Wem gehört der Mond? 29.05.2015, 13:03 Uhr

Juristen wollen den Weltraum regulieren

„Wem gehört der Mond?“ Unter dieser Überschrift diskutierten in Köln über 100 internationale Juristen darüber, welche gravierenden Lücken im Weltraumrecht am schnellsten geschlossen werden müssen. Drängende Probleme sind den Experten zufolge eine fehlende Regulierung bei der Förderung nicht-irdischer Bodenschätze sowie ein nicht vorhandenes Verkehrsrecht für Satelliten.  

Der Mond: "Wem gehört er eigentlich?" – Mit Rechtsfragen rund um den Erdtrabanten haben sich in Köln Juristen aus aller Welt beschäftigt. Und Regel für den Weltraum gefordert. 

Der Mond: "Wem gehört er eigentlich?" – Mit Rechtsfragen rund um den Erdtrabanten haben sich in Köln Juristen aus aller Welt beschäftigt. Und Regel für den Weltraum gefordert. 

Foto: Daniel Karmann/dpa

Dass die Menschheit sich zuweilen um Rohstoffe aller Art auf der Erde zankt, ist bekannt. Mit fortschreitender Entwicklung der Raumfahrt richten sich von immer mehr Seiten aber auch begehrliche Blicke auf den Mond. Doch darf man Schürfrechte für den Erdtrabanten vergeben? Ist es vertretbar, den Weltraum unter den Menschen quasi in Eroberungszonen aufzuteilen? Und: Wer haftet für Schäden durch Weltraumschrott? Über Fragen wie diese wurde jetzt in Köln auf einem Symposium diskutiert. Ausrichter der Veranstaltung mit dem Titel „Wem gehört der Mond?“ waren nicht etwa technikorientierte Raumfahrtexperten, sondern Juristen. Genauer das Institut für Luft- und Weltraumrecht der Universität Köln. 

In das dreidimensionale digitale Mondmodell sind 70.000 Bilder eingeflossen, die der Satellit Lunar Reconnaissance Orbiter (LRO) mit einer Weitwinkelkamera aufgenommen hat. Das Modell bildet 37 Millionen Quadratkilometer oder 98 Prozent der Mondoberfläche als 3D-Modell ab. 

In das dreidimensionale digitale Mondmodell sind 70.000 Bilder eingeflossen, die der Satellit Lunar Reconnaissance Orbiter (LRO) mit einer Weitwinkelkamera aufgenommen hat. Das Modell bildet 37 Millionen Quadratkilometer oder 98 Prozent der Mondoberfläche als 3D-Modell ab. 

Quelle: NASA/GSFC/ASU/DLR/dpa

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„Die Amerikaner sind jetzt vorgeprescht: Sie sind dabei, ein Gesetz zu verabschieden, was die Aneignung von Mondressourcen auch gesetzlich festlegen soll“, sagte Institutsdirektor Stephan Hobe gegenüber WDR 5. Was diesen Wettlauf um außerirdische Bodenschätze angeht, erklärte er: „Der Abbau von Ressourcen ist nach jetzigem Völkerrecht (…) erlaubt.“ 

Außerirdische Verkehrsregeln gefordert

Die Veranstalter der Tagung, zu der am vergangenen Donnerstag über 100 Rechtsgelehrte aus aller Welt anreisten, sehen aber nicht nur in puncto Rohstoffe Ausbesserungsbedarf beim Weltraumrecht. Was fehlt, sind auch feste Verkehrsregeln im All. Wenn teure Satelliten zweier Staaten zusammenstoßen – was in der Vergangenheit bereits vorgekommen ist – hat bislang kein Beteiligter Recht auf Schadenersatz. „Für Land, Luft und See gibt es Verkehrsregeln, nur für den Weltraum nicht. Man muss jetzt einen Aufschlag machen“, zitiert heise online Bernhard Schmidt-Tedd vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Auch Stephan Hobe fordert eine Instanz, die die Einhaltung solcher Regeln überwacht. 

Die Sache mit dem Weltraum-Schrott

Ausgediente Satelliten, Raketenteile und weiteres: Dass die Erde von einem regelrechten Band aus Weltraumschrott umspannt wird, ist weitgehend bekannt. Um die Menge des umherrasenden Abfalls zumindest künftig einzuschränken, halten es viele Experten für sinnvoll, Zonen festzulegen, in denen Satelliten kreisen dürfen. Je stärker sie dem Gravitationsfeld der Erde ausgesetzt sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass erdnahe Satelliten irgendwann nicht zu Weltraumschrott werden. Zuvor verglühen sie beim Eintritt in die Atmosphäre. Ab etwa 650 Kilometern Höhe ist dieser natürliche Entsorgungsmechanismus aber fast außer Kraft gesetzt und die Schrottansammlung wahrscheinlich.

Das computergenerierte Bild der European Space Agency (ESA) zeigt Weltraummüll früherer Weltraummissionen, der neben intakten Satelliten um die Erde kreist. 

Das computergenerierte Bild der European Space Agency (ESA) zeigt Weltraummüll früherer Weltraummissionen, der neben intakten Satelliten um die Erde kreist. 

Quelle: ESA/dpa

Bezüglich des Wettrennens um nicht-irdische Bodenschätze stellte Stephan Hobe gegenüber dem WDR klar: „Es ist in internationalen Verträgen festgelegt, dass der Mond der gesamten Menschheit gehört und nicht einem einzelnen Staat. Es gibt also keine einzelstaatlichen Rechte auf dem Mond.“ 

Ein Beitrag von:

  • Jan-Martin Altgeld

    Ehemals freier Journalist. Tätigkeiten im Online & Hörfunk. Für ingenieur.de Artikel zu Umwelt- und Verkehrsthemen.

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