Energie 17.08.2023, 08:00 Uhr

Balkonkraftwerk: Wann es sich lohnt – und was Sie dringend beachten müssen

Balkonkraftwerke boomen und die Politik plant Erleichterungen: So sollen mobile Solaranlagen künftig unbürokratischer in Betrieb genommen werden können, außerdem dürfen sie leistungsstärker sein als bisher.

Ein Balkonkraftwerk kann durchaus Kosten sparen. Worauf man beim Kauf und bei der Installation achten muss. Foto: Panthermedia.net/Serdynska

Ein Balkonkraftwerk kann durchaus Kosten sparen. Worauf man beim Kauf und bei der Installation achten muss.

Foto: Panthermedia.net/Serdynska

Sie sind verhältnismäßig günstig, leicht zu installieren und liefern selbsterzeugten Strom: Mit steigenden Energiepreisen interessieren sich auch immer mehr Menschen für sogenannte Balkonkraftwerke, die Mini-Solaranlagen boomen. Allerdings gibt es einiges zu beachten – sonst drohen Probleme. Wir verraten: Was ist ein Balkonkraftwerk? Wie sinnvoll ist ein Balkonkraftwerk? Lohnt sich eine solche Stecker-Solaranlage überhaupt? Wie hoch fällt die Stromersparnis wirklich aus? Und: Wie nimmt man die Anlage dann in Betrieb? Welche bürokratischen Erleichterungen sind geplant?

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Unter einem Balkonkraftwerk versteht man eine Mini-Solaranlage für beispielsweise Balkon, Garten oder Dach. Man nennt sie auch Mini-PV-Anlage, Stecker-Solaranlage, Guerilla-PV, steckbare PV-Anlage oder Balkon-PV (PV = Photovoltaik). Entsprechende Geräte werden im Zuge steigender Energiekosten immer beliebter: Man kann sie ohne großen Aufwand installieren und damit selbst Strom erzeugen. Weder eigenes Haus noch Balkon sind nötig. Die Solarpanele können prinzipiell überall befestigt werden – auch an einer Wand oder im Garten. Von dort fließt der Solarstrom dann in die heimische Steckdose und kann direkt verbraucht werden. Auf diese Weise reduziert der selbstproduzierte Strom die Menge an Energie, die man zukaufen muss. Das entlastet nicht nur die Umwelt – es kann sich auch lohnen.

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Wie sinnvoll ist ein Balkonkraftwerk?

Strom selbst erzeugen – nicht nur angesichts explodierender Energiekosten für viele Verbraucher eine attraktive Option. Doch rechnet sich ein Balkonkraftwerk überhaupt? Wie viele Jahre muss eine Mini-Solaranlage laufen, bis man die Kosten wieder drin hat? Ist ein Balkonkraftwerk sinnvoll? Tatsächlich kann sich ein Balkonkraftwerk für durchschnittlich 1.000 Euro (600-Watt-Anlage) bereits nach einigen Jahren amortisieren. Optimistische Berechnungen kommen auf Werte zwischen fünf und acht Jahren. So lange muss ein Balkonkraftwerk mitunter laufen, um die Kosten wieder reinzuholen – je nach Energieverbrauch, Sonneneinstrahlung und Strompreis. In Süddeutschland beispielsweise kann man pro Wattzahl der Nennleistung des Solarmoduls mit einer Jahresleistung von 1 Kilowattstunde (kWh) rechnen. Im Norden hingegen sind die Werte aufgrund geringerer Sonneneinstrahlung um bis zu zehn Prozent geringer.

Wie viel spart man mit einem Balkonkraftwerk?

Nichtsdestotrotz gilt: Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 25 Jahren bleibt reichlich Zeit, in der das abbezahlte Balkonkraftwerk Strom erzeugen kann. Langfristig lohnt sich eine Investition in ein Balkonkraftwerk also definitiv, insbesondere bei steigenden Energiekosten. Ein 4-Personen-Haushalt beispielsweise verbraucht pro Jahr im Schnitt 4.000 kWh Strom. Geräte wie Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner zählen zu den Hauptverbrauchern, hinzu kommen Internetrouter und Geräte im Standby-Modus. Balkonkraftwerke können diesen Grundverbrauch zumindest teilweise mit klimaneutralem Strom decken. Generiert eine 600-Watt-Anlage für 1.000 Euro 600 kWh Strom p.a., ergibt sich bei einem Strompreis von 30 Cent je Kilowattstunde eine jährliche Stromersparnis von 180 Euro. Das Balkonkraftwerk hat sich in diesem Fall bereits nach fünfeinhalb Jahren amortisiert.

Wie hoch die Ersparnis abhängig vom Aufstellort tatsächlich ausfällt, lässt sich mit speziellen Ertragsrechnern im Internet ausrechnen. Zum Beispiel mit dem Stecker-Solar-Simulator, einem Online-Rechner, den die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin zusammen mit dem Stecker-Solar-Anbieter Indielux entwickelt hat.

Wie viele Kraftwerke darf ich betreiben?

Viele Verbraucher fragen sich: Wie viele Kraftwerke sind erlaubt? Darf man mehr als ein Balkonkraftwerk aufstellen? Die Regel diesbezüglich lautet: Für Balkonkraftwerke mit bis zu zwei Solarmodulen gilt eine Obergrenze von 600 Watt, pro Wohnung ist zudem nur eine Mini-PV-Anlage erlaubt. Zwar darf man auch Strom jenseits dieser Obergrenze erzeugen – in dem Fall drohen allerdings Probleme. Denn: Die Installation muss dann zwingend von einem Elektriker geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Soll der überschüssige Strom zudem gegen Vergütung ins öffentlich Stromnetz eingespeist werden, treten zusätzliche Meldepflichten in Kraft. Darüber hinaus schaut der Netzbetreiber genauer hin – und auch das Finanzamt interessiert sich für die entstehenden Einnahmen.

Braucht man eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk?

Nein, Balkonkraftwerke bis 600 Watt brauchen keine Genehmigung. Aber: Sie müssen angemeldet werden. Gemäß der Arbeitsrichtlinie VDE-AR-N 4105-2018:11 darf ein Wechselrichter maximal eine Ausgangsleistung von 600 Watt haben – dann lässt sich die Anlage „vereinfacht anmelden“. Man sollte allerdings nicht zu lange damit warten, sonst kann ein Bußgeld verhängt werden. Empfohlen wird, das Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme anzumelden. Die vereinfachte Anmeldung umfasst dabei drei Schritte:

Anmeldung beim Netzbetreiber: Nach VDE-Norm muss ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber vor Ort angemeldet werden – und zwar bevor es in Betrieb genommen wird. Beim Netzbetreiber handelt es sich in der Regel um die Stadtwerke oder einen Energieversorger. Die Anmeldung des Balkonkraftwerks ist gebührenfrei und erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Vorgabe ist allen gleich: Das Balkonkraftwerk braucht einen passenden Stromzähler.

Zählerprüfung: Voraussetzung für die Nutzung eines Balkonkraftwerks ist wie erwähnt ein passender Stromzähler. Der darf nämlich nicht rückwärts laufen – sonst kommt es zu Problemen mit der Stromabrechnung, mitunter macht man sich sogar strafbar. Hintergrund: Erzeugt das Balkonkraftwerk mehr Strom als es verbraucht, laufen manche Zähler rückwärts. Dadurch stimmt die Menge des tatsächlich vom Stromanbieter bezogenen Stroms nicht mehr mit dem überein, was der Zähler anzeigt. Fehlt ein passender Stromzähler, baut ihn der Netzbetreiber vor Ort bei Ihnen ein. Das kostet einmalig zwischen 25 und 75 Euro.

Registrierung bei der Bundesnetzagentur: Abschließend muss das Balkonkraftwerk im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Tut man das nicht, kann die Agentur ein Bußgeld verhängen. Die Registrierung erfolgt in wenigen Schritten über den Online-Assistenten der Bundesnetzagentur: Benutzerkonto samt Zugang anlegen, sich als Anlagenbetreiber registrieren, Balkonkraftwerk anmelden – fertig.

Weitreichende Änderungen geplant

Weniger Bürokratie, mehr Leistung: Unter diesen Stichpunkten lässt sich zusammenfassen, was die Regierung bei Balkonkraftwerken ändern möchte. Hier kommen die wichtigsten Punkte.

Bald weniger Meldepflichten?

Aktuell hat sich das Bundeskabinett mit dem Solarpaket 1 befasst. Sollte der neue Gesetzesentwurf von Bundestag und Bundesrat durchgewunken werden, könnte es zum 1. Januar 2024 einiges ändern. So soll künftig keine Meldepflicht beim Netzbetreiber mehr geben. Auch die weiterhin notwendige Meldung an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur soll verschlankt werden, es sollen elf Daten wegfallen, die bislang gemeldet werden mussten.

Bald höhere Leistung genehmigungsfrei?

Nicht nur die Meldung soll verschlankt werden, künftig dürfen Balkonkraftwerke auch eine höhere Leistung haben, geht es nach den Plänen der Bundesregierung. Bisher war die maximale Leistung für Solarzellen auf 600 Watt begrenzt. Künftig ist jedoch geplant, diese Grenze auf 2000 Watt zu erhöhen. Dabei soll die Leistung des Wechselrichters auf maximal 800 Watt limitiert sein.

Was soll sich sonst noch ändern?

Bei Solaranlagen für Balkone sind noch zwei wesentliche Änderungen zu erwarten: Zum einen ist geplant, dass diese Anlagen künftig auch mit herkömmlichen Schukosteckern ausgestattet werden dürfen. Die Regelung dieser Steckerfrage soll jedoch nicht gesetzlich, sondern über Normen erfolgen. Der Verband der Elektrotechnik (VDE) befasse sich derzeit mit dieser Thematik, hieß es aus dem Ministerium. Zweitens bleibt die rechtliche Frage offen, ob Eigentümer oder Mieter eine Solaranlage auf dem Balkon installieren dürfen, auch wenn die Eigentümergemeinschaft dagegen ist. Diese Frage ist derzeit juristisch umstritten.

Gespräch mit dem „Akkudoktor“

In unserem Podcast „Technik aufs Ohr“ haben wir mit Tech-Influencer Andreas Schmitz, besser bekannt als der „Akkudokotor“ u.a. über die bevorstehenden Änderungen bei Balkonkraftwerken gesprochen.

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Was muss man für ein Balkonkraftwerk anschaffen?

Balkonkraftwerke sind oft Gesamtpakete, sprich: Viele der in Deutschland verfügbaren Sets zur Selbstmontage enthalten bereits alles, was für den Betrieb nötig ist. Dazu zählen neben dem Wechselrichter samt Anschlusskabel ein bis zwei Solarmodule und die Befestigungen hierfür. Spezialwerkzeug wird nicht benötigt. Angebote für Balkonkraftwerke mit einem Solarpanel (300 Watt) beginnen bei ca. 350 Euro. Ist die Elektroinstallation im Haus älter oder ihr Zustand unbekannt, sollte man sie zudem vorab von einem Elektriker prüfen lassen. Wichtig: Ein Balkonkraftwerk-Komplettpaket mit 300 Watt Maximalleistung sollte auch ein 300 Watt Solarpanel enthalten – und nicht drei Module mit je 100 Watt.

Tipp: Bundesweit gefördert werden Stecker-Solaranlagen zwar nicht. Aber: Zahlreiche Gemeinden in Deutschland unterstützen die Nutzung von Balkonkraftwerken dennoch finanziell. Ihre Gemeindeverwaltung informiert, welche Fördermöglichkeiten es diesbezüglich für Sie gibt.

Balkonkraftwerk: Wie nimmt man es in Betrieb?

Relativ unkompliziert. Balkonkraftwerke lassen sich im Prinzip auch ohne Vorkenntnisse aufbauen und betreiben. Zunächst montiert man die Halterung für die Solar-Panele am gewünschten Ort. Im Anschluss werden dann die Module in der Halterung befestigt und der sogenannte Wechselrichter angebracht. Der spielt eine wesentliche Rolle für die Mini-Photovoltaik-Anlage, denn: Er wandelt den Strom aus den Solar-Panelen so um, dass er für Haushaltsgeräte genutzt werden kann. Der erzeugte Strom wird also in den Wechselrichter geleitet und von diesem in das Hausnetz eingespeist. Abschließend muss das Balkonkraftwerk lediglich noch mit der Hausstromanlage verbunden werden. In der Praxis lauern allerdings kleinere Stolpersteine. Darunter beispielsweise die optimale Ausrichtung der Solarpanels und die Kabelverlegung. Sollte auf dem Balkon nämlich keine Außensteckdose vorhanden sein, muss für das Balkonkraftwerk eine Kabelverbindung nach innen gelegt werden.

Solarzellen: Rekord beim Wirkungsgrad

Wie funktioniert die Einspeisung?

Für die Einspeisung kann ein Balkonkraftwerk einfach und unkompliziert mit einem gewöhnlichen Schuko-Stecker in die Steckdose gesteckt werden. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) empfiehlt allerdings entweder eine feste Verkabelung oder den Anschluss über eine sogenannte Wieland-Steckdose – die verfügt über einen zusätzlichen Sicherungsmechanismus. Der Nachteil: Sie ist etwas teurer und muss darüber hinaus vom Elektriker installiert werden. Für eine Wieland-Steckdose inklusive Installation fallen zwischen 250 und 275 Euro an. Diesbezüglich zu berücksichtigen ist zudem: Hierzulande verkaufte Balkonkraftwerke besitzen meist einen Wechselrichter mit Netz- und Anlagenschutz. Durch den liegt keine Spannung mehr am Balkonkraftwerk an, sobald der Stecker gezogen wird. Ein Schuko-Stecker ist folglich nicht automatisch unsicherer als ein Wieland-Stecker. Es könnte im Schadensfall allerdings sein, dass die Versicherung bei einem Schuko-Stecker die Leistung verweigert.

Apropos Einspeisung: Theoretisch kann man die gewonnene Energie auch in das Stromnetz einspeisen und dem Stromanbieter in Rechnung stellen. Das ist allerdings aufwändig und nur in den seltensten Fällen lohnenswert. Auch die noch unklare Rechtslage diesbezüglich hält viele Verbraucher davon ab, selbst erzeugten Strom weiterzuverkaufen.

Wie kann ich die Stromproduktion messen?

Klar: Wer selbst Strom erzeugt, möchte auch wissen, ob es sich lohnt und was die Anlage so produziert. Die kleinen Balkonkraftwerke verfügen allerdings über keinen sogenannten Ertragszähler, der den von der Anlage erzeugten Strom anzeigt. Wie kann man beim Balkonkraftwerk also die Stromproduktion messen? Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten – je nach dem, wie das Balkonkraftwerk angeschlossen ist und welcher Wechselrichter zum Einsatz kommt.

  1. Erfolgt der Anschluss über einen Schuko-Stecker, kann darüber ohne großen Aufwand ein Stromzähler verbunden werden. Entsprechende Messgeräte sind ab ca. zehn Euro im Fachhandel erhältlich und in zahlreichen Varianten verfügbar, sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich.
  2. Ist das Balkonkraftwerk hingegen über einen Wieland-Anschluss mit der Hausanlage verbunden, gestaltet es sich die Messung etwas komplizierter. Zwar gibt es auch Wieland-Steckdosen mit Stromzähler. Wie bereits erwähnt müssen diese allerdings vom Fachmann installiert werden. Zudem sind sie etwas teurer – und die Auswahl ist kleiner.
  3. Die Komfort-Option in puncto Stromproduktion messen: Wechselrichter mit WLAN-Funktionalität. Die informieren per Smartphone-App über die erzeugte Strommenge und speichern die Daten auf Wunsch zur langfristigen Auswertung.

Balkonkraftwerk mit Speicher – lohnt sich das?

In der Regel wird der nicht genutzte Strom aus der Stecker-Solaranlage ins Stromnetz eingespeist. Da stellt sich die Frage, ob sich ein Stromspeicher lohnt, auch im Hinblick auf die Anschaffungskosten. Da die Minispeicher aktuell nur 600 Watt Maximalleistung haben dürfen, produzieren sie sehr viel weniger Strom als herkömmliche Photovoltaikanlagen. Da sollte man sich genau überlegen, ob sich die Anschaffung eines Speichers lohnt.

Schaut man auf die Anschaffungskosten, zeigen sich sehr schnell die Unterschiede. Anlagen ohne Speicher sind bereits ab 600 Euro erhältlich, Balkonkraftwerke mit Stromspeicher kosten hingegen schnell mehr als 2.000 Euro. Hier müssen Sie genau rechten, bis wann sich die Mehrkosten amortisieren. Der große Vorteil: Mit einem Stromspeicher machen Sie sich unabhängiger vom Energieanbieter. Speicher lassen sich übrigens auch nachrüsten, wenn Sie bereits im Besitz eines Balkonkraftwerks sind.

Balkonkraftwerk in Mietwohnung – was ist zu beachten?

Wer als Mieter seinen Beitrag zur Energiewende leisten möchte, kann das bislang nicht ohne Zustimmung des Vermieters und Wohnungseigentümer die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Das kann sich allerdings bald ändern. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, in dem es um die gesetzlichen Anspruch auf Anbringen eines Balkonkraftwerks geht.

Der Entwurf ist allerdings noch nicht vom Bundestag beschlossen. Geht er durch, brauchen Mieter oder Wohnungseigentümer künftig keinen Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung mehr stellen. In Nordrhein-Westfalen laufen sogar Bestrebungen, Mieter beim Kauf von Balkonkraftwerken finanziell zu unterstützen. So wird die Landesregierung von der Opposition aufgefordert, mindestens 50 Prozent des Kaufpreises zu bezuschussen.

Positionspapier des VDE vom Januar 2023

In den vergangenen Wochen gab es in den sozialen Medien hitzige Debatten über Balkonkraftwerke. Ein besonders strittiger Punkt: Der Anschluss der Mini-Solaranlage mit Hilfe eines Schuko-Steckers. Die einen hielten das für praktikabel, andere zu gefährlich. Sie folgten damit der bisherigen Linie des VDE, der den Einbau eines sogenannten Wieland-Steckers durch eine Elektrofachkraft für notwendig hielt. Nun überrrascht der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik mit einem Positionspapier, das den Umgang mit Balkonkraftwerken vereinfachen soll. Unter anderem kann demzufolge der Schuko-Stecker unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden.

Insgesamt möchte der VDE Einbau und Betrieb von Mini-Energieerzeugungsanlagen an fünf Stellen vereinfachen:

Forderung #1: Einführung einer Bagatellgrenze von 800 Watt

Bislang galten 600 Watt in Deutschland als Obergrenze für ein Balkonkraftwerk, dieser Wert soll auf 800 Watt angehoben. Damit würden wir uns an die europäischen Regeln anpassen, wo genau dieser Wert als Bagatellgrenze festgelegt ist. Für die Netzbetreiber wären dann Anlagen bis zu einer Leistung bis 800 Watt nicht mehr „netzrelevant“.

Forderung #1: Balkonkraftwerke dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden

Ein weitere Forderung des VDE ist, dass Balkonkraftwerke bis zur Bagatellgrenze an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Das bedeutet auch, dass die Zähler im Rahmen dieser Grenze rückwärtslaufen können. Das bedeutet eine Erleichterung für die Verbraucher, die nicht mehr warten müssten, bis ein Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter erfolgt ist.

Forderung #3: Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung

Ebenfalls möchte der VDE, dass die bürokratischen Hürden für den Betrieb von Balkonkraftwerken auf ein Minimum reduziert werden. So soll es künftig nur noch nötig sein, die Anlage bei der Bundesnetzagentur an- oder abzumelden sowie Änderungen am Mini-Stromerzeuger mitzuteilen.

Forderung #4: Duldung des Schuko-Stecker als Steckvorrichtung

Im Positionspapier weist der VDE nochmals darauf hin, dass er grundsätzlich die Installation des Balkonkraftwerks durch das Fachhandwerk bevorzugt. Dieses sei in der Lage, die Anlage auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um eine flächendeckende Verwendung der Mini-Stromerzeuger zu ermöglichen, spricht sich der Verband nun jedoch dafür aus, den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Gesamtleistung von 800 Watt zu dulden.

Forderung #5: Sicherheitsvorgaben für Balkonkraftwerke

Die letzte Forderung des VDE richtet sich an die Hersteller: Sie sollen demnach die Risiken bei der Verwendung von Balkonkraftwerken transparent aufzeigen. Das bezieht sich auf die sicher Montage, aber auch auf die Inbetriebnahme. Die Hersteller sollen zudem dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit für ihre Anlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus regt der Verband eine Prüfung der Balkonkraftwerke durch ein unabhängiges Institut an, damit der Kunde ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann.

Wie sind diese Empfehlungen zu bewerten?

Bei dem Positionspapier des VDE handelt es lediglich um Empfehlungen, unterschätzen sollte man sie allerdings nicht. Das Wort des VDE hat durchaus Gewicht und wird gehört. Mittlerweile hatte sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband positiv über die Vorschläge geäußert und fordert seinerseits eine Anpassung der Produktnorm VDE V 0126-95 an die 800-Watt-Grenze sowie die Aufnahme des Anschlusses per Schuko-Stecker in die Norm.

Auch das Bundeswirtschaftsministerium und das Umweltbundesamt begrüßen Vereinfachungen bei Photovoltaik-Balkonmodulen. In einer gemeinsam verfassten Stellungnahme weist das Bundesministerium auch auf das Projekt „Steckersolar“ hin, das vom Wirtschaftsministerium gefördert wird. Das Projekt habe ergeben, dass die Nutzung eines herkömmlichen Schuko-Steckers statt eines Wieland-Steckers keine kritischen Zustände im Hausnetz entwickeln könne. Wie es jetzt konkret weitergeht, ist noch nicht klar. Eine Stellungnahme der Bundesregierung wird für den Mai erwartet, bis das Gesetz endgültig angepasst wird, kann allerdings noch einige Zeit vergehen.

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

  • Jannis Grunewald

    Jannis Grunewald ist Autor mit Fokus auf Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum. Er schreibt News, Analysen und Prognosen über digitale Assets und beschäftigt sich mit den Entwicklungen der Branche. Außerdem schreibt er über Technik und Innovationen.

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