Kündigung Arbeitsvertrag 15.01.2026, 08:00 Uhr

Job kündigen als Ingenieur: Fristen, Form und typische Fehler

Kündigung richtig einreichen: Welche Fristen gelten, welche Form nötig ist und worauf Ingenieurinnen und Ingenieure besonders achten sollten.

Kündigung schreiben steht auf einem Post-it

Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer kommt es auf die richtige Formulierung an. Unsere Muster helfen.

Foto: panthermedia.net/Danist

Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis einseitig. Sie ist kein informeller Akt, sondern ein rechtlich exakt definierter Vorgang. Wer Fristen falsch berechnet, die Form nicht einhält oder Besonderheiten seines Vertrags übersieht, riskiert Verzögerungen, Konflikte oder im schlimmsten Fall finanzielle Nachteile. Gerade für Ingenieurinnen und Ingenieure mit langen Kündigungsfristen, Projektverantwortung oder Wettbewerbsverboten lohnt sich ein genauer Blick.

Was ist eine Kündigung – und was nicht?

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Sie wird wirksam, sobald sie dem Arbeitgeber zugeht.
Davon zu unterscheiden sind:

  • Aufhebungsvertrag: einvernehmlich, aber mit Risiken (z. B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld)
  • Mündliche Kündigung: rechtlich unwirksam
  • E-Mail oder Fax: ebenfalls unwirksam

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Vorbereitung: Kündigung ist kein spontaner Schritt

Eine Kündigung sollte strategisch vorbereitet werden – nicht emotional.

  • Bewerbungsunterlagen aktualisieren, bevor Zeitdruck entsteht
  • Markt sondieren, insbesondere bei spezialisierten Profilen
  • Kündigungsfrist exakt berechnen – nicht schätzen
  • Vertrag prüfen: Fristen, Wettbewerbsverbot, Sonderklauseln

Wichtig: Die inhaltliche Vorbereitung kann früh erfolgen. Die Abgabe der Kündigung sollte jedoch erst dann erfolgen, wenn der nächste Schritt realistisch abgesichert ist.

Kündigen erst nach neuem Vertrag? Nicht immer realistisch

Der oft empfohlene Grundsatz „erst kündigen, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist“ ist nicht immer praktikabel.

Gerade bei Ingenieurinnen und Ingenieure mit drei, sechs oder mehr Monaten Kündigungsfrist verlangen viele Arbeitgeber eine Kündigungsbestätigung, bevor sie selbst unterschreiben. In der Praxis ist daher oft ein zeitlich abgestimmter Wechsel notwendig.

Entscheidend ist nicht das Dogma, sondern:

  • realistische Planung
  • korrekte Fristberechnung
  • Risikobewusstsein

Kündigungsfristen: Was gilt für Arbeitnehmer?

Vertrag geht vor Gesetz

Zuerst zählt der Arbeitsvertrag. Üblich sind:

  • 4 Wochen
  • 3 Monate
  • 6 Monate
    oft zum Monatsende oder zum Quartalsende

Gesetzliche Frist

Gibt es keine Regelung, gilt:

  • Probezeit (max. 6 Monate): 2 Wochen, jederzeit
  • Danach: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende

Wichtig: Die Verlängerung der Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit gilt nur für Arbeitgeber, nicht automatisch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Eine Kündigung sollte sorgfältig geplant werden. Foto: panthermedia.net/thodonal

Eine Kündigung sollte sorgfältig geplant werden.

Foto: panthermedia.net/thodonal

Zugang der Kündigung: Der häufigste Fehler

Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum.

  • Persönliche Übergabe: Zugang sofort
  • Einwurf in den Briefkasten: Zugang, sobald mit Kenntnisnahme zu rechnen ist
  • Wochenende/Feiertag: Zugang kann sich faktisch verschieben

Falsch ist: „Die Frist startet einen Werktag später.“
Richtig ist: Die Frist läuft ab dem Tag des Zugangs.

Empfehlung:

  • Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
  • Alternativ: Einwurf-Einschreiben oder Bote als Zeuge

Kündigungsfristen des Arbeitgebers (zur Einordnung)

Diese Fristen gelten nur, wenn der Arbeitgeber kündigt:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
0–6 Monate 2 Wochen
ab 2 Jahre 1 Monat
ab 5 Jahre 2 Monate
ab 8 Jahre 3 Monate
ab 10 Jahre 4 Monate
ab 12 Jahre 5 Monate
ab 15 Jahre 6 Monate
ab 20 Jahre 7 Monate

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können fristlos kündigen – aber nur aus wichtigem Grund. Beispiele:

  • ausbleibende Gehaltszahlung
  • massive Gesundheitsgefährdung
  • schwere Beleidigungen oder Drohungen
  • Mobbing
  • Aufforderung zu strafbaren Handlungen

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen.
Zudem muss dem Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben werden.

Kündigung bei Ingenieurinnen und Ingenieuren: Darauf sollten Sie besonders achten

1. Lange Kündigungsfristen
Drei, sechs oder mehr Monate sind in Ingenieurverträgen keine Seltenheit. Falsch berechnete Stichtage verzögern Jobwechsel erheblich.

2. Projektverantwortung
Eine Kündigung verpflichtet nicht zur Fertigstellung von Projekten. Übergaben sind jedoch strategisch relevant – Freistellungen sind möglich.

3. Wettbewerbsverbote
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur mit Karenzentschädigung wirksam. Viele Klauseln sind rechtlich angreifbar.

4. Geheimhaltungspflichten
Diese enden nicht mit dem letzten Arbeitstag – besonders relevant in Entwicklung, Forschung und Anlagenbau.

5. Arbeitszeugnis
Bei Ingenieur*innen zählen Projekte, Verantwortung und technische Tiefe. Ein Zwischenzeugnis vor der Kündigung kann sinnvoll sein.

 

Schritt-für-Schritt: Kündigung korrekt formulieren

Ein Kündigungsschreiben enthält:

  1. Eigene Anschrift
  2. Anschrift des Arbeitgebers
  3. Datum
  4. Betreff („Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum …“)
  5. Persönliche Anrede
  6. Klare Kündigungserklärung
  7. Optional: Dank
  8. Bitte um qualifiziertes Arbeitszeugnis
  9. Eigenhändige Unterschrift
So könnte ein Kündigungsschreiben aussehen
Max Arbeitnehmer
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Arbeitgeber GmbH
Personalabteilung
z.H. Herr Ansprechpartner
Musterplatz 1
12345 Musterhausen
Datum TT.MM.JJJJ

Kündigung meines Arbeitsvertrages

Sehr geehrter Herr Ansprechpartner,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.

Ich bedanke mich für die gute und kollegiale Zusammenarbeit und bitte Sie um Verständnis für meinen Wunsch nach beruflicher Veränderung. Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen weiterhin aus vollstem Herzen alles Gute.

Bitte erstellen Sie mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis und bestätigen mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Kostenlose Muster und Vorlagen

Um Ihnen die Erstellung zu erleichtern, finden Sie hier kostenlose Kündigungsvorlagen. Diese sind ideal, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und Zeit zu sparen. Passen Sie die Vorlagen einfach an Ihre Situation an.

  • Muster I: Für fristgerechte Kündigungen. PDF | WORD
  • Muster II: Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. PDF | WORD
  • Muster III: Mit persönlicher Danksagung. PDF | WORD
  • Muster IV: Für kurze Kündigungsschreiben ohne Zusatzinformationen. PDF | PDF

Die Vorlagen stehen als Word- und PDF-Dateien bereit. Nutzen Sie sie als Orientierung oder übernehmen Sie die Formulierungen direkt.

Kündigung übermitteln: Was zulässig ist – und was nicht

  • ❌ E-Mail
  • ❌ Fax
  • ✔️ Persönliche Übergabe
  • ✔️ Post (mit Nachweis)

Eine Empfangsbestätigung ist sinnvoll, aber nicht zwingend.

Kann man eine Kündigung zurücknehmen?

Nein.
Eine wirksam zugegangene Kündigung ist endgültig.
Eine mündliche „Kündigung“ ist dagegen rechtlich irrelevant – sie gilt als nicht erfolgt.

Checkliste: Kündigung richtig einreichen

☐ Arbeitsvertrag geprüft (Fristen, Wettbewerbsverbot, Sonderklauseln)
☐ Kündigungsfrist korrekt berechnet (Monats-/Quartalsende beachten)
☐ Projektstatus und Übergaben realistisch eingeschätzt
☐ Kündigungsschreiben schriftlich und eindeutig formuliert
☐ Eigenhändig unterschrieben (keine Mail, kein Fax)
☐ Zugang sichergestellt (persönlich oder mit Zustellnachweis)
☐ Bitte um qualifiziertes Arbeitszeugnis ergänzt
☐ Resturlaub und Überstunden geklärt
☐ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geprüft

 

Arbeitslosengeld: Droht eine Sperrzeit?

Bei Eigenkündigung droht in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
Ausnahmen bestehen bei:

  • gesundheitlichen Gründen
  • nachgewiesenem Mobbing
  • unzumutbaren Arbeitsbedingungen

Diese müssen belegt werden.

 

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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