Bewerbertipps 25.01.2002, 01:00 Uhr

Eintrittsdatum: wie formulieren?

Die Frage nach dem frühestmöglichen Eintrittsdatum in der Bewerbung kann für Ingenieure zum Fallstrick werden. Eine zu schnelle Verfügbarkeit wird vom potenziellen neuen Arbeitgeber negativ ausgelegt. Glück hat derjenige, der eine normale Kündigungsfrist hat und ein entsprechendes Eintrittsdatum angeben kann.

Zeit günstigstes Eintrittsdatum nennen.

Zeit günstigstes Eintrittsdatum nennen.

Foto: panthermedia.net/PicsFive

Die rezessiven gesamtwirtschaftlichen Tendenzen gehen auch am Arbeitsmarkt für Ingenieure nicht spurlos vorbei. Die angespannte Lage kann schon einmal dazu führen, dass in der Probezeit gekündigt wird und sich auch ein Ingenieur aus der Arbeitslosigkeit heraus bewerben muss. Zudem können die Personaler jetzt wieder eine höhere Messlatte bei der Auswahl der Ingenieure anlegen. Für manchen Bewerber wird dann schon die Angabe für das frühestmögliche Eintrittsdatum im Anschreiben zum Fallstrick.

Wer bei seinem Arbeitgeber über eine normale Kündigungsfrist verfügt, hat es einfach. Er kann ein übliches frühestmöglichen Eintrittsdatum nennen. Anders sieht es da schon mit arbeitslosen gekündigten Mitarbeitern oder ungekündigten Stellensuchenden aus, die mit ihrem jetzigen Arbeitgeber eine extrem lange Kündigungsfrist vereinbart haben. Teilt der Bewerber in seiner Bewerbung mit „sofort verfügbar“, bringt dies allenfalls für den Hochschulabsolventen bei der Suche nach dem ersten Job Vorteile.

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Kein zu frühes Eintrittsdatum nennen

Allen anderen Bewerbern wird ein zu schnelles Eintrittsdatum negativ ausgelegt. Sie ist Indiz, dass der Stellensuchende zurzeit entweder arbeitslos ist oder bei seinem Arbeitgeber unter einer „Gnadenfrist“ läuft, evtl. dort sogar schon gekündigt ist. Und was ist dabei so schlimm? Das Klischee lautet: „Wenn andere diesen Mitarbeiter nicht gebrauchen können, können wir ihn sicherlich auch nicht gebrauchen!“

Nun kann der arbeitslose Ingenieur argumentieren: „Ich teile ohnehin in meiner Bewerbung die Arbeitslosigkeit mit.“ Gerade das sollte aber vermieden werden – erst Recht über das Eintrittsdatum. Selbst wenn in der Öffentlichkeit Personaler die Chancengleichheit predigen, sieht die Wahrheit ganz anders aus. So scheitern Arbeitslose häufig im Bewerbungsprozess nicht an fehlenden Qualifikationen, sondern am Status. Warum also nicht den Leser der Bewerbung neugierig machen: „Über die aktuelle Berufsstation gebe ich gerne im Vorstellungsgespräch Auskunft.“

Beim Eintrittsdatum Kündigungsfrist angeben

Negativdenker können argumentieren: „Was nützt es, die Arbeitslosigkeit in der Bewerbung unter den Tisch zu kehren. Beim Vorstellungsgespräch kommt doch ohnehin alles heraus.“ Das ist richtig, nur die Erfahrung zeigt: Manch ein arbeitsloser Kandidat schafft es, im Gespräch so einen guten Eindruck zu hinterlassen, dass er engagiert wird. Was das Eintrittsdatum angeht, sollte also ein Arbeitsloser oder gekündigter Mitarbeiter einen Zeitpunkt angegeben, der den normalen Kündigungsfristen entspricht.

Ebenfalls schwierig hat es der Stellensuchende mit extrem langer Kündigungsfrist. Legt er offen, dass das Eintrittsdatum erst in sechs oder neun Monaten wäre, hat er wahrscheinlich keine Chance. Hier sollte daher gleichfalls ein marktüblicher Eintrittszeitpunkt genannt werden. Häufig lassen Arbeitgeber mit sich reden, wenn es um ein früheres Ausscheiden von Mitarbeitern mit extrem langer Kündigungsfrist geht. Denn was hat ein Unternehmen von einem Mitarbeiter, der nach seiner Kündigung noch lange Zeit im Unternehmen zubringen muss?

 

Ein Beitrag von:

  • Bernd Andersch

    Bernd Andersch ist Karriere-Coach, Sachbuchautor und Spezialist für Bewerbungsstrategien.

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