Heiko Mell 01.01.2016, 02:56 Uhr

Sollte ich meinem Vorgesetzten sagen, dass ich einen neuen Job suche?

Ich arbeite in einem Ingenieurbüro mit einer kleinen Belegschaft. Mein Arbeitgeber ist mit meiner Leistung sehr zufrieden.

Da ich in dem relativ kleinen Betrieb keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr sehe, möchte ich mich beruflich verändern und stehe nun unmittelbar davor, Bewerbungen abzuschicken. Ist es sinnvoll, meinen Arbeitgeber von meiner Absicht zu unterrichten?

1. Ist es generell üblich, seinen Arbeitgeber von der Absicht, eine neue Stelle zu suchen, zu informieren?

2. Erhöhen sich die Chancen bei einer Bewerbung durch Vorlage eines guten Zwischenzeugnisses erheblich?

3. Wie reagiert ein potentieller Arbeitgeber, wenn er erfährt, daß man dem jetzigen den Wunsch nach einem Stellenwechsel „verheimlicht“?

Antwort:

Respekt. Insbesondere mit Frage 3 treffen Sie einen Nerv unseres ganzen Systems.

Am besten, so meine Erfahrung, versteht man letzteres, wenn man den Vergleich zieht zu anderen Bereichen des täglichen Lebens. Dort handeln nämlich dieselben Menschen, die sich – zu anderen Zeiten – bewerben, Mitarbeiter oder Chefs „spielen“.

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Also versuchen Sie, sich wann immer Sie bei diesem ganzen Prozeß auf scheinbar schwer verständliche Unlogik u. ä. stoßen, mit folgendem Vergleich zu helfen:

Die Kontaktanbahnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hinblick auf ein neues Arbeitsverhältnis folgt ähnlichen Regeln wie die Kontaktanbahnung zwischen Männern und Frauen im Hinblick auf eine neue Partnerschaft.

Und nun stellen Sie sich vor, Sie lebten mit Adelheid in enger Gemeinschaft. Und alles wäre gut. Aber Sie hätten das fatale Gefühl, andere Mütter könnten nicht nur auch schöne, sondern vielleicht sogar schönere Töchter haben (wären Sie eine Frau, würde ich das alles andersherum formulieren). Und Sie beschließen nun, ab morgen damit zu beginnen, genau das herauszufinden.

So lange, bis Sie gefunden haben, wollen Sie – natürlich – bei Adelheid bleiben. Schließlich will der Mensch seine geordneten Verhältnisse, nicht wahr. Und vor allem: Nachher finden Sie gar keine „Schönere“, sondern nehmen vielleicht noch das eine oder andere Jahr mit der bewährten Partnerin vorlieb.

Morgen aber fangen Sie mit der Suche an. Sagen Sie das nun Adelheid oder besser nicht? … …. Sehen Sie!

Und dann lernen Sie Brigitte kennen. Die versteht natürlich, daß Sie sie attraktiv finden – guter Geschmack, den Sie damit beweisen, ist keinesfalls strafbar. Fragt sie nun streng: „Ein interessanter Mann wie Sie hat doch sicher eine Partnerin. Haben Sie die nun auch brav darüber informiert, daß Sie ab sofort in der Straßenbahn nach anderen schauen oder sprechen Sie mich etwa heimlich hinter dem Rücken Ihrer jetzigen Partnerin an?“ Sie fragt so eher nicht. Sie freut sich hingegen, daß Sie zu ihr „überlaufen“. Besonders solidarisch mit Adelheid fühlt sie sich in dieser Situation nicht.

Wenn Sie, liebe Leser, also einmal im Zweifel sind, wie Sie neue und bisherige Arbeitgeber beim Stellenwechsel behandeln sollen, dann fragen Sie sich schlicht, wie neue(r) / alte(r) Partner(innen) behandelt werden möchten und was die wohl so denken. Die Dinge sind sich ähnlich. Vor allem gilt: In beiden Fällen neigen die betroffenen Menschen auch zu emotionalen Reaktionen (bis hin zur denkbaren klammheimlichen Freude, daß sie den, der da gerade hinter ihrem Rücken den Ausbruch probt und so stolz ist auf seine vermeintlich perfekte Geheimhaltung, in Kürze endlich los sein werden).

Man kann das Thema natürlich auch „trockener“ darstellen.

Zu 1: Nein. Die allgemein akzeptierten „Spielregeln“ sehen vor, daß der Angestellte sich aus ungekündigter Position „hinter dem Rücken“ seines Arbeitgebers bewirbt. Er treibt dieses Projekt über schriftliche Bewerbungen, Vorstellungsgespräche (für irgend etwas müssen sechs bis sieben Wochen Urlaub ja gut sein) bis zur Vertragsunterschrift – und informiert erst dann, anläßlich der Kündigung, seinen bisherigen Vorgesetzten.

Letzteres wiederum birgt die Gefahr, seine Chefs mit diesem plötzlichen Schritt so zu überraschen, daß sie sich ärgern. Leute jedoch, die sich eben noch über Sie geärgert haben und die kurz danach das so extrem wichtige Arbeitszeugnis schreiben sollen, sind potentielle Zeitbomben.

Also gilt zwar die genannte Grundregel, der kluge Angestellte jedoch puffert die denkbare Reaktion des Arbeitgebers auf die Kündigung ab:

So führt er zum Beginn der Bewerbungsaktion ein Gespräch mit seinem Chef, lobt dabei die Firma, die Arbeit und seinen Job allgemein, fragt dann aber: „Wie, glauben Sie, könnte meine weitere Entwicklung im Hause aussehen?“ Dabei macht er deutlich, daß er am Weiterkommen generell sehr interessiert ist. Wichtig: Er hört sich ganz gelassen an, was der Chef daraufhin von sich gibt. Dann spricht er seinerseits ein paar freundliche Worte dazu, akzeptiert aber ohne Widerrede, was er zu hören bekommt. Nun ist der Chef, ohne daß er einen Beweis dafür hätte, doch vorgewarnt. Und die Firma hat ihre Chance gehabt.

Konkretisiert sich dann ein Bewerbungsfall bis hin zum Vertragsangebot, könnte der kluge Angestellte ein zweites Gespräch mit dem Chef führen. Dabei bezieht er sich auf das erste – und erzählt nun, er hätte ein konkretes Angebot vorliegen, über das er „fairerweise“ informieren wolle. Er hätte ja vor einigen Wochen / Monaten schon zum Ausdruck gebracht, daß er an seiner Weiterentwicklung interessiert wäre. Es hätte sich aber gezeigt, daß interessante Chancen im Hause kaum vorhanden seien.

Wenn er dann ein paar Tage später den Chef über seine Vertragsunterschrift informiert (die in Wirklichkeit schon eine bis zwei Wochen „alt“ sein kann) und die Kündigung überreicht, gibt es keinen Überraschungseffekt mehr, „Psychologie“ ist das halbe Leben (leider nicht von Freud oder Adler, bloß von mir).

Hat der Angestellte ein gutes Verhältnis zum Chef, so könnte er versucht sein, diesem vorher ganz offen zu sagen, was er vorhat. Davon rate ich dringend ab!

Der so informierte Chef prägt sich ein: „Dieser Mitarbeiter geht in Kürze.“ Also – das Leben muß weitergehen – denkt er über eine eventuelle Nachfolge für diesen Mann nach, macht entsprechende Pläne. Interessante neue Aufgaben vergibt er eher an andere Leute, Gehaltserhöhungen ohnehin. Und nach spätestens drei Monaten wird er fragen, wann der Mitarbeiter denn nun endlich auszuscheiden gedenke. Nein, damit setzt sich der Angestellte nur selbst unter Zeit- und Erfolgsdruck – und gibt genau den Vorteil auf, den das ungekündigte und unbelastete Arbeitsverhältnis ihm auf dem Arbeitsmarkt eigentlich verschafft.

Zu 2: Niemand, der sich aus ungekündigtem Arbeitsverhältnis bewirbt, muß ein Zwischenzeugnis haben. Das Fehlen ist also grundsätzlich kein Nachteil. Wer als Bewerber seit acht Jahren bei seinem Arbeitgeber ist, in dieser Zeit ein- oder zweimal befördert wurde und das im Lebenslauf deutlich macht, wer sich auf gute Studienzeugnisse und ein bis zwei gute frühere Arbeitgeberzeugnisse stützen kann, wird vom Bewerbungsempfänger so positiv aufgenommen, daß ein Zwischenzeugnis dieses Bild nicht mehr verbessern könnte.

Vorausgesetzt, daß dieses Dokument überhaupt gut ist. Zwischenzeugnisse sind es aber oft nicht: Da der Mitarbeiter ja weiter im Hause bleibt, könnte er aus guten Zwischenzeugnissen Forderungen ableiten oder hätte einen schlagenden Beweis in Händen, mit dem er eines Tages der betrieblichen Kündigung widersprechen würde. Also schreibt man diese Dokumente gern mit nichtssagendem Inhalt. Und der wiederum gefährdet den Erfolg der Bewerbung mehr als er ihn fördert. Vor allem: Wer ein Zwischenzeugnis ohne internen Anlaß anfordert, erweckt Verdacht.

Zu 3: Nun, er „erfährt“ es nicht irgendwie – er weiß es von Anfang an. Weil es halt zum Standardvorgehen gehört. Meist fragt er nicht einmal, ob und wie man den derzeitigen Chef über seine Bewerbungsprojekte informiert hat – er will es gar nicht wissen. Wüßte er offiziell, wie man sich beispielsweise die Freizeit für dieses Vorstellungsgespräch erschwindelt hat, müßte er Anstoß daran nehmen. Wenn er klug ist, läßt er die Finger von diesem Thema.

Fragt er aber doch, ob der heutige Arbeitgeber über die Bewerbung informiert ist, akzeptiert er jederzeit völlig problemlos ein Nein. Sonst sägte er den Ast ab, auf dem er doch sitzen will.

Aber, Sie haben schon eine der zentralen Schwachstellen unseres Systems aufgespürt: Eigentlich müßten alle Unternehmen alle Bewerber ablehnen. Denn entweder sind die arbeitslos (was ihren Marktwert in Arbeitgeberaugen deutlich mindert) oder sie begehen mit der „heimlichen“ Bewerbung einen Akt der Illoyalität gegenüber dem derzeitigen Vorgesetzten. Wenn aber die eigentlich gebotene moralische Haltung allzu sehr „kneift“, erhöht man halt die Toleranzgrenze. Und genau das tun Bewerbungsempfänger.

Kurzantwort:

Die Kontaktanbahnung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bewerbungsprozeß ist keinesfalls durchgängig logisch und konsequent. Sie folgt hingegen ähnlich subtilen Grundregeln, wie sie auch im Bereich der privaten Partnerschaft gelten. Und: Eigentlich müßten alle Arbeitgeber alle Bewerber ablehnen, wären sie konsequent.

Frage-Nr.: 1221
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-10-30

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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