeinträchtigt haben, wie zum Beispiel die Pflege der Eltern, Schwangerschaft etc., können sich positiv auf die Förderfähigkeit auswirken.

Mit elternunabhängigem BAföG zum Master

Es gibt viele gute Gründe, die dafürsprechen während des Masterstudiums nicht mehr abhängig von den Eltern sein zu wollen bzw. zu müssen. Deshalb ist das Thema elternunabhängiges BAföG gerade in Hinblick auf den Master für viele interessant.

Studieren und gleichzeitig verdienen?

Während das elternunabhängige BAföG im Allgemeinen in der Regel an die Altersgrenze 30 gekoppelt ist, ist diese in Bezug auf den Master auf 35 Jahre angehoben. Bei Ersterem greift allerdings auch wieder die Ausnahmesituation, sollten Sie die Fachhochschulreife erst auf dem 2. Bildungsweg oder über den beruflichen Werdegang erworben haben, sind Sie grundsätzlich auch über diesen Rahmen hinaus förderungsfähig.

Eine Voraussetzung für elternunabhängiges BAföG im Master ist ein vorangegangenes Bachelorstudium in Verbindung mit einer anschließenden beruflichen Tätigkeit von 3 Jahren – in Summe 6 Jahre. Falls der Studiengang mehr Zeit in Anspruch genommen hat, muss die Erwerbstätigkeit den Rest auffüllen.

Allerdings gibt es hierbei weitere Regularien, die beachtet werden müssen:

  • Der Antragsteller darf das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben.
  • Der gewählte Masterstudiengang muss in der Regel berufsqualifizierend (konsekutiv) auf den vorangegangenen Bachelor aufbauen. Ansonsten gilt der Studienweg als unterbrochen und die Förderungsfähigkeit geht verloren. Jedoch ist es nicht notwendig, dass der Master inhaltlich mit dem Bachelor verwandt sein muss.

Vorteile durch (elternunabhängiges) BAföG: Der Schlüssel zu Bildungschancen

Der Hauptgrund für die Förderungsfähigkeit eines Antragstellers ist immer die Hilfsbedürftigkeit aufgrund mangelnder finanzieller Mittel, die natürlich nicht zu unterschätzen ist. Dessen sollte sich jeder vor der Beantragung bewusst sein. Das ist auch der Grund, weshalb hier nicht per se von Vorteilen gesprochen werden kann.

Allerdings sind die finanziellen Mittel, die dem Studierenden trotz einer benachteiligten Ausgangssituation dabei zur Verfügung gestellt werden, oft der Schlüssel für eine Hochschulausbildung.
In Bezug auf elternunabhängiges BAföG hat das sogar den Vorteil, dass nicht einmal das Einkommen der Eltern zur Berechnung des Satzes in Betracht gezogen wird und dem Studierenden dadurch, zumindest in den meisten Fällen mehr Geld zur Verfügung steht.

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Nachteile durch (elternunabhängiges) BAföG: Zweckgebundenes Darlehen

Dabei ist anzumerken, dass BAföG nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts angedacht ist, sondern zur Anschaffung von Material und zur Deckung von Fixkosten, die mit der Ausbildung oder dem Studiengang einhergehen. Erhält der Antragsteller also den Höchstsatz, kann er entweder einem Aushilfsjob nachgehen, um seinen Lebensunterhalt abzusichern – bis 400 € werden dabei nicht auf das BAföG angerechnet. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Sozialleistungen bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder beim Jobcenter zu beantragen.

Einer der größten Nachteile der BAföG-Förderung ist, dass es sich dabei um eine Art Darlehen handelt. Bis zu einer Obergrenze von 10.000 € muss ungefähr die Hälfte der erhaltenen Zahlungen an die Bundeskasse zurückgeführt werden. Zwar handelt es sich dabei um einen nahezu zinslosen Kredit, jedoch ist der Einstieg ins Berufsleben mit hohen Schulden verknüpft.

Wie beantrage ich elternunabhängiges BAföG?

Für die Beantragung von elternunabhängigem BAföG gibt es keinen gesonderten Antrag. Die Berechtigung wird mit dem regulären Erstantrag auf BAföG (Formblatt 1) geprüft und dementsprechend im Bescheid vermerkt. Unabhängig von anderen Formularen, die Sie in ihrem individuellen Fall ausfüllen müssen, kommt die Anlage 1 hinzu. Dabei handelt es sich um eine Vorlage, in der Sie ihren Lebenslauf lückenlos wiedergeben können und sollten.

Für wen lohnt sich der Master?

Der Erstantrag kann inzwischen auch online ausgefüllt und übermittelt werden. Wer den Antrag doch lieber in schriftlicher Form stellt, kann auf ein einfaches Farbsystem des BAföG-Amts zurückgreifen. Hierbei steht Petrol für alle Formblätter, die vom Antragsteller auszufüllen sind. Rote Formblätter müssen von Drittpersonen bearbeitet werden, wie beispielsweise dem Ehegatten, dem Lebenspartner oder den Elternteilen. Sie betreffen meist die Einkommensauskunft. Alle gelben Antragsblätter sind vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb beziehungsweise der Universität auszufüllen, an welcher die Ausbildung oder der Studiengang absolviert werden soll.

BAföG beantragen: Nicht auf den letzten Drücker

Idealerweise sollte der Erstantrag zum Beginn der Ausbildung oder des Studiengangs ausgefüllt und abgeschickt werden, damit etwaige Zahlungen rechtzeitig in die Wege geleitet werden können. Anschließend muss der Antrag jährlich mithilfe eines Folgeantrags erneuert werden. Diese Anträge sind meist nicht so aufwendig und dienen nur der Abklärung der finanziellen Verhältnisse. Änderungen jeglicher Art sollten natürlich immer dem BAföG-Amt mitgeteilt werden, insbesondere wenn nebenbei noch andere Zuschüsse wie beispielsweise Sozialleistungen bezogen werden.
Sollte dann doch einmal ein Ablehnungsbescheid in den Briefkasten flattern, kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden. Liegt der Ablehnungsbescheid allerdings einmal vor, kann es vorkommen, dass das zuständige Amt zusätzliche Belege und Formblätter anfordert. Normalerweise wird der Antragsteller nach erstmaliger Zusendung der Unterlagen aber noch einmal gesondert mit einer zweiten Frist über die fehlenden Papiere informiert.

Elternunabhängiges BAföG: Wieviel Geld kann ich erwarten?

Die Summe, die letztlich vom BAföG-Amt gezahlt wird, hängt stark von der finanziellen und wohnlichen Situation des Antragstellers ab. Außerdem wird zwischen Schüler- und Auszubildenden- beziehungsweise Studenten-BAföG unterschieden:

1. Der ab 2020 geltende Höchstsatz wurde von maximal 853 Euro auf 861 Euro pro Monat angehoben.
2. Wenn der Antragsteller allerdings noch bei den Eltern wohnt, kann die maximal ausgezahlte Summe 573 Euro pro Monat erreichen.
3. Zusätzlich ist auch das Barvermögen ausschlaggebend. Zu diesem zählen beispielsweise Bargeld und Wertgegenstände, die wahrheitsgemäß angegeben werden müssen, wie auch der Satz, der gezahlt wurde.
4. Überschreitet das gesamte Vermögen inklusive des Kontostands und des Barvermögens eine Summe von 10.000 Euro, wird der BAföG-Satz entsprechend gemindert.
5. Elternunabhängiges BAföG unterscheidet sich rein rechnerisch nicht vom regulär gültigen Höchstsatz.
6. Der einzige Unterschied: Die Vermögen und Gehälter der Eltern werden nicht mitgerechnet und die Chancen auf einen höheren Satz steigen.

Unterschiede zwischen Schüler- und Studenten-BAföG

Zusätzlich gibt es noch Unterschiede zwischen Schüler- und Studenten-BAföG. Ein Schüler ist beispielsweise nicht förderungsfähig, solange er noch bei seinen Eltern wohnt. Sobald er allerdings eine eigene Wohnung hat, gibt es Kranken- und Pflege- sowie Grundbedarf-Zuschüsse, die eine maximale Förderungshöhe von 681 Euro pro Monat erreichen. Die einzige Ausnahme in diesem Fall bilden Schüler aus Berufsfachschul- und Fachschulklassen. In diesem Fall werden Zuschüsse auch dann gewährt, wenn Sie noch bei ihren Eltern wohnen. Im Falle einer eigenen Wohnung beläuft sich der Höchstsatz allerdings ebenfalls auf 681 Euro pro Monat.

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Während der Besuch von Abendgymnasien und Kollegs mit einem Höchstsatz von 825 Euro pro Monat bemessen wird, bekommen Schüler von Abendhaupt-, Abendrealschulen sowie Berufsaufbau- und Fachoberschulklassen lediglich einen Höchstsatz von 784 Euro pro Monat. Wird der Weg des beruflichen Meisters eingeschlagen, beläuft sich der Höchstsatz allerdings nur auf maximal 768 Euro pro Monat. Im Vergleich dazu ist die Kappungsgrenze bei Studierenden über 30 Jahre auf einen Höchstsatz von 941 Euro monatlich gesetzt.

BAföG und die Rückzahlungsmodalitäten

Die Rückzahlung der Fördermittel verhält sich wie bereits angeschnitten, anders als bei einem regulären Kredit von beispielsweise einer Bank. Letzterer setzt die Tilgung der gesamten aufgenommenen Summe des geliehenen Geldes samt Zinsen voraus. Das ist beim Studenten-BAföG jedoch nicht der Fall, denn hier muss lediglich die Hälfte der gesamt geschuldeten Fördergelder zurückgezahlt werden. Dazu kommt, dass diese Summe auf eine Obergrenze von 10.000 € beschränkt ist. Das heißt, haben Sie wesentlich mehr BAföG erhalten, sind alle Beträge oberhalb dieser Grenze redundant. Auch hier gibt es einen Unterschied zum Schüler-BAföG. Dabei handelt es sich nämlich nicht um ein Darlehen und muss dementsprechend auch nicht zurückgezahlt werden.

Ablauf der Rückzahlung

Durch bestimmte Regularien festgelegt, beginnt die Rückzahlung fünf Jahre nach dem Ende der angesetzten Förderungshöchstdauer. Regulär sind 77 Ratenzahlungen á 390 Euro alle Vierteljahre angesetzt. Insgesamt wird damit ein Betrag von 10.010 Euro zurückgezahlt.

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Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Schuld auf einen Schlag zu tilgen. Je nach Summe der Rückforderung wird ihnen dabei vom Gesamtbetrag ein bestimmter prozentualer Anteil erlassen:

Rückzahlungssumme in Euro Erlass 
500 5%
1.000 6%
2.500 9%
5.000 13%
7.500 17%
10.000 € 21%

Sobald die Rückforderung geleistet ist, gilt der Förderfähige in Bezug auf die erhaltenen Fördermittel aus dem BAföG gegenüber der Bundeskasse offiziell als schuldenfrei.

Aufschub und Befreiung der Rückzahlungspflicht

Das System, auf dem BAföG beruht, fängt aber auch sozial Schwächere nach dem Studium auf. Bei einem geringen Einkommen kann ein Antrag auf Aufschub oder sogar eine Freistellung gestellt werden.

Letzteres greift dann, wenn der Antragsteller im Monat nicht mehr als 1.330 Euro netto (Stand: August 2021) verdient – dieser Betrag kann um bis zu 42 € überschritten werden. Sollten Sie Kinder haben, erhöht sich diese Grenze je Kind um 605 Euro.

Allerdings fließt hierbei auch das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners mit ein. Ohne, dass diese Freigrenze berührt wird, darf dieser ein Einkommen von 665 € erzielen. Alles darüber hinaus ist anrechnungsfähig.

Sollten sich die Lebensumstände innerhalb der nächsten 20 Jahre nicht ändern und sind Sie den Forderungen des BAföG-Amts immer nachgekommen, wird ihnen der endgültige Erlass gewährt. Das bedeutet, nach 2 Jahrzehnten ist der Antragsteller gegenüber dem BAföG-Amt in jedem Fall schuldenfrei.

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Natürlich kann es sein, dass gewisse Umstände dazu führen, dass Sie nach BAföG nicht förderfähig sind, obwohl ihr Einkommen sehr gering ausfällt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie ihr 30. bzw. für den Master das 35. Lebensjahr bereits überschritten haben und trotzdem im Hörsaal Platz nehmen möchten oder aber festgestellt haben, dass Sie durch das erste Studium nicht da angekommen sind, wo Sie hinwollen.

Außerdem ist es nur verständlich, wenn Sie während Ihres Studiums keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen möchten. Deshalb gibt es Anlaufstellen, die Sie möglicherweise in Betracht ziehen könnten, um anderweitig finanzielle Unterstützung zu erhalten:

1. Vielleicht versuchen Sie es mal über ein Stipendium. Unternehmen, Organisationen oder Institutionen schreiben regelmäßig Stipendien aus. Daraus ergibt sich häufig eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

2. Möglicherweise haben Sie neben dem Studium ja doch genügend Zeit einem Job nachzugehen. Auch ein Schritt in die Selbstständigkeit ist denkbar.

3. Eine andere Möglichkeit bietet der staatliche Bildungskredit, der beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden kann. Dabei ist es dem Studierenden freigestellt, ob er 100 € oder 300 € monatlich erhält. Berechtigt ist jeder, der sich in einem Bachelorstudium ab dem 3. Fachsemester befindet. Sollten Sie bereits auf ein Master-Studium zusteuern, kann der zinsgünstige Kredit direkt beantragt werden.

4. Außerdem haben Sie die Option, auf einen Studienkredit zurückzugreifen. Der Unterschied zu einem normalen Kredit ist der, dass dieser monatlich ausgezahlt wird. Lassen Sie bei der Wahl des Kreditanbieters allerdings höchste Vorsicht walten, nicht dass Sie durch einen zu hohen Zinssatz in die Schuldenfalle tappen.

5. Darüber hinaus können Sie sich auch an einen Anbieter für Bildungsfonds wenden. Hier sind in der Regel die Rückzahlungsoptionen flexibler als bei einem Kredit.
Es gibt viele Möglichkeiten, während des Studiums finanzielle Mittel auszuschöpfen. Falls Sie nicht zu denjenigen zählen, die BAföG-förderungsfähig sind, stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Informieren Sie sich, denn wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Sie wollen noch mehr zum Thema Studium erfahren? Dann schauen Sie auf unsere Themenseite Studium.

Ein Beitrag von:

  • Silvia Hühn

    Silvia Hühn ist freie Redakteurin mit technischem Fokus. Sie schreibt unter anderem über die Rekorde dieser Welt und verfasst Ratgeber.

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