Haus richtig dämmen: Was 2026 bei U-Wert, Feuchte und Förderung gilt
Haus richtig dämmen: Welche U-Werte 2026 gelten und was bei Dach, Fassade, Keller, Feuchteschutz, Wärmebrücken und Förderung wichtig ist.
Ein Fachmann kontrolliert die Dämmung eines ausgebauten Dachgeschosses. Neben der Dämmstoffdicke kommt es auf einen lückenlosen Aufbau, luftdichte Anschlüsse und einen funktionierenden Feuchteschutz an.
Foto: Smarterpix / HighwayStarz
Eine gute Dämmung senkt den Wärmeverlust eines Gebäudes und verbessert den Wohnkomfort. Wie gut sie funktioniert, hängt aber nicht allein von der Dicke des Dämmstoffs ab. Ebenso wichtig sind der vorhandene Bauteilaufbau, Wärmebrücken, Luftdichtheit und Feuchteschutz.
Auch die gesetzlichen Anforderungen spielen eine Rolle. Wer Dach, Fassade oder Keller eines bestehenden Gebäudes saniert, muss je nach Umfang bestimmte U-Werte einhalten. Für eine staatliche Förderung gelten teilweise strengere Anforderungen.
Inhaltsverzeichnis
- Wann muss ein Haus gedämmt werden?
- Wann müssen bei einer Sanierung die gesetzlichen U-Werte eingehalten werden?
- Was sagt der U-Wert aus?
- Was ist der Unterschied zwischen U-Wert und Wärmeleitfähigkeit?
- Sind 30 cm Dämmung kaum besser als 20 cm?
- Vor der Dämmung müssen Feuchteprobleme geklärt werden
- Welcher Dämmstoff ist der richtige?
- Dach dämmen oder oberste Geschossdecke?
- Wie lässt sich eine Fassade dämmen?
- Wann lohnt sich eine Kellerdeckendämmung?
- Wärmebrücken können eine gute Dämmung schwächen
- Luftdicht ist nicht dasselbe wie dampfdicht
- Braucht jedes gedämmte Dach eine Dampfbremse?
- Macht eine Dämmung eine Lüftungsanlage notwendig?
- Hilft Dämmung auch gegen Hitze im Sommer?
- Führt Wärmedämmung zu Schimmel?
- Welche Rolle spielt der Brandschutz?
- Welche Förderung gibt es 2026 für Dämmmaßnahmen?
- Welche Dämmung passt zu welchem Gebäude?
Wann muss ein Haus gedämmt werden?
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde zum 29. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Eine generelle Pflicht, ältere Wohngebäude vollständig nachträglich zu dämmen, gibt es aber weiterhin nicht.
Eine konkrete Nachrüstpflicht besteht unter anderem für bestimmte oberste Geschossdecken. Dabei wird häufig ein Detail übersehen: Nicht jede Geschossdecke mit einem U-Wert oberhalb von 0,24 W/(m²K) muss automatisch saniert werden.
§ 35 GModG betrifft oberste Geschossdecken beheizter Gebäude, die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 nicht erfüllen. In diesem Fall müssen sie grundsätzlich so gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,24 W/(m²K) beträgt.
Die Pflicht gilt auch als erfüllt, wenn stattdessen das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist oder bereits die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllt.
Für bestimmte selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es eine Ausnahme. Hat der Eigentümer bereits am 1. Februar 2002 selbst eine Wohnung in dem Gebäude bewohnt, wird die Nachrüstpflicht erst bei einem Eigentümerwechsel ausgelöst. Der neue Eigentümer hat anschließend zwei Jahre Zeit.
Mehr zu den möglichen Konstruktionen erfahren Sie im Beitrag Dachboden dämmen: So wird die oberste Geschossdecke gedämmt.
Wann müssen bei einer Sanierung die gesetzlichen U-Werte eingehalten werden?
Eine weitere Regel greift, wenn Bauteile der Gebäudehülle ohnehin verändert werden.
Wer Außenbauteile im Sinne von Anlage 7 GModG erneuert, ersetzt oder erstmals einbaut, muss die dort festgelegten Höchstwerte für den Wärmedurchgang einhalten.
Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze: Betrifft die Änderung nicht mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe, greifen diese Anforderungen nicht.
Das bedeutet beispielsweise: Wird nur eine kleine beschädigte Stelle an einer Fassade repariert, muss nicht automatisch die gesamte Wand energetisch verbessert werden. Wird dagegen ein großer Teil des Außenputzes erneuert und fällt die Maßnahme unter Anlage 7, können die energetischen Anforderungen greifen.
Die 10-%-Grenze bezieht sich dabei auf die jeweilige Bauteilgruppe – nicht pauschal auf die gesamte Gebäudehülle.
Für beheizte Bereiche mit mindestens 19 °C gelten unter anderem folgende Werte:
| Bauteil | maximaler U-Wert nach GModG |
| Außenwand | 0,24 W/(m²K) |
| geneigtes Dach | 0,24 W/(m²K) |
| oberste Geschossdecke | 0,24 W/(m²K) |
| Dachfläche mit Abdichtung | 0,20 W/(m²K) |
| Wand gegen Erdreich oder unbeheizten Raum | 0,30 W/(m²K) |
| Decke gegen Erdreich oder unbeheizten Raum | 0,30 W/(m²K) |
Je nach Bauteil, Konstruktion und Sanierungsart gibt es Ausnahmen. Ist die mögliche Dämmstoffdicke aus technischen Gründen begrenzt, enthält das Gesetz beispielsweise Sonderregelungen.
Die Frage „Wie viele Zentimeter Dämmung sind gesetzlich vorgeschrieben?“ lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Maßgeblich ist in erster Linie der U-Wert des fertigen Bauteils.
Was sagt der U-Wert aus?
Der U-Wert beschreibt den Wärmedurchgang durch ein Bauteil. Seine Einheit lautet:
W/(m²K)
Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist unter vergleichbaren Bedingungen der Wärmestrom durch das Bauteil.
Ein U-Wert von 0,20 W/(m²K) bedeutet unter stationären Randbedingungen: Bei einer Temperaturdifferenz von einem Kelvin fließen durch einen Quadratmeter des Bauteils 0,20 W Wärmeleistung.
Wichtig ist: Der U-Wert beschreibt das komplette Bauteil. Er ist nicht mit der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs gleichzusetzen.
Was ist der Unterschied zwischen U-Wert und Wärmeleitfähigkeit?
Die Wärmeleitfähigkeit λ beschreibt eine Materialeigenschaft. Sie gibt an, wie gut Wärme durch einen bestimmten Baustoff geleitet wird. Ihre Einheit lautet W/(mK).
Je niedriger λ ist, desto größer ist bei gleicher Materialdicke die Dämmwirkung.
Für eine homogene Materialschicht wird zunächst der Wärmedurchlasswiderstand berechnet:
R = d / λ
Dabei steht:
- d für die Dicke der Materialschicht in Metern,
- λ für die Wärmeleitfähigkeit in W/(mK).
Für einen einfachen mehrschichtigen Aufbau lässt sich der U-Wert anschließend näherungsweise folgendermaßen bestimmen:
U = 1 / (Rsi + ΣR + Rse)
Rsi und Rse berücksichtigen die Wärmeübergangswiderstände auf der Innen- und Außenseite des Bauteils.
Bei Sparren, Metallunterkonstruktionen, Befestigungselementen oder anderen Wärmebrücken wird die Rechnung aufwendiger. Dann reicht eine rein eindimensionale Betrachtung der einzelnen Materialschichten nicht mehr aus.
Sind 30 cm Dämmung kaum besser als 20 cm?
Nein. Diese Aussage wäre fachlich falsch.
Richtig ist: Mit zunehmender Dämmstoffdicke nimmt der zusätzliche Nutzen jedes weiteren Zentimeters ab. Der Wärmedurchlasswiderstand einer Dämmschicht steigt linear mit ihrer Dicke. Der U-Wert verhält sich dagegen näherungsweise umgekehrt proportional zum gesamten Wärmedurchlasswiderstand.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied. Bei einem Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(mK) ergibt eine 20 cm dicke Dämmschicht allein bereits einen Wärmedurchlasswiderstand von rund 5,7 m²K/W. Bei 30 cm steigt er auf rund 8,6 m²K/W.
Der zusätzliche Dämmstoff wirkt also sehr wohl. Die Verbesserung fällt mit wachsender Dämmstärke nur zunehmend kleiner aus.
Ob zusätzliche Zentimeter wirtschaftlich sinnvoll sind, hängt vom konkreten Gebäude ab. Werden Fassade oder Dach ohnehin erneuert, machen die Materialmehrkosten häufig nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Gerüst, Arbeitszeit oder Dachdeckung fallen unabhängig davon an.
Mehr zur Wirtschaftlichkeit finden Sie im Beitrag Dämmen: Lohnt sich das wirklich?.
Vor der Dämmung müssen Feuchteprobleme geklärt werden
Eine Dämmung sollte keine vorhandenen Bauschäden verdecken. Ein undichtes Dach, eine feuchte Kellerwand oder eine Fassade mit Schlagregenschäden muss zunächst untersucht und gegebenenfalls saniert werden. Wird eine feuchte Konstruktion einfach gedämmt, kann sich ihr Austrocknungsverhalten verschlechtern.
Besonders wichtig ist das bei Keller- und Innendämmungen. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass ein baulich intaktes Gebäude Voraussetzung für die Vermeidung von Schimmelproblemen ist. Gleichzeitig kann Wärmedämmung kalte Oberflächen an Wärmebrücken reduzieren und damit das Schimmelrisiko senken.
Die sinnvolle Reihenfolge lautet daher: Feuchteursache finden, Schaden beseitigen, anschließend den passenden Dämmaufbau planen.
Welcher Dämmstoff ist der richtige?
Den einen Dämmstoff, der für jedes Bauteil optimal ist, gibt es nicht. Zu den häufig eingesetzten Materialien gehören:
- Mineralwolle,
- EPS,
- XPS,
- PUR und PIR,
- Holzfaser,
- Zellulose,
- Schaumglas,
- Mineralschaum,
- Hanf und andere Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.
Die Wärmeleitfähigkeit ist nur eines der Auswahlkriterien. Je nach Einsatzort sind weitere Eigenschaften relevant:
- Verhalten bei Feuchtigkeit,
- Wasserdampfdiffusionswiderstand,
- Druckfestigkeit,
- Brandverhalten,
- Schallschutz,
- mögliche Einbaudicke,
- Verarbeitbarkeit,
- Lebensdauer,
- Rückbau und Recycling.
Für eine Perimeterdämmung im Erdreich gelten beispielsweise völlig andere Anforderungen als für eine Zwischensparrendämmung.
Bei zweischaligem Mauerwerk kann wiederum eine Kerndämmung interessant sein. Dabei wird ein geeigneter Dämmstoff in den vorhandenen Hohlraum zwischen den beiden Mauerschalen eingebracht.
Wie das funktioniert und wo die Grenzen liegen, erläutert der Beitrag Einblasdämmung: Was sie bringt, wo sie scheitert und für wen sie sich lohnt.
Dach dämmen oder oberste Geschossdecke?
Welche Fläche gedämmt werden sollte, hängt davon ab, wo die thermische Gebäudehülle verlaufen soll. Wird das Dachgeschoss beheizt und als Wohnraum genutzt, gehört es zum beheizten Gebäudevolumen. Dann wird in der Regel die Dachfläche gedämmt.
Bei Steildächern sind vor allem drei Varianten verbreitet:
Zwischensparrendämmung: Der Dämmstoff liegt zwischen den Sparren. Bei Sanierungen von innen ist sie häufig vergleichsweise einfach umzusetzen. Die Sparren unterbrechen allerdings die Dämmstoffebene.
Untersparrendämmung: Eine zusätzliche Dämmschicht unter den Sparren reduziert deren Wärmebrückenwirkung. Dafür geht etwas Raumhöhe verloren.
Aufsparrendämmung: Die Dämmung liegt oberhalb der Sparren. Dadurch kann eine weitgehend durchgehende Dämmschicht entstehen. Wirtschaftlich interessant ist diese Lösung vor allem dann, wenn das Dach ohnehin neu gedeckt wird.
Die Varianten behandelt der Beitrag Dachdämmung: Worauf kommt es an? ausführlicher.
Bleibt der Dachboden dagegen unbeheizt, kann es sinnvoller sein, nur die oberste Geschossdecke zu dämmen. Dadurch wird ein kleineres Gebäudevolumen in die thermische Hülle einbezogen.
Wie lässt sich eine Fassade dämmen?
Bei Außenwänden stehen grundsätzlich drei Wege zur Verfügung.
Außendämmung
Bei einer Außendämmung wird der Dämmstoff auf der Außenseite der tragenden Wand angebracht. Häufig kommen Wärmedämmverbundsysteme oder vorgehängte hinterlüftete Fassaden zum Einsatz.
Ein Vorteil ist die weitgehend durchgehende Dämmebene. Auch Deckenränder und andere konstruktive Wärmebrücken lassen sich vergleichsweise gut überdämmen.
Kerndämmung
Bei zweischaligem Mauerwerk kann der Hohlraum zwischen den beiden Mauerschalen mit Dämmstoff gefüllt werden.
Ob das möglich ist, hängt unter anderem von Breite und Zustand des Hohlraums sowie vom Feuchteschutz der Fassade ab.
Innendämmung
Kann oder darf die Außenfassade nicht verändert werden, kommt eine Innendämmung infrage.
Bauphysikalisch ist sie anspruchsvoller. Die bestehende Außenwand bleibt im Winter kälter, Anschlüsse an Innenwände und Geschossdecken können zu Wärmebrücken werden und das Austrocknungspotenzial der Konstruktion verändert sich.
Deshalb sollte bei einer Innendämmung der gesamte Wandaufbau betrachtet werden und nicht nur die gewünschte Dämmstoffdicke.
Die Systeme im Vergleich: Fassadendämmung – wie sinnvoll ist sie und welche Möglichkeiten gibt es?
Wann lohnt sich eine Kellerdeckendämmung?
Bei einem unbeheizten Keller liegt die thermische Grenze des Gebäudes normalerweise in der Kellerdecke.
Eine Dämmung auf der Unterseite der Decke lässt sich in vielen Gebäuden vergleichsweise einfach nachrüsten. Gleichzeitig steigt die Oberflächentemperatur des Fußbodens im darüberliegenden Raum.
Wird der Keller dagegen beheizt und als Wohn-, Hobby- oder Arbeitsraum genutzt, sollte er innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dann müssen Außenwände und Boden in die Planung einbezogen werden.
Bei erdberührten Kellerwänden ist eine außenseitige Perimeterdämmung bauphysikalisch meist günstig. Im Bestand kann dafür allerdings das Freilegen der Kellerwände notwendig werden.
Mehr dazu: Kellerdeckendämmung: Möglichkeiten, Materialien und Förderung
Wärmebrücken können eine gute Dämmung schwächen
Wärmebrücken sind Bereiche der Gebäudehülle, an denen mehr Wärme nach außen fließt als über die angrenzenden Flächen.
Typische Beispiele sind:
- Balkonanschlüsse,
- Deckenränder,
- Fensterlaibungen,
- Rollladenkästen,
- Gebäudeecken,
- Dach-Wand-Anschlüsse,
- metallische Befestigungselemente.
Im Winter können an solchen Stellen die inneren Oberflächentemperaturen sinken. Dadurch steigt lokal die relative Luftfeuchtigkeit an der Oberfläche – und damit das Risiko für Schimmel.
Bei einer energetischen Sanierung sollten deshalb nicht nur große Flächen betrachtet werden. Besonders wichtig sind die Übergänge zwischen Dach, Fassade, Fenstern, Sockel und Keller.
Ausführlicher: Wärmebrücken: Gefahren erkennen, Schäden vermeiden

Luftdicht ist nicht dasselbe wie dampfdicht
Beide Begriffe werden häufig vermischt, beschreiben aber unterschiedliche Vorgänge.
Die Luftdichtheitsebene verhindert, dass Raumluft durch Fugen und Undichtigkeiten in die Konstruktion strömt. Das reduziert unkontrollierte Wärmeverluste und verhindert, dass größere Mengen feuchter Raumluft durch Konvektion in Bauteile gelangen.
Die Dampfbremse beeinflusst dagegen den Transport von Wasserdampf durch Diffusion.
Eine Folie kann gleichzeitig Dampfbremse und Luftdichtheitsebene sein. Die beiden Funktionen bleiben bauphysikalisch dennoch unterschiedlich.
Besonders kritisch sind Anschlüsse und Durchdringungen, etwa an:
- Folienstößen,
- Fenstern,
- Leitungen,
- Kabeln,
- Kaminen,
- Dach-Wand-Anschlüssen.
Mit einer Luftdichtheitsmessung – häufig Blower-Door-Test genannt – lassen sich Leckagen gezielt aufspüren.
Braucht jedes gedämmte Dach eine Dampfbremse?
Nein. Ob eine Dampfbremse erforderlich ist und welchen Diffusionswiderstand sie aufweisen muss, hängt vom gesamten Dachaufbau ab.
Bei vielen gedämmten Steildächern liegt die luftdichte und dampfbremsende Ebene auf der Raumseite der Wärmedämmung. Daraus lässt sich jedoch keine pauschale Regel für jeden Dachaufbau ableiten.
Feuchtevariable Dampfbremsen verändern ihren Diffusionswiderstand abhängig von den Umgebungsbedingungen. Bei geeigneten Konstruktionen können sie dadurch das Rücktrocknungspotenzial zur Raumseite erhöhen.
Das funktioniert aber nicht unabhängig vom restlichen Aufbau. Dachdeckung, Unterdeckbahn, Dämmstoff, Verschattung, Feuchtebelastung und Ausführung müssen zueinander passen.
Eine feuchtevariable Dampfbremse kann eine ungeeignete Konstruktion nicht automatisch feuchtesicher machen.
Macht eine Dämmung eine Lüftungsanlage notwendig?
Nicht automatisch. Eine Wärmedämmung allein macht ein Gebäude nicht zwangsläufig wesentlich luftdichter. Anders sieht es beispielsweise beim Austausch alter undichter Fenster oder bei Arbeiten an der Luftdichtheitsebene des Daches aus.
DIN 1946-6 sieht für neu errichtete Wohngebäude und für Bestandsgebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ein Lüftungskonzept vor. Als Beispiele werden unter anderem Fensteraustausch und Dachabdichtung genannt.
Dabei geht es zunächst um die Frage, ob der notwendige Luftwechsel zum Feuchteschutz ohne zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen sichergestellt ist.
Ein Lüftungskonzept bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine zentrale Lüftungsanlage eingebaut werden muss.
Die verbreitete Vorstellung, eine Wand müsse „atmen“, führt in diesem Zusammenhang in die falsche Richtung. Der Feuchteabtransport aus Wohnräumen erfolgt im Wesentlichen durch Lüftung und nicht durch Wasserdampfdiffusion durch Außenwände.
Hilft Dämmung auch gegen Hitze im Sommer?
Eine gute Dämmung reduziert auch im Sommer den Wärmestrom durch Dach und Außenwände. Wie stark sich ein Raum tatsächlich aufheizt, hängt aber von weiteren Faktoren ab.
Gerade bei Dachgeschossen spielen Fenster eine wichtige Rolle. Direkte Sonneneinstrahlung durch Glas kann erheblich mehr Wärme in einen Raum eintragen als über eine gut gedämmte Dachfläche gelangt.
Wichtige Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz sind deshalb:
- außenliegende Verschattung,
- geeignete Verglasung,
- Nachtlüftung bei niedrigen Außentemperaturen,
- Begrenzung großer solarer Wärmeeinträge,
- ausreichend wirksame Dämmung.
Auch die Wärmespeicherfähigkeit der Konstruktion beeinflusst den zeitlichen Verlauf der Raumtemperatur.
Die Aussage „ein schwerer Dämmstoff schützt automatisch besser gegen Hitze“ greift allerdings zu kurz. Für den tatsächlichen sommerlichen Wärmeschutz muss das Gebäude als Gesamtsystem betrachtet werden.
Führt Wärmedämmung zu Schimmel?
Eine fachgerecht ausgeführte Dämmung reduziert das Schimmelrisiko normalerweise eher, als dass sie es erhöht. Sie hebt im Winter die Temperaturen auf den inneren Oberflächen der Außenbauteile an.
Probleme entstehen vor allem durch Fehler oder bereits vorhandene Schäden, beispielsweise:
- Wärmebrücken,
- undichte Anschlüsse,
- ungeeignete Bauteilaufbauten,
- eingeschlossene Baufeuchte,
- eindringende Feuchtigkeit,
- unsachgemäße Innendämmung,
- unzureichenden Luftwechsel.
Wärmedämmung und Schimmel sind deshalb kein zwangsläufiger Zusammenhang. Entscheidend sind Planung, Feuchteschutz und Ausführung.
Welche Rolle spielt der Brandschutz?
Auch beim Brandschutz sind pauschale Aussagen über ganze Dämmstoffgruppen wenig hilfreich.
Maßgeblich ist das Brandverhalten des konkreten Bauprodukts und bei vielen Anwendungen zusätzlich die Konstruktion des gesamten Bauteils oder Fassadensystems.
Für Bauprodukte erfolgt die Klassifizierung des Brandverhaltens unter anderem nach DIN EN 13501-1. Die Feuerwiderstandsfähigkeit kompletter Bauteile ist davon zu unterscheiden.
Bei Fassaden können neben dem Dämmstoff zum Beispiel Putz- oder Bekleidungssystem, Unterkonstruktion, Brandriegel, Befestigung und Gebäudehöhe relevant sein.
Welche Förderung gibt es 2026 für Dämmmaßnahmen?
Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert.
Für Maßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen beträgt die Grundförderung 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt werden. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür allerdings strengere Bedingungen.
Der iSFP-Bonus wird erst gewährt, wenn die förderfähigen Kosten im jeweiligen Antrag die reguläre Förderhöchstgrenze ohne iSFP erreichen. Für ein Einfamilienhaus liegt dieses Mindestinvestitionsvolumen bei 30.000 €.
Der Bonus von 5 % gilt anschließend nur für den Betrag, der diese Grenze überschreitet.
Beispiel für ein Einfamilienhaus
Betragen die förderfähigen Kosten einer Dämmmaßnahme 60.000 €, ergibt sich:
- 15 % Grundförderung auf 60.000 € = 9.000 €
- 5 % iSFP-Bonus auf die 30.000 € oberhalb der Grenze = 1500 €
- Gesamtförderung = 10.500 €
Die effektive Förderquote beträgt in diesem Beispiel somit 17,5 % und nicht 20 %.
Ohne iSFP beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ein Wohngebäude mit einer Wohneinheit 30.000 €. Mit iSFP steigt sie für die erste Wohneinheit auf 60.000 €.
Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Beträge.
Für eine BEG-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle muss eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.
Für die Förderung gelten strengere U-Werte
Wer lediglich die gesetzlichen Anforderungen des GModG erfüllt, erreicht damit nicht automatisch die Voraussetzungen für eine BEG-Förderung.
Bei Wohngebäuden gelten für typische Dämmmaßnahmen unter anderem folgende Anforderungen:
| Bauteil | GModG | BEG-Förderung |
| Außenwand | 0,24 W/(m²K) | 0,20 W/(m²K) |
| Schrägdach | 0,24 W/(m²K) | 0,14 W/(m²K) |
| oberste Geschossdecke | 0,24 W/(m²K) | 0,14 W/(m²K) |
| Kellerdecke | 0,30 W/(m²K) | 0,25 W/(m²K) |
Wer Fördermittel nutzen möchte, sollte die technischen Anforderungen deshalb vor der Auftragsvergabe prüfen lassen.
Alternative zur Förderung: Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Für selbst genutzte Wohngebäude kann alternativ die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz infrage kommen.
Gefördert werden unter anderem:
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken.
Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein.
Die Steuerermäßigung verteilt sich auf drei Jahre:
- im Jahr des Abschlusses: 7 %,
- im folgenden Jahr: 7 %,
- im dritten Jahr: 6 %.
Insgesamt können bis zu 20 % der Aufwendungen berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung liegt bei 40.000 € je begünstigtem Objekt.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt und entsprechend bescheinigt wird.
Für dieselben Kosten können Steuerermäßigung und öffentliche Zuschüsse beziehungsweise zinsverbilligte Förderdarlehen nicht gleichzeitig genutzt werden.
Welche Dämmung passt zu welchem Gebäude?
Eine erste Orientierung liefert die Frage, wo die thermische Gebäudehülle verlaufen soll:
| Gebäudesituation | Typischer Ansatz |
| unbeheizter Dachboden | oberste Geschossdecke dämmen |
| beheiztes Dachgeschoss | Dachflächen dämmen |
| Fassade wird ohnehin umfassend erneuert | Außendämmung prüfen |
| zweischaliges Mauerwerk | Kerndämmung prüfen |
| Fassade darf außen nicht verändert werden | Innendämmung bauphysikalisch prüfen |
| unbeheizter Keller | Kellerdecke dämmen |
| beheizter Keller | Außenwände und Boden in die thermische Hülle einbeziehen |
| Feuchte- oder Schimmelschäden vorhanden | Ursache vor der Dämmung klären |
Die Dämmstoffdicke steht damit nicht am Anfang der Planung. Zuerst muss feststehen, welche Bereiche beheizt werden, wo die thermische Gebäudehülle verlaufen soll und ob der vorhandene Bauteilaufbau trocken und intakt ist.
Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, welcher Dämmstoff und welche Dämmstärke technisch und wirtschaftlich passen.
Quellen
- Bundesregierung, 29.07.2026: Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
- Bundesministerium der Justiz: § 35 GModG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
- Bundesministerium der Justiz: § 36 GModG – Anforderungen bei Änderungen an Bestandsgebäuden und Anlage 7 – Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2026: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen für private Haushalte
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2026: Neue Voraussetzungen für den iSFP-Bonus, Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben und Einbindung von Energieeffizienz-Experten
- DIN, Stand 29.07.2026: FAQ zur DIN 1946-6 und zum Lüftungskonzept
- Umweltbundesamt: Schimmel, Feuchteschutz, Lüftung und Wärmedämmung
- Bundesministerium der Justiz: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
Ein Beitrag von: