Corona-Rezession: Erholung in Sicht 29.09.2020, 14:46 Uhr

Eine Million weniger Kurzarbeiter – doch diese Branche macht Sorgen

Die Zahl der Kurzarbeiter sinkt deutlich, die deutsche Wirtschaft ist auf Erholungskurs. Allerdings bereitet eine Branche noch große Sorgen.

Frau Business läuft an Uhren vorbei

Die Zahl der Kurzarbeiter sinkt wieder.

Foto: panthermedia.net/Corepics

Kurzarbeit sinkt im September enorm

Die Zahl der Kurzarbeiter in Deutschland sinkt laut einer Unternehmensumfrage des Ifo-Instituts im September erheblich: insgesamt gibt es eine Million weniger Kurzarbeiter. Von 4,7 Millionen im August sei die Zahl auf 3,7 Millionen gesunken, teilten die Konjunkturforscher mit. Für diese Schätzung wurden bundesweit 9.000 Unternehmen für die monatliche Konjunkturprognose des Instituts befragt.

Industrie setzt weiter auf Kurzarbeit

Trotz des Rückgangs ist immer noch jeder neunte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Kurzarbeit, so das Ifo-Institut. Besonders hoch bleibt der Anteil an den Angestellten in Kurzarbeit in der Industrie.

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„Der Rückgang der Kurzarbeit schreitet stetig voran. Besonders hoch bleibt aber der Anteil an den Beschäftigten in der Industrie“, wird Ifo-Arbeitsmarkt-Experte Sebastian Link zitiert.

Die meisten Kurzarbeiter waren in den vergangenen Monaten Arbeitnehmer des verarbeitenden Gewerbes (1,47 Millionen) oder Dienstleister (1,23 Millionen). Im Handel waren 406.000 Menschen in Kurzarbeit. Das Bauhauptgewerbe war weniger betroffen – lediglich 5.000 Kurzarbeiter wurden verzeichnet, was einem Anteil von einem Prozent entspreche.

Die Bundesagentur für Arbeit hat bisher mehr als 14 Milliarden Euro für Kurzarbeit ausgezahlt. Die Bundesregierung beschloss zudem eine Verlängerung der Kurzarbeit. Der Gesetzesentwurf besagt, dass die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann.

Hier haben wir viele weitere Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld zusammengefasst.

Experten rechnen mit Aufschwung der Wirtschaft

Die deutsche Wirtschaft erholt sich nach der Corona-Rezession. Experten gehen von einem Aufschwung des Bruttoinlandsprodukts aus. Auf dem Arbeitsmarkt ist die positive Trendwende spürbar, nachdem monatelange Einbrüche zu verzeichnen waren. Wir berichteten hier.

Das Ifo-Institut geht nach dem historischen Corona-Einbruch von 9,7 % beim Bruttoinlandsprodukt im Frühjahr im zu Ende gehenden Sommerquartal von einem Wachstum von 6,6 % aus. Für das vierte Quartal ist ebenfalls mit einer Steigerung zu rechnen.

Ich bekomme kein oder nur wenig Kurzarbeitergeld. Welche Hilfen gibt es noch?

Wer kein oder nur geringfügig Kurzarbeitergeld bekommt, kann auf ergänzende Sozialleistungen zurückgreifen. Dazu zählt der Kinderzuschlag, das Wohngeld oder die Grundsicherung (sprich Arbeitslosengeld II). Doch Achtung: Die Leistungen können sich gegenseitig ausschließen.

Die wichtigsten Punkte zur Kurzarbeit

  • Wenn mindestens 10 % der Beschäftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall von über 10 % betroffen sind, kann das Unternehmen Kurzarbeit anmelden.
  • Das Recht verlangt, dass in Firmen, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur
    Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden.
  • Kurzarbeitergeld steht auch Leiharbeitnehmern zu.
  • Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für ihre Kurzarbeiter tragen müssen, werden durch die Bundesagentur für Arbeit in pauschalierter Form erstattet.
  • Das Kurzarbeitergeld wird für Angestellte, deren Lohn um mindestens 50 % reduziert ist, gestaffelt erhöht. Ab dem vierten Monat wird das Kurzarbeitergeld auf 70 (bzw. 77 % für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) und ab dem siebten Monat auf 80 (bzw. 87 % für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) erhöht.
  • Befristet vom 1. April bis zum 31. Dezember 2020 werden Verdienste aus Nebenjobs nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Kurzarbeiter erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.

Die oben genannten Punkte vom Bundesministerium für Soziales und Arbeit sind gültig bis zum 31.12.2020. Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

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  • dpa

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