Kann man dafür gekündigt werden? 02.02.2018, 07:52 Uhr

Vorsicht vor diesen Kündigungsgründen!

Arbeitnehmer sind in Deutschland ganz gut gegen unsachgemäße Kündigungen geschützt. Was allerdings nicht heißt, dass nicht auch hierzulande bisweilen skurrile Gründe aufgeführt werden, um ein Arbeitsverhältnis aufzuheben.

Post-its mit der Aufschrift "Sie sind gefeuert" liegen vor einer Tastatur

Dürfen die das? Einfach so? Testen Sie Ihr Wissen mit diesen skurrilen Kündigungsgründen und den dazugehörigen Entscheidungen.

Foto: panthermedia.net/Boarding_Now

Beleidigung, Diebstahl und Arbeitsverweigerung sind klassische Kündigungsgründe, die eine Notwendigkeit zur beruflichen Trennung durchaus berechtigt erscheinen lassen. Doch die zehn Gründe, über die Markus Mingers aus seinem Arbeitsalltag als Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer zu berichten weiß, lassen uns staunen. Bei einigen mussten wir es auch noch einmal ganz genau wissen.

Begründete Kündigungsgründe

Ein Fall, so alltäglich, dass man darüber nicht nachdenken würde. Ein leitender Angestellter kommt mit seiner Arbeitszeit nicht hin und nimmt sich Arbeit mit nach Hause. Dafür leitet er eine geschäftliche Email an seine private Email-Adresse weiter. Eine „schwerwiegende Pflichtverletzung“, da in der Mail betriebliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden hinterlegt sind. Die fristlose Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht bestätigt.

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ingenieur.de: Herr Mingers, würde sich der Fall anders darstellen, wenn der Angestellte die Informationen ausgedruckt mit nach Hause genommen hätte?

Markus Mingers: Nein. Grund für das Urteil ist, dass erhebliche Interessen des Arbeitgebers verletzt wurden – ob in gedruckter oder elektronischer Form ist dabei unerheblich.

Markus Mingers ist Experte für Verbraucherfragen.

Markus Mingers ist Experte für Verbraucherfragen.

Quelle: Mingers & Kreuzer

Wenn die Fließbänder in Produktionsunternehmen stehen, geht der Schaden schnell in die Millionen. Vermutlich war BMW deshalb wenig amüsiert als zwei Mitarbeiter unter Alkohol- und Drogeneinfluss einen Produktionsstopp auslösten. Die Folge für einen der beiden war die Kündigung.

ingenieur.de: Welche Voraussetzung muss gegeben sein, um hier eine Kündigung auszusprechen?

Mingers: Alkohol am Arbeitsplatz ist ein heikles Thema. Ist ein Mitarbeiter alkoholabhängig, ist eine Kündigung schwieriger, da es sich hierbei um eine Krankheit handelt. In solch einem Fall kann meist nur bei Verweigerung von Entzugsmaßnahmen oder erfolglosen Maßnahmen gekündigt werden. Kommt der Arbeitnehmer aber – ohne Abhängigkeit – alkoholisiert zur Arbeit, liegt eine massive Pflichtverletzung vor. Im schlimmsten Fall kann dies wegen der massiven Störung des Vertrauensverhältnisses die Kündigung nach sich ziehen – mit und ohne Abmahnung.

 

Einem Bauarbeiter wurde ein übler Scherz zum Verhängnis. Er hatte einen Feuerwerkskörper in einer Dixie-Toilette gezündet und damit einen Kollegen, der dort zugange war, schwer verletzt. Das Gericht fand das nicht lustig, die Kündigung war rechtens.

ingenieur.de: Auch wenn der Bauarbeiter einen Kollegen vorsätzlich verletzt hat, hätte man ihn erst abmahnen müssen?

Mingers: Nein, bei körperlichen Auseinandersetzungen und tätlichen Angriffen ist keine Abmahnung erforderlich, weil es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt. Die Tat wird nicht ohne Auswirkung auf den Betriebsfrieden bleiben und der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern auch eine Fürsorgepflicht dahingehend, dass diese im Kollegenkreis keinen Tätlichkeiten ausgesetzt sind.

 

Eine Architektin der Kreisverwaltung wurde gekündigt, weil sie ihr Gutachten nach den zuvor kalkulierten 40 Tagen nicht einreichen konnte und auch nach 96 Tagen keine Fertigstellung erfolgte.

Einem Architekten der Stadt Köln erging es nicht besser. Ihm wurde aufgrund mangelnder Körperhygiene gekündigt. Auch diese Kündigung wurde als wirksam beurteilt.

Einem Callcenter-Mitarbeiter wurde gekündigt, weil er trotz mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen, Anrufer immer mit den Worten „Vielen Dank für Ihren Einkauf, Jesus hat Sie lieb“, verabschiedete. Das Gericht hielt die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses für rechtens, da es keinen Gewissenskonflikt bei Unterlassung des Abschiedsgrußes feststellen konnte.

Einem Mitarbeiter des Bezirksamts wurde gekündigt, weil er während seiner Arbeitszeit Hitlers „Mein Kampf“ gelesen hatte. Obwohl der Kündigung keine Abmahnung vorausgegangen war, bestätigte das Gericht die Kündigung. Als Angestellter im öffentlichen Dienst habe er sich mit Arbeitsantritt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt, das Hakenkreuz auf dem Umschlag der Originalausgabe und der Titel an sich ließe sich damit nicht vereinbaren.

Mit welchen kuriosen Kündigungen Arbeitgeber scheiterten

Ebenso ungern gesehen, bzw. gehört, ist die erste Strophe des Deutschlandliedes. Ein Ständchen vor Geschäftspartnern brachte einem Angestellten aus Köln die Kündigung ein. Eine Abmahnung hätte laut Landesarbeitsgericht jedoch gereicht, der Kündigung wurde nicht stattgegeben.

ingenieur.de: Gehen wir recht in der Annahme, dass der Herr in der Privatwirtschaft angestellt war?

Mingers: Es handelte sich um einen privaten Arbeitgeber. Ausschlaggebend war aber bei der Gesamtinteressenabwägung, dass der Mitarbeiter bereits fast 30 Jahre in der Firma beschäftigt war.

 

In Oberhausen wollte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen Stromdiebstahl kündigen. Der Angestellte hatte sein Privathandy im Büro geladen – für das Unternehmen ein Kündigungsgrund. Das Gericht sah das allerdings anders, wohl auch, weil es um einen verschwindend geringen Streitwert von unter 0,02 Cent ging.

ingenieur.de:Liegt die Ablehnung des Gerichts am Streitwert oder daran, dass das Vergehen maximal zur Abmahnung reicht?

Mingers: Es geht nicht um den Streitwert an sich, sondern um die Erheblichkeit des Verhaltens des Arbeitnehmers. Die Frage ist, ob ihm eine besonders schwere Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, die es dem Arbeitgeber aufgrund des verlorengegangenen Vertrauens unzumutbar macht, am Arbeitsverhältnis festzuhalten. Dabei wird im konkreten Fall z.B. berücksichtigt, ob der sogenannte Stromklau in anderen Fällen vom Arbeitgeber geduldet wird, wie hoch der entstandene Schaden ist und ob der Arbeitnehmer schon lange ohne Beanstandung im Betrieb arbeitet. Die Schadenshöhe ist also nur ein Gesichtspunkt.

 

Einer Auszubildenden wurde gekündigt, weil sie die Lebensgefährtin ihres Chefs älter geschätzt hatte als diese tatsächlich war. Ihre Vorgesetzten sahen darin eine Beleidigung und respektloses Verhalten, vor Gericht einigten sich die Parteien auf einen Vergleich.

ingenieur.de: Das Vertrauensverhältnis ist in diesem Fall sicherlich gestört, das Arbeitsverhältnis kaum fortzusetzen. Aber hätte der Grund vor Gericht bestand?

Mingers: Der Kündigungsgrund hätte auch bei einer gerichtlichen Beurteilung Bestand, da das Verhalten der Auszubildenden als Beleidigung gewertet wurde – neben Arbeitsfehlern. Schwere Beleidigungen können sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, Beleidigungen mindestens eine ordnungsgemäße, weil eine Beleidigung ein Ausdruck der Missachtung der Ehre des Kollegen oder Vorgesetzten ist. Eine fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn eine von gegenseitiger Achtung getragene Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.

Ein Beitrag von:

  • Lisa Diez-Holz

    Die Autorin war von 2017 bis Ende 2019 Content Managerin für das TechnikKarriere-News-Portal des VDI Verlags. Zuvor schrieb sie als Redakteurin für die VDI nachrichten.

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