Mieterstrom: 9 Fragen – 9 Antworten
Mit Mieterstrom kommen auch Mieter in den Genuss von günstigem Strom aus erneuerbaren Energien. Erfahren Sie zum Beispiel, wie Mieterstrom funktioniert, welche gesetzlichen Bestimmungen es gibt, wie man ihn umsetzt, welche Vorteile er hat und welche Unterstützung es bei der Planung und Umsetzung gibt.
Rund 3,8 Millionen deutsche Haushalte können mit Mieterstrom versorgt werden, das hat das Bundeswirtschaftsministerium errechnet. So viele Wohnungen gibt es in Mehrfamilienhäusern, die sich mit Strom aus Photovoltaikanlagen versorgen lassen. Nun gilt es, dieses riesige Potenzial auf die Straße zu bekommen. In diesem Ratgeber beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel, wie Mieterstrom funktioniert, welche gesetzlichen Bestimmungen es in Deutschland gibt oder welche Vor- und Nachteile er hat.
Frage #1: Was ist Mieterstrom und wie funktioniert er?
Als Mieterstrom lässt sich Strom bezeichnen, der von Solaranlagen auf dem Dach von Gebäuden eines Wohngebäudes erzeugt wird und von dort direkt an die Mieter und Mieterinnen des Gebäudes oder auch eines Wohnquartiers geliefert wird. Er wird direkt vor Ort ohne Netzdurchleitung verbraucht.
Die Abrechnung des Mieterstroms findet auf Grundlage von drei Konzepten statt: Zum einem dem Konzept „Summenzähler“, zum anderen dem Konzept „doppelte Sammelschiene“, außerdem gibt es noch intelligente Messsysteme:
- Summenzähler: Beim Konzept des Summenzählers werden alle Stromkunden über ihre einzelnen Zähler zusammen mit der Photovoltaikanlage an eine gemeinsame Sammelschiene angeschlossen. Und das ganz unabhängig davon, ob sie am Mieterstrom partizipieren oder nicht.
- Doppelte Sammelschiene: Beim Konzept der doppelten Sammelschiene werden Mieter und Mieterinnen, die nicht am Mieterstrom teilnehmen, auf eine getrennte Sammelschiene umgelegt.
- Smart Meter: Intelligente Messsysteme erfassen den Stromverbrauch der Mieter und Mieterinnen viertelstundengenau und können exakt zuordnen, ob der Strom aus der PV-Anlage oder aus dem öffentlichen Netz verbraucht wurde.
Beim ersten Konzept sind keine technischen Änderungen notwendig, wenn ein Wechsel von Mieterstrom zu Belieferung durch ein Stromversorger erfolgt. Oder umgekehrt. Bei der doppelten Sammelschiene bekommen nur die Mieter und Mieterinnen den regenerativ erzeugten Strom, die am Mieterstrom teilnehmen. Sie sehen – beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Es gilt abzuwägen, welches Konzept im Einzelfall das bessere ist. Am teuersten in der Installation sind intelligente Messsysteme, dafür berechnen sie den jeweiligen Stromverbrauch am genauesten.
Übrigens können neben Photovoltaikanlagen noch andere Anlagen wie KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung), kleine Blockheizkraftwerke oder Kleinwindanlagen Bestandteil eines Mieterstrommodells sein. Eine Förderung durch den Mieterstromzuschlag erhalten bislang jedoch nur Photovoltaikanlagen.
Grundsätzliche Unterschiede beim Mieterstrom
Geförderter Mieterstrom | Andere Mieterstrom-Modelle |
nur aus Solaranlagen mit max. 100 kWp | Solaranlage, KWK-Anlagen, BHKW, Kleinwindanlagen möglich |
nicht erlaubt ist eine Vertragskopplung mit dem Mietvertrag (spezielle Ausnahmen siehe FAQs) | kein Vertragskopplungsverbot; freie Vertragsgestaltung nach AGB-Recht |
Strompreis darf 90 % des im jeweiligen Netz geltenden Grundversorgungstarif nicht überschreiten | freie Preisgestaltung |
maximale Vertragslaufzeit bei Abschluss: 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung möglich | freie Vertragsgestaltung |
maximale Kündigungsfrist: 3 Monate | freie Vertragsgestaltung |
Rechtliche Grundlagen: § 42a EnWG, §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 3, 23c EEG 2021 | Energiewirtschaftliche und zivilrechtliche Rahmebedingungen |
Quelle: Bundesnetzagentur
Frage #2: Was ist der Mieterstromzuschlag?
Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine seit 2017 existierende staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen, die Strom für Mietparteien eines Wohnhauses produzieren. Sie ist Bestandteil des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Den Zuschlag bekommt der Anlagenbetreiber, wobei das nicht unbedingt der Vermieter oder die Vermieterin sein muss, es kann auch eine dritte Partei sein. Der Zuschlag wird nur für Anlagen gewährt, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden.
Die Anlagen müssen daher nach dem 24.07.2017 in Betrieb genommen worden und im Marktstammdatenregister registriert worden sein. Mit dem EEG 2021 wurden für Solaranlagen, die ab dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden, punktuelle Änderungen vorgenommen. Seit dem 01.01.2023 wurde mit Inkrafttreten von EEG 2023 die 100-Kilowatt-Grenze einer einzelnen Anlage aufgehoben. Nun profitieren auch größere Anlagen vom Mieterstromzuschlag.
Fördersätze laut EEG 2021 für neue Anlagen
Bis zu einer Leistung von | Cent/kWh |
10 kW | 3,79 |
40 kW | 3,52 |
1000 kW | 2,37 |
Wie bei der Einspeisevergütung auch, unterliegen diese Vergütungssätze einer Degression, die pro Quartal vonseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht wird.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Betreiber eine Mieterstromförderung erhält:
- Die Anlage muss auf oder an dem Wohngebäude installiert sein
- Die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein
- Der Mieterstrom muss an die Mieter und Mieterinnen des Gebäudes oder eines angrenzenden Gebäudes geliefert werden
- Der Strom für den Verbrauch im Gebäude darf nicht in das öffentliche Netz eingespeist werden
Frage #3: Welche Mieterstrommodelle gibt es?
Im einfachsten Modell verkauft der Vermieter oder die Vermieterin den selbst erzeugten Strom direkt an seine Mieter und Mieterinnen, es sind aber noch weitere Mieterstrommodelle denkbar:
- Direkte Vermarktung
- Vermieter als Energieversorger
- Genossenschafts-Modell
- Contracting-Modell
- Pacht-Modell
Bei der direkten Vermarktung verkaufen die Betreiber der Photovoltaikanlage direkt an die Mieter und Mieterinnen. Kann der Strombedarf nicht komplett über die Anlage gedeckt werden, beziehen diese den zusätzlichen Strom weiterhin von ihrem Energieanbieter. Dazu braucht es einen weiteren Stromzähler. Die direkte Vermarktung lässt sich allerdings nicht mit dem Mieterstromzuschlag kombinieren.
Ein Mieterstromzuschlag ist nur möglich, wenn der Eigentümer auch als Energieversorger auftritt. Die Mieter und Mieterinnen erhalten den kompletten Strom vom Eigentümer, der hierdurch auch die Stromzähler stellen und den Messtellenbetrieb übernehmen muss. Für die Mieter und Mieterinnen ist diese Lösung am attraktivsten, für den Vermieter oder die Vermieterin bedeutet sie jedoch einen Mehraufwand.
Beim Genossenschafts-Modell beteiligen die Vermieter und Vermieterinnen die Hausgemeinschaft am Mieterstrom und seinen Vorteilen. Genossenschaften dürfen bis 20 Prozent der Umsätze aus dem Betrieb von PV-Anlagen für Mieterstrom erzeugen, ohne die Befreiungen von Umsatz- Körperschafts- und Gewerbesteuer zu verlieren.
Das Contracting-Modell ist seit der Novelle des EEG 2021 besonders attraktiv. Vermieter und Vermieterinnen können bei diesem Mieterstrommodell die Errichtung und den Betrieb der Anlage sowie den Stromverkauf an einen Partner aus der Energiewirtschaft oder eine Tochtergesellschaft auslagern, ohne dadurch den Anspruch auf den Mieterstromzuschlag zu verlieren.
Beim Pacht-Modell pachten die Mietparteien gemeinschaftlich die Anlage im Rahmen eines Mieterstromprojekts als Energiegenossenschaft. Die Mieter und Mieterinnen müssen sich dann jedoch selbst um Wartung, Betrieb und Abrechnung kümmern. Außerdem entfällt bei dieser Lösung der Mieterstromzuschlag.
Frage #4: Welche Förderprogramme gibt es?
Um die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen zu optimieren und Anreize zum Bau solcher Anlagen zu schaffen, wurden einige Fördermaßnahmen erschaffen. Über dem Mieterstromzuschlag haben wir bereits ausführlich geschrieben, zudem gibt es weitere Fördermöglichkeiten:
- KfW-Förderungen: Zuschüsse für KfW 40 oder KfW 40 Plus möglich. Für letztere ist Mieterstrom in Mehrparteiengebäuden sogar eine notwendige Voraussetzung.
- Mieterstromzuschlag: Wird den Anlagenbetreibern gewährt, wenn der Mieterstrom lokal verbraucht wird. Die Höhe des Zuschlags variiert nach Anlagengröße, Datum der Inbetriebnahme und Photovoltaik-Zubau.
- Gebäudeenergiegesetz: Lokal gewonnener und verbrauchter Strom aus erneuerbaren Energien wird bei der Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs einberechnet. Dadurch lassen sich hohe Förderkriterien, wie zum Beispiel KfW 40 Plus leichter erfüllen.
- KWK-Förderung: Gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erhalten Anlagenbetreiber pro lokal erzeugter und verbrauchter Kilowattstunde einen Zuschlag von 8 Cent sowie 16 Cent für Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Frage #5: Welche Vorteile hat Mieterstrom für Mieter und Vermieter?
In Deutschland wohnen rund 54 Prozent der Menschen zur Miete, das Bundeswirtschaftsministerium hat errechnet, dass Mieterstrom in rund 3,8 Millionen Haushalten in Deutschland möglich sein soll. Es sind daher riesige Potenziale vorhanden, und das für beide Seiten: Für diejenigen, die den Solaranlage betreiben und für diejenigen, die den Strom verbrauchen.
So profitieren Mieter und Mieterinnen in Mehrparteiengebäuden zum Beispiel von den ökologischen und finanziellen Vorteilen einer dezentralen Energieerzeugung und Energieversorgung. Experten haben errechnet, dass der Mieterstrom für Endverbraucher rund 10 bis 20 Prozent günstiger als der örtliche Grundversorgungstarif ausfällt. In Zeiten steigender Strompreise kann dies in Zukunft sogar noch besser aussehen. Generell ist es zudem so geregelt, dass die Preisobergrenze des Mieterstroms mindestens 10 Prozent günstiger als der Grundversorgertarif ausfallen muss.
Für Vermieter und Vermieterinnen lohnt sich Mieterstrom schon allein deshalb, weil es lukrativer ist, den erzeugten Strom an Ort und Stelle an die Mieter und Mieterinnen weiterzugeben. Wegen der sinkenden Einspeisevergütung wird es immer unrentabler, den Solarstrom ins öffentliche Versorgungsnetz einzuspeisen. Je mehr Mietparteien in einem Haus sich mit Mieterstrom beliefern lassen, umso lukrativer wird es für den Anlagenbetreiber. Letztlich profitieren davon auch die Mieter.
Wichtig für Mieter und Mieterinnen: Liefert die Solaranlage mal keinen Strom, holen Sie ihn wie gewohnt aus dem Netz. Die Stromversorgung ist dadurch immer und zu jeder Zeit gewährleistet.
Frage #6: Welche Nachteile hat Mieterstrom für Mieter und Vermieter?
Prinzipiell sollte man meinen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nur Vorteile mit sich bringt. Das ist zumindest auf Hinblick auf unsere Umwelt und den gesteckten Klimaziele unbestritten. Allerdings wartet der eine oder andere Haken auf alle, die sich für Mieterstrom und dessen Realisierung interessieren.
So warten zum Beispiel einige bürokratische Hürden auf Anlagenbetreiber und Mieter oder Mieterinnen. Durch das EEG 2023 wurde nun zwar einiges einfacher, doch noch immer muss man sich zwischen verschieden Mieterstrommodellen entscheiden. Nicht bei allen Modellen bekommen die Betreiber einen Mieterstromzuschlag. Zudem besteht immer die Gefahr, dass Unternehmen ihre Gewerbesteuerprivilegien verlieren. Der Gesetzgeber hat 2021 allerdings das Steuerrecht geändert. Wohnungsunternehmen dürfen nun bis zu zehn Prozent ihrer Einkünfte aus dem Stromverkauf erzielen.
Nicht nur der bürokratische Aufwand vor der Realisierung eines Mieterstrommodells ist hoch, die Anbieter müssen sich zudem um den Vertrieb, dass Messwesen und die Abrechnung inklusive Stromkennzeichnung kümmern. Das ist recht aufwändig, und lohnt sich ja nach Verbrauchsprofil, Lage des Gebäudes oder maximaler Leistung der Solaranlage nicht immer. Je nach Verbrauchsstelle kann das Verhältnis des Stroms aus der eigenen Anlage zum Strom aus dem Netz sehr unterschiedlich ausfallen.
Wie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und das Ecologic Institut in zwei Politikpapieren mitteilten, arbeiten Mieterstromanlagen zudem oft nicht wirtschaftlich. Die Forschenden errechneten für vier Gebäudegrößen die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom. Mit den jetzigen politischen Rahmenbedingungen ist er demanch erst bei Gebäuden mit 180 Wohneinheiten wirtschaftlich. Wobei der Solarstrom in diesem Fall noch in einem Batteriespeicher zwischengespeichert wird. Den Berechnungen zufolge ist das Verhältnis zwischen Anlagengröße und Stromverbrauch ausschlaggebend. Wird zu wenig Solarleistung installiert, überwiegen die Kosten für den zugekauften Haushaltsstrom. Ist zu viel Solarleistung vorhanden, sinkt die Eigenverbrauchsquote und die Bilanz wird ebenfalls getrübt.
Frage #7: Welche Möglichkeiten gibt es, die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen?
Das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hat in drei Simulationen gezeigt, wie sich der Eigenverbrauch von Mieterstromanlagen erhöhen lässt und somit ein positiver Effekt auf die Wirtschaftlichkeit erzeugt werden kann. Demnach könnten die Anlagen durch eine Kopplung mit einem Batteriespeicher, mit einer Wärmepumpe oder mit Elektromobilität wirtschaftlicher werden:
„Den selbst erzeugten Strom zum Antrieb einer Wärmepumpe zu nutzen, birgt die Möglichkeit, den Mieterstrom effizient für die Wärmeversorgung zu nutzen“, erklärt Solarstromexpertin Astrid Aretz vom IÖW. „Zudem kann die Wärmeerzeugung in Kombination mit einem Wärmespeicher zeitlich etwas entkoppelt werden und der flexible Stromverbrauch durch die Wärmepumpe kann Spitzenlasten glätten.“
Generell könnten Batteriespeicher die Solarerzeugung mit dem Verbrauch harmonisieren und zudem dazu führen, dass das Verteilnetz weniger genutzt werden muss. Bei größeren Wohnanlagen würde es sich zudem anbieten, den Mieterstrom für Carsharing-Angebote zu nutzen. Damit könnte Mieterstrom sektorübergreifend zur Energiewende beitragen.
Frage #8: Welche Schritte sind für die Umsetzung von Mieterstrom notwendig?
Große Wohnungsbaugesellschaften beschäftigen sich häufig schon professionell mit Energiethemen, Mieterstrom gehört da oft bereits dazu. Anders sieht es bei privaten Besitzern von Mehrfamilienhäusern oder kleineren Wohnungsbaugesellschaften aus, hier ist man oft bereits froh, wenn es mit der Nebenkostenabrechnung einigermaßen reibungslos klappt. Wer sich dennoch für Mieterstrom interessiert, sollte sich vorher genau überlegen, in welchen Schritten er vorgehen will. Diese acht Schritte sind denkbar:
#1: Motivation klären: Warum möchte ich Mieterstrom? Aus ökologischen oder ökonomischen Gründen? Erwarten Sie keine Riesengewinne.
#2: Ansprechpartner suchen: Das können Installateure von Photovoltaikanlagen sein, regionale Stromversorger oder überregional tätige Anbieter von Mieterstrommodellen.
#3: Mieterstrommodell auswählen: Wählen Sie eines der fünf Mieterstrommodelle aus, die wir hier vorgestellt haben.
#4: Messkonzept auswählen: Sie haben die Wahl zwischen Summenzähler, doppelter Sammelschiene und Smart Meter.
#5: Mit Mieter und Mieterinnen sprechen: Informieren Sie die Mieter und Mieterinnen frühzeitig über das Projekt – wer macht mit, wer möchte nicht? Je mehr mitmachen, desto lukrativer wird es.
#6: Gesamtenergiebedarf betrachten: Schauen Sie auf Strom- und Wärmeversorgung, behalten Sie die Entwicklung der Elektromobilität in den Augen.
#7: Fördermöglichkeiten klären: Zusätzlich zu den bundesweiten Förderungen werden, je nach Bundesland, oft weitere Fördermöglichkeiten angeboten.
#8: Risiken abwägen: Stellen Sie sich die Frage, wie groß die spezifischen Risiken eines Mieterstrommodells sind und entscheiden erst dann.
Frage #9: Wie kann Mieterstrom noch flächendeckender ausgebaut werden?
Wie bereits geschrieben, bietet Mieterstrom ein riesiges Potenzial, fast 4 Millionen Haushalte könnten davon profitieren. Doch nur ein Bruchteil der Möglichkeiten wurden bislang genutzt. Das Ecologic Institut sieht hierfür die Hauptschuld bei der Politik. „Damit die Stadt einen urbanen Solar-Turbo zünden kann, braucht es schnell bessere Rahmenbedingungen“, so die Forderung des Instituts.
„Über Mieterstrom können Mieter und Mieterinnen sich an der Energiewende beteiligen. Das derzeitige Mieterstrommodell ist jedoch komplex und nur für einen Teil der Mehrfamilienhäuser geeignet“, sagt Energieexpertin Katharina Umpfenbach vom Ecologic Institut. „Wir empfehlen, ein grundlegend neues Modell für Eigenversorgung und Sektorkopplung in Quartieren zu entwickeln. Teil der Debatte sollte ein Dialog über Photovoltaik als Haustechnik sein. In diesem Fall würde eine Photovoltaikanlage wie eine zentrale Heizungsanlage als Bestandteil des Gebäudes eingestuft werden.“
Bislang ist die Wirtschaftlichkeit das größte Hemmnis beim Ausbau von Mieterstromanlagen. „Die Einnahmen durch die Einspeisevergütung und den Verkauf des Mieterstroms decken die Kosten der PV-Stromerzeugung bislang meist nicht“, mahnt Astrid Aretz vom IÖW. „Der Wegfall der EEG-Umlage ist ein guter Schritt, kann die Anlagen aber noch nicht rentabel machen.“ Auch beim Verkaufspreis des Mieterstroms gibt es wenig Gestaltungsspielraum, da sich dieser am Grundversorgertarif ausrichtet, damit Mieterstromkund*innen einen Preisvorteil haben.
Wie das IÖW weiterhin in seinem Politikpapier mitteilte, könnten Anlagen, die den erzeugten Strom vollständig ins Stromnetz einspeisen, kurzfristig eine Alternative sein, um Solarstrom auf Mietshäusern voranzubringen. Denn das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 steigert deren Wirtschaftlichkeit.
Astrid Aretz: „Auf diese Weise könnte sich auch der Effekt entschärfen, dass PV-Anlagen in der Praxis tendenziell kleiner ausgelegt werden, um möglichst hohe Eigenverbrauchsquoten zu erreichen. Durch eine kleinere Anlagendimensionierung wird nämlich wertvolles Potenzial für die Energiewende verschenkt. Allerdings fallen bei diesen Anlagen die Vorteile durch den direkten Bezug des Solarstroms für die Mieter und Mieterinnen weg, daher empfehlen wir vor allem, mittelfristig die Rahmenbedingungen für Mieterstrom zu vereinfachen.“
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