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Patent anmelden: So geht es

15. November 2022

Patente Schild auf Tastatur
Erfindungen von Ingenieuren müssen geschützt werden.
Foto: panthermedia.net/Zerbor
Der umfangreichste Schutz für eine Erfindung ist ein Patent. Wer es anmelden möchte, muss sowohl im Vorfeld als auch bei der Antragstellung einige Regeln beachten. Wir haben Tipps für Ingenieure und Informatiker zusammengestellt.
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Wer eine innovative Geschäftsidee hat, kann sie sich als Patent schützen lassen. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Eine Patentanmeldung ist ein langwieriges Unterfangen, das mit einigen Kosten verbunden ist. Deshalb klären Sie vorab alle Details und ersparen Sie sich so unangenehme Überraschungen.

Es gibt sehr unterschiedliche Geschäftsideen. Manche davon sind dafür geeignet, sie als Patent schützen zu lassen. Doch viele Gründerinnen und Gründer scheuen diesen Schritt, weil sie mit einer Patentanmeldung hohe Kosten, viel Mühe und lange Wartezeiten verbinden. In der Tat dauert es einige Jahre und es kostet insgesamt eine mittlere vierstellige Summe, doch am Ende kann es sich lohnen. Worauf müssen Sie achten?

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Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein Schutzmechanismus. Wenn Sie für Ihr Produkt ein Patent erhalten, sichern Sie sich Ihre Erfindung damit ab. Das bedeutet: Niemand sonst darf diese Idee einfach verwenden, sie kopieren oder blockieren. Ein Patent ist in etwa vergleichbar mit einem Monopol, das Sie sich schaffen. Aus diesem Grund hat das Patent auch eine lange Tradition in der Wirtschaft und ist für sie von großer Bedeutung. Bedenken Sie aber auch, dass ein Patent allein keinen ausreichenden Schutz bietet. Es ist auch notwendig, eine Laufzeit festzulegen. Meistens gilt ab der ersten Anmeldung eine Dauer von 20 Jahren. Danach müssen Sie überlegen, ob Sie den Zeitraum im gleichen Rahmen oder einem anderen verlängern.

Damit Ihr Produkt, Ihre Erfindung oder Ihr Geschäftsmodell als Patent anerkannt wird, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gibt das Patentgesetz (PatG) vor:

  • Ihre Idee muss ein technisches Problem lösen.
  • Sie muss absolut neu sein: Das bedeutet, Sie müssen vorsichtig mit Material rund um Ihre Erfindung umgehen. Jede Form einer Veröffentlichung vorab kann das Vorhaben torpedieren. Denn schon ein simples YouTube-Video zu Ihrer Idee gilt als bekannter Stand der Technik und damit kann Ihr Vorhaben nicht mehr patentrechtlich geschützt werden.
  • Sie muss erfinderisch sein: Anhand festgelegter Kriterien wird bemessen, wie originell oder erfinderisch Ihre Leistung tatsächlich ist.
  • Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein: Darunter versteht man, dass Ihr Vorhaben hergestellt und verkauft werden kann. Im Gegensatz dazu können Sie zum Beispiel eine theoretische Idee oder einen wissenschaftlichen Ansatz nicht als Patent anmelden.

Wann sollte man ein Patent anmelden?

Bevor Sie endgültig die Entscheidung treffen, ein Patent anzumelden, sollten Sie Ihre Erfindung auf Herz und Nieren prüfen. Eignet Sie sich wirklich? Ist sie bahnbrechend genug, damit sich der Aufwand lohnt? Darüber hinaus sollten Sie überlegen, für welche Märkte Sie ein Patent benötigen. Es gibt deutsche, europäische, US-Patente und noch zahlreiche mehr. Das ist am Ende natürlich auch eine Frage der Kosten. Denn nicht nur das Patent an sich und die Laufzeit kosten Geld, sondern auch ein eventueller Streitfall. Unter Umständen müssen Sie den Schutz Ihrer Erfindung erst einmal auf eigene Rechnung verteidigen, bis es zu einem Urteil kommt.

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Für technische Innovationen vergibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, Fördergelder. Das Ministerium hat dafür ein eigenes Programm initiiert: „ WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ . Die Förderrichtlinie WIPANO gibt es bereits seit 2016 – sie wurde allerdings immer wieder neu aufgelegt beziehungsweise verlängert. Der aktuelle Zyklus läuft noch bis zum 31. Dezember 2023.

Wie melde ich ein Patent an?

Vor der eigentlichen Anmeldung zum Patent sollten Sie prüfen, ob Ihre Erfindung wirklich neu ist. Recherchieren Sie deshalb umfassend. Es gibt zwar zahlreiche Patente auf Produkte, diese gelangen zum Teil aber niemals auf den Markt. In solchen Fällen kann das Patentrecht erloschen sein. Informationen darüber bietet die Patentliteratur. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), über das die Anmeldung läuft, bietet direkt auf der Startseite ein Register, indem Sie nach bereits vorhandenen Patenten, Marken und Designs suchen können. Wenn Sie unsicher sind, können Sie zum Beispiel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt hinzuziehen, die oder der sich auf Patentrecht spezialisiert hat. Eine solche Expertin oder Experte übernimmt ebenfalls eine Recherche dieser Art. Es ist ratsam, diesen Teil vorab zu klären. Denn sollte sich ergeben, dass Ihre Idee möglicherweise schon mit einem Patent geschützt ist, können Sie sich weitere Bemühungen sparen.

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Auch das DPMA prüft natürlich, ob Ihre Idee neu ist. Doch das geschieht erst, nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Dafür benötigen Sie bestimmte Formulare und Unterlagen:

  • Das Antragsformblatt des DPMA, mit dem Sie die Erteilung eines Patents erreichen möchten.
  • Eine Beschreibung Ihrer Erfindung als Grundlage für die Patentansprüche.
  • Grundsätzliche Angaben zur Erfinderin oder zum Erfinder.
  • Welche Ansprüche Sie im Detail zum Schutzumfang des Patents stellen möchten.
  • Falls Zeichnungen oder Modelle die Besonderheiten Ihrer Erfindung besonders gut darstellen, fügen Sie diese unbedingt bei.
  • In einer Zusammenfassung stellen Sie kurz noch einmal Ihre Erfindung und Ihre Ansprüche vor.

Diese Formulare und noch weitere, sowie Tipps und Merkblätter, finden Sie auf der Website des DPMA. Sie können sie einfach herunterladen und je nach Format direkt am Computer ausfüllen. Beachten Sie unbedingt den Hinweis, dass Sie Ihre Patentanmeldung oder sonstige Anträge im Rahmen eines Patentverfahrens ausschließlich per Post, Telefax oder der vom DPMA zur Verfügung gestellten Software einreichen können. Per E-Mail geht das nicht, da dieser Kommunikationsweg kein rechtswirksames Verfahren ermöglicht.

Wie lange dauert ein Patentverfahren?

Nachdem Sie alle Unterlagen beim DPMA eingereicht haben, werden dort Ihre Erfolgsaussichten bewertet. In der Regel erhalten Sie nach etwa neun Monaten einen ersten Prüfungsbescheid des DPMA. Dieser informiert Sie zum Beispiel, ob Anpassungen notwendig sind. Schließlich lautet das Ziel, einen möglichst breiten Schutz zu erwirken, auch wenn es unter Umständen schon vergleichbare Produkte am Markt gibt. Da die Prüfung des DPMA sehr gründlich ist, bekommen Sie das Patent frühestens nach zwölf Monaten erteilt. In der Regel dauert es aber länger – unter Umständen bis zu drei Jahren. Wenn Sie das Patent erteilt bekommen, haben Sie danach innerhalb des ersten Jahres noch Zeit, dieses auch für andere Länder nachzumelden. Das gilt auch rückwirkend.

Wieviel kostet mich ein Patent?

Die DPMA erhebt sowohl eine Anmeldegebühr in Höhe von mindestens 40 Euro bei elektronischer Anmeldung und mindestens 60 Euro, wenn Sie Ihre Unterlagen in Papierform einreichen. Hinzu kommen Kosten für das Prüfungsverfahren. Dafür werden mindestens 350 Euro fällig. Beauftragen Sie zum Beispiel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Patentrecht oder eine technische Zeichnerin oder einen technischen Zeichner, entstehen natürlich auch dafür Kosten.

Mit der reinen Anmeldung Ihres Patents ist der Fall leider noch nicht erledigt. Sie möchten sicher Ihre Erfindung auch über einen längeren Zeitraum geschützt wissen. Das nennt sich dann Aufrechterhaltung Ihres Patents. Für zehn Jahre kostet das mindestens rund 2.200 Euro. Rechnen Sie deshalb insgesamt mit Kosten für Ihre Patentanmeldung in Höhe von 4.500 bis 8.500 Euro.



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