Ratgeber 20.02.2020, 08:31 Uhr

Karneval-Knigge: Jeck im Büro – aber richtig!

Die 5. Jahreszeit hat begonnen: In den rheinischen Karnevalshochburgen beginnt am 11. November um elf Uhr elf die närrische Zeit. Allerdings erstmal nur für heute. Weiter geht es dann 2020 mit dem beliebten Straßenkarneval. Während andernorts der Alltag normal weiter läuft, herrscht in den Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz auch am Arbeitsplatz der Ausnahmezustand: Hier wird – kostümiert und nicht selten unter Alkoholeinfluss – gesungen, geschunkelt, gelacht und „gebützt“. Doch gerade im Büro lauern jede Menge Stolpersteine, auch für die eigene Karriere. Da gilt es für Ingenieure, den Karneval-Knigge zu beherzigen: Der führt Sie sicher und trotzdem schwungvoll durch die „tollen Tage“.

Ein kleiner Karnevalsknigge, damit Sie beim feiern im Büro auf der sicheren Seite sind!

Ein kleiner Karnevalsknigge, damit Sie beim feiern im Büro auf der sicheren Seite sind!

Foto: panthermedia.net/alexraths

A wie Alkohol: in Maßen statt Massen

In und um die Karnevalshochburgen wird in vielen Unternehmen Karneval gefeiert. Häufig ist hier auch Alkohol im Spiel, vor allem Bier und Sekt. Wie für jede andere Firmenfeier gilt auch für die Karnevalsfeier: Alkohol wird nur dann getrunken, wenn es der Chef offiziell erlaubt hat. So oder so sollten Sie auf keinen Fall zu viel und hemmungslos Alkohol trinken, schon gar nicht während der Arbeitszeit. Exzesse sind in jedem Fall absolut tabu! Denn mit steigendem Alkoholpegel wird bekanntlich die Zunge lockerer und der Mut zur Wahrheit größer, während die Arbeitsleistung signifikant sinkt. Wer im Rausch über die Stränge schlägt und sich peinlich, beleidigend, verletzend oder gar geschäftsschädigend verhält, der riskiert – je nach Ausmaß – eine Abmahnung oder gar Kündigung.

B wie Bützchen: Vorsicht vor Missverständnissen!

Sie werden an Karneval so oft verteilt wie Kamelle: Bützchen (auch: Bützje oder Bützche), also kleine Küsschen auf die Wange. Hier ist vor allem im Büro höchste Vorsicht geboten. Erstens sind Bützchen in ihrer ursprünglichen Form weder zum Flirten gedacht noch als explizite „Anmache“. Sie sind stattdessen freundschaftlich gemeint und Ausdruck karnevalistischer Freude und Frohsinns, vor allem im Rheinland. Und so sollten sie auch verteilt werden.

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„Bützen“ Sie also nur Kolleginnen oder Kollegen, denen Sie sich freundschaftlich verbunden fühlen. Das „Bützen“ sollte keinesfalls missbraucht werden, um die lange angebetete Kollegin an Karneval vermeintlich unverfänglich zu küssen. Das birgt das Risiko von Missverständnissen, kann sexistisch gedeutet werden und bis hin zur sexuellen Nötigung interpretiert werden – egal wie es gemeint war.

F wie Feiern – mit offiziellem Go

Für das Feiern während der Arbeitszeit gilt im Sinne des Karneval-Knigge für Ingenieure das Gleiche wie für den Alkoholgenuss: Nur wenn der Chef die Feier offiziell erlaubt hat, sind Sie auf der sicheren Seite. Ansonsten kann die inoffizielle Büro- oder Abteilungsfeier rechtlich problematisch werden. Denn wer während der Arbeitszeit feiert, der geht seinem privaten Vergnügen nach, beschäftigt sich mit „arbeitsfremden Tätigkeiten“ und macht eines mit Sicherheit nicht: arbeiten. Bei Polonaise und Co. ist also Vorsicht geboten, insbesondere dann, wenn der Chef als ausgemachter Karnevalsmuffel bekannt ist. Die Konsequenzen können hier bis zur Abmahnung reichen, wenn der Chef Ihr Verhalten „böswillig“ auslegt und ihnen unterstellt, Sie verweigerten ihm bewusst Ihre Arbeitskraft. Im Zweifelsfall sollten Sie sich also Urlaub nehmen und Karneval besser im privaten Rahmen feiern.

F wie Fernsehen: eher nicht

Wer arbeiten muss und dennoch ein wenig Karnevalsstimmung miterleben möchte, könnte auf die Idee kommen, den Karnevalsumzug am Fernseher zu verfolgen. Hier orientiert sich der Karneval-Knigge an arbeitsrechtlichen Einschätzungen: So gehen die Arbeitsgerichte davon aus, dass Bilder unweigerlich von der Arbeit ablenken. Auch wenn Sie als Ingenieur noch so oft behaupten, Sie würden nur zuhören und gar nicht hinsehen. Noch problematischer sind Live-Streams im Internet, die Sie sich auf dem Bürorechner ansehen. Im schlimmsten Fall drohen hier Abmahnung oder gar Kündigung. Großzügiger sind die Gerichte hingegen beim Radio hören. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange sich Kollegen oder Kunden nicht gestört fühlen.

G wie Grüße: Achtung Verwechslungsgefahr!

Vor allem in den Karnevalshochburgen gehört es auch im Büro zum guten Ton, sich einen schönen Karneval zu wünschen. Der Karneval-Knigge für Ingenieure empfiehlt hier unbedingt: Verwenden Sie je nach Region den richtigen Karnevals-Gruß. Während man sich in Köln mit „Alaaf!“ grüßt, heißt es in Mainz und Düsseldorf „Helau!“. Das klingt simpel, sollte aber unbedingt vorher eingeübt werden, auch gerne bei einem Bier, Sekt, Pils, Alt oder Kölsch. Und: Nicht immer sind die Grenzen zwischen „Helau“ und „Alaaf“ trennscharf gezogen. Während das Kölner Umland mit „Alaaf“ grüßt, kann der Gruß einige Kilometer weiter „Helau!“ lauten. So ist das „Helau!“ am Niederrhein ebenso üblich wie in Düsseldorf oder Mainz.

Tipp: Wer erstmals in einer kleinen oder großen Karnevalshochburg feiert, der sollte sich vorher nach dem Karnevalsgruß erkundigen. Denn nur wer korrekt mitgrölt, trifft den richtigen Ton.

K wie Krawatte: Abschneiden erlaubt?

Selbst in Karnevalshochburgen wie Düsseldorf, Köln und Mainz können sich Ingenieurinnen nicht selbstverständlich auf das „Recht“ berufen, den Männern folgenlos die Krawatte abschneiden zu dürfen. Es handelt sich hierbei sozusagen um eine rechtliche Grauzone. Wer allerdings als eingefleischter Rheinländer an Weiberfastnacht mit Krawatte ins Büro kommt, bei dem kann von einer stillschweigenden Einwilligung zum Abschneiden der Krawatte ausgegangen werden. Selbst der humorlose Vorstandschef muss also damit rechnen, dass die Assistentin zur Schere greift. Anders sieht das für Regionen aus, die weniger karnevalistisch geprägt sind: So hat das Amtsgericht Essen eine Arbeitnehmerin zu Schadenersatz für eine abgeschnittene Krawatte verurteilt. Der Karneval-Knigge rät: Informieren Sie sich, ob das Abschneiden von Krawatten in Ihrem Unternehmen üblich ist, auch wenn Sie in einer Karnevalshochburg arbeiten.

K wie krank – häufig unvermeidlich und wahrscheinlich

Ingenieure, die kräftig Karneval mit reichlich Alkohol und wenig Schlaf feiern, strapazieren ihr Immunsystem. Grippale Infekte mit Husten, Halsschmerzen, Schnupfen und Kopfschmerzen sind eine häufige Folge. Und selbstverständlich macht es keinen guten Eindruck, sich dann direkt zum Karnevalsende krankzumelden. Arbeitsrechtlich gesehen handelt es sich dennoch um eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit, selbst wenn Sie bei Minusgraden im luftigen Kostüm stundenlang draußen unterwegs waren oder sich beim Tanzen verletzt haben. Eine Abmahnung oder gar Kündigung müssen Sie nicht befürchten. Dafür könnten Sie sich heute schon einmal informieren, wie man sich richtig krankmeldet.

V wie Verkleidung: in Karnevalshochburgen üblich

Kostüme gehören in den Hochburgen auch am Arbeitsplatz ebenso zum Karneval wie das Singen, Schunkeln und Werfen von Luftschlangen und Konfetti. In puncto Verkleidung rät der Karneval-Knigge: Wählen Sie als Ingenieur Verkleidungen, die weder anzüglich noch sexy sind und vermeiden Sie Anspielungen auf den Chef, die Kollegen oder das Unternehmen. Das wäre ein schwerer Fauxpas und kann Ihnen noch Wochen bis Monate später nachhängen.

U wie Urlaub – Rechtsanspruch? Fehlanzeige!

Natürlich können Sie für den Zeitraum der „tollen Tage“ Urlaub beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in dieser Zeit intensiv Karneval feiern möchten oder doch lieber vor den „Jecken“ in erholsame Gefilde flüchten wollen. Ein Recht auf Urlaub gibt es für die Karnevalszeit so oder so nicht. Das gilt übrigens auch für traditionelle Karnevalisten in Karnevalsvereinen und sogar für die Mitglieder des Dreigestirns.

Einem (un-)bezahlten Sonderurlaub muss der Chef immer zustimmen. Tut er dies nicht, so wird das Fernbleiben als Arbeitsverweigerung gedeutet und kann eine Abmahnung zur Folge haben, im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Das gilt auch für Rosenmontag oder Faschingsdienstag, die keine gesetzlichen Feiertage sind. Der Karneval-Knigge rät hier ganz simpel: Frei machen nur dann, wenn der Urlaub auch offiziell gewährt wurde.

W wie Witze: Nein zu Sexismus und Diskriminierung!

Kalauer und schlechte Witze gehören zum Karneval irgendwie dazu. Schließlich soll es sich um eine Veranstaltung mit viel Spaß und Humor handeln. Allerdings gibt es auch hier klare Grenzen: Anzügliche Witze und sexuelle Anspielungen sind im Büro ebenso tabu wie im Straßenkarneval und auf Karnevalspartys insgesamt. Spätestens seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) können solche „Entgleisungen“ für Mitarbeiter und Vorgesetzte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Der Karneval-Knigge empfiehlt deswegen: Machen Sie als Ingenieur lieber neutrale, unverfängliche Witze oder solche auf eigene Kosten. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Wer derart gewappnet in die „heiße“ Karnevalsphase zieht, wird eine schwungvolle und dennoch entspannte Zeit genießen – im Arbeitsalltag ebenso wie im Privatleben. Viel Spaß!

 

Tipp:

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Ein Beitrag von:

  • Thomas Kresser

    Thomas Kresser ist Biologe und ausgebildeter Journalist. Er arbeitet unter anderem für das VDI Technologiezentrum, das Medizinportal NetDoktor, die Ärzteplattform Esanum und die Bauer Media Group. Thomas Kresser war Chefredakteur/stellv. Chefredakteur von DocCheck, Lifeline, Medscape und Onmeda. Er ist Gründer und Gesellschafter von ContentQualitäten. Seine Schwerpunkte: Biowissenschaften, Medizin, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Digital Health

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