Arbeitsrecht 13.01.2022, 11:26 Uhr

Rechtsanspruch auf Homeoffice: Warum es bessere Alternativen gibt

Arbeitsminister Hubertus Heil will einen Rechtsanspruch auf Homeoffice durchsetzen. Branchenverband Bitkom und Arbeitgeber üben deutliche Kritik. Stattdessen soll es einen attraktiveren Bonus geben.

Mann Schreibtisch Homeoffice

Kommt der Rechtsanspruch auf Homeoffice?

Foto: panthermedia.net/AndrewLozovyi

Meetings via Zoom, kein Pendlerstress, mehr Zeit für die Familie: So sieht der Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer seit der Corona-Pandemie aus. Ist das schon “New Work”? Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) fordert zunächst einen dauerhaften Anspruch auf Homeoffice. Arbeitgeber sind alles andere als begeistert.

Die Pandemie wirkt sich auf die Arbeitswelt aus. Vor allem Bürojobs haben sich in den letzten zwei Jahren an den heimischen Schreib- wahlweise Küchentisch verlagert. Arbeitsminister Heil möchte das Homeoffice sogar zur künftigen Standard-Option machen. Bitkom-Präsident Achim Berg erklärt zu diesen plänen: „Die Zukunft der Arbeit ist digital. Unabhängig von Ort und Zeit zu arbeiten, wird weiter an Bedeutung gewinnen. In der Pandemie sind Millionen Beschäftigte ins Homeoffice gewechselt. Dieses Rad kann man nicht zurückdrehen und man sollte auch nicht versuchen, es zurückzudrehen.”

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Homeoffice: Das plant die Bundesregierung

Hubertus Heil spricht von einer “neuen Freiheit”, die es zu bewahren gilt. Homeoffice soll in Deutschland dauerhaft etabliert werden. Seit November gilt die pandemiebedingte Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigen Homeoffice anzubieten – sofern betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen. „Ich bin dafür, dass wir aus dem coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen“, sagte Heil. Sein Plan: Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice – ganz unabhängig von der Corona-Pandemie. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP spricht sich ebenfalls für “einen moderner Ordnungsrahmen für mobiles Arbeiten” aus.

Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten also auch nach der Pandemie das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen – außer es gibt betriebliche Gründe, die dagegen sprechen. „Wenn diese das ablehnen wollen, müssen betriebliche Gründe dagegen stehen – etwa weil man im Stahlwerk am Hochofen arbeitet und natürlich nicht von zu Hause aus arbeiten kann“, erklärte Heil. Das heißt auch: Sollte der Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe nennen können, dann gilt der Rechtsanspruch, Homeoffice in Anspruch nehmen zu können. Der Arbeitsminister möchte mit dieser Regelung auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. “Die Erfahrungen sind weit überwiegend positiv. Während auf der einen Seite Betriebskosten sinken, steigen auf der anderen Seite Produktivität und Zufriedenheit, etwa durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie”, ergänzt auch der Bitkom-Präsident.

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Kritik von Arbeitgebern

Ein dauerhafter Rechtsanspruch auf Homeoffice wird von vielen Arbeitgebern abgelehnt. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), gibt an: „Der Staat schafft mit neuen Vorschriften kein Vertrauen, sondern setzt die Sicht der Ministerialbürokratie über die sich fortentwickelte betriebliche Praxis. Wichtig ist stattdessen, wie vom Koalitionsvertrag vorgesehen: eine klare Abgrenzung von Telearbeit und Homeoffice als Form mobiler Arbeit.“

Also zunächst Breitband ausbauen und dann über einen Rechtsanspruch reden. Kempeter spricht sich zudem für flexible Arbeitszeiten aus.
Die Gewerkschaft IG Metall begrüßt die Pläne des Arbeitsministers ausdrücklich. Viele Arbeitnehmer wollten auch nach der Pandemie weiterhin die Option auf Homeoffice nutze, so die Gewerkschaft.

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Homeoffice: Warum Bitkom Rechtsanspruch für den falschen Weg hält

Der Digitalverband Bitkom spricht sich gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice aus. Berg: “Homeoffice sollte nicht staatlich verordnet werden, sondern die Entscheidung darüber, wie gearbeitet wird, muss grundsätzlich bei den Unternehmen liegen. Moderne flexible Arbeitsformen sind kein Selbstzweck und müssen zu den innerbetrieblichen Prozessen passen. Wie gearbeitet wird, sollten die Unternehmen und ihre Beschäftigten selbst vereinbaren.”

 

Der Bitkom Präsident sieht vor allem den Dialog zwischen Führungskraft und Team als entscheidenden Faktor. “Entscheidend ist, dass sowohl zwischen Beschäftigten und Führungskräften als auch in den Teams im gemeinsamen Dialog Vereinbarungen getroffen werden, die sowohl die betrieblichen Belange berücksichtigen als auch den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach örtlicher und zeitlicher Flexibilität gerecht werden.”

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Homeoffice-Bonus als Anreiz

Der Digitalverband schlägt statt dem Rechtsanspruch Anreize für zeit- und ortsflexibles Arbeiten vor. Konkret: Wer mindestens einen Tag pro Woche zu Hause oder mobil arbeitet und damit auch einen Beitrag leistet, Staus zu vermeiden und Umwelt und Klima zu schonen, sollte dafür belohnt werden und alle dadurch entstehenden Kosten steuerlich absetzen können. Hier sieht der Bitkom eine Nachbesserung, denn “in den seltensten Fällen dürften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice mit dem bei 600 Euro jährlich gedeckelten Steuerbonus die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro übersteigen, die allen Steuerpflichtigen zusteht. Die Forderung des Bitkom: Ausgaben für die Ausstattung eines häuslichen Arbeitsplatzes sollten grundsätzlich – unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht – pauschal als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dazu sollte das Arbeitszeitgesetz flexibler ausgestaltet werden.

Ein Beitrag von:

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs.

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