Heiko Mell 02.01.2016, 11:03 Uhr

Wieviel mehr Gehalt kann ich nach der Probezeit erwarten?

Frage/1: Meine Probezeit nähert sich dem Ende, und ich habe die Möglichkeit, bei dem Probezeitendgespräch eine Gehaltsforderung zu stellen.

Frage/2: Ich arbeite als Ingenieur bei einem Ingenieurdienstleister für einen Automobilhersteller. Die Hochschule habe ich als Master of Engineering sehr gut abgeschlossen. Bei dem Automobilhersteller habe ich mich in wenigen Wochen eingearbeitet, da ich dann bereits die Vertretung eines Kollegen übernommen habe. Mittlerweile arbeite ich nicht nur für den Bereich, für den ich eingestellt wurde, sondern auch für einen zweiten, der eine anspruchsvollere und selbstständigere Arbeit bietet.

Von meinem Leiter und von den Mitarbeitern, denen ich zuarbeite, höre ich nur Lob. Daher denke ich einerseits, dass ich wahrscheinlich 10 % fordern könnte, andererseits will ich mich nicht mit überzogenen Vorstellungen blamieren. Auch im Hinblick darauf, dass ich „nur“ bei einem Dienstleister arbeite und nicht direkt bei einer Firma eingestellt bin.

Bitte, können Sie mir eine angemessene Zahl nennen?

Antwort:

Antwort/1:

Vorsicht Nr. 1: Einen „Automatismus“ dergestalt, dass immer bei Probezeitende über eine Gehaltserhöhung geredet wird, gibt es nicht! Sie schreiben zwar auch nur, Sie hätten die „Möglichkeit“ – aber die haben Sie immer. Nur wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, „am Ende der Probezeit wird das Gehalt überprüft“, haben Sie einen Anspruch – und auch das nicht auf Erhöhung, sondern auf Überprüfung. Diese kann auch 0 % ergeben!

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Die Probezeit ist eine rechtliche Konstruktion: Während dieser Zeit ist es beiden Seiten leichter und schneller möglich, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung aufzulösen. Eine „automatische“ Unterstellung einer höheren Leistung ab Ende der Probezeit, die wiederum allein „mehr Geld“ rechtfertigen würde, gibt es nicht.

Auch mit der Einarbeitungszeit ist die Probezeit keinesfalls identisch. In der Regel beträgt die Probezeit sechs Monate, die Einarbeitungszeit (nach deren Ende eine Mehrleistung immerhin denkbar wäre) kann sechs Wochen oder zwei Jahre betragen.Wenn es also nicht ausdrücklich im Vertrag steht, gibt es keinen wirklichen Grund zum Ende der Probezeit ein höheres Gehalt zu erwarten.

Im Gegenteil: Dieses Ende verbessert den Status des Mitarbeiters ja auch ohne Gehaltserhöhung stark hin zum Positiven: Da ist das Erfolgserlebnis, die „Testphase“ (Zeit der Probe) erfolgreich überstanden zu haben und da ist die ab diesem Datum deutlich verbesserte soziale Absicherung über den dramatisch verbesserten Kündigungsschutz.

Vorsicht Nr. 2: „Gehaltsforderungen“ sollten Sie niemals stellen, der Begriff steht auch sicher nicht in Ihrem Vertrag. Sie können eine Gehaltserhöhung erbitten, anregen, vorschlagen, ins Gespräch bringen – sie zu fordern, kann schnell als unangemessen empfunden werden.

 

Antwort/2:

Wenn ich das alles richtig sehe, dann sind Sie bei einem Dienstleister angestellt und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Automobilhersteller eingesetzt. Bitte sprechen Sie dann nicht davon, dass Sie nicht bei einer „Firma“ eingestellt sind – Ihr Dienstleister ist auch eine „Firma“. Was Sie etwa meinen ist: „Ich arbeite zwar den ganzen Tag bei einem Automobilhersteller, mein Arbeitgeber ist aber der Dienstleister.“ Diese beiden „Bereiche“, für die Sie da tätig sind (besonders auch der zweitgenannte) und der „Leiter“ und die „Mitarbeiter“ dürften Organisationseinheiten bzw. Mitarbeiter des Automobilherstellers, also des Kunden Ihres arbeitgebenden Dienstleisters sein.

Wenn ich auch das richtig sehe, dann bekommt Ihr arbeitgebender Dienstleister für Ihren Einsatz eine monatliche Summe X vom Hersteller, davon gibt er Ihnen einen Teil Y ab, vom Rest deckt er sein unternehmerisches Risiko und seine Kosten, wenn dann noch etwas bleibt, macht er Gewinn. Solange die Summe X gleich bleibt, Y aber größer wird, macht Ihr arbeitgebender Dienstleister weniger Gewinn, wenn er Ihnen eine Gehaltserhöhung gibt. Erst wenn Sie so gut beim Kunden (dem Automobilhersteller) „ankommen“, dass der Dienstleister ein höheres X fordern und erzielen kann, hat er besonders viel Spielraum für eine Erhöhung Ihres Gehaltes.

Zuständig für Ihr Gehalt und eine mögliche Erhöhung ist direkt und ausschließlich Ihr Vorgesetzter beim arbeitgebenden Dienstleister, die Leute beim Hersteller haben auf Ihr Gehalt nur indirekten Einfluss, indem sie einen zufriedenen Kunden darstellen, was für einen Dienstleister allerdings immer erstrebenswert und vorteilhaft ist.

Achtung: Oft bekommt man bei einer solchen Anstellung eines Tages beim Ausscheiden nur ein Arbeitszeugnis, in dem steht, Sie wären bei einem Kundenunternehmen eingesetzt gewesen. Vielleicht steht da auch noch „Fahrzeughersteller“, aber oft oder meist oder nahezu immer (ich sehe viele, aber nicht alle Zeugnisse dieser Art) steht dort nicht einmal der Name dieses Kunden. Ihr entscheidender Partner, der Ihr Gehalt zahlt und später im Lebenslauf als Arbeitgeber steht, ist der Dienstleister. Und ein besonders gutes (gut ist normal) Urteil wichtiger Leute des Kunden Ihres Arbeitgebers beeinflusst Ihr Gehalt (Erhöhung) eben nur sehr indirekt – und wenn diese Beurteilung überhaupt ins Bewusstsein Ihres Vorgesetzten beim Dienstleister dringt. Ist dieser Vorgesetzte mit Ihnen bei diesem Kunden tätig und teilt er das gute Urteil über Sie, haben Sie es etwas einfacher als wenn dieser für Ihr Gehalt und seine Höhe zuständige Chef weit weg im Büro des Dienstleisters sitzt.(Anmerkung: Es gibt sehr viele, auch sehr unterschiedlich strukturierte und arbeitende Arbeitnehmerüberlassungs-Dienstleister. Entsprechend sind im Einzelfall Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten möglich. Die Formulierung, sie arbeite „nur bei einem Dienstleister und nicht direkt bei einer Firma“, stammt im Original von unserer Einsenderin.)

Und nun reden wir über Ihre mögliche Gehaltserhöhung. So etwas läuft nie so, dass Ihr Chef (der beim Dienstleister) Sie fragt: „Na, was hätten Sie denn gern?“ Nie. Dieser Chef weiß vor dem Gespräch, ob er Ihnen aus dem Anlass „Probezeitende“ eine Gehaltserhöhung geben will – und in welcher Höhe. Das bietet er Ihnen an – als Lösung, nicht als Vorschlag, dem Sie zustimmen müssten.

In der Regel akzeptiert der Mitarbeiter das. Es ist nämlich genau das, was Ihr Arbeitgeber Ihnen in der Gesamtsituation geben will und von dem er glaubt, dass er es geben kann. Es geht ja nicht nur um Sie, sondern um viele hundert andere „verliehene“ Arbeitnehmer dieses Dienstleisters, die auch schon die Probezeit beendet hatten und noch haben werden – und alle muss man nach einem vergleichbaren Standard behandeln.

Wenn Sie, falls es überhaupt dazu kommt, mit der Höhe (die auch 0 lauten kann) nicht glücklich sind, dürfen Sie das erkennen lassen (höflich, freundlich, zurückhaltend). Aber Achtung: Falls er +300 € verkündet und Sie ihn auf 350 € „hochhandeln“ – würde sich Ihr Einsatz nicht lohnen. Dann erreichen Sie mehr, wenn Sie die 300 € freudestrahlend dankbar akzeptieren. Sollte er sich jedoch statt 300 € sogar 450 € „abringen“ lassen (aus Angst, Sie zu verlieren und den Kunden zu verärgern), besteht die Gefahr, dass er sich in der nächsten Zeit dessen sehr bewusst ist, Ihnen mehr gezahlt zu haben als er wollte. Er wird versuchen, das bei Ihnen bei der nächsten Erhöhung wieder einzusparen oder er wird sich einfach nur über Sie ärgern. Beides ist nicht gut.

Es bleibt der Fall, dass er bei diesem Anlass gar nicht von Erhöhung spricht. Dann dürfen Sie vorsichtig, höflich, freundlich fragen, ob nicht eine Erhöhung möglich wäre. Begründung: Sie würden ständig Signale empfangen, dass wichtige Partner auf Kundenseite mit Ihnen hochzufrieden wären. Und das wäre doch auch gut und wichtig für das Unternehmen (also den Dienstleister, bei dem Sie angestellt sind). Gewährt er dann keine Erhöhung, werden Sie das akzeptieren müssen. Bietet er auf Ihre Bitte hin dann eine an, gilt das oben Geschriebene.

Und damit Sie ruhig schlafen können: Ja, 10 % wären ein Wert, den man auf Befragen immerhin nennen könnte. Es ist aber auch eine Obergrenze für solche Fälle.

Ich habe mir so viel Mühe bei diesem schwierigen Thema gegeben, weil Sie und viele andere jüngere Leser gerade erst ins Berufsleben hineingehen – und weil man über kein Thema mit seinem Arbeitgeber so schnell „ans Ende“ kommen kann wie über Geld. Fast alles gilt auch außerhalb der Besonderheit „Anstellung beim Dienstleister“, die Prinzipien bleiben stets die gleichen.

Kurzantwort:

Service für Querleser:

Bei Gehaltserhöhungsverhandlungen ist das vom Vorgesetzten kommende Angebot ein Zeichen dafür, ob und wieviel das Unternehmen gewähren will. Es ist kein schlechter Rat, dieses Angebot freudig und dankbar zu akzeptieren (das keineswegs als Verhandlungseröffnung auf einem orientalischen Basar gilt).

Frage-Nr.: 2751
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 20
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2015-05-14

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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