Urheber- und Medienrecht bei übler Nachrede 02.11.2020, 14:26 Uhr

Rufmord im Internet: Mit diesen 7 Tipps schützen Sie sich

Das Recht auf Anonymität im Internet ist eine gute Sache. Manch einer nutzt diesen Umstand aus, um gegen andere zu hetzen. Es ist sehr schwer, an die Täter heranzukommen. Als Opfer ist man aber nicht vollkommen hilflos.

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Cybermobbing kann sehr belastend sein.

Foto: panthermedia.net/gpointstudio

Die Konkurrenz hatte es noch nie so leicht, ihre Mitbewerber zu diskreditieren. Ein schlechter Kommentar reicht, und potentielle Kunden werden misstrauisch. Aber auch rachsüchtige Ex-Partner und missgünstige Bekannte verbreiten mitunter bösartige Gerüchte. Was dagegen tun?

Die schlechte Nachricht zuerst. Auch harsche Meinungsäußerungen bei Online-Bewertungen sind oft rechtens. Denn in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit.

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„Wenn es einen Sachbezug gibt, kann diese auch sehr drastisch ausfallen, erklärt Martin Boden. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Nun sind nicht alle Bewertungen echt. So mancher Unternehmer versucht auf diesem Wege, die Konkurrenz madig zu machen. In diesem Fall kann sich der Geschmähte wehren. „Wenn ich überzeugt bin, dass die Bewertung nicht auf Tatsachen beruht, ist das Portal verpflichtet, den Bewerter zu kontaktieren, und ihn zu fragen, ob die Bewertung auf einer tatsächlichen Erfahrung beruht, und ob er das beweisen kann“, so Boden. Oft würden sich die Kontaktierten daraufhin nicht melden. Die Bewertung werde dann gelöscht.

Tipp 1: Mit Google in Kontakt treten

Google stellt hierfür verschiedene Kontaktformulare zur Verfügung. Dazu klicken Sie auf der Google-Webseite den Reiter „Über Google“ an und gehen anschließend auf die Kontaktseite. Dort können Nutzer unter dem Reiter „Rechtliche Anfragen, Marken und Genehmigungen“ eine Anfrage auf Löschung bei den verschiedenen Google-Diensten stellen. Oder auf der Google Seite den Reiter „Unternehmen“ und dann den Hilfe-Button unten links anklicken. Dort auf das Button „Google-Suche“ gehen, und auf der Seite, die sich dann öffnet, das Feld „Fehler beheben & Entfernung beantragen“ anklicken. Auf diesen Seiten kann man nicht einvernehmlich geteilte Bilder, oder veraltete Links entfernen lassen. Denn mitunter werden Suchtreffer für Artikel genannt, die schon längst nicht mehr existieren. Etwa, weil sie wegen Falschangaben entfernt werden mussten.

„Der Link geht zwar ins Leere. Wenn aber bereits in den Suchtreffern, wie in der Überschrift oder den Ausschnitten (Snippets) sich rechtsverletzende Angaben finden, dann ist die Rufschädigung oftmals schon eingetreten“, kommentiert Dr. Christian Triebe, Partner bei GVW Graf von Westphalen.

Bei negativen Bewertungen, oder Postings, rät der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sowie für gewerblichen Rechtsschutz, zunächst eine etwaige vorhandene „Kommentar melden“ Funktion des Plattformanbieters zu nutzen und die Meldung kurz zu begründen. Bei den Google-Rezensionen findet man sie beispielsweise, indem man auf das Fähnchensymbol neben der Sternebewertung klickt.

Tipp 2: Auf schlechte Bewertungen im Internet intelligent antworten

Gegen eine legitime Meinungsäußerung werden die großen Internetunternehmen aber wohl eher nicht vorgehen. Was also tun, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt? Und ist es sinnvoll, darauf überhaupt zu antworten? „Das ist weniger eine rechtliche Frage, als eine Kommunikationsstrategische Frage“, so Triebe. Unter bestimmten Umständen sei es sinnvoll, die Kommentarfunktion zu nutzen, und Stellung zu nehmen. Damit kann der Nutzer die Bewertung besser einschätzen. Und oft entkräftet das auch so manche negative Aussage.

„Dabei sollte man aber unbedingt sachlich bleiben. Das Schlechteste, was man tun kann, ist die beleidigte Leberwurst zu spielen und selbst rechtsverletzende Angaben zu machen“, so Triebe.

Tipp 3: Das Recht auf Vergessenwerden

Eine ganz andere Stoßrichtung hat das Recht auf Vergessenwerden. „Hier geht es weniger darum, unrechtmäßige Inhalte zu löschen, sondern vielmehr um die Entfernung von Suchtreffern zu ursprünglich rechtmäßigen Veröffentlichungen“, kommentiert Martin Boden. Hier ist § 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einschlägig. Das Recht auf Vergessenwerden geht zurück auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen Google Spain und der Google Inc. aus dem Jahr 2014. Ein spanischer Bürger hatte geklagt, weil bei den Suchtreffern zu seinem Namen immer noch Verweise auf Webseiten mit Inhalten aus dem Jahr 1998 angezeigt wurden, bei denen es um die Zwangsversteigerung seines Grundstücks ging. „Da der Vorgang sehr lange zurückliegt, bestand einerseits kein öffentliches Informationsinteresse. Andererseits wurde der Kläger durch die Suchtreffer in seinem beruflichen Fortkommen stark behindert“, kommentiert Boden den Fall. Der Anwalt betont aber auch, dass es beim Recht auf Vergessenwerden keinen Automatismus gibt. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. „Es findet stets eine Abwägung statt zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, dem Recht auf Informationsfreiheit der Medien und dem Recht auf freie Meinungsäußerung“. In diesem Fall wurde entschieden, dass Google die Suchtreffer löschen musste, weil kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit mehr bestand, vielmehr dem Kläger das Recht zustand, diese Tatsachen vergessen zu machen.

Grundsätzlich gilt: Je unspektakulärer ein Ereignis war, und je weiter es zurückliegt, desto besser stehen die Chancen. „Bei überregionalen Ereignissen, die für eine große Aufmerksamkeit gesorgt haben, und die weniger als zehn Jahre zurückliegen, wird es schwierig sein, die Suchtreffer komplett zu entfernen“. Boden rät in solchen Fällen, an das Presseorgan heranzutreten, und um Pseudonymisierung zu bitten. Oder darum, dass wenigstens der Nachname nur mit dem ersten Buchstaben abgekürzt wird. Er hat die Erfahrung gemacht, dass die meisten Medien demgegenüber meist offen sind.

Tipp 4: Die Reputation im Internet im Blick behalten

Christian Scherg, Gründer und Geschäftsführer der Online-Reputationsagentur Revolvermänner rät, ständig zu monitoren, wie über einen selbst, beziehungsweise das Unternehmen im Internet gesprochen wird. Nicht nur bei Google, sondern auch in den sozialen Netzwerken.

„Wenn die ersten Kunden einen schon auf negative Kommentare und Bewertungen ansprechen, ist es zu spät. Der Reputationsschaden ist bereits eingetreten und wird mit jedem Tag größer“, so Scherg.

Man sollte zudem im Blick behalten, wie Kunden und Mitarbeiter das eigene Unternehmen und die Produkte und Dienstleistungen bewerten. „Gerade die Google-Bewertungen sind sehr prominent positioniert und auch Arbeitgeberbewertungsplattformen listen in den Suchmaschinen sehr gut, was erheblichen Einfluss auf die Wahrnehmung von potentiellen Arbeitnehmern und Kunden hat“.

Tipp 5: Mit Datensparsamkeit gegen Cybermobbing

Auch wer privat in sozialen Netzwerken unterwegs ist, sollte sehr genau darauf achten, welche Informationen er über sich preisgibt.

„Veröffentlichen Sie niemals etwas auf Ihren Kanälen, was Sie in der analogen Welt nicht auch öffentlich ans schwarze Brett pinnen würden“, rät Christian Scherg.

Der detailliert dokumentierte feuchtfröhliche Junggesellenabschied kommt maximal im engsten Freundeskreis gut an und sollte diesen tunlichst auch nicht verlassen. „Sie dürfen niemals vergessen, dass auch Ihr jetziger oder potentieller Arbeitgeber googelt und jederzeit einen Blick in die sozialen Netzwerke werfen kann“, warnt der Reputationsexperte. Wenn man also mal wieder nicht zu einem Bewerbungsgesprächen eingeladen wurde, könne das auch daran liegen, dass die liebevoll gedrehten, satirischen Videos auf Facebook zur aktuellen politischen Lage nicht ganz den Humor des Personalers getroffen haben.

Tipp 6: Fotos und Videos lassen sich leicht fälschen

Scherg rät grundsätzlich, vorher gut zu überlegen, bevor man Bildmaterial über sich auf sozialen Plattformen veröffentlicht. Vor allem aus zwei Gründen: „Es ist bekannt, dass sich einige große Internetunternehmen umfängliche Rechte an der Nutzung der Fotos einräumen lassen“. Und: „Jeder Nutzer kann die Fotos mit einem Klick herunterladen. Zudem ist es ein Leichtes, mit einem Bildbearbeitungsprogramm die Bilder nachträglich zu verändern“. Ein Klassiker insbesondere bei Prominenten: Der Kopf wird herausgeschnitten und auf einen nackten Körper montiert. „Solche Bilder können mit jedem Smartphone schnell und ohne Qualitätsverlust tausendfach vervielfältigt und verbreitet werden. Das macht die Sache so gefährlich“.

Christian Scherg erzählt von einem besonders tragischen Fall von Cybermobbing, der ihn nachhaltig erschüttert hat. Dabei geht es um ein Video, auf dem ein stark verpixeltes blondes Mädchen mit einer Kapuze zu sehen ist, das lachend Hundwelpen ertränkt. „Das Gesicht des Mädchens war aufgrund der schlechten Qualität des Bildmaterials nicht erkennbar, gesprochen wurde in dem Video auch nicht. Man konnte nur sehen, dass es sich um ein junges, blondes Mädchen handelt“. Dieses Video wurde mehrfach im Internet hochgeladen und mit dem Namen eines anderen Mädchens versehen, das mit dem Video rein gar nichts zu tun hatte. Einzige Übereinstimmung: Beide Mädchen sind blond. Das Mädchen, das fälschlich in den Verdacht geriet, eine Tierschänderin zu sein, musste aufgrund des Videos und den damit verbundenen falschen Anschuldigungen mehrfach die Schule wechseln und ist bis heute in psychiatrischer Behandlung. „Die Urheber kommen wahrscheinlich aus dem schulischen Umfeld und wollten sich einen Spaß erlauben – einen Spaß, der das Leben des jungen Mädchens für immer verändert hat“.

Tipp 7: Shitstorm-Simulationen gegen das Cybermobbing

Die meisten Cybermobber bleiben anonym, viele kennen ihre Opfer nicht einmal persönlich. „Gerade die digitale Distanz schafft einen Verlust an Mitgefühl für die Opfer, die unter den Angriffen aus dem Netz teilweise erheblich leiden. Viele Täter machen sich nicht bewusst, dass sie mit ein paar Klicks die Existenz von Menschen zerstören können“, gibt Scherg zu bedenken. Aus diesem Grund geht der Online- und Krisenexperte regelmäßig in Schulen, um über die Auswirkungen von Cyber-Mobbing aufzuklären. Damit die Schüler hautnah erleben, welche psychologischen Mechanismen hinter solchen Attacken stehen, und wie sich Mobbing für die Opfer anfühlt, führt er sogenannte Cybermobbing-Simulationen durch. Dazu loggen sich die Schüler in ein geschütztes Portal ein, das einem sozialen Netzwerk täuschend ähnlich sieht. Nach einer thematischen Einführung und psychologischen Vorbereitung werden Schüler gezielt und unter Aufsicht auf diesen Portalen verbal attackiert. „Die Situation wirkt so lebensecht, dass die Schüler innerhalb kurzer Zeit vergessen, dass es sich nur um eine Simulation handelt“, erklärt Scherg. So passiert es innerhalb des Experiments, dass die gemobbten Teilnehmer echte Emotionen zeigen. Die Schüler, die die Rolle der Angreifer übernehmen, sehen, wie schnell ihre Empathie für die Opfer auf der Strecke bleibt und wie sie sich gegenseitig zu noch heftigeren und verletzenderen Kommentaren anstacheln. „Im Nachhinein, wenn die Situation aufgelöst wird, sind die meisten schockiert über ihr Verhalten und dankbar für die besondere Erfahrung. Ihr Credo: Wir verstehen jetzt, warum Cybermobbing so gefährlich ist und was es mit anderen macht“.

Scherg hat sich zum Ziel gesetzt, mit diesen Simulationen möglichst viele junge Menschen nachhaltig für das Thema zu sensibilisieren und zur Reflektion des eigenen Verhaltens anzuregen.

„Cybermobbing ist eben kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat“.

Die IHK bietet den zertifizierten Lehrgang „Beauftragte/-r für Online-Reputationsmanagement (IHK)“ an.

Einige Versicherungen haben Angebote zum Thema Cybermobbing im Portfolio. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge liegen die Kosten je nach Schutzumfang zwischen 40 und 250 Euro.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt auf www.hilfe-info.de Hilfestellung und nennt mögliche Ansprechpartner.

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Ein Beitrag von:

  • Sabine Philipp

    Sabine Philipp arbeitet seit 2004 als freie Journalistin. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Technik, Industrie und Wirtschaft.  In ihren Artikel befasst sie sich gerne mit der praktischen Umsetzung von innovativen Technologien und Gesetzesvorgaben.

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