Bundeskartellamt 10.07.2026, 14:00 Uhr

Spritpreisbremse wirkt – aber nicht vollständig

Die Spritpreisbremse entlastete Autofahrer spürbar, wurde laut Bundeskartellamt aber nur teilweise weitergegeben. Preise und Schwankungen sanken dennoch.

Tankrüssel vor der Spritpreisanzeige einer Tankstelle (verschwommen im Hintergrund)

Was brachte die Spritpreisbremse? Sie führte zu "deutlichen Preisrückgängen an den Tankstellen", so das Bundeskartellamt am heutigen 10.Juli in seinem Quartalsbericht (April bis Juni 2026).

Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON

Die gute Nachricht des Tages kam heute morgen vom Bundeskartellamt. Die befristete Energiesteuersenkung für Kraftstoffe – umgangssprachlich Spritpreisbremse – hat Autofahrerinnen und -fahrer im Mai und Juni spürbar entlastet. Der Wermutstropfen laut Behörde: Vollständig kam der staatliche Rabatt allerdings nicht an. Zugleich hat die 12-Uhr-Regel die Preissprünge an den Tankstellen beruhigt. Anfangs war die Skepsis groß, was die Regelungen tatsächlich bringen.

Was die Spritpreisbremse jetzt tatsächlich gebracht hat

Konkret hatte der Bund die Steuer vom 1. Mai bis 30. Juni für Benzin- und Dieselkraftstoffe brutto um 16,7 Cent/l gesenkt. Nach Berechnungen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe wurden davon bei Diesel durchschnittlich 13,8 Cent/l oder 82,6 % weitergegeben. Bei Super E5 waren es 13 Cent/l oder 77,8 %. Damit fehlten rechnerisch 2,9 Cent/l bei Diesel und 3,7 Cent/l bei E5.

Autofahrerinnen und Autofahrer entlasteten neben der Spritpreisbremse auch die niedrigeren Rohölpreise, so das Bundeskartellamt. Im Monatsmittel des zweiten Quartals (April bis Juni 2026) kostete E5 1,93 €/l, E10 1,87 €/l und Diesel 1,82 €/l. Das ist extrem wichtig für die gsamte Volkswirtschaft, es wirkte nämlich bis in die Inflationsstatistik: Die Verbraucherpreise lagen im Juni 2,3 % über Vorjahresniveau. im Mai waren es noch 2,6 %, im April sogar. Haushaltsenergie und Kraftstoffe kosteten insgesamt noch 3,4 % mehr als ein Jahr zuvor.

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Wie das Bundeskartellamt bei der Spritpreisbremse genau hingeschaut hat

Kartellamtspräsident Andreas Mundt hatte bei der Jahrespressekonferenz Ende Juni bereits angekündigt, die Behörde werde voraussichtlich feststellen, „dass die Steuerreduktion nicht vollumfänglich in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt weitergegeben worden ist“. Nur wo, das wollte er damals nicht verraten.

Das Bundeskartellamt trennt bei seiner Analyse Großhandel und Tankstellen – also den Kraftstoffeinzelhandel. Abgeräumt haben die Ölkonzerne demnach an der Zapfsäule. Während des Tankrabatts stieg die durchschnittliche Bruttomarge der Stationen gegenüber dem ersten Quartal bei Diesel um knapp 3,3 Cent/l, bei E5 um knapp 1,9 Cent/l. Wobei eben festzuhalten ist: Die Pächter der Tankstellen setzen den Preis nicht fest.

Beim Auslaufen der Steuerentlastung stiegen die Preise vom 30. Juni auf den 1. Juli zunächst um 9,6 Centl Benzin und 10,4 Cent/l Diesel. Der über die Steueranhebung hinausgehende Anteil blieb laut Kartellamt leicht unter dem gleichzeitigen Anstieg der Beschaffungskosten.

Die Spritpreisbremse wirkt – und die 12-Uhr-Regelung?

Preisanzeige an einer Tankstelle. Im Hintergrund ein Auto an einer Zapfsäule.
Preisschock an der Tankstelle, Preisanstieg über 20 Cent/Liter, massiv steigende Benzinpreise wegen Ende der Waffenruhe im Irankrieg am 8. Juli 2026. Dank Spritpreisbremse, so das Bundeskartellamt, und zwischenzeitlich niedrigerer Rohölpreise hatte sich der Markt im zweiten Quartal 2026 (April bis Juni) beruhigt gehabt. Auch wenn die Ölunternehmen die Preisbremse nicht komplett weitergegeben hätten, so die Aufsichtsbehörde. Foto: picture alliance / Wolfgang Maria Weber | R7172

„12 Uhr-Regel sorgt für deutlich weniger Preisschwankungen“, so das Bundeskartellamt. Demanch hat sich das teilweise chaotisch anmutende auf und Ab im tagesverlauf deutlich beruhigt. Deutlich war aber im Schnitt auch die Preisspitze zur Mittagszeit. Schlagartig kosteten Kraftstoffe im Schnitt dann 7,3 % mehr. Bis 18 Uhr schmolz das Preispolster dann auch wieder gehörig ab, um fast vier Fünftel. Statt in einzelfällen bis zu 50 Preisänderungen in 24 h pegelt es sich inzwischen darauf ein, nur noch knapp achtmal täglich die Preise anzupassen.

Bei der Jahrespressekonferenz sagte Mundt bereits: „Wir zeichnen nach wie vor jede Abweichung auf.“ Inzwischen hat Mundt belastbare Zahlen: „Die allermeisten Abweichungen von der 12 Uhr-Regel betreffen kurze Zeitfenster unmittelbar vor oder nach 12 Uhr. Ursache dafür könnten vor allem in der Anfangszeit auch technische Probleme bei den Kassensystemen gewesen sein. Vereinzelt wurden jedoch auch deutliche Abweichungen festgestellt. Die Ahndung möglicher Verstöße gegen die 12 Uhr-Regel liegt in der Verantwortung der Länder. Das Bundeskartellamt steht mit ihnen zur Übermittlung der entsprechenden Daten in engem Austausch.“

Was prüft das Kartellamt neben der Spritpreisbremse?

Auf der Jahrespressekonferenz berichtete Mundt, die Behörde erhalte täglich rund 300.000 Preismeldungen; allein im ersten Quartal seien es 20 Mio. gewesen. Die Informationen würden validiert und an die zuständigen Länder übermittelt. „Wir sind im Moment auch dabei, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir diese Daten digitalisiert an die Länder und automatisiert vor allen Dingen an die Länder weitergeben können. Daran arbeiten wir“, so Mundt. Bei der Spritpreisbremse habe die Behörde „immer klargemacht: Wir erwarten, dass es eine Weitergabe gibt, weil es eine Steuersenkung war zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher“.

Parallel untersucht das Bundeskartellamt die Raffineriestufe. Gegen die zwölf Unternehmen, die deutsche Raffinerien besitzen, seien Verfahren eingeleitet und umfangreiche Auskunftsbeschlüsse versandt worden, sagte Mundt. Die Unternehmen müssten ihre Kostenstrukturen offenlegen. Die Ergebnisse zur Weitergabe der Steuer und zur Preisentwicklung nach dem 1. Juli könnten nach seinen Worten auch in diese Verfahren einfließen.

Warum reicht die Spritpreisbremse als Kontrolle nicht aus?

Ein Urtiel des Oberlandesgerichts Düsseldorf bremst die Markthüter in Bonn derzeit aus. „Wir befürchten, dass es hier im Kraftstoff Großhandel eine sehr starke Transparenz gibt, die dazu führen kann, dass wir es möglicherweise mit Preismanipulationen oder mit der Gefahr stillschweigenden Zusammenarbeiten zu tun haben“, hatte Mundt dazu erkärt. Sein Haus hat jetzt den Bundesgerichtshof angerufen. Ausgerechnet für die Stufe, auf der sich Beschaffungskosten und Großhandelspreise bilden, sind die Wettbewerbshüter nicht handlungsfähig.

Mundt betonte, dass das Bundeskartellamt kein Preisregulator ist. Aufgabe seines Hauses sei, Preisbewegungen zu dokumentieren, Daten an die Länder liefern und mögliche Missbräuche im Markt aufzudecken. „Wir sind letzten Endes eben doch eine Wettbewerbsbehörde und keine Preisbehörde“, so Mundt bei der Jahrespressekonferenz.

Ein Beitrag von:

  • Stephan W. Eder

    Stephan W. Eder ist Technik- und Wissenschaftsjournalist mit den Schwerpunkten Energie, Klima und Quantentechnologien. Grundlage hierfür ist sein Studium als Physiker und eine anschließende Fortbildung zum Umweltjournalisten.

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