Heiko Mell 01.01.2016, 12:51 Uhr

Sollte man eine Insolvenz bei der Bewerbung erwähnen?

Das mittelständische Unternehmen, bei dem ich seit … Jahren als Leiter … … tätig bin, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Bisher habe ich jedoch noch keine Kündigung erhalten.

1. Soll ich jetzt ein Zwischenzeugnis beantragen oder mich ohne Nachweise über die derzeitige Tätigkeit woanders bewerben?

2. Wie formuliert man den Insolvenztatbestand in einem Zeugnis?

3. Erwähne ich im Bewerbungsschreiben das Insolvenzverfahren? Wie könnte man das formulieren?

Antwort:

Sie als Ingenieur sind juristischer Laie. Also dürfen Sie sich auch wie ein solcher benehmen. Halten Sie sich gar nicht erst mit feinsinnigen Unterschieden auf zwischen „Antrag auf …“ und „Eröffnung des …“ und dergleichen, obwohl es die beim Thema Insolvenz gibt.

Für jeden Angestellten gilt: Existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten des arbeitgebenden Unternehmens sind stets ein ernstes Warnsignal, die Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes ist gefährdet, die Vorbereitung und gegebenenfalls Einleitung von Maßnahmen (z. B. Bewerbungen) ist angesagt. Das gilt auch, wenn von Insolvenz noch keine Rede ist.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Stadtbetrieb Wetter (Ruhr)-Firmenlogo
Bauingenieur/in (m/w/d) Fachrichtung Tiefbau / Straßenbau Stadtbetrieb Wetter (Ruhr)
Wetter (Ruhr) Zum Job 
Stadtwerke München GmbH-Firmenlogo
Brandschutzbeauftragte*r mit Zusatzfunktionen Tram (m/w/d) Stadtwerke München GmbH
München Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Planungsingenieur (w/m/d) Streckenplanung Die Autobahn GmbH des Bundes
Uwe Wenzel WW-Personalkonzepte e.K.-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur (m/w/d) Wärmepumpensysteme und Regelungen Uwe Wenzel WW-Personalkonzepte e.K.
Großraum Hamburg Zum Job 
Landeshauptstadt München-Firmenlogo
Verkehrsingenieur*innen für die Verkehrswende (w/m/d) Landeshauptstadt München
München Zum Job 
Framatome-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) für nukleare Entsorgung Framatome
Karlstein am Main, Erlangen Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur als Bauwerksprüfer (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)-Firmenlogo
Projektingenieurin / Projektingenieur (w/m/d) Verfahrenstechnik Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Technische Universität Graz-Firmenlogo
Universitätsprofessur für Nachhaltige Antriebssysteme und angewandte Thermodynamik (m/w/d) Technische Universität Graz
Graz (Österreich) Zum Job 
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)-Firmenlogo
Projektingenieurin / Projektingenieur (w/m/d) Elektrotechnik Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Lübeck Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
(Umwelt-)Ingenieur (w/m/d) für Boden, Abfall, Altlasten und Georisiken Die Autobahn GmbH des Bundes
Nürnberg Zum Job 
Fuest Familienstiftung-Firmenlogo
Bauzeichner, Bautechniker oder Innenarchitekt (m/w/d) Fuest Familienstiftung
Timm Technology GmbH-Firmenlogo
Sales Manager / Vertriebsingenieur (m/w/d) Timm Technology GmbH
Reinbek Zum Job 
Caljan GmbH-Firmenlogo
Maschinenbauingenieur / Konstrukteur Sondermaschinenbau (m/w/d) Caljan GmbH
Halle (Westfalen) Zum Job 
Stadtwerke München GmbH-Firmenlogo
(Senior) Projektmanager*in Niederspannung (m/w/d) Stadtwerke München GmbH
München Zum Job 
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH-Firmenlogo
Ingenieur* Produktmanagement für Navigationsdienste DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Langen (Hessen) Zum Job 
VAHLE-Firmenlogo
Ingenieur Automatisierungs- und Steuerungstechnik (m/w/d) VAHLE
Kamen, Großraum Dortmund Zum Job 
Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB-Firmenlogo
Patentingenieur (m/w/d) der Fachrichtung Physik und/oder Elektrotechnik mit der Möglichkeit zur Ausbildung zum "European Patent Attorney (m/w/d/)" Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB
München Zum Job 
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH-Firmenlogo
Flugsicherungsingenieur (w/m/d) DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB-Firmenlogo
Europäischer Patentanwalt (m/w/d) der Fachrichtung Physik, Informatik, Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB
München Zum Job 

Niemand kann es dem Angestellten übel nehmen, wenn er in dieser Phase in Vorstellungsgesprächen seine Sorge um den Fortbestand des Arbeitsplatzes deutlich macht. Allerdings muss er aufpassen: Noch sind das alles nur Gerüchte und Vermutungen; nach dem Prinzip, dass man sich niemals schlecht oder sogar geschäftsschädigend über seinen Arbeitgeber äußert, ist Zurückhaltung angesagt. Schließlich ist der Bewerber noch immer in der Loyalitätspflicht gegenüber dem ihn bezahlenden Unternehmen.

Also nicht: „Der Laden ist praktisch pleite“, sondern mehr mit Andeutungen arbeiten, Vermutungen als solche bezeichnen, die eigene Verpflichtung zur Loyalität offen betonen – und dennoch anklingen lassen, dass man beispielsweise jetzt keine Entwicklungsperspektiven mehr sieht, dass die Realisierung geplanter größerer Investitionen nicht mehr sicher zu sein scheint etc.

Und in die schriftliche Darstellung (Anschreiben) nimmt man besser nur auf, was öffentlich bekannt ist („allgemeine Umsatzrückgänge in der Branche mit den zu erwartenden Gegenmaßnahmen des Unternehmens bewegen mich zur Neuorientierung“) oder man schreibt, was schon in der Presse gestanden hat.

Eine völlig andere Situation ergibt sich, wenn der Arbeitgeber Insolvenzantrag gestellt – also laienhaft gesehen das Wort „Pleite“ selbst in den Mund genommen hat. Das ist dann die offizielle Entlastung von etwaigen Illoyalitätsvorwürfen, diese Antragstellung darf erwähnt werden; sie gilt als Aufforderung an die Mitarbeiter, sich anderweitig umzusehen – und wird von jedem Bewerbungsempfänger als Begründung akzeptiert und verstanden.

Also zu 1: Sofort bewerben, auch ohne Zwischenzeugnis. Nur keine Angst, die Regel lautet: Niemand muss ein Zwischenzeugnis haben.

Parallel dazu – aber unbedingt auch sofort – bitten Sie um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Beachten Sie: Mit dem Insolvenzantrag beginnt das Auseinanderbrechen der Firma, täglich gehen Mitarbeiter weg, eines Tages mag auch Ihr Chef plötzlich nicht mehr da sein. Also bitten Sie Ihren Vorgesetzten um ein solches Dokument, warten Sie nicht auf den „Dienstweg“ über die Personalabteilung (die hat jetzt auch andere Sorgen).

Zu 2: Solange die Insolvenz nicht endgültig amtlich bestätigt wurde (bisher ist in Ihrem Falle ja nur ein Antrag gestellt), scheuen sich viele Firmen, das Katastrophenwort überhaupt offiziell hinzuschreiben. Man könnte zwar völlig problemlos in ein Zwischenzeugnis schreiben: „Die Ausstellung des Zwischenzeugnisses erfolgt auf Wunsch von Herrn Lehmann im Zusammenhang mit dem von uns gestellten Insolvenzantrag.“ Aber wenn sich das Unternehmen dabei besser fühlt, reicht auch ein kommentarloser Hinweis: „… erfolgt auf Wunsch von Herrn Lehmann.“ Wenn Sie dann in Anschreiben und Lebenslauf den Insolvenzantrag erwähnen, geht das völlig in Ordnung, der Leser glaubt Ihnen das auch ohne Bestätigung im Zwischenzeugnis.

Zu 3: Also ja. Beispiel: „Kürzlich (oder: am …) hat mein Arbeitgeber leider Insolvenzantrag stellen müssen.“ Das versteht jeder – und jeder kann Ihre Motive nachvollziehen.

Kurzantwort:

Der Bewerber muss sehr vorsichtig damit sein, Gerüchte oder Vermutungen über wirtschaftliche Probleme seines Arbeitgebers „unter die Leute zu bringen“. Hat diese Firma aber Insolvenzantrag gestellt, darf er das offen sagen – und als Grund für die Bewerbung angeben.

Frage-Nr.: 1720
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 50
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2002-12-20

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.